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zu beziehen hat. Aber der Gehalt bed. es als das, was jemand zu erhalten hat, und zwar sowohl in Beziehung auf öffentliches Amt, als auf Privatdienst; die Besoldung bingegen geht, wegen des Stammwortes Sold, auf Dienstverhältniß und zwar nur auf öffentliches Amt. Der Gehalt eines Regierungsrathes z. B. ist seine Besoldung; er zahlt aber seinem Hofmeister oder seinem Secretär nur Gehalt.

Anm. Die Gage, das franz. gage, aus dem, dem ahd. daz wetti (unser Wette) u. goth. vadi Verpflichtungsgeld, Draufgeld, nachgebildeten mittellat. vadium = Lohu und Sold, das dann zu guadium, gadium, gagium wurde (S. Dufresne III. Bd. 2. Th. S. 745.), ist als Fremdwort bei uns der Gehalt des Offiziers und des Schauspielers.

1240. Lohn. Belohnung. Preis. Ü. Was jemand für seine Handlung Gutes empfängt. V. Der Lohn ss. Nr. 1239. Die Belohnung, zunächst in be- die Anwendung des Begriffes von Lohnung auf den Gegenstand ausdrückend (Grimm II, 798.), ist zuerst die Handlung (Act) des Belohnens (Nr. 1241.); dann das empfangene Gute als ein freiwillig zuertheiltes Vergeltende in Anerkennung des Verdienstes worin, während z. B. der Lohn auch ein vertragsmäßig Schuldiges sein kann. Ein Knecht, ein Taglöhner z. B. empfangen ihren Lohn; aber für einen besondern Dienst oder aus besonderer Zufriedenheit mit ihnen gibt man ihnen eine Belohnung. Ein fleißiger Schüler findet meist schon in dem ausgesprochenen Lobe seine Belohnung oder, allge= mein gesprochen, seinen Lohn, wie die Tugend Belohnung und Lohn in sich selbst trägt. Der Preis (Nr. 1234.) ist hier zu= nächst das Siegeszeichen (Herbort, trojan. Krieg 14457.); dann überhaupt: die durch Bewerbung empfangene hohe Belohnung. Es gehört übrigens nicht zur Begriffsbestimmung, daß die Bewerbung unter Mehren geschieht; Schiller's Laucher z. B. war es allein, den es trieb,,,den köstlichen Preis zu erwerben".,,Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis“ (Schiller, L. v. d. Glocke). Ähnlich steht lat. pretium, woher unser Preis, vom höchsten Lohn im Guten, wie im Übeln (Juvenal, XIII, 105.).

1241. Lohnen. Belohnen. Bezahlen. Ü. Für Dienstleistung geben. V. Lohnen, ahd. u. alts. lồnôn, ags. leánjan, altn. launa, von Lohn (Nr. 1239.), ist zunächst s. v. a. ,,nach Verdienst vergelten", sei es nun in Gutem oder Übelm, 3. B. ahd. «ubelis mit ubele lônôn » ( Notker, Ps. 5, 9.); «Die guotes mit ubele lônônt» (Daf. 37, 22.) u. f. w. Im Besondern Tohnen für geleistete Dienste geben, vornehmlich verpflichtungsmäßig. 3. B. „Für die gehabte Müh' mich abzulohnen“ (Schiller, d. Picc. II, 4.). Belohnen, worin be- die Anwendung des Begriffes von lohnen auf den Gegenstand ausdrückt (Grimm II, 798.), bed.: für eine Handlung freiwillig geben, insbesondere Gutes für Gutes (Vgl. Belohnung Nr. 1240.). Z. B. „, BeJohnt er Ihre Mühe? Seine Freude Vergilt er Ihnen"

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(Schiller, d. Picc. II, 4.). Bezahlen unterscheidet sich wesent lich von den vorigen Ausdrücken, daß es nur auf Geld geht, dieses selbst auch als Object zum Worte segen fann (z. B. einen Thaler bezahlen u. s. w.), und überhaupt bed.: Geld in Beziehung eines Gegenstandes geben. Einem Boten z. B. bezahlt man seinen Lohn, und kann ihn noch besonders für die gute Bestellung belobnen. Hiervon dann figürlich: nach Werth vergelten. 3. B. Bis jest war es der Kaiser, Der dich durch meine Hand belohnt. Heut' hast du Den Vater dir, den glücklichen, verpflichtet, Und diese Schuld muß Friedland selbst bezahlen" (Schiller, d. Picc. 11, 4.).

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1242. Loos. Kabel. Loosen. Kabeln. Ü. Die, nach vorhergegangener Verabredung der Art des Ausschlags, herbeigeführte Entscheidung worüber durch Zufall; dann auch das durch solche Entscheidung dem Einzelen zu Theil Gewordene 1). Die Zeitwörter bedd.: nach vorhergegangener Verabredung der Art des Ausschlags den Zufall entscheiden lassen. V. Die allgemeinsten Begriffe haben Loos (eig. Loß oder Looß), goth. hlauts, ahd. der u. daz hlôz u. hlûz, alts. hlôt, ags. hleát, altn. hlautr, und loosen (eig. loßen od. looßen), ahd. hliozan, alts. hliotan, agf. hlëótan, altu. hluta (altn. hlióta schon in weiterm Begriffe: erlangen ). Aber die niederd. Ausdrücke: die Kabel, wahrscheinlich v. schwed. kafle Stäbchen (Loosstäbchen), und kabeln verbinden den besondern Begriff, daß es Theile sind, über welche die Entscheidung des Zukommens dem Zufall anheim gegeben wird, und daß diese Theile ausgewählt und sorgfältig gemacht sind (S. Jahn, Syn. 6. 78.). Die Kriegsknechte l oosten über Christi Leibrock, welchem er zufiele; man hat zuweilen Meuterer, von welchen mehrere hingerichtet werden sollten, loosen lassen, um dann an den durch das Loos Getroffenen die Todesstrafe zu vollziehen. Wenn aber z. B. ein Gemeingüt getheilt wird, so daß jeder Theilberechtigte einen Antheil bekommt und hierbei nun das Loos entscheidet, welchen er nugen soll, so ist dieß ein Kabeln und das Loos eine Kabel, ja selbst der Antheil wird so genannt; oder wenn z. B. ein Play mit Holzwuchs, wo das Holz auf dem Stamme verkauft werden soll, deßhalb in Theile zerlegt wird, um diese dann nach dem Loose auszubieten, so wird hier gekabelt.

1) Sv z. B. ahd. der hluz Loos durch das Lovs zugefallenes Grundstück (S. Grimm, D. Rechtsalterth. II, 534.).

1243. Los. Quitt. Ü. So, daß der Zustand einer Beschränfung nicht mehr da ist. V. Los (S. Nr. 1182.) bez. dieß im Allgemeinen, die Beschränkung mag physisch od. moralisch sein. Quitt, mhd. quit, franz. quitte, ist wahrscheinlich, mit dem nicht seltenen ahd. diu u. daz quit(d)i u. agf. së cwide Ausspruch (dictum), Zeugniß (wię altn. sê qvidr) zusammengestellt, v. ahd. quëdan (quidan) u. ags. ewëŎan sagen, und wohl nur vermischt mit mittellat. quietus, quitus (eig. ruhig) losgesprochen, frei ( Lex Longobard. I. I. tit. 14. §. 8.

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Dufresne III. Bd. 1. Th. S. 588.); daher ist das Wort urspr. wohl s. v. a. freigesagt, und bez.: los vornehmlich in Hinsicht auf eine Verbindlichkeit (moralische Beschränkung). 3. B. „Viel Weiber [sind] ihrer Ehr' und Männer quitt gemacht" (Opig). Man kommt z. B. aus der Gefangenschaft los, wird eine Krankheit los, sagt aber nicht, daß man derselben quitt werde; hingegen eines Eides, eines Versprechens kann man sowohl los als quitt werden.,, Welchen [den Sirenen], der Heimkehr los, der bezauberte Sterbliche lauschet" (J. H. Voß, Orpheus d. Arg. 1270.). Aber: Schlag zehn bringt Ihr dem Herzog selbst die Schlüssel, Dann seid Ihr Eures Schließeramtes quitt“ (Schiller, W. T. IV, 7.).

1244. Losbrennen. Losfeuern. Abbrennen. Abfeuern. Ü. Schießpulver entzünden. V. Dieß allein bez. schon ab und losbrennen, dann auch im Besondern: seiner Ladung durch Entzündung des Pulvers entledigen, die Ladung mag nun in einem Schießwerkzeuge sein oder nicht. Auch werden diese Ausdrücke von der Ladung selbst ausgesagt, z. B. die Mine, das Feuerwerk brante los oder ab. Ab- und Iosfeuern hingegen bedd. nur ein Schießwerkzeug seiner Ladung durch Entzündung des Pulvers entledigen. Eine Mine z. B. kann man nicht ab- oder losfeuern, wohl aber eine Kanone, Flinte u. f. w. Man brennt das Pulver auf der Pfanne ab, aber man feuert es nicht ab. Losbrennen und losfeuern drücken die Entledigung von der Ladung durch die Entzündung aus, abbrennen und abfeuern die Trennung der Ladung von ihrem Orte durch die Entzündung. Vgl. Nr. 27. u. Nr. 2.

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1245. Löschen. Auslöschen. Erlöschen. Verlöschen. Ü. Aufhören zu brennen. Dann überhaupt: aufhören wirksam zu sein (Notker, Ps. 118, 69.). 3. B. Er-, verloschene Schrift, erloschene Urkunde u. dgl. ,,Verlosch die Rache" (Göthe). "Doch die Leiden der Freundschaft Hatten nicht jede Schönheit der jugendlichen Debora - Auszu löschen vermocht“ (Klopstock). Davon bewerkstellend (causativ): aufhören machen zu brennen. Dann: aufhören machen wirksam zu sein. 3. B. mhd. «Daz leschet sünde» ( Vridank 39, 8.). Er löschte die. Urkunde", tilgte fie. V. Löschen (eig. leschen )), ahd. lëscan, aber als Factitiv ahd. lescan (aus lascian) u. alts. leskjan, bez. jene Begriffe geradehin. Z. B. „Und es löscht das Licht der Sterne" (Schiller, Hero u. L.). Auslöschen (eig. ausleschen) und verlöschen (eig. verleschen), mbd. verlëschen und causativ verleschen, erklären sich in ihrer Verschiedenheit aus dem über aus- und ver- Gesagten Nr. 245. 3). Vgl. auch aus- und verblühen Nr. 7. Erlöschen (eig. erleschen), ahd. ar-, irlëscan, und causativ ar-, irlescan, alts. âleskjan, unterscheidet sich von erlöschen, wie erbleichen von verbleichen Nr. 602.

1) Doch bricht schon spärlich b. Notker Ps. 4, 5. in ahd. irloschan erlöschen (intransitiv) das ö durch.

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1246. Lose. Loder. Ü. Ohne Festigkeit des Zusammenhanges. V. Lose (los) = „aus einem Zustande des Gebundenseins heraus", es mag derselbe nun gänzlich aufgehoben sein, oder noch ein unfefter Zusammenhang bestehen (S. Nr. 3.). Dagegen loder, von mbd. lügge (z. B. «reste und niht lügge.» Martina 45 ) d. i. lücke, wie noch landschaftl. (wetterauisch) lück u. lock, auf Stammverwandtschaft mit abd. liuhhan zupfen (Nr. 1237.), unfest machen, zurückgehend, wobei auch die Wurzel lu in los (S. Nr. 3. Anm.) zu vergleichen steht, bed. zunächst schlechthin: „, unfesten Zusammenhanges". So z. B. das Bret sigt nicht fest, es ist locker; der Zahn ist locker; das Kleid sigt locker am Leibe, u. s. m.;,, der Strick ist locker gespannt", im Gegensaß von straff. Ein von dem Pferde genommener Mantelsack ist eben so gut los, als wenn er noch darauf gebunden ist und die Bande nachgelassen haben, daß er wackelt; aber locker ist er nur in legter Beziehung. Hierher auch figürlich locker = sittlich unfest in seinem Thun, welche Bed. aus der frühern lucker hinlässig, fahrlässig, gütig, weichen Gemüthes (Vgl. Josua Maaler Bl. 275 a), erwachsen ist. Besonders aber ist locker weichen unfesten Zusammenhanges in seinen Theilen unter einander, im Gegensaß zu dicht und derb (Nr. 470.). Brot z. B. ist los, wenn bei dem Backen die Kruste von der Brosam sich abgetrennt hat; es ist aber locker, wenn das Innere nicht fest auf einander sigt, sondern schwammartig ist: jenes Erste ist eine fehlerhafte, das Legte eine lobenswerthe Eigenschaft des Brotes. Lose Erde, Erde, die aus der Verbindung mit der andern weicht, wie z. B. an Ufern der Gewässer, wo sie in diese niederstürzt; lockere Erde, Erde, die unfesten Zusammenhanges in ihren Theilen unter einander ist (porös), wie sie der Bebauer zur Bearbeitung liebt.

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1247. Lösen. Auslösen. Erlösen. Loskaufen. Ü. Aus jemandes Gewalt vermittelst Genugthuung bringen. V. Dieß bez. lösen (S. Nr. 1248.) geradehin. Auslösen, was in ahd. úzlôsan den eig. Sinn,, aus seiner Verbindung herausnehmen" (Tatian XCV.) hat, steht dem Sein in der Gewalt des Andern entgegen, und sieht darauf, daß das Betreffende gänzlich jener Gewalt entledigt werde. Wer z. B. in einem Gasthause mehr verzehrt hat, als er gerade bezahlen kann, und deßwegen festgehalten wird, der muß sich lösen oder vielmehr auslösen, indem er sich die schuldige Summe schicken läßt u. s. w. Ein Pfand muß man lösen ober, bestimmter hervorhebend gesprochen, auslösen, indem dafür Genugthuung geleistet wird. Übrigens ist auslösen üblicher; das allgemeinere lösen aber kommt in dem obigen Sinne mehr im gegewähltern Style vor und hat größere dichterische Färbung, als das in aus bestimmtere auslösen. Erlösen, ahd. ar-, irlôsan, alts. âlôsjan, ags. âlŷsan, bed.: von einem beschwerenden Übel (als einer drückenden Gewalt) kommen machen, ohne gerade den Begriff der Genugthuung zu verbinden (Vgl. Nr. 310.). Z. B. So wird er dich erlösen - Von der so schweren Last"

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Beigand, Wörterb. der deutsch. Synonym. II.

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(Paul Gerhard). Aus der Gefangenschaft, von der Strafe, von einem zudringlichen over lästigen Menschen erlösen, u. f. w. Die Siege des Feldherrn können ein Land von fremdem Joche er. lösen. So auch in kirchlichem Sinne, mit dem Nebenbegriffe der Genugthuung, wenn wir sagen, Christus habe uns von den Sünden und von der Gewalt des Teufels erlöst. Loskaufen = durch genügende Gegengabe von Geld oder Gut aus der Gewalt des Andern kommen machen (Vgl. Kaufen Nr. 1054.), z. B. aus der Sklaverei los faufen. Ein solches Loskaufen ist natürlich immer auch ein Lösen oder Auslösen, ein Erlösen aber nur in Beziehung eines beschwerenden Übels. Man kann etwas lösen oder auslösen, indem man für die schuldige Summe gut spricht; aber man kauft es los durch Bezahlung.

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1248. Lösen. Losmachen. Ü. Die Verbindung von Dingen unter einander aufhören machen. V. 1) Lösen, ahd. lôsan, alts. lôsëan, agf. lôsjan, altn. lôsa, von los Nr. 3., bed. allgemein: des Mittels benehmen, wodurch ein Ding von dem andern gehalten wird. Aber losmachen ein Ding aus der Verbindung mit einem andern kommen machen, das jenes hält. So steht lösen nicht allein als Aussage von dem Dinge selbst, sondern auch von der Verbindung, insofern diese eine Verknüpfung oder Berschlingung ist; aber losmachen wird nur von dem Dinge felbft ausgesagt. Man löst z. B. einen Knoten, wie die Riemen, welche ihn durch ihre Verschlingung bilden; aber man macht den Knoten nicht los, sondern nur die Riemen. Man löst bei einer Ehescheidung das Eheband, aber man sagt nicht, daß man es losmache. Hierher gehört auch der figürliche Gebrauch des Wortes in ein Räthsel, eine Aufgabe" u. s. w. lösen. 2) Überhaupt sagt man von dem geradehin geschehenden Aufhören-machen des Zusammenhaltens durch biegsames Band und bei biegsamen Dingen gern lösen. So z. B. in dem Ausdrucke: „die Zunge lösen“, wo nur lösen üblich ist. ,,Wie ist, o Sohn, dir die Zunge gelöst, die schon dir im Munde Lange Jahre gestockt, und nur sich dürftig bewegte" (Göthe, H. u. D. 5.). Aber z. B. einen Nagel in der Wand, ein angenageltes Bret u. s. w., macht man los. Dazu kommt 3), daß los machen nicht allein den Begriff gleichsam zerlegt, weßhalb lösen als edler und dichterisch gebräuchlicher erscheint, sondern daß jenes auch in machen deutlich die Anwendung von Thätigkeit ausdrückt, welche lösen nur einschließt oder gar nicht hervortreten läßt. Von einem Zudringlichen 3. B. suchen wir uns loszumachen und ihm zu entgehen. Aber: ,,Nichts Heiliges ist mehr, es lösen - Sich [nicht: machen sich los] alle Bande frommer Scheu" (Schiller, L. v. d. Gl.). Dieß zeigt sich auch, wenn 4) lösen und lösmachen sind einer Beschränkung benehmen, sei diese nun Gewalt, Zwang, oder Verbindlichfeit u. f. w. Aber lösen hat in dem gegenwärtigen Sprachgebrauche hier den Nebenbegriff, daß es gegen Genugthuung ges schehe (Vgl. Nr. 1246.). Man löst sich z. B. aus der Gefangen

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