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Mit dem Niddah-Wasser, zu dem diese Asche genommen wird, soll nun, zur Entsühnung von Menschen oder Gegenständen, die durch eine Leiche verunreinigt worden, nach vorgeschriebener Weise, verfahren werden, 19, 11–22. s. K. 31. §. 5. 431).

Wer das Niddah - Wasser sprengt 432), soll seine Kleider waschen, wer dasselbe berührt, bis zum Abend unrein seyn, 19, 21.

§. 3. Der verunreinigende Einfluss des Niddah - Wassers, der Asche, so wie des Thieres, das zu diesem Behufe verbrannt wird, entspricht einigermassen der Wirkung der gewöhnlichen Sündopfer, welche hier wie dort durch Wasser aufgehoben werden muss. Nur ist dort das Moment der Weihe, hier das der erst zu sühnenden Unreinheit hervorgehoben, Kap. 31. S. 270. Und dies ist auch durch den Unterschied des vorliegenden Objects vollkommen bedingt. Denn dort ist das zu Sühnende ein Moralisches, das durch die Reue selbst schon aufgehoben ist; das Symbol des Opfers tritt also an Etwas heran, das an und für sich bereits geistig rein geworden, Dagegen handelt es sich bei dem NiddahWasser um die Herstellung der Reinheit, bei äusserlich (durch Leichenberührung) Verunreinigten, die in der That, vor Vollendung des Rituale, als wirklich noch nicht rein betrachtet werden müssen. Das Sühne - Mittel nimmt hier also, und schon im voraus, ihre Unreinheit sinnbildlich und rituell mit an. S. noch die sprachl. Bemm. u. K. 38. §. 8.

§. 4. Erwähnt werde hier noch das, auch nicht eigentlich zu den Opfern gehörende, 5 Mos. 21, 19. vorgeschriebene Rituale zur Sühnung eines Mordes, dessen Thäter man nicht auffin

431) Parallelen zu diesem eigenthümlichen Sühnungs- Rituale s. b. Rosenmüller z. d. St. Bildet der ganze Opferdienst gewissermassen einen Gegensatz zu dem Aegyptischen Dienste (Kap. 36. Anm. 374.), so könnte es in diesem Falle wohl seyn, dass ursprünglich in Aegypten gesehene Ceremonieen (da man mamentlich dem Typhon rothe Rinder geopfert haben soll) eine andere entgegengesetzte Wendung erhielten. Die Vergleichung der den Persern vorgeschriebenen Reinigungen durch Ochsen- Urin (Kleukers Zend - Avesta Th. III. S. 211 ff. 218-20.) ist geeignet, die Natürlichkeit und Sauberkeit der Mos. Riten, den extravaganten des Heidenthums gegenüber, in ein günstiges Licht zu stellen.

432) Dies muss ein,,reiner Mann" vollziehen, der also nicht eben Priester zu seyn braucht, s. auch Par. XII, 10.

den konnte, da einer jungen Kuh, die gleichfalls noch zu keiner Arbeit benutzt worden, bei einem immer fliessenden Bache, das Genick gebrochen wurde, worauf feierliche Erklärungen folgten, s. Kap. 74.

Ueber das,,Eiferopfer" der des Ehebruchs Verdächtigen, 4 Mos. 5, 12-31., s. Kap. 80.

Sprachliche Bemerkungen.

1. Niddah, vom Stammworte Nadad, 77, fliehen, bezeichnet das zu Fliehende, zu Vermeidende, Unnahbare, Unberührbare. Von der ihre menstrua Habenden heisst es: „Sieben Tage soll sie bleiben in ihrer Niddah (ihrem unnahbaren Zustande) Jeder der sie anrührt, soll unrein seyn", 3 Mos. 15, 19. (K. 26.). Diese Bedeutung des Wortes reicht überall aus, so zwar, dass es in grösserer Verstärkung 433) auch heisst: das zu Verabscheuende, der Abscheu, z. B. Hesek 7, 19. 20. 2 Chron. 29, 5. Eine scheinbare Schwierigkeit, welche sich dieser Bedeutung entgegenstellt, ist, die Benennung: ,,Niddah-Wasser", für das mit der Asche der rothen Kuh, 4 Mos. 19, 2 ff., vermischte Wasser, mit welchem Derjenige, welcher sich in dem „zu meidenden“ Zustande befand ***), besprengt werden musste, V. 9. Man hat demnach hier den Worten die Wendung geben wollen, dass sie bedeuten:,,Wasser gegen Unreinigkeit", somit: „Reinigungswasser", hierbei aber übersehen, dass dieses Wasser selbst verunreinigte, so dass derjenige, welcher mit demselben besprengte oder der es anrührte, bis zum Abend unrein blieb, V. 21, gleichwie jede Be

433) Es ist nicht zu übersehen, dass ursprünglich Niddah keinesweges identisch mit,,Unreinheit“ überhaupt sey. Niddah bezeichnet eigentlich 3 Mos. 15, 19. 20. das rituelle Verhalten und den rituellen Zustand während der regelmässigen Menstrua. Auf den ausserhalb dieser Zeit V. 25. anhaltenden oder eintretenden Blutfluss wird die Bezeichnung Niddah selbst nicht eigentlich angewendet, sondern nur gesagt, es solle dann so gehalten werden, wie zur Zeit ihrer Niddah V. 25. 26., das wäre also die regelmässig eintretende (als solche seit je beachtete) Vermeidungs-Zeit" des Weibes. Krankheit selbst wird durchgehend (Blut-) Fluss, Sob, genannt. 434) Zu vergleichen ist der entsprechende Ausdruck: „ihre Niddah (,,zu meidende“ Unreinheit) soll an ihm seyn (sich ihm mittheilen)" von dem Manne, der bei der Menstruirenden geschlafen, 3 Mos. 15, 24.

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Die

schäftigung bei dem Schlachten, dem Verbrennen der Kub and dem Sammeln ihrer Asche verunreinigend war, V. 7-10. Der Ausdruck Chattath, MN, V. 9., der auf „Viddah - Wasser“ folgt, bezieht sich demnach entweder auf das verbrannte Thier und bezeichnet dasselbe als ein für die betreffenden Fälle im voraus bereitetes Sündopfer, oder auf die Asche, die unter denselben Umständen und in derselben Eigenschaft dienen sollte, wie ausserdem gewöhnliche Sündopfer (doch ist das Erstere wahrscheinlicher, nach 19, 17., wo von der „,Asche des verbrannten Sündopfers" die Rede ist). Die Asche war also nicht selbst reinigend, sondern das Besprengen mit derselben war, als Geständniss und Symbol der Unreinigkeit, gleichwie das Sündopfer (welches man nicht nöthig hat, Sühneopfer zu übersetzen) zur Erlangung der Sühne nöthig Me Niddah ist demnach,,Wasser der Vermeidung“ (Meid - Wasser), weil es nämlich Sünd-Opfer- Wasser ist (s. 4 Mos. 19, 9, diese sprechende Zusammenstellung) dessen Berührung man vermeiden muss, wenn man sich nicht den betreffenden Folgen aussetzen will. Gleichfalls reicht diese Bedeutung des Wortes bei 3 Mos. 20, 21. ans, indem es daselbst von der Frau des Bruders heisst: sie ist (für den andern Bruder) Niddah, unberührbar, unerlaubt zur Ehe. Noch besser vielleicht nimmt man es als Neutrum: es, das Nehmen oder das Heirathen der Brudersfrau (wenn nämlich derselbe noch lebt, oder starb und Kinder hinterlassen hat) ist Niddah, etwas wohl zu vermeidendes, (oder auch: Abscheuliches).

2. Chitte, und Hithchatte, . Es ist um mehrerer Bestimmungen willen nöthig, mit diesen Worten einen richtigen Begriff zu verbinden, Chata, heisst sündigen. Dagegen übersetzt man Chitte (Piel) durch: entsündigen, reinigen, und Hithchatte: sich entsündigen. Indess findet sich, bei näherer Einsicht, ein solches Umschlagen der Bedeutung keineswegen begründet, sondern Chitte heisst das Versündigungs- Rituale an Jemandem vollzieheu, in Folge dessen er freilich von seiner Sünde frei wurde. Hithchatte heisst dem zu Folge: ein solches Rituale an sich vollziehen lassen. Psalm 51, 9. (welche St. man für die Bedeutung: reinigen, anführt) stellt allerdings das „Waschen", als Parallelismus zu dem „Chitte durch Ysop“. Indess darf man hier nicht vergessen, dass auch „waschen“ selbst nicht unmittelbar gleichbedeutend ist, mit: rein-schaffen. Sondern, so wie die Nothwendigkeit des Letztern zunächst die Andeutung einer Verunreinigung giebt, so wird es erst unter Umständen, als z B, wenn das Waschen mit dem gehörigen Material geschieht und lange genug fortgesetzt wird, dann noch mit einer andern, mit dem Unreinen nicht in Berührung gekommenen, Flüssigkeit das gehörige Abspülen erfolgt,

die wirkliche Reinheit zur Folge haben. In ähnlicher Beziehung zur Versündigung stehet auch das Versündigungs - Rituale. Es ist dies eine Handlung, die zunächst gleichfalls das Zugeständniss jener enthält, und eben so auch, unter Umständen und gehörig fortgesetzt, die völlige Reinigung zur Folge haben wird. Diese Bemerkungen passen um so mehr auf die allerdings nur bildliche Andeutung Ps. 51, 9. da hier des Ysops erwähnt ist, durch welchen die Versündigung zur Reinheit gebracht werden soll. Mit dem Ysop, welcher in das mit der Asche der rothen Kuh vermischte Wasser getaucht war, geschah die Besprengnng dessen, der sich au einem Todten u. 8. w. verunreinigt hatte, 4 Mos. 19, 17-19. Aber diese Handlung selbst war noch nicht der Schluss der Reinigung, denn auch das bezeichnete Wasser verunreinigte wiederum selbst den Reinen, der es sprengte, V. 19. 21. Beide also und namentlich der ursprünglich zu Reinigende, bei welchem die Besprengung am 3ten Tage diesen Erfolg noch nicht hatte, blieben, Letzterer auch nach der Besprengung am 7ten Tage (und nach genommenem Bade und Abwaschen der Kleider) bis zum Abend unrein. Auch der Ausdruck Chattath also, welcher 4 Mos. 19, 9. mit dem oben beschriebenen Niddah - Wasser zusammengestellt wird, und sich wahrscheinlich auf die rothe Kuh selbst bezieht (vgl. Bem. 1) heisst nicht: Entsündigung, oder Entsündigungs- Gegenstand, sondern: Thier, welches zum (Sünd-) Rituale gehören soll, dem der Unreine sich zu unterwerfen hat.

Kap. 41.
Heilige Gaben.

§. 1. Zu den regelmässigen, öffentlichen und den Privat-Opfern kommt noch die, unter dem Gesichtspunkte dieses Abschnittes hier zusammenszustellende, Reihe anderer heiliger Gaben welche, ausser ihren anderweitigen Zwecken, gleichfalls der Ausdruck einer gottergebenen Gesinnung seyn sollen. Von den ersten Feldfrüchten des Jahres, sollen zwei öffentliche Gabe-Opfer dargebracht werden. Das Eine bestehet in einem Omer von dem ersten Schnitt", Reschith Qazir (der Gerste) 3 Mos. 23, 9–12. und das andere in zwei Broden von feinem Weizen - Mehle, als neue ErstlingsGabe, Bikkurim 23, 15—18. vgl. 2 Mos. 34, 22. Letztere werden am Wochenfeste, Ersteres sieben Wochen vorher dargebracht, s. Kap. 50.

Diesen öffentlichen Gaben gegenüber stehet die entsprechende Gabe der Privaten von dem ersten Ertrage, Reschith, Resch. Bikkurim 435), der Landesfrüchte, welche Jeder nach dem Heiligthume bringen und mit einer feierlichen Dankerklärung, (Kap. 54.) in einem Korbe, um vor dem Altare hingestellt zu

435) Es möchte nicht überflüssig seyn, die hier vorkommenden Benennungen in ihrer Verschiedenheit aufzufassen. Reschith, N) Anfang, bezeichnet die erste Vorwegnahme, den ersten Abhub (daher auch Cheleb, 4 Mos. I8, 12., s. K. 9. Anm. 154. K. 29. S. 259.), wovon es immer sey, also auch von dem Ertrage der Frühernte oder Späternte. Qazir ist das Schneiden, die Arbeit selbst, bei dem Einernten des Getreides. Reschith Q. ist also das Erste, was geschnitten wird, demnach eine Gabe von der (zuerst reif werdenden, 2 Mos. 9, 31 f.) Gerste (als feierliche Eröffnung des Erntens). Dagegen bezeichnet Bikkurim ? zunächst die,,frühreifen Früchte“ überhaupt, also den Gesammtertrag der ganzen Frühernte, und ferner auch die heilige Gabe von diesem Gesammtertrage, 3 Mos. 23, 17., welche nun am Schlusse dieser Ernte, also von dem später geschnittenen Weizen, als dem Werthvollsten was sie repräsentiren konnte, dargebracht wurde. Dass Bikkurim den Ertrag der Frühernte vorzugsweise bezeichne, gehet aus der Benennung des betreffenden (Wochen-) Festes, als „Tag der Bikkurim“ 4 Mos. 28, 26., so wie der an diesem Feste dargebrachten,,Erstlings-Brode" (Lechem habikkur.) 3 Mos. 23, 20. vgl. 17., und besonders auch aus 2 Mos. 23, 16., dentlich hervor, wo das „Fest der Schnitt-Ernte, der ErstlingsArbeiten (Bikkure maasecha) bei dem auf dem Felde Gesäeten“, dem „Einsammlungs - Feste beim Ausgange des Jahres, da alle Arbeiten von dem Felde (di. hier Land überhaupt) eingesammelt werden“ entgegengestellt wird. Reschith Bikkurim, 2 Mos. 23, 19. 34, 26., müsste hiernach, bei den Gaben die jeder Einzelne darbringt (da das Vorherige die allgemeine Erstlingsgabe des Volkes war) den ersten Abhub des Frühernte - Ertrages bedenten, und das „Gabe - Opfer der Erstlinge“ dessen Ritual 3 Mos. 2, 14—16. angegeben wird, könnte das entsprechende Opfer des Einzelnen seyn. An letzt. St. verstehen indess die Rabbinen Bikkurim von dem Erstreifen der Frühernte (wie es sonst allerdings nicht votkommt), der Gerste nämlich, von der ein Omer dargebracht wurde (K. 50.). Es entstehet nun die Frage, was 5 Mos. 26, 2. unter dem „,Ersten (Abhub) von allen Früchten des Erdreichs" zu verstehen sey, und ob man diese Gabe von den Früchten

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