Augenblicke erstattet, wo der Deserteur abgeliefert wird. Deserteure und mitgenommene Pferde, welche dem Bundesstaate, dem sie angehören, zugeführt werden, werden auf dem Wege dahin in jedem Bundesstaate wie einheimische, auf dem Marsche begriffene... Die Polizeigesetzgebung des Grossherzogthums Baden - Page 394de Friedrich Christian Rettig - 1853 - 862 pagesAffichage du livre entier - À propos de ce livre
| Baden (Germany) - 1831 - 338 pages
...Bundesstaate wie einheimische auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt, und eö wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche...und Pferde vorgeschrieben ist. Der Betrag dieser zu vcrgü» tenden Auslagen ist überall durch eine amtliche Bescheinigung auszuweisen. In den Fällen,... | |
| Georg Friedrich Martens - 1833 - 638 pages
...Bundesslaaie wie einheimische, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt und es wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen, auf dem Marsche begriffenen Mannschaften 1831 und Pferde vorgeschrieben... | |
| Georg Friedrich Martens - 1833 - 658 pages
...Bundesstaate wie einheimische, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt und es wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet , welche dort für die Verpflegung der eigenen, auf dem Marsche begriffenen Mannschaften t . 1831 und Pferde vorgeschrieben... | |
| Alexander Miruss - 1848 - 982 pages
...Bundesslaale wie einheimische, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt, und es wird für diese Verpflegung Jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen, auf dem Marsche begriffenen Mannschaft und Pferde vorgeschrieben ist.... | |
| 1861 - 454 pages
...Bundesstaate wie einheimische, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt, und es wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen, auf dem Marsche begriffenen Mannschaft und Pferde vorgeschrieben ist.... | |
| Ludwig Köhler - 1904 - 738 pages
...Bundesstaate wie einheimische, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt, und es wirb für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen, ans dem Marsche begriffenen Mannschaften nnd Pferde, vorgeschrieben ist.... | |
| Netherlands - 1859 - 414 pages
...Bundesstaate wie einheimische auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt , und es wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen auf dem Marsche begriffenen Mannschaften und Pferde vorgeschrieben ist.... | |
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