a) einfache oder doublierte; drei- oder mehrdrähtige, einmal 83. b) drei- oder mehrdrähtige, wiederholt gezwirnt 90 Baumwollwaren: 189. Gemeine, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter, auf a) glatt, auch einfach geköpert: 1. roh 2. gebleicht 3. gefärbt 4. bedruckt mit 1 bis 4 Farben, oder in 2 Farben bunt gewebt 80 110 130 170 5. bedruckt mit 5 oder mehr Farben, oder in mehr als 2 Farben bunt gewebt 4. bedruckt mit 1 bis 4 Farben, oder in 2 Farben bunt gewebt . . . 5. bedruckt mit 5 oder mehr Farben, oder in mehr als 2 Farben bunt gewebt 190. Gemeine, dichte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter auf 5 mm im Quadrat mehr als 38 Fäden zählend: a) glatt, auch einfach geköpert: 4. bedruckt mit 1 bis 4 Farben, oder in 2 Farben bunt gewebt. 215 5. bedruckt mit 5 oder mehr Farben, oder in mehr als 2 Farben bunt gewebt 4. bedruckt mit 1 bis 4 Farben, oder in 2 Farben bunt gewebt 220 5. bedruckt mit 5 oder mehr Farben, oder in mehr als 2 Farben bunt gewebt. . 235 191. Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 bis einschließlich a) roh 195 b) gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt 295 192. Feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100 193. Samte und samtartige Webewaren, auch Samtbänder. Anmerkung. Zum Satze für Samte sind auch geschnittene 385 230 194. Band waren (mit Ausschluß der Samtbänder) Anmerkung. Im Stück mercerisierte Gewebe oder Gewebe, ganz oder teilweise aus mercerisiertem Garn, sowie dergleichen Samte und Bandwaren, unterliegen einem Zuschlage zum Zolle des betreffendes Gewebes von .. 195. Tülle und tüllartige Netzstoffe: a) glatt: Zoll in per 18 b, gemustert, mit Ausnahme jener mit spitzenartigen Dessins: 1. roh.. 2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt. 400440 Anmerkung. Tülle und tüllartige Netzstoffe, gemustert mit spitzenartigen Dessins, wie Spitzen. 196. Bobbinet- oder spitzenartige Vorhänge (Stores, Vitragen u. dgl.) und Möbelnetze, abgepaßt gewebt 197. Spitzen, auch Luftstickereien (Ätzware) a) gewirkte und gestrickte Stoffe in ganzen Stücken (Meterware): 1. roh . 220 2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewirkt oder gestrickt 240 - 1. im Gewichte über 1 kg per Dutzend Paare 220 2. im Gewichte bis einschließlich 1 kg per Dutzend Paare 285 e Handschuhe: 1. im Gewichte über 390 g per Dutzend Paare 300 2. im Gewichte bis einschließlich 300 g per Dutzend Paare 400 e Schläuche, gewebt oder geflochten; Bindfaden mit einem Durchmesser von 1 mm oder mehr; Netze, grobe, Seile und dergleichen technische Artikel . 1906 1906 XXIII. Flachs, Hanf, Jute und andere nicht besonders benannte vegetabilische Spinnstoffe, und Waren daraus, ohne Beimischung von Baumwolle, Wolle oder Seide. 202. Flachs, Hanf, Jute und andere nicht besonders benannte 203. Watten aus diesen Spinnstoffen, mit Ausschluß jener zu Heil- 204. Leinengarne (aus Flachsfaser oder Flachswerg); Ramiégarne: b) einfach, gebleicht, geäschert oder gefärbt 205. Hanfgarne (aus Hanffaser und Hanfwerg, auch gemischt mit a) einfach, roh b) einfach, gebleicht, geäschert oder gefärbt Garne Zoll in per 100 Kilogr. frei 12 3.60 12 43 43 83. c) gezwirnt. d) für den Detailverkauf adjustiert: 1. einfach 2. gezwirnt. 206. Jutegarne (aus Jute, auch gemischt mit Flachs): a) einfach, roh b) einfach, gebleicht, geäschert oder gefärbt; gezwirnte Jute garne. 3.60 12 43. 43 83. 3.60 12 c) für den Detailverkauf adjustiert: 1. einfach 43 2. gezwirnt 83 Anmerkung zu den Nrn. 204, 205 und 206. Sogenannte 12. Leinen, Hanf-, Jute- etc. Waren: 207. Gewebe aus Leinen- oder Ramiégarnen, ungemustert (bloß a) roh: 1. bis 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 15. Quadrat 29 3. über 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 190b) gebleicht, geäschert, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt: 1. bis 80 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 2. mit 81 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat. 48 95 3. über 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 190 208. Gewebe aus Leinen- oder aus Ramiégarnen, gemustert (mit wechselnden Grundbindungen oder in anderer Musterung mit Ausnahme der Damaste): a) roh: 1. bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 210. Battiste; Gaze, Linons und andere undichte Gewebe . a) Besatzstreifen (bandes, entre-deux): 1. nur am Rande bestickt 2. andere (auch im Fond bestickt) b) Spitzen und Tülle, bestickt e) nicht besonders benannte 213. Samte und samtartige Webewaren (mit aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flo) 214. Bandwaren 215. Posamentier- und Knopfwaren 216. Gewebe aus Hanf- und anderen zu Nr. 205 gehörigen Garnen, anch gemischt mit anderen zu dieser Klasse gehörigen Garnen, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung): a) roh: 1. bis 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 2. mit 41 bis 160 Fäden in Kette and Schuß auf 2 cm im Quadrat bj gebleicht, geäschert, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt: 1. bis 80 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat 2. mit 81 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat.. 48 95' Anmerkung. Alle anderen Gewebe aus Hanfgarnen etc. sind wie Gewebe aus Leinengarnen zu verzollen. 217. Jutegewebe: roh, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung), mit nicht mehr als 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat b) Möbel- und Bekleidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, einschließlich der Baumwolle, insofern die Jute in der Fadenzabl überwiegt Anmerkung. Jutegewebe, bei welchen Baumwolle, beziehungsweise Flachs, Ramié, Hanf oder nicht besonders benannte vegetabilische Spinnstoffe der Fadenzahl nach überwiegen, sind wie Baumwoll-, beziehungsweise Leinen- oder Hanfgewebe zu verzollen. e nicht besonders benannte Anmerkung. Bestickte Jutegewebe, Spitzen, Tülle, Samte und samtartige Webewaren, Band-, Posamentierand Knopfwaren aus Jute sind wie solche aus Leinen zu behandeln. 15 100 30 1906 218. Fußteppiche aus Flachs, Hanf, Jute und nicht besonders a) nicht florartig gewebt b) florartig gewebt. 219. Seilerwaren und technische Artikel: a) Seile, Taue, Stricke von 5 mm Durchmesser oder mehr, . Anmerkung. Kokos- und dergleichen Fasern zu Strängen trollen b) Stricke unter 5 mm Durchmesser und Bindfaden: 2. für den Detailverkauf adjustiert (geknäult etc.) im Durch- Zoll in per 30 100 18 frei 43 48- . 3. für den Detailverkauf adjustiert im Durchmesser von 1 mm und darunter 83. c) Schläuche, gewebt oder geflochten 50 d) Treibriemen 85' e) Seilerwaren und technische Artikel, nicht besonders be- 43 Anmerkung. Wirk- und Strickwaren aus Spinnstoffen der XXIV. Wolle, Wollen garne und Wollenwaren, Zoll in 220. Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen 221. Woll- und Haarwatten; Hutwatten und Hutfache (bloß an- 22 Garne: 222. Garne aus groben Tierhaaren (Rindviehhaaren u. dgl.) bis in- a) einfach oder doubliert b) mehrdrähtig Anmerkung. Garne aus groben Tierhaaren über Nr. 5 metrisch, sowie gebleicht, gefärbt, bedruckt sind nach Nr. 226 wie Streichgarne zu verzollen. 19 29 223. Mohair-, Alpacca- (auch mottled Alpacca-) und Genappes- frei 224. Kammgarn aus Kamelhaar, einfach oder doubliert, roh, bei 5 225. Kammgarne, nicht besonders benannte: a) roh, einfach: 1. bis Nr. 45 metrisch. 2. über Nr. 45 metrisch 12 21 |