1906 waren bestickte Bänder, letztere insofern sie nicht im Tarife be- 5. Bei Strümpfen, Socken, Handschuhen und nicht be- Gewebe, die nur mit einfachen Säumen oder mit einzelnen Nähten versehen sind, werden, sofern sie nicht in Gegenständen des Putzwarenhandels bestehen, nicht nach den Zollsätzen für genähte Gegenstände, sondern nur mit einem Zuschlage von 10 Prozent zu dem Zolle für das betreffende Gewebe belegt. 6. Säcke aus groben Zeugstoffen sind wie die betreffenden Gewebe zu behandeln. 7. Gebrauchte signierte Säcke aus groben Zengstoffen, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und binnen 2 Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen. 8. Gebrauchte signierte Säcke aus groben Zeugstoffen, welche mit Getreide aller Art, Malz, Malzkeimen, Ölsaat, Sämereien, Kaolin, Koble, Papierstoff gefüllt aus dem freien Verkehre des Zollgebietes ausgetreten sind und im entleerten Zustande zurückkehren, gegen Zertifikat und unter den im Verordnungswege festzusetzenden Bedingungen und Kontrollen XXVII. Bürstenbinder- und Siebmacherwaren. 275. Bürstenbinderwaren, gemeine, d. i. aus nicht weiter zugerich- a) Besen aus Stroh, Piassava oder anderen vegetabilischen b) Pinsel, grobe. c) andere gemeine Bürstenbinderwaren 276. Bürstenbinderwaren, nicht besonders benannte (mit Aus- Zoll in Kronen per 100 Kilogr 12 43. 36* a ans gewöhnlichen Materialien aus feinen Materialien с aus feinsten Materialien. daus Edelmetallen: 1. aus Gold . 2. aus Silber . . Anmerkungen. 1. Bei Frottier- und Pferdeb Ersten bleibt die Verbninng mit Textilwaren außer Betracht. 2. Feine Pinsel, soferne sie nicht unter and let sind nach zu verzea. 27. Hölzerne Siebe, fertige, mit Biden ans HgetELTER Eisendraht: Holzsiebtöden 27. Siebmacherwaren, nicht besonders beanie, mit B XXVIII. Nicht in anderen Taritklasser bez&111Waren aus Stroh, Rohr. Bast, Spara del 279. Stahlrohr: a, gespalten, auch abgeschält (Peddignioru bgebeizt, gefärbt, lackiert, bronziert oder gesam 2×0. Grobe Fußlecken und Matten (Wagen derken a igl, mgrim oder gefärbt .. 21. Fiechtwaren, nicht besonders benannte: 4, gemeine, d. i. grobe Waren zum Ländlichen oder geweri- feine, soferne sie nicht unter c retiren asei I Ter feinste, d. i. Flechtwaren mit seidenes spinsten, mit Rophaar oder Metallfaden dureanogen oder durchwirkt. auch in Verbindung mit getation din Verbindung mit anderen feinsten Materialien 2-2. Korbflechterwaren (auch aus Flechtweld-2 der gemeine (grobe Pack-, Trag-, Waren- and Wischkine Raten etc., weder gebeizt, gefärbt, gefm St 101 lakent Metallen. A feine, d. i. alle anderen, soweit sie nicht unter gåen auch in Verbindung mit gew holleben oder felten Materialien. e feinste, d. i. solche in Verbindung mit femsten Matera in b) aus Holz, Stroh, Esparto und ähnlichen Fasern: 2. auf chemischem Wege erzeugt Anmerkung. Papierzeug beim Eingange in Bogen-, Rollen- a) ordinäre im Gewichte von 300 g und mehr per Quadratmeter 850600 frei 1.50 1.50 7.20 7.20 c) feine Kartons, dann alle mit Farben bestrichenen oler ge- 15 286. Teer- und Steinpappen 7.20 Papier: 287. Packpapier im Gewichte von 30 g und mehr per Quadratmeter: 290. Buntpapier, auch lackiertes und weißgestrichenes Papier: 27. b) dessiniert gepreßt, genarbt oder gouffriert. 40 291. Pergamentpapier 20 292. Papier, für photographische Zwecke präpariert: a) nicht lichtempfindlich (Albumin-, Gelatine-, Pigment- etc. 294. Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silber- c) dessiniert gepreßt, kreppartig hergestellt, gouffriert oder 36 297. Papier und Pappendeckel mit Unter- oder Zwischenlagen von 36' b) aus Holz, Stroh, Esparto und ähnlichen Fasern: 2. auf chemischem Wege erzeugt. Anmerkung. Papierzeug beim Eingange in Bogen-, Rollen- a) ordinäre im Gewichte von 300 g und mehr per Quadratmeter c) feine Kartons, dann alle mit Farben bestrichenen oler ge- 286. Teer- und Steinpappen Papier: 287. Packpapier im Gewichte von 30 g und mehr per Quadratmeter: a) ungefärbt b) in der Masse gefärbt oder geteert 288. Lüschpapier: a) ordinäres, nicht gefärbt b) feines, auch Löschkartons c) dessiniert gepreßtes (Löschdamast) 289. Zeichenpapier, Malerpappe, Kupferdruckpapier 290. Buntpapier, auch lackiertes und weißgestrichenes Papier: 292. Papier, für photographische Zwecke präpariert: a) nicht lichtempfindlich (Albumin-, Gelatine-, Pigment- etc. Papiere) b) lichtempfindlich 293. Andere chemische Papiere 15 1.5 15 294. Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern (echt oder unecht, auch bronziert), Spitzen- und dergleichen durchschlagenes Papier 295. Tapeten . 296. Papier, nicht besonders benanntes : a) glatt b) rastriert c) dessiniert gepreßt, kreppartig hergestellt, gouffriert ode genarbt 297. Papier und Pappendeckel mit Unter- oder Zwischenlagen vo Leinwand (auch Baumwolleinwand), Hutfutter aus Papier, auc mit Geweben überzogen |