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I.

Deutsche Bundes-Acte, unterzeichnet zu Wien, den 8. Juni 1815. ^)

Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit.

Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, den gemeinsamen Wunsch hegend, den VI. Artikel des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europa's hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde) zu vereinigen, und haben zu diesem Ende ihre Gesandten und Abgeordneten am Congresse in Wien mit Vollmachten versehen, nämlich:

Seine K. K. apostolische Majestät:

den Herrn Clemens Wenzeslaus Fürsten von MetternichWinneburg-Ochsenhausen, Ritter des goldenen Vliesses, Grosskreuz des Königlich Ungarischen St. Stephan-Ordens, Ritter des Ordens des heiligen Andreas, des heiligen Alexander Newsky und der heiligen Anna erster Klasse, Grosskreuz der Ehrenlegion, Ritter des Ordens vom Elephanten, des Ordens der Annunciation, des schwarzen Adlers und des rothen Adlers, des SeraphinenOrdens, des heiligen Josephs von Toscana, des heiligen Hubertus, des goldenen Adlers von Württemberg, der Treue von Baden, des heiligen Johannes von Jerusalem u. a. m., Kanzler des militairischen Marien-Theresien-Ordens, Curator der Kaiserlich

Königlichen Akademie der vereinigten bildenden Künste, Kämmerer, Wirklichen Geheimen Rath Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, Königs von Ungarn und Böhmen, Allerhöchst Dessen Staats- und Conferenz-Minister, auch Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ersten Plenipotentiarius am Congress; und

den Herrn Johann Philipp Baron von Wessenberg, Grosskreuz des Königlich Sardinischen Ordens des heiligen Mauritius und heiligen Lazarus, wie auch des Königlichen Ordens der Baierischen Krone u. s. w., Kammerherrn und Wirklichen Geheimen Rath Seiner Kaiserlich Königlich apostolischen Majestät, Höchstdesselben zweiten Plenipotentiarius am Congress.

Se. Königliche Majestät von Preussen:

den Herrn Fürsten von Hardenberg, Ihren Staats-Kanzler, Ritter des schwarzen und rothen Adler-Ordens, des preussischen St. Johanniter - Ordens und des Preussischen eisernen Kreuzes, Ritter des Russischen St. Andreas-, St. Alexander-Newsky- und St. Annen-Ordens erster Klasse, Grosskreuz des Ungarischen St. Stephans-Ordens, Grosskreuz der Ehrenlegion, Grosskreuz des Spanischen St. Carls-Ordens, Ritter des Sardinischen Annunciaten-, des Schwedischen Seraphinen-, des Dänischen Elephanten-, des Baierischen St. Hubertus-, des Württembergischen goldenen Adler-, und mehrerer anderer Orden; und

den Herrn Carl Wilhelm Freiherrn von Humboldt, Ihren Staats-Minister, Kammerherrn, ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Ihrer Kaiserlich Königlich Apostolischen Majestät, Ritter des rothen Adler-Ordens, des Preussischen eisernen Kreuzes erster Klasse, Grosskreuz des KaiserlichOesterreichischen Leopolds-, des Russischen St. Annen - Ordens und des Ordens des Verdienstes der Baierischen Krone.

Se. Königliche Majestät von Dänemark:

den Herrn Christian Günther Grafen von Bernstorff, Ihren Geheimen Conferenz-Rath, ausserordentlichen Abgesandten und bevollmächtigten Minister am Hofe Seiner Kaiserlich Königlichen Apostolischen Majestät und Bevollmächtigten am Congress, Ritter des Elephanten-Ordens, Grosskreuz des Danebrog - Ordens und des Königlich Ungarischen St. Stephans-Ordens; und

den Herrn Joachim Friedrich Grafen von Bernstorff, Ihren

Geheimen Conferenz-Rath, Bevollmächtigten am Congress, Grosskreuz des Danebrog-Ordens.

Se. Königliche Majestät von Baiern:

den Herrn Aloys Franz Xavier Grafen von Rechberg und Rothenlöwen, Kämmerer und Wirklichen Geheimen Rath, ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Königlichen Hofe, Grosskreuz des St. Hubertus - Ordens, Capitular - Commenthur des St. Georgs-, und Grosskreuz des Baierischen Civil-Verdienst-Ordens.

Se. Majestät der König von Sachsen:

den Herrn Hans August Fürchtegott von Globig, Ihren Geheimen Rath, Kammerherrn, Hof- und Justizrath und Geheimen Referendär.

Se. Majestät der König der Niederlande:

den Herrn Franz Christoph Freiherrn von Gagern, Plenipotentiarius Sr. Majestät des Königs der Niederlande, und Ihrer Durchlauchten des Herzogs und des Fürsten von Nassau, Grosskreuz des Hessischen Ordens vom goldenen Löwen, und des Badischen Ordens der Treue.

Se. Majestät der König von Grossbritannien und Han

nover:

den Herrn Ernst Friedrich Herbert Grafen von Münster, Erblandmarschall des Königreichs Hannover, Grosskreuz des Königlich Ungarischen St. Stephans-Ordens, Sr. Königlichen Majestät von Grossbritannien und Hannover Staats- und Cabinets-Minister, ersten Bevollmächtigten am Congress zu Wien; und

den Herrn Ernst Christian August Grafen von Hardenberg, Grosskreuz des Kaiserlich Oesterreichischen Leopold-Ordens, Ritter des Königlich Preussischen rothen Adler-Ordens, und des Johanniter-Ordens, Sr. Königlichen Majestät von Grossbritannien und Hannover Staats- und Cabinets - Minister, dessen ausserordentlichen Abgesandten und bevollmächtigten Minister an dem Hofe Sr. Kaiserlich Königlich Apostolischen Majestät, und dessen zweiten Bevollmächtigten am Congress in Wien.

Se. Königliche Hoheit der Churfürst von Hessen: den Herrn Dorotheus Ludwig Grafen von Keller, Höchstihren Staatsminister, Grosskreuz vom goldenen Löwen, und des Preussischen rothen Adlers; und

den Herrn Georg Ferdinand Freiherrn von Lepel, Ihro Kammerherrn und Geheimen Regierungsrath.

Se. Königliche Hoheit der Grossherzog von Hessen: den Herrn Johann Freiherrn von Türkheim von Altdorf, Ihro Geheimen Rath, Staatsminister und ausserordentlichen Abgesandten am Congress, Grosskreuz des Hessischen VerdienstOrdens, Commandeur des Königlich Ungarischen St. StephansOrdens.

Se. Königliche Hoheit der Grossherzog von Sachsen-
Weimar:

den Herrn Ernst August Freiherrn von Gersdorff, Ihren Wirklichen Geheimen Rath,

(jetzt an dessen Stelle den Herrn Friedrich August Freiherrn von Minkwitz).

Se. Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Gotha:

den Herrn Friedrich August Freiherrn von Minkwitz, Ihren Geheimen Rath.

Ibro Durchlaucht die Herzogin von Sachsen-Coburg-
Meinungen, als Regentin und Vormünderin Ihres
Sohnes :

ebendenselben Freiherrn von Minkwitz.

Se. Durchlaucht der Herzog von Sachsen Hildburg

hausen:

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den Herrn Carl Ludwig Friedrich Freiherrn von Baumbach, Ihren Geheimen Rath und Regierungs-Präsidenten.

Se. Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Coburg

Saalfeld!

den Herrn Franz Xaver Freiherrn von Fischler von Treuberg, Ihren Obersten, Ritter des Kaiserlich Oesterreichischen LeopoldsOrdens, und des Ordens der Baierischen Krone.

Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel:

an die Stelle des Herrn Wilheim Justus Eberhard von SchmidtPhiseldeck, Ihres Geheimen Raths,

ex substitutione:

den Herrn Dorotheus Ludwig Grafen von Keller, Churfürstlich Hessischen Staatsminister u. s. f.

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