Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Volume 561867 |
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Expressions et termes fréquents
A. L. R. Thl Agnaten Alimente Allg Allgemeinen Landrechts Ansicht Anspruch Antrage Anwendung Appellations Appellations-Richter April ausdrücklich Befugniß behauptet berechtigt Beschwerde Besitz Bestimmung Betreff Beweis bloß Cession daher dahin December deshalb deſſen dieſe Ehefrau Ehemann Eigenthum Einwand Entschädigung erachtet Erben Erkenntniß Ersizung erste Richter erste Urtel erster Instanz Erwerber Fiscus Forderung Frachtführer Fünfte Folge gedachten geltend Gemeinde gemeinen Rechts gemietheten Gericht gesammten Hand Gesetzes Grund Grundstück Gütergemeinschaft Hammel Handelsgesetz-Buchs heißt Hiernach Implorant Indossamente iſt Jahre Januar jezt Juli Juni Käufer Kaufgelder Kenntniß Kinder Klageantrage Kläger Klägerin Kreisgericht läßt lediglich Lehn letteren lich lübischen Rechts März muß müſſe Nachlaß Nichtigkeits-Beschwerde Nießbrauchs Normaljahre November October Personen Präjudiz preußischen Recht Rechtsmittel resp richtig Sache ſei Senat des Ober-Tribunals soll thatsächlichen Theil Thlr Tochter unvordenkliche unvordenkliche Verjährung Urbar Urbarium Valuta Verjährung Verkäufer Verklagten verlegt Vermögen Vermuthung Verordnung verpflichtet Vertrages verurtheilt vielmehr vorliegenden Falle Vorschriften Waare Wechsel Wittwe Wohnung Zahlung Zahlungsort
Fréquemment cités
Page 288 - Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter welchem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgiebt.
Page 310 - Er kann, wenn sich bei der Ablieferung oder später Mängel ergeben, den Zustand der Waare durch Sachverständige feststellen lassen. Der Verkäufer ist in gleicher Weise berechtigt, diese Feststellung zu verlangen, wenn ihm der Käufer die Anzeige gemacht hat, daß er die Waare wegen Mängel beanstande.
Page 384 - Bei Entscheidungen streitiger Rechtsfälle darf der Richter den Gesetzen keinen anderen Sinn beilegen^ als welcher aus den Worten, und dem Zusammenhange derselben, in Beziehung auf den streitigen Gegenstand, oder aus dem nächsten unzweifelhaften Grunde des Gesetzes, deutlich erhellt.
Page 280 - Verjährung (Artikel 77.—79.) wird nur durch Behändigung der Klage unterbrochen, und nur in Beziehung auf denjenigen, gegen welchen die Klage gerichtet ist. Jedoch vertritt in dieser Hinsicht die von dem Verklagten geschehene Streitverkündigung die Stelle der Klage.
Page 7 - Alle Einnahmen und Ausgaben des Staats müssen für jedes Jahr im Voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt.
Page 400 - Ghrenacceptanten zur Zahlung vorlegen, und den Erfolg im Proteste Mangels Zahlung oder in einem Anhange zu demselben bemerken lassen.
Page 21 - Dagegen ist der Staat Denjenigen, welcher seine besonderen Rechte und Vortheile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genöthigt wird, zu entschädigen gehalten (§ 75).
Page 475 - Gegenstande haben: 3. die Zahlung einer fälligen Schuld, welche nicht baar oder in Handelspapieren bewirkt worden ist.
Page 355 - Gutsherren verbindlich sein. ß 47. Wenn Hintersassen mehrerer Gutsherren zu einem Schulbezirke gehören, so gilt die Regel, daß die den Gutsherren nach...
Page 375 - Quartierbedürfnissc nicht in dem Umfange geltend gemacht werden, wie sie das Servis-Regulativ vom 17. März 1810 gestattet; namentlich muß bei Durchmärschen, in engen...