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mit scharfem i), mhb. der kis (Berhtold, Pred. 42.), woher der Kiesel ahd. der kisil (Otfr. I, 23, 47.) u. k(ch)isiling, agf. cëosel (= Kies. Matth. 7, 26.) u. cisilstán Kieselstein u. s. w., bez. den obigen Begriff überhaupt. 3. B.,, Und dein Same würde sein wie Sand, und das Gewächse deines Leibes wie desselbigen Kies" (Jes. 48, 19.). Der Grieß, ahd. k(g)rioz, altn. griot, worüber Nr. 862. nachzusehen ist, bez., zumal da die ags. Form grëót = Feil- oder Raspelspäne ist, fenen Sand als zermalmte, grobkörnige, steinichte Masse. So ist z. B. mhd. griez = Ufersand (Minnes. II, 6. a) u. Ufer, wie der Kampfplag (arena), weil er mit solchem groben Sande bestreut war; ingleichen heißen die steinichten Körner, die sich in den Nieren und der Harnblase bei Menschen und Thieren ansehen, je nach dem Körpertheil, wo sie sich befinden, Blasen, Lenden, Nierengrieß; auch wird im Oberd. jeder grobe Bodensah, z. B. des Weines, Grieß genannt. Endlich ist, der Ähnlichkeit nach, das Wort auf die, etwa wie ein Mittelding zwis schen Mehl und Schrot zermalmten Getraideförner übergetragen; selbst die feine Grüße wird Grieß genannt (Nr. 862.). Der Grand, -die Präteritalform von agf. grindan, engl. to grind, = zermalmen, mahlen (Vorgegenwart: agf. grand zermalmte), ebenfalls jenen grobförnigen steinichten Sand als eine zermalmte Masse. In der Schriftsprache kommt das Wort, welches übrigens oberd. der (das) Grien (Stalder I, 478 f.) lautet, wenig vor. [Daß sie] Dann mir die Laub' an dem Bach ausharkt', und mit trockenem Grande Streuete, doch vor allem den Gang!" (J. H. Vos, Luise II, 336 f.)

bez.

1066. Kindlich. Kinderhaft. Kindisch. Ü. Dem Wesen des Kindes gemäß, in der Weise eines Kindes. Die V. hat sich im Neuhoch. nach den eigenthümlichen Bezz. in -lich, -haft und -isch entwickelt, über welche Nr. 1001. nachzusehen ist. Kindlich, eig. einem Kinde gleich oder ähnlich und in seiner Art und Weise, geht auf die guten oder doch tadellosen Eigenschaften des Kindes, als z. B. seine Unschuld, Offenheit, arglose Unbefangenheit, sein Verhältniß zu den Eltern, u. s. w.; kindisch Dagegen, eig. = von einem Kinde herkommend oder wie wenn es von einem Kinde herkäme, wobei sich dann die Idee des Tadelhaften oder Verächtlichen in isch mittheilt, geht auf die dem Alter des Kindes zukommende Unvollkommenheit, namentlich das Unvermögen oder den Mangel an Entwicklung seines Verstandes, Ernsthaftigkeit seines Thuns, und was daraus hervorgeht. 3. B.,,Eben aus diesem Widerspruche zwischen dem Urtheile der Vernunft und des Verstandes geht die ganz eigene Erscheinung des gemischten Gefühls hervor, welches das Naive der Denkart in uns erregt. Es verbindet die kindliche Einfalt mit der kindischen; durch die leztere gibt es dem Verstande eine Blöße und bewirkt jencs Lächeln, wodurch wir unsere (theoretische) Überlegenheit zu erkennen geben. Sobald wir aber Ursache haben, zu glauben, daß die kinrische Einfalt zugleich eine kindliche sei, daß folglich nicht Un

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verstand, nicht Unvermögen, sondern eine höhere (praktische) Stärke, ein Herz voll Unschuld und Wahrheit, die Quelle davon sein, welches die Hilfe der Kunst aus innerer Größe verschmähte, so ist jener Triumph des Verstandes vorbei, und der Spott über die Einfältigkeit geht in Bewunderung der Einfachheit über. Wir fühlen uns genöthigt, den Gegenstand zu achten, über den wir vorher gelächelt haben, und, indem wir zugleich einen Blick in uns selbst werfen, uns zu beklagen, daß wir demselben nicht ähnlich sind" (Schiller). Der Geist in allen Dingen ist kindlich, nicht kindisch" (L. Tied). Hunderts mal habe ich dich als ein Kind auf diesen meinen Armen gehabt; auf diesen meinen Armen habe ich dein Lächeln, dein Lallen bewun dert. Aus jeder kindischen Miene strahlte die Morgenröthe eines Verstandes ic." (Lessing, Miß Sara Sampson 1, 1.). Christus will, daß wir kindlich zu Gott beten sollen, aber nicht kindisch. Kinderhaft, eig. wem das Wesen der Kinder anklebt, bed.: wie die Kinder, aber nur in Ansehung des Mangels an Bernunft, und hiermit an Beurtheilung, überlegtheit und Ernsthaftigkeit. 3. B.,, Mein Kreuz ist allzu schwer: sieh, ich verlange Die Last nur angemessen meiner Kraft: Ich unterliege, Herr, Wie er so sprach zum Höchsten kinderKam brausend her der Sturm" (A. v. Chamisso). Der Ausdruck ist übrigens nicht so hart, als kindisch, weil -haft keinen übeln Nebenbegriff mittheilt, wohl aber isch, wie in Nr. 1001. S. 121. gezeigt ist.

zu hartem Zwange. haft,

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Anm. Ahd. wird chindise, wie chindlih, in gutem Sinne gebraucht, J. B. « chintlichiu_spil» Kinderspielwerk, «die chintlíchún menigi. Kindervolk Graff IV, 458.), thiô kindisgún brustî die jungfräulichen Brüste (Otfr. I, 11, 37.), chindiscan situn kindliche Sitten, u. s. w.

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1067. in n. Bart. i. Der hervorstehende menschliche Gesichtstheil zwischen Unterlippe und Hals. V. Das Kinn bez. den Begriff überhaupt. Daher z. B. Ausdrücke wie der Kinn. backen, die Kinnlade u. f. to. Der Bart hingegen bed. die Haare an Kinn, Lippen und Wangen, wie z. B. die Ausdrücke Schnurr bart, Backenbart, Knebelbart zeigen; schlechthin aber heißen nur die Haare am Kinn so, welche ehedem, wie noch im Morgenlande, in langem Wuchse eine Zierde des Mannes waren, denn der Bart verkündet den Mann. Daher z. B. Vom Bart der alten Welt und von der alten Treu', It unser glattes Kinn und unsre Seele frei" (Hagedorn). Da sproßt ihm faum der erste Flaum um's Kinn. Jegt, hör' ich, soll der Kriegsheld fertig sein" (Schiller, d. Picc. I, 1.). Die Kinder haben keinen Bart, aber ein Kinn, und man hat Bartscherer, aber keine Kinn scherer. Übrigens wird in der gemeinen Sprache, aber auch nur in ihr, häufig Bart anst. Kinn gesagt, was z. B. auch in der Redensart in den Bart murmeln" dumpf unverständlich sprechen, zu sein scheint.

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Anm. Das Kinn, goth. sô kinnus, abb. dag chinni, alts. thin kinni, ags. c(ch)iune, altî, sû kinn, scheint urspr. das Hervorgewachsene, Hervorstehende anzuzeigen; denn es geht mit Wahrscheinlichkeit auf dieselbe Wurzel zurück, welcher ahd. chînan -- hervorbrechen, von Pflanzentrieben gefagt (S. Nr. 1059. Aum.), augehört. Auch bestätigt vielleicht diese Grundbed. von Kinn, daß man diesen Namen sonst Hervorragendem, z. B. in der Baukunst der untern weit hervorstehenden Fläche der Kranzleiste beilegt, welche unter allen Gliedern des Hauptgesimses auf ein Mat am Weitesten vorspringt Der Lautverschiebung nach (Einleit. §. 23. ) ist übrigens das Wort einerlei mit sanser. ganda (Kinn:)Backe, gr. révus Unterkinnbacke, gena Wange. Der Bart, ahd. der p(b)art, agf. së bëard, altfries. berd, altn bart, gehört wahrscheinlich mit ahd. parran starren (gloss. mons. 352. Gloss. Jun. 181.), steif hervorstehen (z. B. vom Halse. Docen I, 227 b . Vgl. Graff III, 155.) zusammen, woher denn der Bart von den her: vorstehenden Haaren benannt wäre. Dafür dürfte vielleicht auch sprechen, daß man die Borstenhaare ober dem Maule der Thiere vom Kahengeschlechte Bart nennt, wie man auch der Gerste in ihren langen Grannen an der Ähre einen Bart beilegt. 3. B. «das Linsenfeld und die bärt’ge Gerste durchwandelnd » (I. H. Voß, Luise I, 264.).

1068. Kirche. Tempel. Ü. Ein dem Gottesdienste geweihtes Gebäude. V. 1) Dieß bez. am Allgemeinften der Tempel; denn dieser Ausdruck, der bei den Römern ein der Verehrung einer Gottheit geweihtes Gebäude bedeutete und von da zu uns überfam, ist ein Gebäude der genannten Art, es mag einer Glaubensgemeinschaft angehören, welcher es auch sei. So wird z. B. ein Gotteshaus der Heiden ein Tempel genannt, wie eines bei den Muhamedanern, Juden, Christen u. s. w. Die Kirche da=

gegen ist ein erst im Christenthume und für dasselbe aufgekommener Ausdruck; daher wird auch nur ein christliches Gotteshaus so genannt. Eine Synagoge der Juden z. B., eine Moschee, eine Pagode (= indischer Gögen tempel) u. dgl. find keine Kirche. 2) Kirche ist die gewöhnliche Benennung eines christlichen Gotteshauses; Tempel aber benennt es feierlicher und wird im Besondern dafür gesagt, wenn es ein großartiges Gebäude, ein Prachtgebäude ist, wie denn templum auch schon bei den Römern eine Prachtwohnung der Gottheit bezeichnete. In diesem Sinne wendet z. B. Luther das Wort sehr treffend christlich an: „Wisset ihr nicht, daß ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnet?" (1 Kor. 3, 16.). So nennt man auch in der höhern, feierlichen Sprache die Natur einen Tempel Gottes, gleichsam das unermeßliche Prachtgebäude, in welchem sich des Allmächtigen Größe am Mächtigsten offenbart; aber man sagt nicht, die Natur sei eine Kirche Gottes. 3) Kirche, was schon ahd. (3. B. Isidor. 93, 12 f. u. öfter) zugleich als Ausdruck des, eig.,, Volksversammlung" bedeutenden, aber von den christlichen Schriftstellern auf die Gesammtheit der Bekenner des Christenthums übertragenen griechischen Wortes enxhnoia, lat. ecclesia, gebraucht wurde, bez. neuhochd. nicht allein diese, sondern auch die Gesammtheit eines besondern Glaubensbekenntnisses in dem Christenthume; selbst die einzele got tesdienstliche Versammlung von Christen wird Kirche genannt. So

sagt man . B., daß Christus seine Kirche schüße, die christliche Kirche; aber man sagt auch z. B. die römisch-katholische, griechisch-katholische, lutherische, reformirte Kirche, und wenn es beißt, daß Kirche sei oder daß Kirche gehalten werde, so ist nur die einzele gottesdienstliche Versammlung darunter gemeint. In allen diesen Bedd. fommt Tempel nicht vor, was sich auch nicht mit dem Begriff des Wortes vertrüge, wenn man bedenkt, daß bei den alten Völkern meist nur die Priester in den Tempel giengen wobei man z. B. sich etwa an den Tempel zu Jerusalem crinnern darf. Wenn nun aber Luther dennoch 1 Kor. 3, 16 f. Evhef. 2, 21. die Christengemeinde einen Tempel nennt, so ist daselbst eine schöne bildliche Anwendung des Wortes in anderm Sinne gemacht.

Anm. Die Kirche ist ahd. diu chirihha, auch ein Mal khirica {gloss. sangall. i. d. Diut. II, 181 b), ferner mit Übergang des r in 1 chilicha (b. Notker) wie noch schweiz. Chilche; mhd. kirche; alts. thiu kërika (Schmeller, gloss. saxon. 17 b); altfries. die szereke (k gieng In sz über, was engl. sk ist), szurke, tziurk, tzierka, karka (Wiarda, altfries. Wtbch. 362 f.); ags. sëó cyrice u. cyrce; engl. church; mittelniedert, die kerke; altn, sû kirkja. Ich kann mich nicht entbrechen, über die Herkunft des Wortes ausführlicher zu handeln, da man gar verschiedene Ableitungen geltend zu machen versucht hat. Das das Wort fremdher kommt, ist gewiß; vornehmlich wird es dadurch bestätigt, daß Isidor (Ausg. v. Holzmann S. 226.) chiriihha d. i. chirîhha schreibt und so das Wort, nach der Weise der Deutschen, fremde Ausdrücke an heimische anzulehnen und so mundgerechter zu machen und einzubürgern (Beispiele hierzu f. Grimm 111, 558.), an ahd. daz riihhi d. i. rîhhi Reich anlehnte, als wenn chirihha von rihhi Reich herkäme mit vorgetretenem chi, was Isidor anst, ki-, gi- ( d. i. unser ge-) seyt. Nun nimmt Jac. Grimm (BI, 156.) an, dieß unser ahd. chirihha sei weiter gebildet worden aus ahd. chire, das sehr frühe aus dem lat. circus Kreis in unsre Sprache aufgez nommen sein müsse, und wovon sich z. B. finden ahd. umpichire (gloss. Keron.), umbikirg ( Otfr. IV, 27, 21. V, 3, 5.), und umpi in chirch (Diut. I, 185 a) = rundum, dasselbe was ahd. umbiring (Otfr. IV, 12, 17.), umban chirih (Diut. 1, 511 a) im Kreise u. dgl. n., wozu sich noch anführen läßt umbizirg (Otfr. V, 3, 13.) = Chirihha fei demnach s. v. a. Rundgebäude (Rotunde), und diese Ableis tung, bemerkt Grimm weiter, scheine vorzüglicher, als die aus zvejaeń, wobei dann noch zu vergleichen stehen möge die ahd. Form ûzzana chirihh Kero c. 43.) außerhalb des Betsaales. Ohne zu rechten, ob man sich bei der Bekehrung der Deutschen zuerst unter freiem Himmet in einem Kreise zum Gottesdienste versammelt habe, was allerdings scheint, da Auton (Gesch. d. deutsch. Nation I, 89.) Recht hat, daß man sich unter der nämlichen Bedachung zu den Gerichten wie zum Gottesdienste versammelte, bis jene Karl d. Gr. daselbst verboten (Capitular. Reg. Franc., colleg. Baluz. I, 257.), denn die Gerichte waren am Ältesten und Üblichsten ringförmig (Grimm, D. Rechtsalterth. I, 433. II, 809.) und wurden im Freien gehalten; feruer ohue der Vermuthung begegnen zu wollen, daß in solchen Kreis der Versammlung des Volks das Gotteshaus erbaut worden sein mag, oder daß die ersten deutschen Gotteshäuser, was sehr zu bezweifeln steht, von runder Geslait gewesen seien: bin ich der Ableitung aus circus Kreis abredig und halte. die von xvgiann oder eigentlich nur zvęιaxóv für vorzüglicher und von großer Wahrscheinlichkeit, ohne übrigens zu verkennen, daß auerdings, wie auch das oben erwähnte chirih Kreis und Betsaal an die Hand zu

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rundum.

geben scheint, diese Bildung aus circus auf chirihha Einfluß gehabt habe. Wie Ulfilas das gr. 8xxλnoía Christengemeinde als aíkklêsjô in das Gothische einführte und als gewöhnlichen Ausdruck in diesem Sinne gebrauchte, was die zahlreichen Stellen aus seiner übersetzung der Paulinischen Briefe belegen, z. B. Röm. 16, 23. 1 Kor. 10, 32. 16, 1. 19. 2 Kor. 1, 1. 8, 23. 24. Ephef. 1, 22. u. oft (S. Maszmann, Skeireins S. 179 a); so ist das von xúgios Herr abgeleitete zvgianóv Haus des Herrn (eig. Beiwort: dem Herrn gehörig) in die übrigen germanischen Mundarten als unser Kirche eingewandert, wo denn sogar ags. cyrice, cyrce, engl. church, altfries, szurke (i. d. Litter. Brocmannorum) und tzurke, tziurk (i. d. Ems. Landrecht), in dem Stimmlaute der ersten Sylbe auf den ursprünglichen fremden deuten, der nun z. B. in ahd. chirihha sích ganz in i umgefeßt und z. B. in alts. kërika, altfries. szëreke zu ë verdunkelt hat. Kugiazov aber (xvgianý in diesem Sinne, mit hinzuzudenkender Ergänzung von oixía Haus, belegt Suicerus i. f. thesaurus ecclasiasticus II, 191. nur mit einer Stelle) war neben Baoiλixi (nämlich oixía Haus, lat. basilica) königliches Haus, welcher Ausdruck von den Königswohnungen mit Säulengängen auf die mit doppelten Säulengängen errichteten römischen öffentlichen Gebäude zu Handelsverkehr und Rechtspflege und, da Constantin die christlichen Kirchen darnach erbauen ließ, auch auf diese übertragen wurde, ein üblicher Ausdruck für Gotteshaus. Suicerus a. a. D. gibt dafür zahl: reiche Belege. So heißt es z. B. im Canon XXVIII. Concil. Laodic, was im Canon LXXIV. Concil. in Trullo fast ganz wiederholt wird: «ὅτι οὐ δεῖ ἐν τοῖς κυριακοῖς ἢ ἐν ταῖς ἐκκλησίαις τὰς λεγομένας αγάπας ποιεῖν, καὶ ἐν τῷ οἴκῳ τοῦ Θεοῦ ἐσθίειν καὶ ἀκού βιτα στρωννύειν, » daß man nicht föll in den Kirchen oder (nach Zonaras ist hier oder = das ist] in den Gotteshäusern die sogenann= ten Liebesmahle halten, und in dem Hause Gottes essen und Gastdecken überbreiten. Hier nun bemerkt überdieß Zonaras (1110.) zu dem Canon aus dem Trullanischen Concil: « Πολλαχοῦ τὸ τοῦ κυριακοῦ ὄνομα εὕρηται ἐν τοῖς κανόσιν ἐπὶ τῆς ἐκκλησίας λαμβανόμε vielmals findet sich der Name xvgiaxóv in den Canonen (Concilien Beschlüssen) von der Kirche genommen. Balsamon (um 1200.) aber führt zu demselben Canon_weiter aus: « Πᾶς τόπος τῷ Κυρίῳ ανατεθειμένος, κυριακὺς λέγεται· καν μὴ ἐκκλησία ἐστὶν, ἀλλὰ πρόναος τυχὸν, ἢ ἕτερόν τι ἱερόν,» jeder Ort, der dem Herrn geweiht ist, wird zvgianòs (dem Herrn gehörig) genannt, auch wenn er keine Kirche ist, sondern etwa eine Vorhalle der Kirche oder ein anderes Heiligthum. Hieraus nun erhellt dann auch, daß xvgianóv nicht bloß für die Kirche, sondern überhaupt für jedes gott: geweihte Gebäude gesagt wird, während sxxAnoia (ecclesia) für Kirche gilt; doch ist der Begriff der Kirche der hervorstechende (z. B. Canon V. XII. Concil Neo-Cæsar.; Euseb. i. f. epitome temporum u. öfter). In gleichem Sinne kommt dann auch das wörtlich entsprechende dominicum (Hieronymus in Chronico), domus dominica (Salvianus lib. VI. de Gubernat.) vor, vgl. Suicerus a. a. D. S. 192. Also war zvelaxóv, als ein in den Concilien - Beschlüssen und bei christlichen Schriftstellern gebräuchlicher Ausdruck, wohl geeignet, auch fremdhin Eingang zu finden; dazu mochte vielleicht das so sehr übliche xvgianý (mit zu ergänzendem ἡμέρα ) Sonntag (Tag des Herrn), lat. in wörtlicher Uebersehung Dominica von Dominus Herr, mehr auf ihn hingeleitet, und das in den Sirden ertinente kyrieleison (gr, κύριε ἐλέησον) «Herr, erbarme dich ! » ben Ausdruck genehmer gemacht haben. Ward doch auch zvgianos in dem Mannstaufnamen Cyriacus geltend bei uns. Überdieß hat diese Ableitung hohes Alter für sich; denn schon Walafrid Strabo (Abt zu Reichenau v. 842-849) sagt i. f. Schrift de exordiis et incrementis rerum ecclesiasticarum, cap. 7 nach deutsch. Übers.: «Aber von den Griechen felbft haben wir

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