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wärtigen politischen Ereignisse machen es wünschenswerth, daß die Türkei, welche gewöhnlich den Schluß der europäischen Staaten macht, in unserem Buche etwas früher, und nicht erst in der lezten Lieferung, an die Reihe komme. Es wird deßhalb folgende Ordnung in der Reihe der Verträge eingehalten werden: Aeltere Friedensschlüsse vom westphälischen Frieden bis zur französischen Revolution. Friedensschlüsse und Verträge vom Ausbruch der französischen Revolution bis zur Restauration. Aktenstücke, die inneren Verhältnisse Deutschland's seit Auflösung des deutschen Reiches betreffend. Türkei. Griechen= land. Italien, Spanien, Portugal. Belgien und Holland. Schweiz. Scandinavien.

Was die Anordnung des Ganzen betrifft, so boten sich dafür zwei Wege dar. Entweder man ließ die Verträge, ohne Ausscheidung nach Ländern, in rein chronologischer Ordnung folgen, oder man theilte in Abschnitte nach Ländern ab und hielt sodann hier die chronologische Ordnung ein. Der lettere Weg war vorzuziehen, weil er das Zusammengehörige näher zusammenbrachte und eine bessere Uebersicht bot; es trat dabei jedoch der Umstand ein, daß man, da jeder Vertrag zum mindesten zwischen zwei Ländern stattfand, öfters zweifelhaft war, unter welches Land derselbe eingereiht werden sollte. Für uns hat sich diese Schwierigkeit am zweckmäßigsten, wie ich glaube, dadurch ausgeglichen, daß ich die älteren Friedensschlüsse, bei deren jedem mehre Staaten betheiligt waren, unter eine besondere Abtheilung brachte, ebenso die französische Revolutions- und Kaiserperiode und die deutschen Verhältnisse. Es blieben sodann nur noch die nichtdeutschen Mittelstaaten übrig, denen wiederum besondere Abschnitte gewidmet wurden. Was die Großmächte betrifft, so konnten sie bei dieser Eintheilung keine besonderen Abschnitte erhalten, weil sich seit dem wiener Congreß in ihrem Territorialumfang keine Veränderung mehr ergeben hat, ältere Verträge aber, die sich dahin bezogen, entweder bei dem kleineren Staate eingereiht wurden, auf dessen Kosten die Gebietserwerbung der Großmacht stattfand, oder sich bereits unter den älteren Friedensschlüssen oder jenen der französischen Periode vorfanden.

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In Betreff der Einleitungen, welche den Verträgen vorausgeschickt sind, habe ich zu bemerken, daß sie nicht sowohl eine Darstellung der Verhandlungen geben sollen, unter welchen ein Friedensschluß oder sonstiger Vertrag zu Stande kam, als vielmehr beabsichtigen, Diejenigen, welche das Buch benüßen, mit einem kurzen Blicke in die geschichtlichen Verhältnisse einzuführen, aus welchen der betreffende Vertrag hervorging. Am Ende des Buches soll sich ein ausführliches Register und eine chronologische Uebersicht der wichtigeren geschichtlichen Data seit dem westphälischen Frieden anschließen.

Mürnberg, im August 1854.

Der Herausgeber.

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Literatur.

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Ein Verzeichniß der wichtigeren Sammlungen und Ausgaben der Friedensschlüsse und Verträge überhaupt möchte vielen Befißern des vorliegenden diplomatischen Handbuches nicht ohne Interesse sein. Wir lassen hier ein solches folgen, wobei wir uns zwar nicht auf die in unserem Handbuche selbst gegebenen Urkunden allein beschränken, aber doch nur solche Werke anführen, die den von uns behandelten Zeitraum vom westphälischen Frieden bis auf die neueste Zeit betreffen oder wenigstens in denselben hineinreichen; dem Verzeichniß der Friedensschlüsse und Verträge schließen wir zugleich eine Angabe der wichtigsten Geschichtswerke an. Als Hülfsbücher können folgende namhaft gemacht werden. C. F. de Martens: Cours diplomatique ou tableau des relations extérieures des puissances de l'Europe tant entre elles qu'avec d'autres états dans le diverses parties de globe. Berlin 1801, 3 Bde. in 8. Ch. de Martens: Guide diplomatique, précis de droits et des fonctions des agents diplomatiques etc., 4. Aufl., Paris bei Jeune und Leipzig bei Brockhaus 1851, 2 Bände in 8. C. F. v. Martens: Grundriß einer diplomatischen Geschichte der europ. Staatshändel und Friedensschlüsse seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Frieden von Amiens, Berlin 1807, in 8. Ch. D. Voß: Geist der merkwürdigsten Bündnisse und Friedensschlüsse des 18. Jahrhunderts mit besonderer Rücksicht auf die Theilnahme des deutschen Reiches und der preußischen Monarchie an denselben, Gera 1801, 3 Bände, und: Geist der merkwürdigsten Friedensschlüsse des 19. Jahrh. Gera 1847, 2 Bände, im Ganzen 5 Bände in 8. Heeren Handbuch der Geschichte des europ. Staatensystems und feiner Colonien. Göttingen, fünfte Aufl. 1830, in 8., gibt viele Quellenschriften und beginnt mit dem Jahr 1492. Koch: Abrégé de l'histoire des traités de paix entre les puissances de l'Europe, depuis la paix de Westphalie, Bâle 1795-97, sechs Bände in 8. Schoell: Histoire abrégé des traités de paix par feu M. Koch, ouvrage entièrement refondu, augmenté et

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continué jusqu'au congrès de Vienne et aux traités de Paris de 1815. Paris 1817, fünfzehn Bände in 8. Die zweite Auflage dieses Werkes wird durch die Bände 24-48 von Schoell's: Cours d'histoire des états européens, Paris 1833, gegeben. De Flassan: Histoire générale et raisonnée de la diplomatie française depuis la fondation de la monarchie jusqu'à la fin du regne de Louis XVI., Paris 1809, zweite Aufl. 1814, 7 Bände in 8., bezieht sich nicht blos auf Frankreich, sondern so ziemlich auf die politischen Verhältnisse Europa's überhaupt. Koch: Table des traités entre la France et les puissances étrangères depuis la paix de Westphalie jusqu'à nos jours, suivie d'un recueil de traités et actes diplomatiques qui n'ont pas encore vu le jour, Basle 1802, zwet Bände in 8., reicht von 1648 bis 1787 und gibt ein Verzeichniß der Verträge, diejenigen jedoch, qui n'ont pas encore vu le jour, find vollständig ge= geben. (Comte de) Garden: Histoire générale des traités de paix et autres transactions principales entre toutes les puissances de l'Europe depuis la paix de Westphalie, ouvrage comprenant les travaux de Koch, Schoell etc. entièrement refondus et continués jusqu'à ce jour. Paris 1847, bis jezt 8 Bde. in 8.

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A. Größere Sammlungen von Staatsschriften, welche Europa im Allgemeinen behandeln.

Recueil de traités de paix, de trêve etc. et d'autres actes publics, comme contracts de mariage etc. depuis la naissance de Jesus-Christ jusqu' à présent, Amsterd. chez Boom et à la Haye chez Moetzens et van Bulderen, 1700, vier Bände in Fol., wird gewöhnlich nach einem der Verleger die Sammlung von Moetzens genannt, beginnt mit dem Jahre 536.

J. G. Lünig: Europäische Staats- Concilia, seit dem Anfang des 16. Secul. bis 1715, Leipzig 1715, zwei Bände in Fol.

Theatrum pacis, Friedensschauplaß, d. i. alle die fürnehmste Friedensinstrumente und Tractate vom Jahr 1647 bis 1660. Zweiter Band vom Jahr 1660 bis 1685, Nürnberg bei Endter 1702, gibt die Verträge neben der Grundsprache auch in deutscher Ueberseßung, im ersten Bande wird nur der Verleger, im zweiten ein Peller als Herausgeber genannt.

Ruhe des jest lebenden Europa, eine Sammlung der neuesten europäischen Friedensschlüsse, vier Abtheilungen in zwei Bänden, Coburg 1726 in 4., umfaßt den utrechter Frieden, die Friedensschlüsse des großen nordischen Krieges und einiges Audere. Der Herausgeber, der nicht genannt wird, heißt nicht Zind, wie ich ihn in einigen der folgenden Verträge nach einer handschriftlichen Bemerkung von einem gleichzeitigen Rechtsgelehrten, die sich in meiner Ausgabe findet, genannt habe, sondern ist der Professor Joh. Friedr. Christ (vergl. deffen Leben in Platneri lanx satura, Altenb. 1758).

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