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heit beraubt ist. V. Das ist der Begriff, welchen die Haft, mhd. der haft (Haltaus, glossar. 771.), auch diu haftunge von haften, ausdrückt, sowie schon das ahd. und mhd. Beiwort haft sowohl fest stehend und dann überhaupt s. v. a. fest, als auch der Freiheit beraubend fest gehalten" bedeutet. Doch gebraucht man im Neuhochd. nur dann die Haft“, wenn jener der Freiheit beraubende Zustand der Festnahme oder des Festhaltens gerichtlich angeordnet ist, oder doch, wenn auch nur dem Anscheine nach, auf dem Wege Rechtens Statt findet. Die Verhaft, nach Adelung (IV, 1054.) im Hochdeutschen,, der Verhaft", ist diese Haft mit dem in ver hervorstechenden Begriffe des gänzlichen Hinderns an dem Gebrauche der Freiheit (Vgl. ver- in versehen Nr. 162., verhalten, vermachen, verschneien u. s. f. Grimm II, 858 f.). Auch wird das Wort, obgleich seltener, von Sachen gesagt, z. B. ,,Verhaft [= Beschlag] auf Waaren legen". Gewöhnlich aber gebraucht man für Verhaft das, von dem aus lat. arrestare (eig. adrestare) zurückbleiben hervorgegangenen mittellat. arrestum (ital. arresto, franz. l'arrêt) gebildete, Wort „, der Arrest“. Übrigens wird Haft auch allgemeiner in Beziehung auf den gesagt, dem die Bewachung des Gefangenen übertragen ist oder obliegt, in welcher Stellung Verhaft sich nicht findet. Dieß z. B., wenn die gefangene Maria Stuart zu ihrem frühern Hüter, dem Grafen Shrewsbury, spricht: Daß ich In Eurer milden Haft geblieben wäre!" (Schiller, M. St. III, 3.) Die Gewahr= fame, welches nicht gar gebräuchliche Wort mit bewahren (Nr. 379.) cinerlei Stammsylbe hat, wie auch mhd. diu gewarheit (Iwein 6857.) = Sicherung (cautela) bekundet, ist überhaupt s. v. a. „Verwahrung" in der gerichtlichen Schreibart, und wird auch selbst von einem sichern (verwahrten) Orte, z. B. einem Hafen, gesagt. In Vergleichung mit Haft und Verhaft aber wird Gewahrsame von der Sorge dafür gesagt, daß der Festgehaltene nicht entweichen könne oder daß er unschädlich gemacht sei, ohne den Nebengedanken beizumischen, als geschehe dieß gerichtlich. Einen Verrückten oder Wahnsinnigen z. B. bringt man in die Gewahrsame, ohne daß dieß eine Haft oder Verhaft wäre, wie z. B. bei dem ergriffenen Räuber u. dgl.

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1) So auch ahd. haft gefesselt, in Banden, und mhd. der u. diu haft das Band, z. B. Der lip vvas tôt und lag in grabes hefte [= Banden]» (Minnes. II, 235 ь). Wande sunde dag ist ein haft, Diu uns manich ubel schaft» (Heinr. v. Krolewiz 4504 f.). « So fall ich in des Satans Haft» (Gryphius).

885. Hageln. Graupeln (gräupeln). Ü. Bezz. das Niederfallen der zu Eis gefrornen Regentropfen aus der obern Luft. V. Hageln bez. dieß in jedem Falle. Graupeln oder gräupeln, Verminderungsform von Graupe geröstetes (enthülsetes) _Korn und daher Korn geringer Größe, im Böhmischen kraupy Hagelforn (S. Nr. 862.), bed. überhaupt,,in kleinen (rundlichen) Körnern oder Gräupeln niederfallen", und wird

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hiernach für hageln nur dann gesagt, wenn der Hagel in kleinen Körnern (Gräupeln) niederfällt. Auch gebraucht man es von dem Niederrieseln des zu kleinen Körnern gefrornen Schnee's. Dem zufolge steht auch graupeln nie bildlich, wie hageln, z. B. Denn die Geschosse hagelten auf ihn“ (Bürger, Iliade).

886. Hagel. Schloßen. Ü. Aus besondern Wolken regenartig niederfallende Eiskörner oder Eisstücke von verschiedener Größe, ein Phänomen übrigens, das noch unerklärt ist. (S. Dr. Andr. Baumgartner's Naturlehre. 6. Aufl. S. 740 f.). V. 1) Der Hagel, abd. der hak(g)al, agf. hägel u. hagal (Boëth. 29, 127.), altn. hagall, bez. den Begriff überhaupt. Ürspr. mag vielleicht in dem Worte der Begriff des Schlagens enthalten sein und es das Nieder- oder Zerschlägende bedeuten, da z. B. auch die abgeschossenen Bleikörner (Schrote) oder Metallstücke u. dgl. Hagel genannt werden, und Hagel ehedem auch anstatt Verderben (Schlag) gesezt wurde 1). Die Schloßen, wovon die Einzahl die Schloße, mhd. sloz 2), lautet, bedd. bei Luther die größten und stärksten Hagelförner 3), und so unterscheiden auch Adelung (II, 896.), Stosch (Syn. III, 135.), Eberhard, Maaß (Handbuch I, 205.) u. A. von Hagel; Andre dagegen, sagt Adelung (III, 1539.), gebrauchen umgekehrt Hagel von den größten, Schloßen von den kleinern Körnern der oben genannten Art, welchen Gebrauch Campe (II, 501.) und Voigtel (Handwtbch. d.. D. Spr. 622.) als den gewöhnlichen angeben. Hiermit stimmt auch der figürliche Gebrauch überein, wenn eine große, schwer niederschlagende Menge Hagel genannt wird, nicht SchloBen. 3. B. Es flog ein Hagel von Steinen auf ihn zu." Im gemeinen Leben mancher Gegenden, z. B. der Wetterau, nennt man auch die niederfallenden Hagelstreifen Schloßen. 2) Hagel ist ein Sammelwort (Collectivum) und hiernach der Inbegriff der niederfallenden Eiskörner oder Eisstücke. Darum gebraucht man von dem Worte auch keine Mehrzahl. Schloßen dagegen, als Mehrzahl von Schlöße Hagelkorn, sind die einzelen Eiskörner oder Eisstücke.

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1) Mhd. Ein rise wære hagel aller lande » ( Biterolf 6482. ). •O wê dir, tôt! Dû bist ein hagel (Wigalois 7790.). «Daz ir gedenket an den hagel [: = Verderben ], (Heinr. v. Krolewiz 4206 f.).

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An dag vil bitter ende.

2) Dieß führt Ziemann (mittelhochd. Wtbch. 400.) aus Myllers Sammlung III. au: Ir bein waren wizer dann ein slóz und slëhter [gerader] dann ein kerze, was an das gewöhnliche «schloß weiß » sehr weiß erinnert. Außerdem findet sich Schloße in keiner alten Mundart, weßhalb auch die Abstammung des Wortes nicht ausgemacht werden kann.

3) «Da er ihre Weinstöcke mit Hagel schlug, und ihre Maulbeerbäume mit Schloßen» (Pf. 78, 47.), wo Calvin i. d. lat. Übers. hat: Et occidit grandine vitem ipsorum, et sycomoros ipsorum lapide grandinis.

887. Hagestolz. Weiber feind. Beide Wörter vergleicht Maaß (Syn. III, 279 ff.) in der Bed.:,, Wer aus

Abneigung gegen die Ehe nicht heirathet." Ihre Verschiedenheit ist aber zu offenbar, als daß deren Darlegung hier nöthig erscheinen dürfte. Der Weiberfeind hat seinen Namen von seiner Feindschaft gegen die Weiber, und kann sowohl ein Unverheiratetev als ein Verheirateter sein, in welchem legten Falle er etwa z. B. nur zum Zwecke der Nachkommenschaft, zur Befriedigung des thierischen Triebes, in Beziehung seiner bürgerlichen Verhältnisse u. dgl. in die Ehe getreten ist, auch vielleicht gerade durch die Ehe erst ein Weiberfeind geworden sein kann. Der Hagestolz dagegen ist der alte Junggeselle, oder, wie Tschudi i. s. Schweizerchronik I, 206. sagt,,,der nie geweibet hat". 3. B.,, Und sich als Hagestolz allein zum Grab' zu schleifen, Das hat noch keinem wohl gethan" (Göthe, Faust ). Seine Ehelosigkeit übrigens kann auch auf andern Gründen beruhen, als auf Abneigung gegen die Ehe oder gar auf Feindschaft gegen das weibliche Geschlecht, z. B. darauf, daß seine Verhältnisse die Ehe nicht gestatten, oder daß er durch diese seine Freiheit zu beschränken fürchtet, oder daß er seinem ausschweifenden Leben nicht entsagen mag u. s. w. In einigen Gegenden hat man auch von Hagestolz das weibliche Wort: die Hagestolze oder Hagestolzin alte Jungfer (Adelung II, 899. Campe II, 503.), wie schon agf. hägstëald selbst von der Jungfrau vorkommt, während Weiberfeind natürlich nur von einem Manne gesagt werden kann.

An m.

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Das Wort Hagestolz lautet ahd. hagastalt (Docen 217 a. Gloss. Hrab. 956 a. Gloss. Jun. 213. u. f. w.), alts. hagustald (Heliand 153, 22.), ags. hägstëald (Cädmon 111, 28.) nicht heahstëald. Haga ist ahd. und mhd. hac Gehege und dann das Gehöfte (wegen der Umzäunung), wie auch in niedersächs. Weisthümern hofstolte oder hofestolte anstatt Hagestolz neben hagestolte zeigt. So z. B. «Ein hofestolte schall old sin 50 jar, drei mande, 3 tage», neben: . Ein hagestolte schall ein und veftig jar und drei dage sin» (S. Grimm Rechtsalt. 225. 485. Haltaus, glossar. 779 f.). Stalt aber ist von staltan, goth. staldan besigen, in goth. andstaldan darreichen (2 Kor. 9, 10.) und andstalds Darreichung (Ephef. 4, 16.), und bed. den Diener; also hagastalt = Hof- od. Hausdiener, Diener auf dem Gehöfte, sinnverwandt mit thëgan Diener. 3. B. « Sô quâmun gangan. is hagastoldós te hûs. irô bërren sagdun. thegnós irô thiodne» (Heliand 78, 1 f.) so kamen gegangen seine Hofdiener zu Haus, sagten ihrem Herren, die Diener ihrem Herren. Ahd. kommt hagastolt als Knecht, Tagelöhner (mercenarius) vor (gloss. Jun. 213.). Ags. heißt sogar der Kriegsgefährte hägstëald, 3. B. His hägstëaldas hig fuhton fif dagas svâ hira nan ne feol drihtgesiða (Battle of Finsborough 178.) feine Kriegsgefährten fochten fünf Tage, so daß ihrer keiner fiel der Herrngesinde. Der Begriff des Wortes vermischt sich demzufolge, wie auch schon in Hinkmar's Annalen zum Jahr 869 haistaldi (Hagestolze) gebraucht ist (S. Pertz, monumm. Germ. histt. I, 481.), mit dem der s. g. «Einlänfigen (solivagi), d. h. der unbegüterten Diener an dem Herrenhofe, nämlich der Hörigen und Knechte, welche den angesessenen und begüterten Freien entgegenstehen, aber dann auch derjenigen Hörigen und Knechte, welche nicht den freien Leuten, sondern den verheirateten und angesessenen Hörigen und Knechten (conjugati et manentes) entgegengesezt sind (S. Grimm D. Rechtsalterth. 313. 484.). So trat dann in hagastalt die

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Bed. des unverheirateten Junggesellen hervor, welche die eigentlichen Bedd. des Wortes verdunkelte. Die Entstellung aber des stalt in stolz, als ob dieses Wort mit Holz « voll Selbstgefühl » verwandt wäre, ist schon durch das angeführte ahd. hagastolt in den Glossen des Junius S. 213. und durch alts. hagastold (Heliand 78, 1.) eingeleitet, und tritt völlig in mht. der fürstenstolze = Fürstendiener, architriclinus (Docen I, 212 b) hervor. Vgl. Schmittheuner Wtbch. 201.

888. Hahnrei. Hörnerträger. Ü. Lächerliche und schimpfliche Benennung eines Ehemannes, dessen Gattin die eheliche Treue verlegt. V. Der Ausdruck Hörnerträger, wofür Joachim Rachel,, Hornemann" hat, gründet sich auf die bekannte Redensart „Hörner segen", welche von verlegter ehelicher Treue gegen den Ehemann gesagt wird. Er scheint darum härter, als der auf einem ans dunkeln Bilde beruhende Ausdruck Hahnrei, welcher überdieß auch die gewöhnliche Benennung ist.

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Anm. Lat. heißt der Hahnrei curruca (Juvenalis VI, 276.) = Grasmücke, weil dieser der Kuckuck seine Eier ins Nest legt und sie dieselben als die ihrigen ausbrütet. Engl. und franz. kehrte man das Bild um und nannte den Hahnrei Kuckuck, auch bei den Deutschen (Frisch I, 324 c). Ital. aber wird er, vielleicht auch in einem solchen verkehrten Bilde, becco Bock, becconazzo genannt. Daher wahrscheinlich das Bild: «Hörner aufsehen » jemanden zum Bocke machen; «Hörner tragen › ein solcher Bock sein, wie z. B. Hagedorn den Bock selbst Hörnerträger neunt. Jezt freilich hat man an die Stelle der Bockshörner das glänzendere Bild von Hirschgeweihen gesezt. Übrigens findet sich das Bild von Hörnern schon bei den Griechen auf den f. 9. betrogenen Che= mann übergetragen. So erklärt z. B. Artemidor i. f. Traumauslegung II, 12., wenn jemanden träume, daß er auf einem Bock reite und vornüber herabfalle, so bedente das, die Frau sei untreu: öri ý juvý σou togνEÚκαὶ τὸ λεγόμενον, κέρατα αὐτῷ ποιήσει. Bei den spätern Griechen aber waren die Wörter ɛgɑopógos (Hörnerträger), zagarádas, regatas, reguτías für Hahnrei sehr geläufig, und auch in spätern lateinischen Gedichten findet sich : Femina, si qua suo quæsivit Cornua sponso (Carmen de Curia Romana þ. Dufresne, I, 2, 389.). Italien. hat man dann cornaro, franz. cornard Hörnerträger. Am Dunkelsten bleibt jedoch der erst seit der lezten Hälfte des 16ten Jahrhunderts in Umlauf gekommene Ausdruck «der Hahnrei», welcher schon hundert Jahre später in Ansehung seines Ursprunges nicht mehr klar war, besonders in der lezten Sylbe, wie bei Hoffmanns wäldan (Gedichte II, 134. ) erhellt, der ihn in Hahn und Reh zerlegt. Ob nun in der ersten Sylbe ahè. hôno, altfries. hána der Beschädigte (Gehöhnte) ausgedrückt, oder auf den Hahn angespielt sei, oder etwa gar der verkürzte männliche Eigenname Johann zu Grunde liege, wie schon im 15ten Jahrhundert im Franz. faire Johan zum Hahnrei machen vorkommt, läßt sich nicht entscheiden. Dichter wenigstens scheinen auf den Hahn hinzuweisen. So 3. B. Opis im Lob des Kriegsgottes Mars: «Das Hahnen [ = zum Hahnrei machen] kömpt von dir: als Gallus sollte wachen und du dem Mulciber zwei Hörner wolltest machen Die jest nicht selzam sind, und die sein Feuer zeigt Im Fall die Glut empor mit ihren Spizen steigt. Nun Hahnen kömpt von dir, und aller Hörnerträger Ihr Vater ist Vulkan, der große Harnischfeger, Der seine Hörner weiß. Die lehte Sylbe rei scheint niederdeutsch und Bezeichnung einer männlichen Person zu sein, wie denn in einem holländ. Volksliede der Hahn koekeloerey heißt, und im Reineke Vos 727. sogar der Name eines Bauern

Kuckelrei ist (S. Lütcke über das Wort Hahnrei i. d. Neuen Jahrbuch d. berlin. Gesellschaft für deutsche Spr. ic. 1836. I, 144 - 157.).

889. Hafen. Krapfen. Ü. Ein am Ende krumm, oder auch zu einem rechten oder spigen Winkel gebogenes Ding. V. Der Hafen, abb. der hacho (gloss. zwetlenses b. Hoffmann 31.) und hacco, altn. sâ haki, aus der Wurzel ha = fassen u. halten (S. Nr. 877. Anm.), wie denn der Haken urspr. zum Erfassen, Halten u. dgl. dient, bez. den obigen Begriff allgemein. Daher 3. B. auch im Sprüchwort: Was ein Haken werden will, krümmt sich bald." Eben so allgemein steht das Wort, wenn man im Bergbaue von einem Gange, der eine andre Richtung nimmt sagt, er werfe einen Haken; wenn man z. B. den s. g. Apostroph das Häkchen nennt, u. f. w. Der Krapfen dagegen, ahd. der ch(k,c)raph(pf)o (Graff IV, 596 ff.) mit der Nebenform der chracho (Graff IV, 589.), gehört zu Einer Wurzel mit frauen ahd. chrauuôn, fragen abd. chrazzôn, Kräuel ahd. ch(k)rouuil = gchafte Fleischgabel (1 Sam. 2, 13.), Kralle u. f. w., nämlich kra-, chra-, und bed. einen Haken, insofern er zum Ergreifen und Festhalten eines andern Dinges gebraucht wird, wie auch schon abb. crapho Kralle (chrazzôn mit craphon. Notker, Ps. 118, 161.) und dreizinkige gehakte Gabel (i. d. gloss. elwangens.) ist. Überdieß ist Krapfen eig. oberdeutsch und im Hochdeutschen ungewöhnlich. So wird z. B. der Ziehhaken am Brunnen oberd. der Brunnenkrapfen genannt.

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890. Halb. Halben. Halber. Wegen. Um - willen. Ú. Zeigen von etwas an, daß an ihm der Grund von etwas Anderm liege, sei es nun, daß dieses von jenem veranlaßt werde oder sei, oder in Absicht oder zum Zwecke jenes Statt habe, u. dgl. m. V. Halb, halben, halber sind Formen von dem veralteten Hauptwort die Halbe, ahd. diu halp(b)â und halp, mhd. halbe und halp Seite, Gegend1), und zeigen von etwas an, daß auf seiner Seite der Grund (das causale Verhältniß) sei, bezz. gleichsam s. v. a. von Seiten. Dem Grundbegriffe am Nächsten ist halb, ahd. halp, der Accusativ der Einzahl des Hauptwortes halp (Grimm III, 267.), geblieben 2); denn dieses Wort findet sich im Neuhochd. zunächst in der Bestimmung der Lage und Richtung von etwas in Beziehung auf ein Anderes, und zwar von Orts- und Zeitverhältnissen, aber nur in Zusammensehungen, z. B. außer, inner-, ober, unterhalb. In der Beziehung des Grundes warum? oder wodurch? dürfte es nur bisweilen dichterisch vorkommen, der Kürze, Alterthümlichkeit und Ungewöhnlichkeit wegen; sonst beliebt man es in dieser Bezeichnung in einigen Zusammensegungen mit Fürwörtern, z. B. meinet halb mhd. min halp, deßhalb u. a. m. Dagegen find halben, der ahd. Dativ der Mehrzahl halpôm oder halp(b)ûn (Otfr. V, 11, 12.), und die schlechte, ganz unorganisch wahrscheinlich aus einer Vermischung des Hauptwortes Halb mit dem Bei

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