Fischer's Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Volume 29

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1905

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Page 189 - Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Page 317 - Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
Page 112 - Sicherungsmaßregeln zu treffen; 15. wer als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerker einen Bau oder eine. Ausbesserung, wozu die polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne diese Genehmigung oder mit eigenmächtiger Abweichung von dem durch die Behörde genehmigten Bauplane ausführt oder ausführen läßt.
Page 106 - Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Page 163 - Ansteckungsmöglichkeit ist es erforderlich , Schwindsüchtige, vornehmlich solche im vorgeschrittenen Stadium, in den Krankenhäusern entsprechend abzusondern. Zu diesem Zwecke wird empfohlen: 1. die Errichtung von eigenen Krankenhäusern für solche Kranke; 2. wo diese nicht angängig ist, die Errichtung von besonderen Abteilungen in den allgemeinen Krankenhäusern, welche baulich getrennt und als Sanatorien einzurichten sind; 3.
Page 340 - Kindes mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht, so hat das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht kann insbesondere anordnen, daß das Kind zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungsanstalt oder einer Besserungsanstalt untergebracht wird.
Page 161 - Charakters (Verlust der Wahlberechtigung und Wahlfähigkeit usw.) zur Folge hat. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, haben sich neuerdings verschiedene große Stadtgemeinden dazu entschlossen, für die Unterbringung bedürftiger Lungenkranker in Heilstätten in möglichst weitgehendem Maße Stiftungsgelder verfügbar zu machen. Wo dies mangels geeigneter...
Page 161 - Die Anwendung dieses Mittels hat durch eine unterm 19. Oktober 1901 ergangene Entscheidung des Bundesamts für das Heimatwesen wesentliche Förderung erfahren. In dieser Entscheidung ist ausgesprochen worden, daß die Unterbringung in eine Heilstätte dann mit zu den pflichtmäßigen Aufgaben der öffentlichen Armenpflege gehört und somit die Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten von dem endgültig verpflichteten Armenvcrbande verlangt werden kann, wenn eine solche Unterbringung nach ärztlichem...
Page 194 - Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett vom 12.6.
Page 305 - Unter Beamten im Sinne dieses Strafgesetzes sind zu verstehen alle im Dienste des Reichs oder in unmittelbarem oder mittelbarem Dienste eines Bundesstaats auf Lebenszeit, auf Zeit oder nur vorläufig angestellte Personen, ohne Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet haben oder nicht, ingleichen Notare, nicht aber Advokaten und Anwälte.

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