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von Allem", was das Land trägt V. 13. Wahrscheinlich soll dieser Vers nicht bloss dasjenige wiederholen, was in dem ersten Verse bereits angedeutet war, sondern sagen, dass auch von allen übrigen Früchten des Landes, 5 Mos. 8, 8., die Erstlinge dargebracht werden sollen, vgl. 2 Mos. 23, 19. Wie gross diese Gabe seyn soll, wird nicht gesagt, dies also dem freien Willen eines Jeden überlassen. Nach einer Angabe des Talmuds, schwankte es zwischen dem 40 und 60sten Theile des Ertrages (s. Kap. 41.).

Ebenso sollen auch die Erstlinge von der Schafschur (Wolle) 5 Mos. 18, 4. und die Erstlinge des Teiges 4 Mos. 15, 20., als Weihegabe, dargeboten werden.

Alles in Bann Erklärte, 4 Mos. 18, 14., soll gleichfalls den Priestern gehören.

Ebenso alles männliche (2 Mos. 13, 12.) Erstgeborne, sowohl Menschen als Vieh. Jedoch soll bei Menschen und bei unreinem Vieh, d. h. also allem demjenigen, was nicht geopfert werden kann, eine Auslösung Statt finden. Das Lösegeld des einmonatlichen Kindes beträgt fünf heilige Schekel. Das Reine von erstgebornen Rindern, Lämmern und Ziegen dagegen soll dem Priester übergeben werden, und nachdem das Blut auf den Altar gesprengt und das Fett geopfert worden, soll das Fleisch ihm gehören, 18, 15-18.

Es ist hier zugleich der Ort, einen Irrthum, welchen Michaelis begeht, zu berichtigen, wenn er, IV. §. 193., von einem ,,Zweit-Erstgebornen" spricht und behauptet, dass ausser der wirklichen Erstgeburt, auch noch Jenes, das wäre also das erste Nachgeborene, heilig seyn und gleich wie die zweiten Zehnten am Orte des Heiligthums verzehrt werden sollte, so dass dann auch hiervon wenigstens ein Theil den Priestern (5 Mos. 18, 3. s. unt.) und auch den Leviten, die zu den Festmahlzeiten zugezogen wurden, zu Gute gekommen wäre. Michaelis wird zu dieser Annahme durch die Stellen 5 Mos. 12, 6. 14, 23. 15, 19-23. veranlasst, an welchen von dem Erstgebornen, den Zehnten, dem sonst Gelobten u. s. w.

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Thräne" ist das vom

Ein anderer Ausdruck für dasselbe findet sich 2 Mos. 21, 28.: „deine Fülle und deine Thräne verzögre nicht." Die Fülle" ist das von dem vollen Getreide - Ilanfen zu Nehmende und die Wein und Oel Ueberfliessende, d. i. gleichfalls von dem vollen, noch nicht angebrochnen Ertrage des Jahres zu Weihende. Die Abgabe dieser Erstlinge soll nicht verzögert, sondern ohne Aufenthalt dem Priester zugestellt werden.

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gesagt wird, dass sie nach dem heiligen Orte hingebracht und daselbst verzehrt werden sollen. Da nun das Erstgeborne dem Priester gehören soll, so entsteht die Frage, wie es an diesen Stellen unter Demjenigen aufgeführt werden kann, welches die Israeliten nach dem heiligen Orte bringen und daselbst an den Festen verzehren sollen. Indess die scheinbare. Schwierigkeit dieser Stellen wird wohl dadurch gehoben, dass man sie nicht, wozu gar kein Grund vorhanden, so auffasst, als wären sie nur zu dem nichtpriesterlichen Theile des Volkes gesprochen. Sondern sie wenden sich offenbar an das ganze Volk, mit Inbegriff der Priester, es liegt nicht in ihrer Tendenz, weiter auseinander zu setzen, wer das Eine oder das Andere zu verzehren habe, und ihr Sinn ist:,,ihr müsst alle Gaben und Opfer der genannten Art nach dem einen geweiheten Orte hinbringen, um sie dort allein (nicht auch beliebig an andern Orten 12, 17.), Jeder das ihm Zukommende, zu verzehren". Ganz deutlich in diesem allgemeinen Sinne, sowohl an Priester als an Nicht-Priester, wendet sich eben daselbst 12, 13-14.: „Hüte dich, dass du deine aufgehenden Opfer nicht an jedem Orte, den du siehest, darbringest, sondern nur an dem Orte, den der Ewige erwählen wird, dort sollst du sie darbringen und dort sollst du thun Alles, was ich dir gebiete", (also das ganze Volk mit, anderweitig gebotener, Zuziehung und Betheiligung seiner Priester), vgl. 12, 26. 27.

§. 9. Von dem Zehnten, welchen das ganze übrige Volk den Leviten abgeben musste 4 Mos. 18, 21-24, sollen diese wiederum den Priestern ein Zehntel geben. Es wird dabei bemerkt, dass diese Hebe den Leviten angerechnet werden (d. h. also ebenso Pflicht seyn solle, wie den übrigen Israeliten das, was sie von der Tenne und von der Kelter (den Leviten) abgeben, 18, 25-32. Die Priester bezogen also ein Procent von dem Ertrage des Landes, und zwar mittelbar durch die Leviten. Aus welchem Grunde der Gesetzgeber nicht dies eine Procent von dem Volke unmittelbar, sondern erst mittelbar durch die Leviten, an die Priester gelangen lässt, ist nicht klar. Doch muss bei der Gründung dieses eigenthümlichen Abhängigkeits-Verhältnisses der Priester von den Leviten, und Beider zusammen von dem gesammten Volke, unstreitig eine bestimmte Absicht gewaltet haben. So viel zeigt sich wohl gewiss, dass es nicht im Geiste hierarchischer Interessen ist.

Die Zehnten von Feld- und Baum - Früchten können abgelöst werden, wenn ein Fünftheil über den Werth gezahlt wird, 3 Mos. 27, 30. 31.

Die Zehnten von Rind und kleinem Vieh werden, ohne Rücksicht auf die Güte des Stückes, abgegeben, indem je das Zehnte, welches an dem Stabe vorüber geht, als geheiligt gilt. Es darf dann nicht mehr umgetauscht werden sondern mit ihm soll auch dasjenige, welches man an seiner Stelle geben wollte, geheiligt bleiben, ebendas. V. 31. 32. Aus den beiden letzten Gesetzen ersieht man, dass die Zehnten vom gesammten Ertrage des Landbaues, im weitesten Sinne, erhoben werden sollen 155).

Ueber die,,zweiten Zehnten“, die in natura, oder deren Betrag, an dem Orte des Heiligthums von den Israeliten verzehrt werden sollen, woran denn doch auch, bei den festlichen Opfern, welche dargebracht werden, die Priester manchen Antheil hatten, s. Kap. 42.

Die Obhut über alle diese, Gott geweiheten, Gaben ist, nach 4 Mos. 18, 8., Aharon, also dem Hohenpriester, übertragen. Dies soll wohl so viel sagen, dass er die Pflicht hatte, für das richtige Eingehen derselben und für ihre richtige Vertheilung Sorge zu tragen.

Die Abgabe des Priester-Zehnten wird durch das Mosaische Gesetz nicht erst neu eingeführt, sondern findet sich bereits als ein altes Herkommen. Jakob gelobet, für den Fall seiner glücklichen Rückkehr, Gotte alle seine Habe zu verzehnten, 1 Mos. 28, 22., und schon Abraham giebt dem Melchizedeck,,Zehnten von Allem" 1 Mos. 14, 20.

§. 10. Als dereinstiger Nachfolger Aharons wird, 3 Mos. 6, 15., angegeben:,,der Priester, der an seiner Statt unter seinen Söhnen gesalbt worden“, es liegt demnach hierin die Voraussetzung, dass das Hohenpriester-Amt in der Familie Aharons in gerader Linie fortgehen solle. Unter den überlebenden Söhnen Aharons, Eleasar und Ithamar, ging das Hohenpriesterthum auf den erstern über, 5 Mos. 10, 6. Nach Joseph. Ant. V. 1. VIII, 1. wechselte nachdem das Hohenpriesterthum zwischen den beiden Linien Eleasar und Ithamar. Eli wäre aus der letztern gewesen und unter Salomo wäre mit Zadok, 1 Kön. 2, 35., wieder die Linie Eleasar eingetreten. Eine nähere Untersuchung hierüber gehört nicht hieher. Stets aber mussten sich die Priester, durch genau geführte Stammrollen, als wirklich von Aharon abstammend ausweisen können 2 Chron. 31, 16-19., wo nicht, so blieben sie vom Dienste ausgeschlossen, Esra 2, 62. Neh. 7, 64.

155) Vergl., über die genannten Deputate, Kap. 41.

יִפְרָע אֶת־רֹאשׁוֹ לֹא

Sprachliche Bemerkung.

Para, y Dem Hohenpriester wird, 3 Mos. 21, 10., geboten: eth Roscho lo jiphra, welches wir übersetzt haben: er soll sein Hanpt nicht wild machen, d. i. das Haupthaar nicht durchwühlen und wild herabhängen lassen. Dasselbe Wort y para, kommt besonders noch, 4 Mos 5, 18., von der Art und Weise vor, in welcher der Priester mit dem Haupthaare der Frau verfahren soll, die sich der Ceremonie des Eiferopfers unterziehen muss (K. 80.). Andere übersetzen das Wort, an den betreffenden Stellen, durch ,,entblössen“, welches von „lösen“, als einer ersten Bedeutung, zunächst abgeleitet wird, so dass hier das Entblössen des Hauptes durch Abscheeren des Haares bewirkt werde. Indess scheint uns sowohl die Bedeutung,,entblössen" als die weitere ,,abscheeren" nicht vollkommen sicher, wie Manches sich auch zu ihrer Unterstützung anführen lässt, s. Gesenius u. d. W., Herxheimer (Pentateuch) zu 3 Mos, 10, 6. Dagegen ist die Bedeutung: „,verwildert machen“, oder „,verwildern lassen" bei 2 Mos. 32, 25. (,,Moses sab das Volk, dass es verwildert war, dass Aaron es hatte verwildern lassen") unzweifelhaft, und es stehet Nichts entgegen, das Wort auch in den andern Stellen der fünf Bücher Mosis in demselben Sinne zu nehmen. Es ist auch der erste, natürlichste Ausdruck des Schmerzes, dass das Haupt angefasst und das Haar durchwühlt wird, wodurch es ein wildes Aussehen erhält und, bei einiger Länge, herabfällt. Bei noch wilderm Schmerze wurde das Haar zugleich theilweise ausgerauft, aber doch ursprünglich nicht regelmässig abgeschoren (wenn dies auch in spätern Zeiten Sitte wurde). Die Priester nun sollen dies nicht thun, eben so wenig wie die Kleider im Schmerz,,zerreissen“ (param, dessen Gleichklang mit para, auch bei 3 Mos. 10., ein ähnliches, wildes sich Geberden in Beidem anzudeuten scheint). Auch der Frau, die des Ehebruchs verdächtig ist, 4 Mos. 5, 18., soll das Haar aufgelöst werden, dass es wild herabhänge. Der Aussätzige soll gleichfalls mit herabhängendein Haare und zerrissenen Kleidern gehen, damit ihn Jedermann erkenne und vermeide, 3 Mos. 13, 45. (K. 22. §. 5), was hier auch wohl passender erscheint, als dass derselbe Jedermanne einen abgeschornen Kahlkopf zeige. Uebrigens ist das Abscheeren an den krankhaften Stellen selbst, 3 Mos. 13, 33., verboten, so wie auch für Abscheeren des Haares, an dieser und andern Stellen im Fentat., durchweg das Wort nb, gillach gebraucht wird, nirgend aber, wo diese Bedeutung bestimmt zu erwarten, para. Vergl. namentlich das Gesetz für die Priester überhaupt, 3 Mos. 21, 6.: „Sie sollen sich auf ihrem Haupte keine kahle Stelle machen (vielleicht eben auch, durch ausraufen des Haares an einzelnen Stellen) und die Ecke ihres Bartes nicht bescheeren".

Man sieht nicht ein, warum einige Verse weiter nicht auch dieselben Ausdrücke gebraucht werden, wenn dem Priester eben nur dasselbe verboten werden soll. Aber dies Abscheeren des Haares war, wie anch aus 8 Mos. 19, 27, hervorgehet, ein allen Israeliten verbotener, abergläubischer Gebrauch, was das, andern Israeliten, oder auch Priestern nirgend verbotene, para nicht ist. Es muss also etwas vom Abscheeren Verschiedenes bedeuten. Uebrigens hat das Hauptwort derselben Wurzel: Pera, y, die vollkommen gesicherte Bedeutung: Haupthaar, 4 Mos. 6, 5. Ezech. 44, 20., und wird an ersterer St. namentlich von dem Haar des Nasiräers gebraucht, das gesetzlich naabgeschnitten bleiben soll, vgl. von demselben den Ausdruck „schicken" d. i. frei hängen lassen, Nasir 1 1. Auch hierzu stimmt wohl besser die von uns angenommene Bedeutung des Verbi. Unzweifelhaft kommt die 3 Mos. 13, 45 gebrauchte Bezeichnung (Rosch parua s. ob.) von dem aufgelöst auf die Schulter herabhängenden, mit Myrthen geschmückten Haare der zur Hochzeit geführten Jungfrau vor, Kethuboth II. 1. Wie das Haar der des Ehebruchs Verdächtigen gleichfalls nicht abgeschnitten, sondern nur aufgelöst wurde, damit es frei herabhinge, wird auch Sotah 1. 5. ausdrücklich bestätigt. Dass, in allen biblischen, betreffenden Fällen, das Haupt nothwendig zugleich von dem Kopfbunde entblösst wurde, verstehet sich von selbst und ist bei der Erklärung mancher, späterer Stellen jedenfalls zu berücksichtigen.

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§. 1. Es ist bereits mehrfach, in Rücksicht des Leviten- uud Priester-Standes, auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen worden, in deren Wesen es lag, zwar dem Volke eine gelehrte Körperschaft zu erhalten, aber das übermächtige, alle Andern ausschliessende, Hervordrängen einer solchen Caste zu verhindern. Das wirksamste Gegengewicht aber, sowohl gegen diesen, in andern alten Staaten so verderblichen Casten - Geist, als auch gegen andere Gewalten, in dem sich entwickelnden Staate, die leicht tyrannisch werden konnten, war die Eröffnung einer unbeschränkten Lehr- und Rede - Freiheit, die Einführung des jedem Israeliten zugänglichen Propheten-Amtes. Zunächst soll dem Volke, durch solche Verkündiger des göttlichen Willens, das heidnisch-abergläubische Spiel mit Zauberkünsten und Wahrsagereien entbehrlich gemacht werden: „Wenn du in das Land ziehest so sollst du nicht lernen, nach den Gräueln jener Völker zu thun, nicht soll unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine

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