Biologische Waffen: nicht in Hitlers Arsenalen : Biologische und Toxin-Kampfmittel in Deutschland von 1915 bis 1945LIT Verlag Münster, 1999 - 905 pages |
Table des matières
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Bahnhof Friedrichstraße als Koordinationspunkt | 203 |
Milzbrandsporen sind am besten geeignet | 245 |
Von Frankreich lernen | 293 |
Ein Fliegenzimmer für uneinsichtige SSFührer | 551 |
Keine delikaten Arbeiten auf der Sachsenburg | 577 |
Unkrautsamen als letzte Kampfreserve? | 619 |
Die Japaner haben immer gemauert | 639 |
Was waren Hitlers Motive? | 669 |
Die Geheimdienste irrten fast immer | 693 |
Die Jagd auf die Spezialisten | 751 |
Sind wir noch zu retten? | 795 |
Das Mordkomplott gegen Strasser | 327 |
Blitzableiter wegen FührerVerbot | 341 |
Die BlomeConnection viel Lärm um fast nichts | 379 |
Mit Fallschirmspringern gegen Panjepferde? | 413 |
Von Kartoffelkäfern und Graseulen | 443 |
Wurde Himmler hinters Licht geführt? | 483 |
Krebsforschung nicht nur zur Tarnung | 517 |
Abkürzungen Akronyme und Decknamen | 827 |
Literatur | 833 |
Abbildungsquellen | 837 |
Danksagung | 839 |
Register | 841 |
Nachträge zur 2 Auflage | 883 |
Expressions et termes fréquents
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Fréquemment cités
Page 640 - Unternehmen .Barbarossa' schafft hierfür besonders günstige politische Voraussetzungen. 2. Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit ist es erforderlich, die japanische Wehrkraft mit allen Mitteln zu stärken. Hierzu ist von den Oberkommandos der Wehrmachtsteile den japanischen Wünschen auf Mitteilung deutscher Kriegs- und Kampferfahrungen und Unterstützung wehrwirtschaftlicher und technischer Art in umfassender und großzügiger Weise zu entsprechen. Gegenseitigkeit ist erwünscht, darf aber nicht...
Page 670 - Völkerrechts setzen, erscheine es zweckmäßig, daß wir uns auf den gleichen Standpunkt stellen, um dem Gegner damit zu bekunden, daß wir entschlossen sind, mit allen Mitteln bis zum Äußersten um unser Dasein zu kämpfen und auch die eigene Bevölkerung durch diese Maßnahme zum äußersten Widerstand aufgerufen werde. Der Führer beauftragt den Ob.dM [Oberbefehlshaber der Marine], das Für und Wider dieses Schrittes zu erwägen und baldmöglichst darüber vorzutragen"1 . Was meinte Hitler mit...
Page 46 - Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres, c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat, d) die Erklärung...
Page 166 - Signatar- oder beitretenden Mächte mit. Die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden bleiben in den Archiven der Regierung der Französischen Republik hinterlegt. Das vorliegende Protokoll tritt für jede Signatarmacht mit dem Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft; von diesem Zeitpunkt an ist diese Macht gegenüber den anderen Mächten, die bereits Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, gebunden.
Page 21 - Genfer Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege niedergelegt sind.
Page 123 - Mit Rücksicht darauf, daß der Gebrauch von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen, sowie von allen derartigen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten verboten ist, wird ihre Herstellung in Deutschland und ihre Einfuhr streng untersagt.
Page 170 - Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich, 1. mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder — ungeachtet ihres Ursprungs und ihrer Herstellungsmethode — Toxine von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie 2. Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind, niemals und unter...
Page 33 - Report of the Secretary-General on the Status of the Implementation of the Special Commission's Plan for the Ongoing Monitoring and Verification of Iraq's Compliance with Relevant Parts of Section C of Security council Resolution 687 (1991)
Page 213 - Ich werde vor nichts zurückschrecken. Kein sogenanntes Völkerrecht, keine Abmachung wird mich davon abhalten, einen Vorteil zu benutzen, der sich mir bietet.
