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Hiernach würde Hesek. 8, 12, zu fibersetzen seyn: „Kammern oder Gemächer der Andacht. Es bliebe nun dahin gestellt, ob bereits bei Moses Eben maskith einen Stein der Anbetung, in diesem allgemeinen Sinne (Andachts - Platz) bezeichne, oder ob für die angeführten Gesetzesstellen die im Frühern angegebene, etwas engere Bedeutung festzuhalten sey, in welcher sich dann ein ähnlicher Fortschritt, wie bei templum ergiebt, das zuerst einen bestimmten Ort bezeichnet, in so fern er ein heiligen Handlungen, sodann der Andacht förderliches Um-, schauen gestattet, endlich aber einen jeden der (innern) Andacht geweiheten Raum. Uebrigens geben auch Onkelos, Jonathan und der Syrer das Wort durch: Stein der Anbetung, nur dass sie den Stein selbst als Gegenstand derselben auffassen.

Кар. 46.

§. 1. Eine grosse Reihe gesetzlicher Bestimmungen deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber jenem Geiste trüber und schweigsamer Ascetik nicht günstig sey, in welchem man vielfach in älterer und neuerer Zeit das Wesen der Frömmigkeit suchte. Er fordert mit grosser Strenge das wirklich Nothwendige, verbietet aber auch müssige Zusätze, und giebt es deutlich zu erkennen, dass er Gelübde und übertriebene Selbstcasteyungen für durchaus unnütz halte (K. 43.). Dadurch, dass er Wissenschaft und die von ihm belobte (K. 19.) Kunst Jedem zugänglich machte, von den öffentlichen Aemtern keinen Einzigen ausschloss, und kein beengendes KastenWesen gründete, besonders aber, indem er auf lichtes Verständniss des Gesetzes drang, die höchsten Belehrungen in keine Mysterien hüllte, und das Mögliche that, um eine freiwillige Befolgung der gegebenen Vorschriften herbeizuführen, da er nachwies, wie hiervon das Glück jedes Einzelnen und des ganzen Volkes abhänge, indem er ferner eine geeignete patriarchalische Vertretung des Volkes schuf und bestehen liess, und dafür Sorge trug, dass weder Könige, noch Richter und Priester dessen Tyrannen werden konnten durch dieses Alles musste es ihm, insofern es befolgt wurde, gelingen, einen Geist der Freiheit und der Freudigkeit, ein frisches geistiges Leben in dem gesammten Volke zu schaffen. Diesem Allen schliessen sich auch die Volksfeste an, welche Moses einsetzt

und für welche er, durch das Schaffen eines bestimmten Fonds, zugleich die nöthigen Mittel anweiset, s. ob. K. 42. §. 1. 2. Zur Uebung der wichtigsten religiösen Pflichten, zur nöthigen Erholung zwischen den Arbeiten, war zunächst für jede Woche der Sabbath, in gleicher Weise für Freie und Knechte, eingesetzt und ausser ihm eine Reihe anderer jährlicher Feiertage. An den letztern kam das Volk an der Stätte des Heiligthumes zusammen. Hier erhielt es die vorgeschriebenen, öffentlichen Belehrungen über den Inhalt des Gesetzes, es feierte hier seine religiösen Erinnerungen, gab seine Dankbarkeit Gott zu erkennen, durch Opfer und Feste, welche, wie eine ihrer Haupttendenzen Wohlthätigkeit war, dass Fröhlichkeit sich bis in die untersten Stände des Volkes verbreiten konnte, so auch Allen zu wahren Festen der Freude werden sollten, 5 Mos. 16, 11. 14. 15., welche einerseits, durch das religiöse Element, eine höhere Weihe erhielt und vor Ausartung geschützt wurde, und anderseits selbst wieder alle jene Pflichten angenehmer machte. ,,Freue dich an deinem Feste, du selbst und die Armen, die Fremdlinge und deine Knechte mit dir", das ist der stehende Ausdruck, mit welchem der Gesetzgeber seine gottesdienstlichen Feste einführt. Diejenigen, welche in Geboten, wie:,,liebe deinen Nächsten, wie dich selbst", eine starre Rechtsmassregel suchen, möchten vielleicht auch geneigt seyn, das Gebot: „,freue dich an deinem Feste" zu einem Polizeygesetze zu machen. Aber wie deutlich liegt es in so vielen Bestimmungen, dass der Gesetzgeber nicht bloss die äussere, sondern eine sittlich freudige Erfüllung der gebotenen Pflichten, durch entsprechende Ermahnungen, herbeiführen will 5M. 11, 1.! Jene Feste sollten den Sinn eines freudigen Vertrauens, einer freiwilligen Treue, einer milden Rücksicht gegen Nothleidende (denn der Freudige giebt auch freudig und gern) in dem Volke begründen, und zugleich auch ein inniges, gemeinschaftliches Familienleben, das bis zu dieser Stunde dies Volk vor manchen Ausartungen geschützt hat, es treu in der Ehe, seine Frauen keusch, und (ohne Mässigkeits-Gesellschaften) es mässig und nüchtern bleiben liess.

§. 2. Die vom Mosaischen Gesetze eingeführten Feste sind: der Sabbath, das Passah-Fest zu 7 Tagen überhaupt, mit 2 HauptFeiertagen, das Pfingstfest ein Tag, das Neujahrsfest ein Tag, der Sühnetag, und das Hüttenfest 8 Tage, mit 2 Hauptfeiertagen 492),

492) Ueber das spätere Hinzukommen eines „zweiten Festtages" 5. K. 48. §. 3.

ausserdem noch die Neumonde, die aber eben so wenig, wie die Zwischentage des Passah- und Hüttenfestes, als strenge Feiertage gelten. Ausser dem Sabbath setzte also Moses nur 7 eigentliche Festtage im Jahre ein, welche einzig dem Gottesdienste und, mit Ausnahme des Sühnetages, festlicher Freudigkeit gewidmet, der Arbeit gänzlich entzogen wurden. Bedenkt man noch, dass diese Tage zuweilen mit Sabbathen zusammenfallen können, so ist die Zahl wirklicher, gebotener Feste nur sehr gering, und das Hinzufügen anderer dem freien Belieben anheim gestellt. So finden wir auch wirklich Richt. 21, 19. eines jährlichen Festes zu Silo erwähnt. Im Hause Sauls wird der Neumond besonders festlich begangen, 1 Sam. 20, 5. 24 ff. Die Israeliten, welche zu den hohen Festen nach dem Heiligthume wallfahrteten, brachten auch wohl die Zwischentage festlich zu, zumal da sie die Zehnten zu verzehren hatten. Namentlich wurden noch in späterer Zeit zwei Feste, das Tempelweihe- und Purim - Fest, 1 Macc. 4, 59. Esth. 9, 29. 30., ordentlich eingeführt, welche jedoch gleichfalls die Arbeit nicht ausschliessen.

§. 3. Der Sabbath und die übrigen hohen Feste werden 3 Mos. 23, 2. mit den Worten eingeführt:,,dies sind die Feste des Ewigen, die ihr ankündigen (ausrufen) sollt, als Ankündigungen des Heiligen". Es geht hieraus hervor, dass jedes hohe Fest, d. i., ausser den Sabbathen V. 3., der erste und letzte Tag des Passahfestes und Hüttenfestes, das Pfingstfest, Neujahr und der Versöhnungstag, vor dem Beginne feierlich dem Volke angekündigt wurden, ebds. V. 7. 8. 21. 27. 35. 36. 4 Mos. 28, 18. 25, 26. 29, 1.7 12. In welcher Weise und durch wen diese Ankündigung geschehen sollte, wird nicht ausdrücklich gesagt. Indess lässt sich vermuthen, dass Beamte, vielleicht die Schoterim, in den Städten umher gingen und das eintretende Fest an dem Vorabende ankündigten. Einmal, bei der Bekanntmachung des Jobeljahres, wird vollständiger gesagt, dass überall im Lande in das Horn gestossen und Freiheit ausgerufen werden solle, 3 Mos. 25, 9. 10. Bei einer ausserordentlichen Gelegenheit ruft Aaron 2 Mos. 32, 5. aus:,,ein Fest dem Ewigen ist Morgen" 49%). Dies Ankündigen der Feste,

493) Der Eintritt der Hauptfeste und Fasttage wurde, nach dem Berichte der Mischna, durch ausgesandte Boten, im Lande vorher angezeigt, die namentlich am Nisan und Tisri, dem Iten u. 7ten Mo. nate, in welche die Hauptfeste fielen, bis nach „Syrien" (im weitern

so wie des beginnenden Gottesdienstes, ist eine Sitte, die sich bekanntlich bis auf den heutigen Tag bei den Mohamedanern und im Christenthume erhalten, wo es in früherer Zeit, vor der Benutzung der Glocken, ebenso wie noch jetzt in einzelnen Israelitischen Gemeinden, durch Klopfen mit einem Hammer geschah.

Кар. 47.

Sabbath.

§. 1. Die Feier des Sabbaths wird 1 Mos. 2, 1 3. unmittelbar an die Schöpfungsgeschichte angeknüpft. Das erste wirkliche Beispiel der an diesem Tage gehaltenen Ruhe findet sich 2 Mos. 16. Bei der Ankündigung des Manna heisst es das. V. 5., man solle an dem 6ten Tage das Zwiefache des täglichen Bedarfs sammeln. Hierauf V. 22., alle Gemeinde - Fürsten wären zu Moses gekommen, um ihm zu berichten, dass man am 6ten Tage das Zwiefache aufgelesen hätte, welches an den andern Tagen nicht Statt finden durfte, und auch von keinem Nutzen war, indem das erste Mal das Uebriggebliebene verdarb, V. 19. und 20. Auf den Bericht der Fürsten bemerkt Moses V. 23.:,,Das ist es, was der Ewige gesagt hat, ein Ruhen, ein heiliger Sabbath dem Ewigen ist morgen, was ihr backen wollt, das backet, und was kochen, das kochet, und das Uebrige lasset euch zur Aufbewahrung bis zum andern Morgen", V. 33. (worauf das, nach der Vorschrift Mosis aufbewahrte, Manna nicht verdarb, V. 24.). Es folgen nunmehr noch einige Bestimmungen in Bezug auf den Sabbath: Sie sollten 6 Tage hindurch Manna sammeln, am 7ten aber da wäre Sabbath, und sie

Sinne, wo es Assyrien n, s, w. mit umfasst) gingen. Rosch hasch. 1,3.4. Im Tempel selbst wurde der Eintritt des Sabbaths und der Feste, am Vorabende, durch mehrmaliges Blasen, dem Volke angekündigt, damit es von den Feldarbeiten heimkehre und sich zur Feier anschicke, Succah V, 5. vgl. Cholin I, 6.

Auch ausserordentliche öffentl. Fasten, wegen beunruhigender oder trauriger Ereignisse, wurden durch Lärmblasen angekündigt, Thaan. III, 1 ff. Ueber die Ankündigung des Nenmondes siehe

K. 48. §. 3.

würden es nicht finden, V. 25. 26. Einige gehen wirklich aus, zu suchen, finden aber Nichts, werden deshalb getadelt und es erfolgt nochmals die Mahnung, an dem 7ten Tage, als an dem vom Ewigen gegebenen Sabbath zu ruhen, was auch geschieht, V. 27-30. Diese ganze Stelle nun macht keineswegs den Eindruck einer ersten, förmlichen Einsetzung des wöchentlichen Ruhetages, sondern es wird hier von demselben nur in Bezug auf das Lesen des Manna gesprochen, auch Diejenigen, welche die Ruhe des Tages entweihen, nur getadelt, nicht bestraft, wie dies doch bei einem andern ähnlichen Vorfalle, 4 Mos. 15, 32 ff., nach wirklich gegebenem Sabbaths - Gesetze, sehr streng geschieht. Es sieht vielmehr ganz so aus, als wenn der Gebrauch, den 7ten Tag zu ruhen, dem Volke gar nicht mehr fremd war, nur aber nicht von Allen in gleicher Strenge beobachtet wurde, und demnach einer festern Bestimmung bedurfte. Dies möchte dafür sprechen, dass Moses, wie er in manchen andern Fällen frühere Einrichtungen beibehält und nur regelmässiger gestaltet, so auch den Sabbath, als heilige Sitte des Volkes, bereits vorfand. Neuere Forscher haben sich allerdings dagegen erklärt und wollen den Sabbath als eine ursprünglich Mosaische Einrichtung betrachten. Indess es lässt sich doch nicht verkennen, dass eben so wenig, wie an obiger Stelle, auch sonst irgendwo ein Sabbaths-Gesetz so vorgetragen werde, als wenn es einen ganz neuen Festtag ankündigte, gleichwie dies bei den andern Feiertagen deutlich hervortritt. Selbst bei der feierlichen Verkündigung am Sinai 494) beginnt das hierher gehörige Gebot 2 Mos. 20, 8 ff.:,, Gedenke des Sabbaths, ihn zu heiligen“, worauf zwar noch einige nähere Bestimmungen wegen der Ruhe an diesem Tage erfolgen, die Feier desselben aber doch, allem Anscheine nach, als bekannt vorausgesetzt, und ausdrücklich auf die Schöpfungs-Geschichte zurückgeführt wird, V. 11. 495). So suchen wir denn ver

491) Dass übrigens das Gesetz 2 Mos. 16, 5 ff. dem Sabbathsgebote 20, 8 ff. in der Zeit voranging, ist augenscheinlich, da die Israeliten bei dem erstern noch in der Wüste Sin, zwischen Elim und Sinai waren, 2 Mos. 16, 1.

495) Wie denn überhaupt in den „,zehn Geboten“ keine neuen Lehren vorgetragen, sondern nur solche feierlicher eingeschärft und fester umschrieben werden, die, nach den Büchern Mosis, in der Fa milie Abrahams bereits einheimisch waren. Dahin gehört namentlich

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