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yor. Die hier häufigen altkeltischen Formen Loverich, Floverich u. s. w. fehlen dem nöje-Gebiet. Die rath-Bildungen ziehen sich aus dem nüje Gebiet über den Rhein ins Wupperthal hinein. Nördlich werden sie begrenzt von der Nordgrenze des verschobenen ich, im Süden von der Verschiebungslinie der meisten anderen Wörter wie Wasser, nachen, laufen, Zeit. Im rath-Gebiet, dem Industrie-Gebiet von Crefeld - Elberfeld liegen die Ortschaften dicht, ja unmittelbar nebeneinander. Aus all diesen Thatsachen folgt folgendes: Nördlich der ick -ich-Grenze zieht sich ein altbesiedeltes niederdeutsches Gebiet, südlich der Verschiebungslinie das gleichalte ripuarische. Zwischen niederdeutschem und ripuarischem Gebiet liegt ein breiter, einst nur dünn besiedelter Landstrich. Zur Zeit der rath-Bildungen wurden diese Trennungsstriche von Norden und von Süden gleichmässig besiedelt. Hierbei entstanden bei sich zusammendrängender Bevölkerung viele Ortschaften mit ganz kleiner Feldflur. Durch Vermischung der beiden Dialektformen entstanden sprachwidrige Bildungen wie nüge, habbe oder have zwischen nördlichen hebbe (hevve) und südlichen hap, önk (euch) aus nördlichem ink und südlichem öch (üch). Die kleinen Feldfluren konnten die Menschenmengen nicht ernähren, daher wandten diese sich dem Gewerbfleifs zu und schufen die Industrieen von Crefeld und Elberfeld.

Die Ortsnamenformen sind überall wichtig. An der hinterpommerschen Küste (von der Rega bis zur Stolpe) wird umlautendes sch (in Fleisch) durch sss wiedergegeben, was sonst nur in Westfalen und Hannover vorkommt, Daneben gehen die Bildungen mit -hagen, von denen an der Küste zwischen Rega und Stolpe 44 vorkommen, die aber landeinwärts ganz fehlen. Der Zusammenhang mit Niedersachsen ist allerdings noch nicht nachgewiesen. Die Mischformen (nöje u. s. w.) nehmen den Konsonantismus aus der einen, den Vokalismus aus der andern Form. Auch die Konsequenz des Lautgesetzes wird durchbrochen. Bei Tenuis- und Mediaverschiedenheiten verschiebt sich das eine Wort nach der einen, das andere nach der andern Seite. Es finden also hier Ausgleichungen statt, die aber sogar im Slavenlande, wo die Stammesmischung doch sehr erheblich war, bestimmt umgrenzte Gebiete einnehmen. Von den an den deutschen Reichsgrenzen gesprochenen fremden Dialekten zeigen die romanischen dieselben Verschiedenheiten wie die deutschen, bei den polnischen sind die Unterschiede verschwindend gering. Die germanische Kompositionsweise der echt romanischen Kompositionsglieder ville villers -mont-court-port in Thionville, Fauquemont ist in Frankreich auf einen Oststreifen beschränkt, der von dem oberen Doubs zur unteren Seine nach Cherbourg läuft. In diesem Streifen, der auch Paris einschliefst, ist germanischer Einfluf's zeitweilig stark vorherrschend gewesen. Wie sich aus diesem Beispiel des romanischen Sprachgebiets zeigt, muls die Ortsnamenforschung auf die breiteste Grundlage gestellt werden. Mit Hülfe der Ortsnamenforschung wird der Sprachatlas nicht nur unser Wissen von den heutigen Mundarten bereichern, er wird uns auch zu einer Wissenschaft Von den Gesetzen des Lebens und der Entwicklung unserer Mundarten führen. Wie die drei Bearbeiter des Atlas bei ihrer jahrzehntelangen mühsamen Verwertung der Fragebogen mit philologischer Gründlichkeit vorgegangen sind, so dürfen sie auch fordern, dafs der Atlas mit gleicher Gründlichkeit ausgebeutet werde. Oberflächlichkeit in der Benutzung führt zu glänzend aussehenden Scheinergebnissen, die aber der Sache selbst nur schaden. Der

Grundsatz für die Benutzung mufs seiu: gründlich im einzelnen und weit ausschauend im ganzen.

Privatdoc. Dr. Wrede (Marburg): Interpretation einer Sprachatlas karte').

Der Reduer dankt dem Präsidium für die Aufforderung zu diesem Vortrage und die dadurch gegebene Möglichkeit, den Fachgenossen, von denen bisher immer nur blinder Glaube an die unnahbare unbekannte Gröfse des Sprachatlas verlangt worden, dieses oder jenes Kartenblatt leibhaftig vor Augen zu führen und damit den Atlas ihrem Verständnis und vor allem ihrem Vertrauen so nahe wie möglich zu bringen. Es wird zunächst die Kardinalfrage nach der Zuverlässigkeit des dem Sprachatlas zu Grunde liegenden statistischen Materials erörtert gegenüber hier und da vereinzelt aufgetauchten Bedenken doktrinärer Zweifler; solche Bedenken seien samt und sonders aus bestimmten Vorurteilen geflossen; im Gegenteil sei der Glaube an die Brauchbarkeit der einzelnen Atlasformulare im Laufe der langjährigen Beschäftigung mit ihnen nicht gesunken, sondern gestiegen; es bestehe daher im allgemeinen an dem guten Willen der mehr als 40 000 Übersetzer kein Zweifel.

Aber eine völlig andre ist die Frage, wie weit ihnen diese gute Absicht, das Richtige niederzuschreiben, thatsächlich geglückt sei. Den Übersetzern ist keinerlei phonetische Bezeichnungsweise vorgeschrieben worden; daraus folgt und das ist der springende Punkt für das richtige VerständDis des gesamten Atlas -: die Übersetzungen und demgemäfs das, was auf den fertigen Karten steht, darf man nicht als phonetisch genaue Dialektwiedergaben auffassen, sondern jede Karte erfordert (geradeso wie jede alte Handschrift) eine besondere, häufig recht komplizierte Interpretation, wie die darauf verzeichneten Sprachformen phonetisch umzusetzen sind; aus den Karten des vorliegenden Atlas müssen die Karten eines Atlas an sich erst abstrahiert werden. Hingegen kann eine unrichtige Interpretation in jenem Sinne die gröfste Verwirrung anrichten. Mit zahlreichen, den vorliegenden Karten entnommenen und den verschiedensten Teilen der Grammatik angehörenden Beispielen wird nachgewiesen, dafs eine solche korrekte Interpretation des Sprachatlas sich mit der schriftsprachlichen Beeinflussung der Gewährsmänner, mit der verschiedenen dialektisch gefärbten Aussprache der Schriftsprache, mit diakritischen Bestrebungen in der Orthographie jener Gewährsmänner, mit zahlreichen ungelehrten Schreibungen u. v. ä. abzufinden habe, dafs sie alles in allem die gröfsten Schwierigkeiten überwinden müsse und vor allem innigste Vertrautheit mit dem gesamten Atlasmaterial und -mechanismus voraussetze.

Be

Nicht geringer als diese Schwierigkeit der richtigen Interpretation der Einzelkarten ist die einer richtigen Kombination mehrer von ihnen. sondere Vorsicht erfordert die ständige Gefahr voreiliger Verallgemeinerung. Es werden die problematischen Zusammenhänge von Dialekt- und alten Stammesunterschieden, ebenso die prinzipiellen Unterschiede sprachgeschichtlicher Entwicklung im Westen und Osten, d. h. im alten Stammland und auf jungem Kolonistenboden, berührt und die intimen Zusammenhänge von

1) Zahlreiche fertige Sprachatlaskarten liegen während des Vortrages aus. Dieser ist seitdem in Broschürenform im Verlage der N. G. Elwertschen Universitätsbuchhandlung in Marburg erschienen.

Sprachgeschichte und Besiedlungsgeschichte an Beispielen erläutert. Der Redner schliefst mit einer Mahnung, dass es mit einer solchen höheren Bearbeitung des Sprachatlas dringend Zeit werde.

Dem mit lebhaftestem Beifall aufgenommenen Vortrage folgte eine Diskussion, in welcher die vom Redner im Schlufspassus gestellte Forderung als durchaus berechtigt anerkannt und einstimmig eine bezügliche Resolution an den Herrn Minister beschlossen wurde.

5. Geschichte.

Prof. Dr. Soltau (Zabern): Wie gelang es Rom in den Jahren 340-290 v. Chr. Italien zu unterwerfen?

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Diese Frage bildet den Angelpunkt, um den sich alle Forschungen über die politische Geschichte Roms vor den punischen Kriegen drehen. Der römische Staat, welcher zu Beginn der Republik nach Belochs annähernd genauen Berechnungen 100 000 ha 17,85 Quadrat-Meilen umfasste, welcher noch 390 v. Chr. durch die gallische Invasion in seiner Existenz aufs schwerste bedroht daniederlag, und selbst noch vor dem grofsen Latinerkrieg 340 v. Chr. nur den dreifachen Umfang erreicht hatte (409,580 ha = 56 Quadrat-Meilen), nahm 70 Jahre später Rhegium, die südlichste Stadt Italiens, ein, und gelangte damit in den teils mittelbaren, teils unmittelbaren Besitz vom ganzen Italien bis zu Rubiko und Makra. Eine derartige politische Machtentfaltung steht in der Geschichte beispiellos da und verdient in der That auch von denen, welche einen geringeren Wert auf die Einzelheiten der territorialen Umgestaltung in der Geschichte legen, sorgfältiger beachtet zu werden.

Eine Unterwerfung Italiens durch Rom wäre 100 Jahre früher, als sie Rom wirklich gelungen ist, eine völlige Unmöglichkeit gewesen. Die machtvolle Stellung, welche im ersten Jahrhundert der römischen Republik mehrere der übrigen italischen Staaten und Völkerverbände einnahmen, stand damals noch einer römischen Weltmachtstellung im Wege. Erst allmählich trat eine Verschiebung der Machtverhältnisse bei den italischen Staaten ein.

Bei dieser Sachlage erwächst der Forschung eine zwiefache Aufgabe, sie hat zunächst zu zeigen

I. Welche politischen Veränderungen, namentlich durch das Eingreifen griechischer Mächte in die italischen Angelegenheiten den Römern in ihren Bestrebungen förderlich gewesen sind? und sodann

II. Welche Politik die Römer selbst befolgt haben, um den grofsen Schwierigkeiten, welche ihrer Hegemonie im Wege standen, mit Erfolg entgegenzutreten, und die zeitweise günstigen Umstände für sich aus

zunutzen.

I.

Um die Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. lief das schon durch Einfälle Dionys' des Älteren schwer heimgesuchte Grofsgriechenland Gefahr, den vordringenden Samniten und den ihnen stammverwandten Völkern zu erliegen. Es sah sich nach auswärtiger Hülfe um und fand dieselbe mehrmals nacheinander bei griechischen Fürsten mit ihren Söldnerscharen.

Gegen Ende des ersten Samnitenkrieges kam ihnen der Spartanerkönig Archidamos zu Hilfe; aber an demselben Tage, da die Griechen bei Chaeronea

besiegt wurden, fiel Archidamos. Jetzt riefen die Tarentiner Alexander den Molosser, den Schwiegersohn Philipps von Macedonien, herbei. Dieser siegte bei den Japygern und brachte bei Paestum den Samniten und Lukanern eine entscheidende Niederlage bei, so dafs jetzt die Tarentiner, aus Furcht vor seiner Oberherrschaft, sich mit den Lukauern aussöhnten and Alexander bald darauf 331 v. Chr. der vereinten Macht seiner Feinde erlag. Auch ein drittes griechisches Hülfsheer unter Kleonymós von Sparta, den die Tarentiner gegen Schlufs des zweiten Samnitenkrieges herbeiriefen, erzielte keine dauernden Erfolge. Die politische Macht der grofsgriechischen Städte schwand mehr und mehr in diesen Kämpfen dahin, zugleich aber erlahmte auch die Kraft und die Widerstandsfähigkeit ihrer Gegner. Wie später die Kraft der Vandalen unter der Sittenlosigkeit Afrikas dahinschwand, so hier die Jugendfrische der samnitischen Eindringlinge in den Genüssen der campanischen Gefilde.

Gegen Schlufs des vierten Jahrhunderts vor Christus, als Rom sich anschickte ganz Mittelitalien und Süditalien in seine Abhängigkeit zu bringen, war ihm also bereits durch die verschiedensten Umstände erfolgreich vorgearbeitet.

Trotzdem mufs es als ein kühnes, ja waghalsiges Unterfangen bezeichnet werden, dafs Rom um das Jahr 340 den Kampf mit der überlegenen Macht Samoiums aufnahm.

Da ist es nun von besonderer Bedeutung im Zusammenhang zu über ́blicken, welche Vorbereitungen die Römer getroffen haben, um diesem Entscheidungskampfe gewachsen zu sein, Mafsregeln so wirksamer Art, dafs sie 'den endlichen Sieg Roms verbürgten.

Aus der Zahl und der Art ihrer Bündnisverträge und Friedensschlüsse läfst sich ein Bild ihrer diplomatischen Thätigkeit und ihrer zwar überaus gewissenlosen, aber stets schlau berechnenden Politik gewinnen.

Aus der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts vor Christus werden zahlreiche Friedens- und Freundschaftsverträge, welche die Römer mit andern Völkern geschlossen haben, erwähnt.

Die wichtigsten sind: Der Freundschaftsvertrag zwischen Rom und den Samniten um 354 v. Chr. (Liv. 7, 19, 4), der 40 jährige Waffenstillstand mit den Etruskern (351 v. Chr.), die 3 römisch-karthagischen Verträge, von denen der erste um 348 v. Chr., der zweite um 343 v. Chr. anzusetzen ist (vgl. Rhein. Mus. 37, 153 f. Philologus 47, 131 f.), die Friedensschlüsse mit den Samniten, Latinern und den kleinen sabellischen Völkerschaften, die Verträge mit Alexander von Epirus, mit Tarent und Agathokles, vor allem aber noch der 30jährige Friedensschlufs mit den Galliern (Polyb. 2, 18) um 328 v. Chr.

Welcher Art waren diese Bündnisse? In wie weit läfst sich aus ihnen etwas Bestimmtes über die Politik der Römer erschliefsen?

Zunächst dürfte schon die lange Dauer bei so vielen gleichzeitigen Friedensschlüssen und Verträgen zu beachten sein Zwar ward auch im 5. Jahrhundert der Friede mit den Vejentern auf 40 bezw. 20 Jahre abgeschlossen. Jetzt aber bestanden nebeneinander Friedens- und Freundschaftsbündnisse mit den verschiedensten Völkerschaften zu ein und der selben Zeit von einer solchen Dauer (von 30 oder 40 Jahren), dafs in dieser Kombination unzweifelhaft eine Absicht gefunden werden darf.

Wean Rom zuerst einen Freundschaftsvertrag mit den Samniten ab

schlofs (um das Jahr 354), dann, abgesehen von jenen zwiefachen innerhalb weniger Jahre bekräftigten Verträgen mit Karthago, einen vierzigjährigen Frieden mit den Etruskern, einen dreifsigjährigen Frieden mit den Galliern und dazu noch manche Bündnisse von unbestimmter oder wenigstens nicht überlieferter Zeitdauer mit den in Süditalien einflussreichen Staaten und Fürsten abgeschlossen hatte, so zeigt dies klar genug, wie Rom nicht nur mit richtigem Blick in den Samniten seine Hauptgegner um die Hegemonie Italiens erkannt hatte, sondern dafs es sich auch von langer Hand her mit dem Gedanken vertraut gemacht hatte, den Entscheidungskampf aufzunehmen und dabei dann gegen alle andern Gegner durch Verträge Schutz und Deckung gesucht hat.

Dafs die Römer bei ihren Verträgen überall von der Idee, dafs ihnen der Entscheidungskampf mit den Samniten bevorstehe, geleitet worden sind, das zeigt auch die Beschaffenheit der Zugeständnisse, mit welchen sie die Friedens- und die Bündnisverträge erkauft haben.

Es kann nur als eine Beschränkung der Freiheit der römischen Schifffahrt angesehen werden, wenn der erste römisch-karthagische Vertrag den Römern verbot (Polyb. 3, 22, 5) μὴ πλεῖν ̔Ρωμαίους, μήτε τοὺς ̔Ρωμαίων συμμάχους ἐπέκεινα τοῦ καλοῦ ἀκρωτηρίου. Selbst diese Freiheit ist aber durch den zweiten Vertrag 3, 24, 4 noch dadurch eingeschränkt worden, dafs den Römern auch die Fahrt nach einem Teil der spanischen Küste entzogen wurde.

Der zweite Vertrag sicherte die den Karthagern eingeräumten Rechte auch den Bewohnern von Tyrus und Utica zu, und vermehrte obenein, wie a. a. 0. gezeigt werden wird, die Zahl der Rechte (vgl. Fleckeisen Jahrbücher 1995 Schlussheft).

Am deutlichsten aber zeigt sich das Bestreben Roms, seine Eroberungspolitik durch alle nur denkbaren Mittel zu unterstützen, wieder in einigen Bestimmungen der karthagischen Verträge, in jenen nämlich, welche die aktive Hülfe der Karthager anrufen, um die unbotmässigen Italiker im Zaume zu halten.

Selbst der erste, noch ziemlich zurückhaltend sich äufsernde Vertrag, welcher ausdrücklich Ardea, Antium, Laurentum, Circeii, Tarracina, d. h. alle Seestädte unter den römischen Bundesgenossen in den Bundesvertrag mit einschliefst, fügt bei den Latinern einschränkend hinzu:

„Die Karthager sollen sich zwar von den Städten fernhalten, wenn sie dieselben aber einnehmen, sie unversehrt den Römern herausgeben“.

Noch deutlicher sprechen allerdings die Bestimmungen des 2. karthagischen Vertrages, welcher (wie hervorgehoben ward) nur in die Zeit des grofsen Latinerkrieges selbst fallen kann. Die eigentliche Bedeutung dieses Vertrages ist die, dals Rom sich hierin geradezu der militärischen Macht der Karthager bedient hat, um die latinischen Seestädte gewaltsam zu bezwingen, ja die übrigen Bundesgenossen Roms im Zaum zu halten.

Im 2. Vertrage wird nicht nur die frühere Aufforderung (un adiκείτωσαν μηδένα Λατίνων) übergangen, sondern statt dessen sogar eine Prämie auf die Eroberung einer gegen Rom sich auflehnenden Latinerstadt gesetzt: §5 τὰ χρήματα καὶ τοὺς ἄνδρας ἐχέτωσαν, τὴν δὲ πόλιν ἀποδιδότωσαν (Der erste Vertrag Ρωμαίοις ἀποδιδότωσαν ἀκέραιον). Der erste Vertrag bezieht sich nur auf die socii nominis Latini, der zweite läfst deu Karthagern Aktionsfreiheit auch gegen andere Bundesstaaten (§ 6 làv dé

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