Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen vorgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. Das preussische Eisenbahnrecht - Page 38de August Bessel, Eduard Kühlwetter - 1855Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| 1850 - 418 pages
...«das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls gegen vorgängig«, in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende...Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden«, wird nun deducirt, wie auch die Creditoren der Apotheker gesichert werden würden. Es heisst hier eigentlich:... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 pages
...Artikel 8. Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhangt werden. Artikel 9. Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen uorgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maaßgabe... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 pages
...unstatthaft. Art. 8. Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden. Art. 9. Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des össentlichen Wohles gegen vorgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläusig festzustellende... | |
| 1864 - 408 pages
...der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar I85V die Bestimmung: DaS Eigcnthum ist unverletzlich. ES kann nur aus Gründen des öffentlichen...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maaßgabe deS Gesetzes entzogen werden. Hiernach gebührt dem Kläger die Forderung von Ersatz für... | |
| 1856 - 404 pages
...November 1838 die Rede. Eben deshalb kann auch der Art. 9. der Vcrfassungs-Urkunde vom 3l. Januar 1850: Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen vorgängigc, in dringenden Fallen wenigstens vorläufige Entschädigung nach Maaßgabc des Gesetzes... | |
| 1870 - 410 pages
...vollständig schadlos gehalten werde. Endlich besagt die Verfassungs-Nrkunde für den Preußischen Staat Art. 9. : Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls gegen vorgängige, in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 pages
...Eigenthum ist im allgemeinen ein unbeschränktes Recht. Die Verfassungsurkunde bestimmt darüber im Art. 9: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann...gegen vorgängige, in dringenden Fällen wenigstens vorläusig festzustellende Entschädigung, nach Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden"... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 pages
...können nur in Gemässheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden. — Art. 8. Das Eigeiitbum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen...Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. — Art. 9. Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögensentziebung finden nicht statt. — Art.... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1858 - 872 pages
...als eines der wichtigsten bürgerlichen Rechte ausgesprochen; von den deut» schen z. B. in Preußen Art. 9: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen »orgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maßgabe... | |
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