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cation dans l'un des deux Etats des mêmes ouvrages, ni mettre en vente No. 65. des exemplaires autres que ceux destinés à remplir les expéditions ou souscriptions précédemment commencées.

Art. 8. Pour faciliter la pleine exécution de la présente convention, les deux Hautes Parties contractantes promettent de se donner mutuellement connaissance des lois et règlements actuellement existants, ainsi que de ceux qui pourront être établis par la suite dans les deux pays, en ce qui touche la garantie de la propriété littéraire et artistique.

Art. 9. Les dispositions de la présente convention ne pourront en quoi que ce soit, porter préjudice au droit que chacune des deux Hautes Parties contractantes se réserve expressément de permettre, de surveiller ou d'interdire, par des mesures législatives ou administratives, la c'rculation ou l'exposition de tout ouvrage ou production à l'égard desquels l'un ou l'autre Etat jugera convenable d'exercer ce droit. ¶ De même, aucune des stipulations de la présente convention ne saurait être interprétée de manière à contester le droit des Hautes Parties contractantes de prohiber l'importation sur leur territoire des livres que leur législation intérieure ou des traités avec d'autres Etats feraient entrer dans la catégorie des reproductions illicites.

Art. 10. La présente convention restera en vigueur, sauf la réserve exprimée à l'art. 7 pendant six ans à dater du 2 (14) juillet de cette année.

Si, à l'expiration des six années, la présente convention n'est pas dénoncée un an à l'avance, elle continuera à être obligatoire d'année en année, jusqu'à ce que l'une des Hautes Parties contractantes ait annoncé à l'autre, mais un an à l'avance, son intention d'en faire cesser les effets. ¶ Les Hautes Parties contractantes se réservent cependant la faculté d'apporter à la présente convention, d'un commun accord, toute modification qui ne serait pas incompatible avec l'esprit et les principes qui en sont la base, et dont l'expérience aurait démontré l'opportunité.

Art. 11. La présente convention sera ratifiée et les ratifications en seront échangées à Saint-Pétersbourg dans le délai de deux mois à partir du jour de la signature, ou plus tôt si faire se peut. ¶ En foi de quoi les plénipotentiaires respectifs l'ont signée et y ont apposé le cachet de leurs armes. Fait à St-Pétersbourg, le vingt-cinq mars (six avril) de l'an de grâce mil huit cent soixante et un.

(L. S.) Gortchacow. (L. S.) Duc de Montebello.

Article additionnel. Il est convenu entre les deux Hautes Parties contractantes qu'aussi longtemps que les livres publiés en France seront admis libres de tout droit de douanes dans les Etats de Sa Majesté l'Empereur de toutes les Russies, tous les ouvrages indistinctement publiés en Russie, de même que la musique, les gravures, les lithographies et les cartes géographiques, seront admis également libres de tout droit de douanes sur le territoire de l'empire français. ¶ Le présent article additionnel aura la même force et valeur que s'il était inséré mot à mot dans la convention conclue aujourd'hui pour la garantie réciproque de la propriété littéraire et artistique. Il sera ratifié et mis à exécution en même temps que ladite

No. 65. convention. En foi de quoi les plénipotentiaires respectifs ont signé le présent article additionnel et y ont apposé le cachet de leurs armes. ¶ Fait à St-Pétersbourg, le vingt-cinq mars (six avril) de l'an de grâce mil huit cent soixante et un.

(L. S.) Gortchacow. (L. S.) Duc de Montebello.

No. 66.

No. 66.

St.

Domingo,

1861.

SANTO DOMINGO.

Präsident der Republik an die Königin von Spanien. Die Uebertragung der Oberherrschaft betreffend.

[Uebersetzung.]

Senora! Das Volk, welches mit dem unsterblichen Columbus auf der Insel Espanola die Castilische Fahne aufpflanzte; welches später seine alte 18. Marz Nationalität wieder eroberte und der Krone Spaniens die Perle wiedergab, die sie bei dem Baseler Vertrage eingebüsst; das Volk, welches dann gewaltsam den Armen des Mutterlandes entrissen wurde, für das es allezeit eine wahrhaft kindliche Liebe gehegt, um einem drückenden Joche unterworfen zu werden, welches sich vorgenommen hatte, es zu vernichten; das Volk, welches mit Heldenmuth jenes Joch abschüttelte und seine Freiheit und Selbständigkeit wieder errang; das Volk endlich, welches Eurer Königlichen Majestät eine souveräne Stellung unter den Nationen verdankte, kommt heute, Senora, diese Souveränetät in Eure Hände niederzulegen und seine eigenen Freiheiten mit denen Eures Volkes zu verschmelzen. ¶ Das Dominicanische Volk, Senora, indem es seinen so lange unterdrückten Gefühlen der Treue und Liebe Luft machte, hat Euch einstimmig und aus eigenem Antrieb als seine Königin und Oberherrscherin anerkannt, und der, welchem heute die ruhmvolle und unverdiente Ehre zugefallen, solchen auf richtigen Gesinnungen einen Ausdruck zu verleihen, legt zu Euren Königlichen Füssen die Schlüssel dieser kostbaren Antilla. Geruhet, dieselben zu empfangen, Senora; macht das Glück eines Volkes, 'welches es so sehr verdient; lasst es Euch in der Zukunft weiter segnen, wie jetzt, und Ihr werdet den höchsten Wunsch erfüllt haben desjenigen, der sich zeichnet, Senora, als Eurer Majestät treuester und ergebenster Unterthan. Santo Domingo, am 18. März 1861. Pedro Santana.

No. 67.

No. 67.

SPANIEN. Bericht des Ministeriums an die Königin, die Einverleibung
Santo Domingos betreffend.
[Uebersetzung,]

Senora! Ein frohes, für Spanien höchst ehrenvolles und in der GeSpanien, schichte der Völker selten gesehenes Ereigniss hat vor Kurzem auf einer 19. Mai der ehemaligen Provinzen der Monarchie stattgefunden. Die Insel Espa

1861.

nola, die erste, welche der grosse Columbus in Besitz nahm, die bevorzugte der unsterblichen Königin, deren hohe Eingebung die Entdeckung einer neuen Welt zur Folge hatte, bereits über ihre Unabhängigkeit und ihr Schicksal selbst gebietend, ruft den erhabenen Namen Spaniens an und legt

19. Mai 1861.

zu Euren Königlichen Füssen dieselbe Oberherrschaft, welche Eure Majestät No. 67jener Antilla vor einigen Jahren zuerkannten. Ein Opfer des Verraths, Spanien, hintergangen, überfallen, zerriss sie die Bande, welche sie mit der Spanischen Nation vereinigten, unter deren weisen Gesetzen sie sich einer glücklichen Existenz erfreute. ¶ Seit jener Zeit, Senora, hatten die Kriege, die Revolutionen und die darauf folgenden Schrecknisse, welche jeden kräftigen Lebenskeim in seiner Entstehung ersticken, jenes edelmüthige Volk in eine unerträgliche Lage versetzt. Da die öffentlichen Quellen seiner Wohlfahrt verstopft waren, da es sich der zu einem sorgenfreien Fortbestehen nöthigen Mittel beraubt sah, und der fremden Habsucht zur Zielscheibe, den verwor fensten Ränken zur Bühne dienen musste, so ist seine Selbständigkeit seit seiner Trennung vom Mutterlande, fast immer nur eine thatsächliche Demüthigung, seine Freiheit viel mehr eine schmerzerfüllte Knechtschaft gewe sen. Denn es ist keine Selbständigkeit da, wo es an Kraft gebricht, dieselbe aufrecht zu halten; es giebt keine Freiheit bei den neueren Staaten, wo die Sicherheit fehlt, und das Volk bleibt ewigen Schwankungen preisgegeben. Deshalb in den trübseligen Tagen flehte das Dominicanische Volk Spanien um Hülfe an. Die Kinder jenes fruchtbaren Landes, als würdige Abkömmlinge dieser heldenmüthigen Nation, welche ihre Gefühle und ihren Geist theilen, ihre Sprache reden und einen und denselben Gott mit ihr vor denselben Altären anbeten, liebten nur Spanien, und nur vom Mutterlande konnten und wollten sie die Ruhe und das Wohl erhoffen, welche manche unter ihnen in einer eingebildeten und bekämpften Unabhängigkeit vergeblich suchten. Spanien hatte nicht dem Schicksale des Dominicanischen Volkes gleichgültig zugesehen. Es fühlte wohl dessen Leiden und wünschte sie zu lindern, es musste sich aber gegen jede leidenschaftliche und ungerechte Anklage verwahren. Spanien, welches von den vergangenen Misshelligkeiten befreit, deren letzte Spuren die Huld Ew. Majestät getilgt hat, unter dem Schutze Eures Thrones und der bestehenden Gesetze emporblühte, hätte schon längst die Wünsche des Dominicanischen Volkes erhören und bei demselben zuerst seine Schutzherrschaft, dann sein rechtmässiges Ansehen geltend machen können. Dennoch, selbst auf die Gefahr hin, taub bei dem Rufe eines brüderlichen Volkes zu erscheinen, sah es sich stets vor und nährte nie die Hoffnung der Dominicaner, der Monarchie wieder einverleibt zu werden. ¶ Inzwischen sah sich das Dominicanische Volk neuen Gefahren und immer härteren Drangsalen ausgesetzt, bis es, seinem eigenen Antriebe folgend, die erhabene Königin beider Spanien zu seiner Gebieterin ausrief. ¶ Euer Königliches Herz, Senora, ward tief bewegt durch die Stimme eines Volkes, welches hoch begeistert Ew. Majestät zu seiner Königin erwählte, indem es sich dabei auf zarte Beziehungen, auf ruhmreiche und unvergessliche Erinnerungen berief. ¶ Eure Majestät, in nie verläugneter Seelengrösse, hätten die Dominicaner alsbald mit Eurem Königlichen Scepter beschirmen mögen, allein die edelsten Gefühle mussten in Eurem erhabenen Geiste der Staatsklugheit den Platz einräumen. Eure Majestät wollten sich erst untrügliche Gewissheit darüber verschaf

19. Mai 1861.

No. 67. fen, dass die Wünsche des Dominicanischen Volkes freiwillig, zwangslos, Spanien, einmüthig gewesen seien. Das Werk einer Partei konnte Euren Königlichen Die Umtriebe und die Gewalt erregen einen unAugen nicht wohl thun. überwindlichen Widerwillen in Eurem grossmüthigen Herzen. ¶ Spanien ist gross und braucht keine Erweiterung des Gebietes, um eine hervorragende Stelle unter den ersten Völkern einzunehmen; wenn es aber nach Vergrösserung strebte, so würde es dieselbe nicht durch der Moral und einer gesunden Politik zuwiderlaufende Mittel zu erlangen suchen, denn ein ge. diegener und dauerhafter Bau kann nur auf der Grundlage des Rechts und der Billigkeit errichtet werden. Die Urkunden über die Ausrufung Eurer Majestät zur Königin in allen Ortschaften des Dominicanischen Gebietes beweisen die Freiwilligkeit und die Einmüthigkeit, womit man zu Werke gegangen ist. Nirgends hat man ein Unglück zu beklagen, nirgends ist eine bittere Thräne geflossen. Ueberall haben sich die Freude und die Begeisterung unbefangen und feierlich kundgegeben. Die Staatsbehörden, ihrem eigenen Antriebe nachgebend, haben nur dem Gefühle des Landes, welches sein Vertrauen in Sie gesetzt hatte, zu willfahren gebraucht. ¶ Selten hat man ein solches Zusammenwirken, eine solche Uebereinstimmung aller Gemüther gesehen, um eine Idee, einen gemeinschaftlichen Gedanken ins Leben zu rufen. ¶ Und das Alles, Senora, ohne dass vor den Küsten Santo Domingos ein einziges Spanisches Schiff ankerte, ohne dass auf der Insel ein einziger Spanischer Krieger zu sehen gewesen wäre. ¶ Wenn die Landes- und Seemacht später herbeieilte, um ein Volk zu unterstützen, welches die Oberherrschaft Eurer Majestät laut anerkannte, so geschah es erst nach achtzehn Tagen, als der General Don Pedro Santana bereits die Insel Espanola unter allgemeinem Zujauchzen im Namen Eurer Königlichen Majestät regierte. Jede äussere Macht, welche, zur Ausführung einer verhassten Tyrannei, der Erfüllung der Dominicanischen Wünsche sich etwa widersetzte, hätte das Spanische Selbstgefühl gekränkt, und Spanien hätte nicht ohne Schmach jene Antilla dem Anprallen fremder habsüchtiger Wellen ausge. setzt lassen können. Die Spanische Fahne wehte schon unter demselben Himmel, wohin sie der unsterbliche Columbus mit dem Licht des Evangeliums und mit der höchsten in jener ruhmvollen Zeit bekannten Civilisation verpflanzte. Die Land- und Seetruppen Eurer Majestät mussten ihre Fahne vor jedem Schimpf bewahren, so wie die Unabhängigkeit des Dominicanischen Volkes und die Unverletztheit seines Gebietes beschützen. bemächtigten sich jedoch nicht desselben im Namen Eurer Majestät. solche That, ohne Erlaubniss noch Kenntniss der Königlichen Regierung ausgeführt, hätte den guten Ruf verdunkelt, den sie sich durch Mannszucht, Tapferkeit und Treue erworben haben. ¶ Indess, wenn sie sich zur Zeit darauf beschränkten, den ihnen von dem würdigen General-Capitän der Habana anvertrauten Auftrag zu vollführen; wenn das Dominicanische Volk bis jetzt ruhig die hohe Entschliessung Eurer Majestät abgewartet hat, so ist es schon Zeit, dass seine Ungewissheit aufhöre und seine künftige Bestimmung auf immer entschieden werde. Die Verzögerung dieser Maass

Sie Eine

Spanien,

19. Mai

1861.

regel, da bereits alles Material vorliegt, was dieselbe nur rechtfertigen kann, No. 67. dürfte als Schwäche oder Furcht ausgelegt werden, und diese Gefühle sind nicht denkbar bei der Regierung eines grossen Volkes, wenn es auf Fragen ankommt, bei deren Lösung die Stimme der Ehre viel mehr als die kalten Rathschläge des Nutzens und der Zweckmässigkeit zu beachten ist. Es hiesse nur mit unserer glorreichen Vergangenheit brechen und unseren bewährten und gefeierten Edelsinn Lügen strafen, wenn wir uns von einem unglücklichen Volke abwenden, es der Raubgier Anderer preisgeben, seinen Ruf um Einigung beim erhabenen Namen Eurer Majestät überhören und die glänzenden Beweise vergessen wollten, die es stets von seiner nie erloschenen Liebe zu Spanien gegeben hat. Nein, Senora, es ist nicht möglich, die Wünsche eines Volkes zu verwerfen, welches nach langer, schwer empfundener Absonderung in den Schoss des Mutterlandes zurückzukehren begehrt. Welcher Art auch die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sein mögen, welche die Wiedereinverleibung Santo Domingos nach sich ziehen kann, Eure Majestät selbst, Eure Regierung und ganz Spanien werden nicht zögern, dafür aufzukommen. Bei diesem Verfahren wird durchaus keinem Rechte des Einzelnen oder irgend eines Volkes zu nahe getreten. Santo Domingo war durch keine Pflicht, keinen Vertrag und keinerlei Zusage beim freien Gebrauch seiner Selbständigkeit gebunden. Die einzigen Bande, die es noch beibehalten, waren die seiner ursprünglichen Nationalität, welche fortwährend ein Gegenstand seiner Verehrung geblieben ist. Zum Glück ist an seinen staatlichen Verhältnissen nichts zu ändern. Seine Bewohner sind frei. Die Sclaverei, unentbehrlich für andere Gegenden, ist kein Bedürfniss zur Bebauung jenes segensreichen Bodens, und die Regierung Eurer Majestät wird sie nicht wieder einführen. ¶Die Dominicaner, der Stimme der Behörden folgsam, werden freudig die Verwaltung willkommen heissen, welche die Königliche Regierung zur Förderung ihres Wohlstandes für passend erachtet. ¶ Alle werden in gleichem Maasse den wohlthätigen Schutz Eurer Majestät geniessen. Die Standesunterschiede, der durch beklagenswerthe Uneinigkeiten entstandene Hass, die Parteien, welche letzteren in ihrem unversöhnlicheu Groll angeschürt, Alles verschwindet vor dem erhabenen Thron, welchen Eure Majestät so ruhmreich einnehmen, und es bleiben bloss Kinder einer Mutter, welche nur die Eintracht und das Glück derselben erstrebt. Eure Majestät, deren rastloses Bemühen darauf gerichtet ist, diese Wohlthaten in Spanien zu befestigen, und deren Einfluss auf die rühmliche Umbildung des Spanischen Volkes so mächtig gewesen ist, werden auch den Dominicanern dieselbe Theilnahme und Fürsorge zuwenden, welche Eure Majestät den übrigen Provinzen der Monarchie angedeihen lassen. Der Allmächtige, der in Zeiten ewigen Angedenkens die Monarchie emporhob und ihren Namen durch so lange und harte Prüfungen hindurch rein erhalten hat, beschloss in seiner Gnade, dass sie sich von den überstandenen Leiden erholte, und dass sie jetzt die Hand einem Volke reichen kann, welches sich in Tagen der Zerrüttung und der Schwäche, die niemals wiederkommen werden, von ihr losgerissen hatte. ¶ Im Hinblick auf vorstehende Betrachtungen, hat Euer

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