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Ein italienischer Offizier fiel am Gotthard zu Tode; bei der Bergung des Leichnams fanden sich auf demselben auf die Gränze und die Situation der Gotthardbefestigungen bezügliche Karten und Notizen. Es liegt in solchen Vorkommnissen noch keine besondere Bedrohung oder Unfreundlichkeit seitens eines Nachbarstaates, die wohl auch nicht besteht, immerhin aber eine Mah. nung zu eigener Aufmerksamkeit.

Eine Art von Differenz entstand gegenüber Russ land, einestheils durch ein Schuss-Attentat eines gewissen Ilnicky auf den russischen Gesandten von Jadowsky bei einer zufälligen Anwesenheit desselben in Bern. Die Kugel konnte glücklicherweise durch die rasche und geschickte Hülfe von Prof. Kocher entfernt werden, der Thäter sitzt gefangen und erwartet sein Urtheil vor den Bundesassisen.1) Gegen die Leitung der bernischen Stadtpolizei wurden bei diesem Anlass neuerdings Beschwerden erhoben, wie sie schon vor mehreren Jahren bei Anlass einer studentischen Katzenmusik vorgebracht worden waren.

Ebenso unangenehm für die Schweiz, als dieser Vorfall, war eine Aufforderung der russischen Regierung, auf Verlangen ihres Obergenerals in der Mandschurei, den dorthin entsendeten Obersten Audéoud von Genf abzube. rufen, ohne dass bestimmte Gründe hiefür angegeben wurden, noch soweit uns bekannt, auch später erhältlich waren. Ohne Zweifel aber lag die Anschuldigung irgend einer Taktlosigkeit, bestehend vielleicht in tadelnden Bemerkungen über die Ausrüstung oder Kriegführung der Russen, diesem Verfahren zu Grunde. Man kann von

1) Vorläufig ist seine Zurechnungsfähigkeit in Frage

gestellt.

einem zur Beobachtung der Kriegsereignisse an Ort und Stelle gesandten Offizier kaum verlangen, dass er stets wie ein stummes Götzenbild dasitze und niemals seine Ansicht über das Geschehende etwa im Kreise anderer Beobachter austausche und dadurch zu berichtigen suche. Darin besteht ja gerade der ganze Werth seiner Sendung. Ob solche Sendungen aber überhaupt einen sehr grossen Werth für uns haben und dass für dieselben unter allen Umständen sehr vorsichtige und taktvolle Leute ausgesucht werden müssen, das ist für uns keine Frage. Der Offiziersgesellschaft bei ihrem Jahresfest in Zug wurde von Oberst Secretan folgende Erklärung zu Gunsten ihres Kameraden vorgeschlagen, die wir lieber nicht gesehen hätten, solange die Sache sich noch in diplomatischer Behandlung befand.

Le colonel-divisionnaire Secretan demande la parole:

« Vous savez tous, Messieurs, à la suite de quelles circonstances le Conseil fédéral s'est vu dans l'obligation de rappeler la mission militaire envoyée en Mandchourie. Vous savez tous le bruit mené autour de cette affaire. En attendant qu'elle soit liquidée par les soins de l'autorité fédérale qui a pris la chose en main, nous ne voulons pas laisser le colonel Audéoud sous le coup de ce déplorable malentendu. Nous tenons à dire, qu'en présence des accusations portées contre lui, jamais et à aucun moment notre confiance dans son tact et dans son caractère n'a été ébranlée. Je vous soumets la résolution suivante:

Désirant donner au colonel d'état-major Audéoud un témoignage particulier de sympathie dans les circonstances présentes, la Société suisse des officiers lui exprime sa haute estime et sa plus entière confiance. »

La résolution est votée par acclamations. Le colonel Audéoud remercie en deux mots.

In Bezug auf Oesterreich ergibt sich aus einer vorliegenden Abrechnung, dass von der Bausumme der gemeinsamen Rheinregulirung über 11 Millionen Franken bereits verwendet und noch 5,788,850 Fr. verfügbar sind, die kaum zur Vollendung des noch im Wesentlichen ausstehenden und schwierigen Diepoldsauer-Durchstiches hin. reichen werden. Doch sieht der Vertrag selbst schon allfällige Nachtragssubventionen in gleicher Höhe von Seiten beider Staaten voraus. Während hieraus also keine Schwierigkeiten vorauszusehen sein sollten, vernahm man im Oktober d. J. mit etwelcher Verwunderung, dass der Vorarlbergische Landtag sich über Illoyalität der Eidgenossenschaft beschwere. Eine hierauf bezügliche Korrespondenz lautet wie folgt:

«Bregenz, 11. d. Der Landtag beschloss einstimmig, die Regierung dringend zu ersuchen, nachdrücklichst und entschieden auf die unverzügliche Ausführung der Rheinkorrektion zum Schutze gegen Ueberschwemmungen nach dem Vertrage mit der Schweiz vom 30. Dezember 1892 hinzuwirken. Im Laufe der Debatte wurde das Vorgehen der Schweiz allgemein als illoyal bezeichnet, weil sie die Angelegenheit absichtlich verschleppe. Die Regierung lasse es an der nöthigen Energie gegenüber der Schweiz fehlen. Der Regierungsvertreter betonte die stete Fürsorge des Statthalters für die Angelegenheit und ver sprach, die verlangten Schritte zur Beruhigung des Landes zu unternehmen, man müsse aber zwischen Meinungsäusserungen einzelner Schweizer und dem Verhalten der Bundesregierung unterscheiden, von der eine Illoyalität und Vertragsbrüchigkeit nicht anzunehmen sei.»>

Wir bestätigen natürlich die Ansicht des Regierungsvertreters 1) und würden es sehr bedauern, wenn an

1) Bemerkenswerth war es, dass die Münchner Allg. Zeitung den Bericht aus dem Landtag ohne den Beisatz der beruhigenden Erklärung des Regierungskommissärs brachte.

dieser sonst sehr guten Gränze der Eidgenossenschaft Schwierigkeiten entstehen sollten. Ein Ausfuhrverbot von Oesterreich-Ungarn für Futterartikel, der sich auch auf den landwirthschaftlichen Gränzverkehr bezogen hätte, wurde auf Intervention des Bundesraths für die bedrohten Gränzgebiete wieder aufgehoben.

Gegenüber Frankreich ist eine Theilung des Gränzdorfes St. Gingolph am Genfersee in Frage, worüber der «Bund» folgendes berichtete:

«St. Gingolph gehörte bis zum Jahr 1536 zu Savoyen, vom Jahre 1536 bis 1569 zum Wallis. Der am 4. März 1569 zu Thonon zwischen den Herren von Wallis und dem Herzog Emanuel Philibert von Savoyen abgeschlossene Vertrag nahm die Morge als Grenze der beiden Länder an, so dass die eine Hälfte des Dorfes St. Gingolph wallisisch, die andere savoyisch wurde. Die Gemeindegüter, hauptsächlich Alpen und Waldungen, blieben aber ungetheilt, was zu einer Quelle von Streitigkeiten zwischen den beiden Theilen der politisch getrennten Gemeinde geworden ist. St. Gingolph-Wallis beklagt sich darüber, dass die französischen Miteigenthümer die auf savoyischem Gebiete gelegenen, den bedeutenderen Theil des Gemeindevermögens ausmachenden Güter ausschliesslich zu ihrem Vortheil ausbeuten. Der Bundesrath hatte sich deshalb schon in den fünfziger Jahren veranlasst gesehen, sich mit der Regierung Sardiniens in Verbindung zu setzen, um eine Theilung der Gemeindegüter herbeizuführen. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge und wurden schliesslich durch die politischen Ereignisse des Jahres 1860 unterbrochen. Auf Ansuchen des Staatsrathes des Kantons Wallis, dem eine gütliche Verständigung zwischen St. Gingolph-Wallis und St. Gingolph-Frankreich ausgeschlossen erscheint, hat der Bundesrath die Sache wieder an die Hand genommen und in der Absicht, den beiden Theilen langwierige und kostspielige Prozesse zu ersparen, der französischen Regierung den Vorschlag gemacht, die Thei

lung auf administrativem Wege, d. h. durch Kommissäre der beiden Regierungen, vorzunehmen, wenn die französischen Gesetze es gestatten. Die französische Regierung hat sich über diesen Vorschlag noch nicht geäussert.»

Ein wichtiges Verhältniss gegenüber diesem Staat bildet die starke Verschuldung der Eidgenossenschaft, worüber eine Schrift von Dr. Geering «die Verschuldung der Schweiz an Frankreich» guten Aufschluss gibt. Darnach würde dieselbe jetzt 900 Millionen Franken betragen. Die Lausannerzeitung kommt dabei zu folgender Schlussbetrachtung: «Il est certain que nous sommes ainsi les débiteurs de l'étranger et tout spécialement de la France pour de grosses sommes. Cela ne présente pas de danger aussi longtemps que nous resterons simples de mœurs et laborieux, mais cela nous impose des obligations spéciales. Nous pouvons, dit M. Geering, continuer à regarder avec confiance dans l'avenir et persévérer dans la voie où nous sommes entrés, pourvu que nous considérions toujours comme un devoir sacré l'obligation de payer, correctement et à l'échéance, l'intérêt de nos dettes; que nous tenions la main à ce que nos administrations fédé rales et cantonales n'absorbent pas en frais généraux ce qui doit être notre bénéfice et que pouvoirs publics et particuliers rivalisent d'ingéniosité dans l'art de réduire les dépences improductives. Nous réussirons à conserver notre renom de peuple sérieux et prudent si nous savons n'être pas déraisonnables dans nos exigences à l'égard des chemins de fer fédéraux, circonspects vis-à-vis des séductions du socialisme d'Etat, prudents dans l'appli cation de nos lois fiscales et impitoyables à l'égard de tous les emplois de capitaux publics pour des destinations improductives ou de luxe.»

Sehr schön und richtig gesagt in der That; aber gerade der Luxus in der ganzen schweizerischen Haushaltung ist das, was unsere dermalige grösste

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