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Sprachliche Bemerkung.

Der Ausdruck ben Haarbajim,

yn pa, 2 Mos. 12, 6. 16, 12. 3 Mos. 25, 5. 4 Mos. 9, 3. vgl. 29, 39. 30, 8. 4 Mos. 28, 4., gewöhnlich übersetzt: „zwischen den beiden Abenden" ist nicht ganz klar. Ereb, Abend, wovon Arbajim die Dualform ist, bezeichnet selbst die Mischung, des Lichtes nämlich mit der Finsterniss. Wenn Gesenius hier dem zu Grunde liegenden Stammworte arab die Bedentung: sich entfernen giebt, mit Rücksicht auf Jes. 24, 11., und hiervon die anderweitige: untergehen (von der Sonne), Abend werden, ableiten will, so können wir ihm hierin nicht beipflichten, da das Bild Jes. 24, 11. eben auch von dem Abend hergenommen ist:,,alle Freude neigt sich zum Abend“, d. i. gehet zu Ende. Ben Haarbajim heisst demnach wörtlich: zwischen den beiden Mischungen, oder: den beiden Abenddämmerungen, und möchte wohl am wahrscheinlichsten von dem Zeitpunkte zu verstehen seyn, in welchem nach Sonnenuntergang, vgl. 5 Mos. 16, 6., das Tageslicht aufhört, dagegen aber das Sternenlicht beginnt, zu wirken und sich mit der Finsterniss, sie mässigend, zu mischen. Hiemit kann man den spätern Hebr. Sprachgebrauch in einige Verbindung bringen, durch Or (8 Licht, welches sonst für Tageslicht stehet, namentlich auch das Sternenlicht und den Abend zu bezeichnen, so dass z. B. noch jetzt in Jüd. Dokumenten; „Or des Sabbathtages" den Abend des Sabbath - Ansganges bezeichnet, oder auch den Vorabend zu einem gewissen Tage, wie z. B. Pesachim I, 1. 3. Kerith I, 6. Nach Maimonides und Bartenora z. d. St. bezeichnet freilich, in dieser Redeweise, Or nicht das Sternenlicht, sondern metaphorisch: Nacht, ebenso wie der Blinde in der Rabb. Sprache, saggi Nahor., lichtreich genannt wird. Dem Arbajim entsprechende Ausdrücke sind: Zohorajim, Mittag: eigentlich: die beiden Lichter, oder Beleuchtungen,

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darzubringen und im Behinderungsfalle an einem der folgenden Tage des Festes, 8. Maimonid. Jad hachas., Hilch Chag. K. I. §. 4. 5. K. HI. §. 9. Dass eine Reihe von Tagen zwischen der Gefangennehmung und der Kreuzigang Christi verstrich, dies möchte ein näherer Einblick in die Evangelien wohl eher bestätigen, als widerlegen. Der erste Ostertag fiel dann auf einen Sonntag (Pesach III, 6.).

vielleicht weil die Gegenstände dann keinen Schatten werfen und das Licht zu beiden Seiten trifft; ferner: Schacharajim, welches wohl nur als Eigenname vorkommt, 1 Chron. 8, 8., doch aber wohl auch sonst in der Sprache existirt haben muss und, von Schachar, Morgenröthe, wahrscheinlich den Zeitpunkt zwischen dem Aufgange der Morgenröthe und dem der Sonne selbst bezeichnete.

Kap. 50.

Eröffnung der Ernte. Wochenfest. (Fest der

Erstlinge.)

§. 1. Nach der Besitznahme des Landes soll, wenn in demselben Ernte gehalten wird, ein Omer ('10 Ephah) von dem ersten Ertrage derselben 528) zum Priester gebracht werden 529), der damit nach dem vorgeschriebenen Ritus verfahren soll, 3 Mos. 23, 1013. 530).

528) Also von der Gerste, die zuerst und vor dem Weizen, reif wurde, 2 Mos. 9, 31. 32. 2 Sam. 21, 9. vgl. Ruth 2, 23. K. 41. Anm. 435. So auch nach den Rabb. Menach. 84, a.

529) Das Gesetz, welches mit den Worten: „rede zu den Kindern Israels" eingeführt wird, wendet sich, seiner ganzen Form nach, an das Volk („wenn ihr in das Land kommt, so sollt ihr bringen" u. s. w.), sowohl in Hinsicht des Omer, als der Erstlingsbrode (V. 17 ff.). Es waren dies also Repräsentativ - Opfer, die im Namen des ganzen Volkes, von seinen Vertretern, dargebracht wurden, vgl. K. 52. §. 4.

530) Vor dem Beginne des Festes banden, nach dem Berichte der Rabb., Abgeordnete der obersten Behörde, auf einem Jerusalem möglichst nahe liegenden Felde bereits reif gewordener guter Gerste, das zum Omer zu Schneidende in einzelnen, kleinen Bunden zusammen, damit nachher das Abschneiden um so rascher gehe, welches sodann beim Ausgange des ersten Festtages, noch am Abende (zum 16ten Nisan), unter mancherlei Förmlichkeiten und in Gegenwart der herbei. strömenden Volksmenge vorgenommen wurde, um zugleich eine Manifestation gegen die Ansicht derer abzugeben, welche läugneten, dass die Omer-Gabe nach dem ersten Passah-Tage geschehen müsse, indem sie 3 Mos. 23, 15. von einem gewöhnlichen Wochen - Sabbath

Bis zu dem Tage, da dies geschieht, soll von den (neuen) Feldfrüchten Nichts, keine gerösteten Körner und kein Brod, gegessen werden. Dies Gesetz soll überall und in allen Zeiten gel

ten, 23, 14. 530).

Von dem Tage, an welchem das Omer gebracht worden, als dem Tage „nach dem Sabbath", soll man anfangen zu zählen, bis 7,,ganze Sabbathe" voll werden, das sind 50 Tage (daher exoon, wovon: Pfingsten),,,bis zum Tage nach dem 7ten Sabbath", und dann soll ein neues Speiseopfer" dargebracht und ein heiliges Fest angekündigt werden, an welchem keine Arbeit gestattet ist, 23, 15, 16. 21., das Fest der Erstlinge, 4 Mos. 28, 26.

Von da ab, wo zuerst die Sichel an die stehende Feldfrucht gelegt wird, soll man anfangen diese 7 Wochen zu zählen, und

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verstanden (s. §. 2.) Menach X, 1-3. 9. vgl. VIII, 1. Anm. 533. Chaggig. II, 4. Das Mass eines Omer musste das aus der dargebrachten Gerste zu gewinnende Mehl halten. Man nahm demnach ursprünglich 3 Seah (d. i. 1 Epha, oder das Zehnfache des Omer), brachte dies, wie es vom Felde geschnitten worden, nach dem Vorhofe des Tempels, drosch es mit Rohr- oder Kraut-Stengeln, um die Körner nicht zu zerdrücken, trocknete diese auf einem durchlöcherten Roste am Feuer, breitete sie sodann im Vorhofe aus, dass der Wind darüber hin fuhr, und rieb sie in einer Graupen-Mühle (welche die Hülsen ungemahlen liess). Das gewonnene Mehl siebte man durch dreizehn (immer feinere) Siebe, und gewann so das vorgeschriebene Omer-Mass desselben. (Was etwa darüber war, konnte ausgelöst und von Jedem benutzt werden. Der Priester mischte das Mehl mit Oel und Weihrauch, vollbrachte die feierliche Wendung, liess eine Handvoll in Ranch aufgehen, das Uebrige wurde von den Priestern verzehrt. Menach. VI, 6. 7. X, 4. s. noch Anm. 533. Dies Ritual ist wesentlich das 3 Mos. 2, 14—16. für das Erstlings-Speiseopfer vorgeschriebene, da die Rabb, diese Gesetzes - Stelle auf das Omer beziehen, Men. 84, a. s. K. 41. Anm. 435. Das Abschneiden des Omer geschah auch am Sabbath, Men. X, 3. 9.

530) Die Rabb. entsprechenden Bestt., namentlich auch über die Fortwirkung des Gesetzes nach Zerstörung des Tempels, s. Men. X, 5-7. Gleichfalls darf für die fünf Arten von Feldfrüchten: Weitzen, Gerste, Spelt, Hafer und Roggen die Ernte im Allgemeinen nicht früher beginnen, da die Omer-Gabe als erster Schnitt" bezeichnet wird (K. 41. §. 1.) ebend. 7. Einige, von Ort und Umständen gebotene, Einschränkungen dieser Bestimmung, s. das. 8. 9.

dann das Wochenfest feiern, 5 Mos. 16, 9. 10., an welchem die Erstlinge der Weitzenernte dargebracht werden, 2 Mos. 34, 22.

das

§. 2. Nicht wenig Schwierigkeiten hat die erste Gesetzesstelle über die Zählung der 7 W. den Erklärern dargeboten, indem man von der Voraussetzung ausging, dass der hier genannte ,,Sabbath" der erste Tag des Passahfestes sey, da in der That herkömmlich das Wochenfest an dem 50sten Tage nach dem 2ten des Passahfestes gefeiert wird. Die erste Schwierigkeit hierbei ist, dass, mit Ausnahme des Sabbaths und des Versöhnungstages, kein Festtag weiter als ,,Sabbath" bezeichnet wird. Die zweite und grössere Schwierigkeit bestehet darin, dass man angenommen, Wort Sabbath bezeichne hier das erste Mal den ersten Festtag, im Verlaufe derselben Gesetzesstelle aber: Woche, wie denn 5 Mos. 16, 9. 10. in der That nicht von Sabbathen, sondern von 7 Wochen die Rede ist. Und auch hiermit wiederum kommt man nicht aus, da der Tag (wörtlich: der morgende Tag) nach dem siebenten Sabbath" doch nicht gut heissen kann: der Tag nach der 7ten (wie auch immer beginnenden) Woche, sondern nur: der Tag, der dann nach dem wirklichen, wöchentlichen Sabbath folgt 532). Unter solchen Umständen hat man schon in den frühesten Zeiten die Frage aufgeworfen, ob hier denn nicht wirklich der Wochen-Sabbath gemeint sey, gleichwie auch die Karäer die Zählung nach dem wöchentlichen Sabbath beginnen, s. Anm. 529.). Spricht nun gegen diese Annahme freilich die her'kömmliche Feier dieses Festes und die wirkliche, bei den Israeliten noch bestehende, feierliche Abzählung der 49 Tage von dem 2ten des Passahfestes an, so kommt man doch, bei genauer Einsicht in den Text 3 Mos. 23, 15 ff., zu dem Resultate, dass es für ihn keine andere, consequente Erklärung giebt, als wenn man,,Sabbath" hier für den gewöhnlichen wöchentlichen Sabbath nimmt. Er sagt dann ganz einfach: von demjenigen Tage an, an welchem man das Getreide zu schneiden beginnt (und er setzt voraus, dass dies mit der vollen Woche, also an dem ersten Tage nach einem Sabbath, geschehe) solle man 7 volle Sabbathe zählen, d. h. solche die eine volle Woche schliessen, und an dem Tage nach dem 7ten (der wirklich gezählten Sabbathe, wobei also natürlich der erste, nach welchem das Zählen erst anfängt, nicht mitgerechnet wird), soll das Pfingstfest gefeiert werden. Diese Erklärung des Gesetzes

532) Denn der Name „Sabbathe“, von Wochen gebraucht, kann offenbar auch nur Zeiträume von Sabbath zu Sabbath andeuten.

wird durch den Umstand unterstützt, dass weder an gen. Stelle, noch an einer andern dieses Fest in irgend eine bestimmte Verbindung mit dem Passahfeste gebracht wird. Eben so wenig wird. der Monat oder ein bestimmter Tag im Monat bezeichnet, an welchem es gefeiert werden soll, sondern dies Alles von dem Umstande abhängig gemacht, dass die Feldfrüchte reif geworden und ihr Schnitt begonnen hat, was natürlich, nach Massgabe der Witterung, in verschiedenen Jahren verschieden treffen konnte. Freilich wird der Monat, an welchem das Passahfest gefeiert werden soll, als der Aehrenmonat bezeichnet, an welchem die Aehren reif werden, und die Ernte also (voraussichtlich) beginnen konnte. Doch konnte dies sich ja, zumal bei dem schwankenden Verhältnisse des Mondmonats zum Sonnenjahre, bis zum Ende des erstern verzögern. Möglicher Weise liess sich in späterer Zeit, bei Vervollkommnung des Landbaues und der Werkzeuge zum Schneiden, die Ernte überall beschleunigen, so dass man sicher seyn konnte, in den 7, gleich auf den Beginn des Passahfestes folgenden, Wochen, auch wenn der erste Schnitt im Lande überhaupt etwas später eintrat, dennoch fertig zu werden, indem man zugleich, für das Omer, ein in einer tiefen, warmen Gegend gelegenes Feld ganz besonders pflegte. So würde man denn, zwar nicht nach der ersten Bestimmung, sondern ohne dies, sich entschlossen haben, nicht von einem Sabbathe, nach welchem der Schnitt begann, sondern von dem zweiten Festtage ab die 7 Wochen zu zählen. Endlich aber könnte diese Veränderung schon im zweiten Gesetze 5 Mos. 16, 9. angedeutet seyn, als in welchem Statt der Sabbathe: Wochen genannt sind und der Beginn der Zählung von der Thatsache allein abhängig gemacht wird, dass die Sichel an das stehende Getreide gelegt worden. Die Bestimmung jedoch, dass die erste Woche die des Passahfestes sey, liegt überall nicht im Texte, und kann sich in jeder Weise nur traditionell erhalten haben.

Am leichtesten freilich würden sich, bei der Erklärung dieses Gesetzes, alle Schwierigkeiten lösen, wenn man annehmen könnte, dass das Passahfest stets zugleich mit einem Sabbath beginnen, und dass bei der Jahresrechnung und den betreffenden Einschaltungen. hierauf Rücksicht genommen werden sollte. Indess liesse sich dies mit dem wahrscheinlichen System der alten Hebräischen Zeitrechnung schwer vereinigen (s. K. 48.).

§. 3. Das eigentliche Opfer - Rituale des Festes findet sich 4 Mos. 28, 26–31. K. 38. §. 11.

Als Erstlings-Gabe des Weitzens sollen zwei, aus 2 Zehnteln feinen Mehles bestehende, Brode (,,der Wendung," weil diese Cere

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