| 1859 - 510 pages
...Actien, Obligationen oder sonstige GeldPapiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute errichtet werden, sollen nur dann, wenn sie sofort von beiden...werden, rechtsgültig, sonst aber ohne Ausnahme nichtig sein und es soll eine gerichtliche Klage aus dergleichen Verträgen überall nicht zugelassen werden,... | |
| 1848 - 564 pages
...vollen auf die Aktien «der Obligo tioncn einzuzahlenden Betrages ausgegebenen Papiere errichtet worden, nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um...werden, rechtsgültig, sonst aber ohne Ausnahme nichtig sind, — findet auf Vollmachtsverträge, wodurch der eine Kontrahent es übernimmt, für den andern... | |
| Christian Noback, Friedrich Eduard Noback - 1851 - 954 pages
...Promille von Seiten des Verkäufers nnd des Käufer». Verträge über spanische Staatspapicrc sind nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgiltig , sonst aber ohne Ausnahme nichtig; eine gerichtliche Klage ans dergleichen Verträgen... | |
| Johann Christian Noback - 1851 - 928 pages
...über Actien, Obligationen od. sonstige Geld -Papiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute, sind nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt «erden, rechtsgültig , sonst aber ohne Ausnahme nichtig, und eine gerichtliche Klage ans dergleichen... | |
| August Bessel, Eduard Kühlwetter - 1855 - 520 pages
...des vollen, auf die Actien oder Obligationen einzuzahlenden Betrages ausgegebene Papiere errichtet werden, sollen nur dann, wenn sie sofort von beiden...Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgültig, sonstaber ohne Ausnahme nichtig sein, und es soll eine gerichtliche Klage aus dergleichen Verträgen... | |
| Gustav Theodor Arndt - 1844 - 252 pages
...vollen, auf die Aktien oder Obligationen einzuzahlenden Betrages ausgegebene Papiere errichtet worden, nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um...werden, rechtsgültig, sonst aber ohne Ausnahme nichtig seien; eine gerichtliche Klage aus der» gleichen Verträgen sindet überall nicht statt, auch ist... | |
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