Biologische Waffen: nicht in Hitlers Arsenalen : Biologische und Toxin-Kampfmittel in Deutschland von 1915 bis 1945

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LIT Verlag Münster, 1999 - 905 pages
 

Table des matières

Milzbrandbomben auf dem Kurfürstendamm
11
Der Kaiser selbst hatte den Einsatz verboten
35
Nur gegen Pferde?
51
Macht der Feind von diesem Mittel Gebrauch
123
Bakteriologische Kriegsführung wird verboten
163
Bahnhof Friedrichstraße als Koordinationspunkt
203
Milzbrandsporen sind am besten geeignet
245
Von Frankreich lernen
293
Ein Fliegenzimmer für uneinsichtige SSFührer
551
Keine delikaten Arbeiten auf der Sachsenburg
577
Unkrautsamen als letzte Kampfreserve?
619
Die Japaner haben immer gemauert
639
Was waren Hitlers Motive?
669
Die Geheimdienste irrten fast immer
693
Die Jagd auf die Spezialisten
751
Sind wir noch zu retten?
795

Das Mordkomplott gegen Strasser
327
Blitzableiter wegen FührerVerbot
341
Die BlomeConnection viel Lärm um fast nichts
379
Mit Fallschirmspringern gegen Panjepferde?
413
Von Kartoffelkäfern und Graseulen
443
Wurde Himmler hinters Licht geführt?
483
Krebsforschung nicht nur zur Tarnung
517
Abkürzungen Akronyme und Decknamen
827
Literatur
833
Abbildungsquellen
837
Danksagung
839
Register
841
Nachträge zur 2 Auflage
883
Droits d'auteur

Expressions et termes fréquents

Fréquemment cités

Page 46 - Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres, c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat, d) die Erklärung...
Page 21 - Genfer Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege niedergelegt sind.
Page 33 - Report of the Secretary-General on the Status of the Implementation of the Special Commission's Plan for the Ongoing Monitoring and Verification of Iraq's Compliance with Relevant Parts of Section C of Security council Resolution 687 (1991)

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