Images de page
PDF
ePub
[blocks in formation]

Anmerkung. Kammgarne, nicht besonders benannte, roh, einfach oder doubliert, über Nr. 30 bis einschließlich Nr. 45 metrisch, für die Posamentenfabrikation auf Erlaubnisscheine uuter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen

e, gebleicht, gefärbt, bedruckt, einfach:

1. bis Nr. 45 metrisch

2. über Nr. 45 metrisch

frei

29
38-

dj gebleicht, gefärbt, bedruckt, doubliert oder mehrdrähtig: 1. bis Nr. 45 metrisch .

38

2. über Nr. 45 metrisch

48

e in der Wolle gefärbte oder bedruckte melierte, sowie mit
ungefärbter Wolle (rohweiß) einmelierte Kammgarne:
1. einfach

33

2. zwei- oder mehrdrähtig, auch derlei Garne aus Fäden verschiedener Farbe.

38

226. Streichgarne und nicht besonders benannte streichgarnartig gesponnene Garne:

Anmerkung, Bedruckte Teppichkettengarne auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen

29

[blocks in formation]

229. Wollene Webewaren, nicht besonders benannte, auch bedruckt:

120

200

262

[ocr errors]

aim Gewichte von mehr als 700 g per Quadratmeter. . by im Gewichte von mehr als 200 bis 700 g per Quadratmeter im Gewichte von 200 g und weniger per Quadratmeter 230. Samte und samtartige Gewebe (mit aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor), auch bedruckt

231. Bandwaren

232. Posamentier- und Knopfwaren

[blocks in formation]

233. Wirk- und Strickwaren :

a gewirkte und gestrickte Stoffe in ganzen Stücken (Meterware) ..

240

Strümpfe und Socken:

1. im Gewichte über 1 kg per Dutzend Paare

250

2. im Gewichte bis einschließlich 1 kg per Dutzend Paare.

320

e Handschube

330

d) nicht besonders benannte

250

234 Schals und schalartige Gewebe; Spitzen und Spitzentücher; Tülle und tullartige Netzstoffe

[blocks in formation]

1906

237. Fußteppiche:

a) aus Hunds-, Kälber- oder Rindshaaren, auch mit geringer
Beimengung von Wolle

b Knüpfteppiche

c) andere und solche aus Filz, auch bedruckt

238. Filze und Filzwaren (mit Ausnahme von derlei Fußteppichen):

a grobe Filze aus Tierhaaren (auch zugeschnitten, geteert
oder lackiert)

b) andere Filze und Filzwaren:

1. unbedruckt

2. bedruckt

239. Technische Artikel:

a) Siebböden, Seile und Taue aus Roßhaar; grobe Gitter,
geknüpfte Netze und dergleichen nicht besonders benannte
technische Artikel.

Zoll in Kronen

per 100 Kilogr.

30

180120

32

120

190

35

b) Preß- und Filtertücher im Gewichte von mehr als 500 g
per Quadratmeter.

95

b) weiß gemacht (degummiert)

Anmerkung. Preß- und Filtertücher im Gewichte von 500 g oder weniger werden als nicht besonders benannte wollene Webewaren behandelt.

c) Schläuche, gewebt oder geflochten; Gurten

d Treibriemen

XXV. Seide und Seidenwaren,
auch mit anderen Spinnstoffen gemischt.

240. Seidengalleten (Kokons); Seidenabfälle, ungesponnen
241. Seidenwatte, mit Ausschluß jener zu Heilzwecken.
242. Seide (abgehaspelt oder filiert), auch gezwirnt:

a) roh..

95 100

frei

30

frei

120

c) gefärbt:

1. schwarz

95

2. in anderen Farben

120

243. Floretseide (Seidenabfälle, gesponnen), auch gezwirnt:

[blocks in formation]

245. Garne aus Seide, Floret- oder Kunstseide in Verbindung mit
anderen Spinnmaterialien, auch gezwirnt:

a) Garne mit Noppen aus Abfallseide

b) andere.

Anmerkung. Rohe Kammgarne, vou einem Faden unfilierter Seide durchzogen, sind als Kammgarne der Nr. 225 zu behandeln.

95

120

48

70

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

254. Posamentier- and Koopwar

Halbseiden waren aus Sale Fire 1 Is in Verbindung mit anderen Flumelle

255. Halbseidenwaren. bestien: ILL+ mi tang Gaze (auch gewebte Kreppe

tücher...

256. Halbseidengewebe, it be

glatte (nicht fasscniente

6. fassonierte ..

[ocr errors]

Anmerkung. Haltseilere Gewese 200 g per Quadratmeter. and tamizjer zufertigen.

257. Samte und samtartize Gewebe

nicht aufgeschuittezem For

25%. Wirk- und Strickwaren:

a. gewirkte und gestrickte St.de la parzen

Strümpfe und socken

c. Handschuhe

dnicht besonders benannte

259. Bandwaren:

1 best ckt oder aus TL Gate or min Sevennen te

[blocks in formation]
[ocr errors]

1906

c) andere:

1. ripsartig gewebte halbseidene Bänder in der Breite von 6 cm oder darunter, schwarz, grau oder braun gefärbt (Hutbänder).

2. nicht fassonierte andere .

Zoll in
Kronen

per
100 Kilogr.

450

600

650*

3. fassonierte .

260. Posamentier- und Knopfwaren

Anmerkungen zu Klasse XXV.

1. Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinst von Seidenabfällen, welche das Aussehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen etc. verwendet werden, auch mit einzelnen gefärbten Fäden.

2. Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien versponnen ist, ohne die Umhüllung derselben zu bilden, oder ohne zusammenhängend durch die ganze Länge des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht.

XXVI. Konfektionswaren.

600

57.

261. Künstliche Blumen, fertige, ganz oder teilweise aus Textil-
stoffen

1100

262. Bestandteile künstlicher Blumen, ganz oder teilweise aus
Textilstoffen

480-

Anmerkung. Kautschukpielen zur Fabrikation künst-
licher Blumen, auch in Verbindung mit Textilstoffen
263. Schmuckfedern, zugerichtet, und Arbeiten daraus
264. Künstliches Federpelzwerk:

48.

11001

[blocks in formation]

a) aus Seide und Zeugstoffen aller Art, Gibus; auch garniert
b) aus Filz:

1.50

1. nicht garniert

-'70

2. garniert

1

c) aus Stroh, Bast, Holzspan oder anderen Materialien:

[blocks in formation]

1. Damen- und Mädchenhüte in Form und Ausstattung nach Art der Herren- und Knabenhüte sind wie diese zu verzollen.

2. Mützen, Kappen und dergleichen Kopfbedeckungen, mit Ausnahme der Fez, sind wie Hüte zu verzollen.

-70

1.20

1.80

3. Unter Garnitur wird die Ausstattung mit Futter, Einfassung, Hutleder und einfacher Umlegung mit Band, Stoff, Schnur u. dgl. oder auch nur mit einzelnen dieser Bestandteile verstanden.

270. Fez (türkische Kappen) mit oder ohne Quasten.

[blocks in formation]
[blocks in formation]

273 Besatzartikel aus Schnüren, Biesen, Chenillen und dergleichen Posamenten hergestellt, auch weiter konfektioniert (jedoch nicht mit Spitzen oder Stickereien):

a) ganz oder teilweise aus Seide, Floret- oder Kunstseide baus anderen Spinnstoffen

[ocr errors]
[ocr errors]

1300

350

Anmerkung. Dergleichen Besatzartikel mit Spitzen oder Stickereien konfektioniert werden wie Putzwaren der Nr. 274 behandelt.

274. Kleidungen, Wäsche, Putzwaren und andere genähte Gegenstände aus Zeugstoffen, nicht besonders benannte, sind nach ihrem Hauptbestandteile, als welcher bei Damenkonfektionen und Putzwaren der höchst belegte Bestandteil gilt, mit einem Aufschlage von 40 Prozent zu verzollen.

Allgemeine Anmerkungen zu den Tarifklassen XXII bis XXVI.
1. Garne in geschlichteten oder geleimten Ketten unter-
liegen einem Zuschlage von 5 Prozent zu dem Zollsatze des
verwendeten Garnes.

2. Eingewebte, eingewirkte, eingestrickte etc. Glas-, Por-
zellan- oder Metallperlen, Glasschmelz, Flitter, Glasgespinste,
Fischbeinfäden etc. bleiben bei der Tarifierung von Textil-
waren außer Betracht.

3. Textilwaren aller Art in Verbindung mit Metallfäden (Draht, rund oder geplättet) unterliegen einem Zuschlage von 30 Prozent zum Zolle der betreffenden Textilware.

4. Für die Verzollung von Stickereien ist der Grundstoff maßgebend und bleibt das Stickmateriale, soweit im Tarife hierüber nicht besondere Bestimmungen enthalten sind, außer Betracht. Bestickte Samte und samtartige Gewebe, sowie

« PrécédentContinuer »