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Кар. 22.

Schutz der Gesundheit, Ausschläge.

§. 1. Diejenigen Gesetze Mosis, welche (zum Theil wenigstens) auf die Sicherung der Gesundheit Bezug haben, sind am ausführlichsten in Hinsicht solcher Vorschriften, welche die Reinlichkeit betreffen, sowohl am menschlichen Körper selbst, als am Wohnorte und an Kleidern. Sie legen auf Bäder einen grossen Werth und bezeichnen wohl dadurch mit Recht die sorgsamste Reinlichkeit als den sichersten Schutz gegen Krankheiten. Unter diesen konnten ganz besonders die in dem feuchten Theile von Aegypten sehr häufigen Hautkrankheiten, und namentlich diejenige schreckliche Krankheit, welche Elephantiasis heisst, und von Mehrern für identisch mit der im Hiob beschriebenen,,bösen Entzündung" gehalten wird, die Sorge der einzurichtenden Gesundheits- Polizey in Anspruch nehmen. Die bekannte Fabel Manethos von den Aussätzigen, welche Josephus contr. Apion. anführt und widerlegt, und welche Michaelis und Andere als lügenhaft erwiesen, scheint auch ihre Wirksamkeit auf die Schriftsteller insofern nicht verfehlt zu haben, dass dieselben sich von dem Gedanken nicht frei machen können, der Aussatz sey wirklich eine unter den Israeliten allgemein herrschende Krankheit gewesen. Auch Michaelis glaubt dies und zwar, indem er zuver die Angaben Manethos als lächerlich verwirft, aus folgenden Gründen. 1) Moses gebe Gesetze gegen den Aussatz und verlange genaue Besichtigung, so wie 7tägige Einschliessung eines Jeden,,,an dem eine kleine Finne oder Fleck oder Geschwür auffährt“. Aber dies letztere würde eben da etwas sehr Schwieriges seyn, wo der Aussatz, und gewiss auch andere Hautkrankheiten, vielfach unter dem Volke verbreitet wä

der Stadt entfernt sind, können umgehauen werden, wobei der Eigenthumer nur dann, wenn der Baum gewiss früher stand, als die Stadt, Entschädigung fordern darf (da ein freier Raum um die Stadt ihr zur Zierde gereicht). B. b. 11, 7.

Dem Verhindern von Theuerung wendet sich die Aufmerksamkeit der Behörde gleichfalls zu, indem, aus diesem Grunde, ein (wegen Mangel an Regen) auszuschreibendes Fasten, nicht mit einem Donnerstage, also kurz vor Sabbath, beginnen soll. Thaanith 11, 9.

ren, da dann immer ein grosser Theil der Bevölkerung, wenn man auf jeden kleinen Haut-Flecken aufmerksam wäre, abgeschlossen und besondere Anstalten getroffen werden müssten, um die bloss Verdächtigen, oder bereits Genesenen, vor der Ansteckung durch gefährlich Erkrankte zu schützen, wovon aber bei Moses Nichts erwähnt wird. Vielmehr kann man sich die von ihm angeordneten Schutzmassregeln jedenfalls ganz einfach aus dem Umstande erklären, dass Aegypten, das Land des bösartigen Aussatzes, in der Nähe war und in sehr vielfacher Verbindung mit Palästina stand, dass demnach diese Krankheit, gleichwie dies öfter mit der Pest der Fall ist, von dort her eingeschleppt werden konnte. 2. Die Israeliten wären aus Aegypten gekommen, ,,dem vorzüglichen Sitz des Aussatzes", hätten ihn also wahrscheinlich von dort mitgebracht. Ihre Wohnung in den,,feuchten und sumpfigen" Gegenden Aegyptens und ihre Armuth wären der Ansteckung günstig gewesen, wozu noch komme, dass sie dort unter Andern von Fischen lebten, 4 Mos. 11, 5., deren reichlicher Genuss auch eine Art Hautkrankheit erzeuge. Indess die Armuth der Israeliten in Aegypten, so wie, dass der ihnen angewiesene Wohnplatz, die Provinz Gosen, in sumpfigen Gegenden lag, muss erst bewiesen werden. Vielmehr wird die letztere der,,beste Theil des Landes genannt, 1 Mos. 47, 6., d. h. natürlich für die Israeliten, insofern sie sich mit Heerdenzucht beschäftigten, indem die Ueberschwemmungen des Nil diese guten Weideplätze nicht erreichten, die man demnach sich als Sümpfe zu denken keinen Grund hat. Ausserdem aber zogen Diejenigen, welche in Aegypten, auch während der Zeit der Unterdrückung, die Heerdenzucht trieben (und dass es deren Viele gegeben haben muss, sieht man unter Andern aus dem reichen Heerdenbesitz einiger Stämme, denen eben deshalb die Landschaft Gilead und Basan angewiesen wird, 4 Mos. 32, I ff.) frei, bis nach Palästina, umher (1 Chron. 7, 21-24.) und werden demnach wohl die gesünderen Gegenden aufgesucht haben. Was aber Diejenigen betrifft, die zu den Arbeiten gezwungen wurden, so ist es bekannt, dass die grösseren Bauwerke Aegyptens stets an höher gelegenen Gegenden, bis zu denen die Ueberschwemmungen des Nil nicht reichten, die also gleichfalls die gesünderen waren, aufgeführt wurden. Zugleich loben die Israeliten die reichliche Kost, die sie dabei erhielten, wie auch sonst die gute Verpflegung der Arbeiter gerühmt wird und von den dadurch entstandenen Kosten sich sogar eine Notiz erhielt, Herodot II, 125. Hierauf also bezieht sich offenbar die Stelle 4 Mos. 11, 5., wo neben der unent

geldlich erhaltenen Fischkost, auch einer Reihe anderer, sehr gesunder Pflanzenspeisen gedacht wird. Michaelis bemerkt zugleich selbst, dass der 40jährige Aufenthalt in dem trocknen Arabien geeignet gewesen sey, die Spuren jener Ansteckung wieder zu vertilgen, und man kann noch hinzusetzen, dass, wenn Michaelis und die andern Schriftsteller von der Krankheit, für welche sie den von Moses beschriebenen Ausschlag halten, besonders berichten, dass sie durch, zumal eheliches, Zusammenleben angesteckt und verbreitet werde, die Massregeln Mosis vollends geeignet waren, sie allmählig auszurotten. Zwar wird angegeben, dass der bösartige Aussatz, ausser in Aegypten, sich auch noch in Syrien. finde. Hieraus folgt aber noch nicht, dass dies auch für den Palästinensischen Landstrich, und zwar für damals gelten kann, als welcher vielmehr von den Reisenden als äusserst gesund, von reiner Luft und im Ganzen gemässigter Temperatur geschildert wird. Namentlich ist die Alpengegend am See Genesareth seit den ältesten Zeiten als wahrhaft paradiesisch und auch die Reinheit der Luft um Jerusalem, so wie die duftreiche Landschaft (9cor qvolov, Joseph.) Jerichos und die um Sichem, hochgerühmt 271). Ja, die ganze geographische Physiognomie Palästinas ist von der Art, dass man daselbst die regelmässige Verbreitung des Aussatzes am wenigsten suchen wird (wenn nur Anstalten getroffen sind, ihn nicht einschleppen zu lassen, was wohl jetzt, und auch in früherer Zeit öfter der Fall seyn mochte). Auch deutet nicht eine einzige Stelle der Bibel hierauf hin. Vielmehr geht aus Manchem gegentheils hervor, dass Fälle des Ausschlages, eben auch zur Zeit Mosis, unter den Israeliten äusserst selten waren. 5 Mos. 24, 8. ruft der Gesetzgeber dem Volke warnend zu, sich wohl vor dem Schaden des Ausschlages zu hüten, und in dieser Beziehung sich streng an die Weisungen der Priester zu halten, und setzt V. 9. hinzu: ,,erinnere dich dessen, was Gott der Mirjam that, auf dem Wege eures Auszuges aus Aegypten". Diese Anführung eines einzelnen, auf dem Wege aus Aegypten vorgekommenen, also schon alten Vorfalles, lässt wohl auf die Seltenheit desselben schliessen. Zugleich aber ersehen wir aus 4 Mos. 12, 14., dass eine 7 tägige Abschliessung Mirjams zu ihrer Heilung genügte, dass also auch dieser „Aussatz“, der als etwas so Wichtiges betrachtet wird, vgl. auch 12, 11-13., keinesweges zu den besonders gefährlichen oder

271) Ritter, Asien (ält. Ausg.) S. 315. 17. 21 f. 26 f. 92.

unheilbaren Krankheiten Aegyptens, 5 Mos. 28, 27., gehörte. AIlerdings wird 4 Mos. 5, 1-4. der Befehl gegeben, jeden Ausschlägigen oder Flüssigen, oder durch Berührung einer Leiche Verunreinigten, aus dem Lager zu entfernen. Aber aus dieser Stelle geht nur die Ausserordentlichkeit der Vorsichts-Massregeln, keinesweges aber hervor, dass es viele Leute der ersten, und namentlich bösartiger Kategorie, damals gegeben habe. Wo in spätern Büchern von Ausschlägigen die Rede ist, was nicht häufig geschieht, da sind es nur immer sehr vereinzelte Fälle, 2 Kön. 7, 3. 15, 5., die wohl überall vorkommen und in Hinsicht deren die Praxis einer strengen Abschliessung beibehalten wird, welche bei dem Könige selbst, 15, 5. keine Ausnahme erleidet. In der That wird dem Volke versprochen, dass es von den Krankheiten Aegyptens, wenn es sich nach den Gesetzen richten werde, verschont bleiben solle, Gott werde sein Arzt seyn, 2 Mos. 15, 26.

§. 2. Ergiebt sich nun aus diesen Bemerkungen, dass die umsichtigen Vorkehrungen des Gesetzgebers die bei der Vergleichung anderer Massregeln, z. B. der strengen Absonderung der menstruirenden Frauen, so wie derer, die sich durch Berührung eines Todten verunreinigten 272), u. s. w. (Kap. 23-26), nicht als etwas so Ausnahmsweises erscheinen werden nur höchstens 273) der

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272) Da selbst alle diejenigen, die in der Schlacht, wo man doch nicht kranke Körper vermuthen kann, einen Leichnam berührten, eine Woche lang ausserhalb des Lagers bleiben müssen, 4 Mos. 31, 19. 273) Auch die Mischna betrachtet die Ausschläge offenbar nur aus dem Gesichtspunkte ritueller Unreinheit, und nicht aus dem der Schädlichkeit und krankhafter Ansteckung. Sonst könnte man sich manche ihrer Bestimmungen kaum erklären, als: Der Hautschaden macht nur denjenigen unrein, der schon im Bereiche des Gesetzes stand, als jener sich zuerst zeigte. Der Unmündige also, der Heide und der Proselyt, an dem ein Hautschaden sich befindet (bei letzterem, wenn er ihn schon hatte, da er noch Heide war), gelten nicht als unrein. Eben so wenig auch ausschlägige Häuser und Kleider von Nichtisraeliten. Neg III, 1. VII, 1. XI, 1. XII, 1. vgl. Maimonid. Jad hachas Tr. vom Ausschlag, Kap. VII. §. 1. u. d. Comment. das. Der Ausschlag, der in einer Falte (z. B. am Halse) verborgen war, gilt nicht als unrein, wenn er auch später sichtbar wird, Neg. VII, 1. vgl. Maimon, a. a. O. VI. 1. Wenn, während der Hochzeit, an dem jungen Ehemanne sich ein Ausschlag zeigt, so stört man sein Fest nicht, und lässt erst nach Verlauf der 7 Tage, oder, wenn Feiertage

möglichen Ausbreitung eines ernsten Uebels entgegen wirken sollen, aber dessen wirkliche Verbreitung im Volke nicht beweisen, so führt uns ein näheres Eingehen in die uns vorliegenden Data, noch zu dem fernern Resultat, dass Moses die von den Schriftstellern geschilderte, fürchterliche Krankheit Aegyptens wohl kenne, dass er aber sie, bei seinen Anordnungen, gar nicht unmittelbar berücksichtige, sondern dass diese überhaupt, allem Anscheine nach, Haut - Krankheiten gelten, die zwar unter Umständen ansteckend, aber nicht eigentlich gefährlich oder tödlich waren. Es verstehet sich übrigens von selbst, dass die strengen Maassregeln zur Verhütung schon des geringern Uebels, um so mehr geeignet waren, der Einschleppung des grösseren vorzubeugen.

Die Schilderungen jener äusserst bösartigen, unheilbaren Krankheit, die sich (gleich der jetzigen Pest 274)) nur in sumpfigen Gegenden erzeugt, besagen, dass dieselben, mit einzelnen hellen Flekken auf der Haut beginnend, sich allmählig über den ganzen Körper verbreite, und die, in ihrem letzten Stadium schrecklich, die Glieder des Menschen allmählig löse und ihn gewissermassen stück

eintreten, nach Beendigung derselben, die gebotenen Massregeln ihren Anfang nehmen. Eben so auch bei Kleidern und dem Hause desselben, wenn sich an ihnen der Ansschlag zeigt. Neg. III, 2. Bei austeckenden und gefährlichen Hautkrankheiten könnten die hier erleichternden Umstände offenbar als solche nicht gelten. Auch scheinen die Discussionen der Mischna, in dem ganzen von Ausschlägen handelnden Traktate, überhaupt mehr theoretisch, als auf die Praxis wirklich und häufig vorkommender Fälle sich stützend.

Aus Kerithuth III, 8. ersieht man allerdings, dass später äusserliche Krankheiten, bei welchen sich Theile (von der Haut) ablöseten, in Jerusalem vorkamen. Welche Art diese Krankheit war, die nicht „Ausschlag“, sondern „Entzündung" Schechin genannt wird und nicht als unrein gilt, lässt sich nicht ermessen (vgl. jedoch 3 Mos 13, 23.). 274) Dass Aegypten die Heimath der Pest (,,Beulenpest" „Beulenfieber“ vgl. Ababuoth, s. unt.) sey, wird von Lorinser, die Pest des Orients, ausführlich dargethan. Auch der Französische Arzt Pariset hat in einer etwa im Jahre 1837 erschienenen Schrift (die wir indess, gleich der erstern, nur aus Anzeigen kennen) erwiesen, die Pest entstehe im Delta, dessen Boden mit zahllosen thierischen und vegetabilischen Ueberresten, sowie dem Nilschlamm bedeckt, bei der grossen Hitze, ein steter Heerd von Fäulniss sey.

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