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of God, now committed unto thee by the Imposition of our hands" etc. Je nachdem die letztere Form als feierlicher Gebetswunsch oder als faktische Mitteilung genommen wird, und je nachdem man in den Worten der Vorbemerkung betont, daß es sich um eine zu Recht bestehende 5 Ordnung der englischen Kirche oder um ein göttliches Gesetz der Kirche überhaupt handelt, entscheidet sich das evangelische oder hochkirchliche Verständnis dieser Sätze. Die evangelische Partei kann sich auf die 39 Artikel berufen, denen jeder Hinweis auf die successio apostolica fehlt, die hochkirchliche auf die bis heute geltende Anordnung der Uniformi10 tätsakte von 1662: no person . . . shall . . . be capable to bee admitted to any l'arsonage before such time as he shall be ordained Preist according to the forme and manner in and by the said Book (Prayer Book), prescribed unlesse he have formerly beene made Preist by Episcopali Ordination". Danach genügt in praxi nur die katholische, 15 nicht aber die geläufige evangelische Ordination (Makower S. 192).

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26. Die Lambeth-Artikel von 1595. [Fr. Kattenbusch in PRE 3 Bd. 11.] Die starke calvinistische Strömung im englischen Pro testantismus gewann gegen Ende des 16. Jahrhunderts mehr und mehr die Herrschaft über weite Kreise. Die Universität Cambridge wurde 20 durch W. Perkins, W. Whitaker u. a. der Haupthort des Calvinismus. Ein Angriff gegen die Prädestinationslehre (1595) wurde dort als Angriff gegen die Grundlagen des evangelischen Glaubens empfunden. Um das korrekt-calvinische Verständnis des 17. anglik. Artikels zu sichern, versicherte sich die Universität Cambridge der hervorragendsten Bischöfe, 25 welchen Whitaker im Lambethpalast zu London 9 prädestinatianische Artikel vorlegte. Dieselben wurden am 20. November 1595 vom Erzbischof Whitgift von Canterbury, Bischof Fletcher von London u. a. unterzeichnet, fanden aber nicht die gewünschte Billigung der Königin Elisabeth. Wichtig sind sie, weil durch Vermittelung der irischen Artikel 30 die Westminster-Confession von ihnen Gebrauch gemacht hat. Wir geben sie nach Hardwick S. 333: Dabei bedeutet: [()] Überschuß der Vorlage Whitackers gegen die approbierte Form. [] Zusatz der approb. Form zur Vorlage. [Cursiv] abweichende Form in Whitakers Vorlage.

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27. Die irischen Religionsartikel von 1615. [E. Schöll, Ussher 35 in PRE Bd. 16.] Die protestantische Kirche Irlands besaß seit 1560 das Common Prayer Book. Der hier besonders kräftige Calvinismus, seit Beginn des 17. Jahrhunderts durch den gelehrten Erzbischof und Primas J. Ussher vertreten, dessen Person die Vermittelung zwischen Episkopalisten und Puritanern in England bildete, ließ aber eine 40 Anerkennung der anglikanischen Artikel nicht zu. Das Bedürfnis nach einem festen kirchlichen Bekenutnis befriedigte erst die erste irische Convocation, welche 1615 zu Dublin gehalten wurde. Die hier angenommenen, dann auch von König Jakob I. gebilligten 104 Artikel, offenbar ein Werk Usshers, sind eine dogmatische Arbeit, welche die 45 anglikanischen und die Lambeth-Artikel benützt hat. Wir geben sie nach Hardwick S. 341 ff. Übrigens wurden die anglikanischen Artikel 1635 auch in Irland angenommen, und mit dem zurückgedrängten Calvinismus verlor das heimische Bekenntnis seine Bedeutung.

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28. Die Differenzpunkte der Kongregationalisten von 1603. 50 [J. Waddington, Congregational History 1567-1700. London 1874.

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W. Walker, The Creeds and Platforms of Congregationalism. NewYork 1893. H. Weingarten, Die Revolutionskirchen Englands. Leipzig 1868. Loofs in PRE Bd. 10.] In und neben der Staatskirche existierten in England seit Beginn der Reformation in größter Mannigfaltigkeit evangelische Gruppen, deren puritanisch-calvinischer Charakter 5 sich in dem Maße verfestigte, als die Aussicht auf eine durchgreifende, konsequent-evangelische Reform der Established Church abnahm. Unter dem Druck römischer und hochkirchlicher Verfolgung wurden viele notgedrungen independentisch: sie mußten sich eben mit flüssigen, von einander unabhängigen Kongregationen entschiedener Christen begnügen. 10 Rob. Brown und nach ihm namentlich John Robinson brachten diesen Independentismus in ein System: die absolute Selbständigkeit der Einzelgemeinde unter ihrem alleinigen Haupte Christus soll gegen jede staatliche oder kirchliche, synodale oder hierarchische Vergewaltigung Garantie bieten. Die erste kongregationalistische Gemeinde von längerem Be- 15 stande, die Mutter des gesamten englischen und amerikanischen Kongregationalismus, siedelte, unter Königin Elisabeth verfolgt, nach Holland über. Diese London-Amsterdamer Kongregation hat 1589 und 1596 zur Verteidigung ihres Glaubens und ihrer Verfassungsprinzipien ausführliche Konfessionen hervorgebracht (Walker 33 ff., 49 ff.). Nach dem Tode Elisabeths 20 erregte Jakobs I. Thronbesteigung allerlei Hoffnungen auf weitergehende kirchliche Reformen. Auch die Gemeinde zu Amsterdam gab Rechenschaft ihres Wesens, um die Rückkehr ins Vaterland zu erreichen. Die ohne weiteren Erfolg dem König 1603 übersandten Differenzpunkte teilen wir nach Walker S. 77 ff. mit, nicht als ob sie etwa bleibende offizielle 25 Bedeutung in einer Gemeinschaft erlangt hätten, die sich überhaupt weder an eine Gesamtheit noch an die eigene Geschichte binden will, sondern weil sie in ihrer Kürze besonders geeignet sind, die Differenzen gegen den Anglikanismus vor Augen zu stellen.

29. Die Westminster - Konfession von 1647. [D. Neal, The 30 History of the Puritans. Bd. 2. London 1837. K. G. von Rudloff in Zeitschr. für die hist. Theologie 1850. Weingarten a. a. O. Ph. Schaff in PRE Bd. 16. B. B. Warfield, the Making of the Westm.Conf., the Printing of the Westm.-Conf. Beides in Presbyterian and Reformed Review 1901 f. Zur theologischen Vorgeschichte ebd. 1898: 35 J. Macpherson, the W.-C., the character and sources of its teaching.] Unter den Stuarts mit ihrem hochgespannten Herrscherbewußtsein, welchem der Episkopalismus unter Erzbischof Laud ergebene Dienste leistete, schärfte sich der Gegensatz zwischen der offiziellen Kirche und den Puritanern vollends zu. Namentlich als Karl I. den schon früher ge- 40 machten Versuch, die schottische presbyterianische Kirche der anglikanischen zu konformieren, im Jahre 1635 gewaltsam durchzutreiben gedachte, wurde neben dem politischen auch ein energischer kirchlicher Kampf unvermeidlich. Die Schotten antworteten 1638 mit einem neuen Covenant (Dunlop II, 120), in welchem sie sich verbanden „for defending 45 the true reformed Religion", und gaben damit den Anstoß zur Erhebung der Puritaner auch in England. So verfocht das lange Parlament seit Ende 1640 neben der Volksfreiheit auch die wahre Durchführung der Reformation. Während des Bürgerkrieges unternahm das Parlament, die bestehende Kirche in Lehre, Kultus und Verfassung gründlich umzu- 50

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gestalten. Mit Beschluß vom 12. Juni 1643 wurde eine Assembly berufen, bestehend aus 121 Geistlichen und 30 Laien, „for settling the government and liturgy of the Church of England, and for vindicating and clearing of the doctrine of the said Church from false aspersions 5 and interpretations." Am 1. Juli 1643 konstituierte sich diese Westminster-Assembly und tagte bis März 1652. Während ihrer ersten fünf überaus thätigen Jahre hat sie in den „Westminster Standards" für Lehre, Kultus und Disziplin die bis heute unerschütterte Grundlage des englischen und amerikanischen Presbyterianismus geschaffen. Zunächst (8. Juli 10 bis 12. Oktober 1643) beschäftigte man sich mit einer Revision der anglikanischen Artikel, die bis Art. 16 vorschritt. Als aber im August 1643 eine Deputation der schottischen General-Assembly eintraf und sich lebhaft an den Arbeiten beteiligte, kam die besondere englische Grundlage mehr und mehr ins Wanken. Die feierliche Religionsliga und der 15 Covenant aller drei Königreiche, welcher am 25. September 1643 geschlossen ward, war eine Frucht des schottischen Einflusses, und trug weiterhin wesentlich dazu bei, die künftige Arbeit in schottisch - presbyterianische Bahnen zu lenken. Als wichtigste Aufgabe drängte sich jetzt vor, ein einheitliches presbyterianisches Government" für alle drei 20 Königreiche zu schaffen. Darüber blieben die anglikanischen Artikel liegen. Dogmatische Vorarbeiten für einen neuen Katechismus schlossen sich an. Und am 20. August 1644 war es wiederum ein Anstoß von Schottland her, welcher den Gedanken an eine neue gemeinsame Konfession zur Vervollständigung des umfassenden Gebäudes aufbrachte. So25 fort wurde ein Komitee für diesen Zweck niedergesetzt, für welches alle bisherigen, wenn auch zunächst in anderer Richtung laufenden dogmatischen Arbeiten eine fruchtbare Grundlage boten. Am 7. Juli 1645 wurden die ersten Artikel über die Lehre von der heil. Schrift und von Gott dem Plenum vorgelegt. Am 4. Dez. 1646 war die ganze Konfession durchberaten, wobei 30 man besondere Sorgfalt auf die reichen Schriftcitate verwandte. Männer wie Lightfoot, White, Palmer, Henderson und aus der Ferne Ussher, der aus Gehorsam gegen seinen König persönlich fern blieb, haben hervorragenden Anteil an dem Werke. Des letzteren irische Artikel sind mehrfach verwendet. Die Westminster - Confession ist durch biblische 35 Klarheit, Präzision des Ausdrucks und völlige calvinische Konsequenz ausgezeichnet. Sie wurde am 29. April 1647 dem Parlament übergeben, welches eine gründliche Prüfung erst im März 1648 wesentlich zustimmend beendigte. Für das eigentliche England war ihre Bedeutung zunächst von kurzer Dauer und blieb später (seit der Toleranzakte 1688) 40 auf kleinere nonkonformistische Kreise beschränkt. Dagegen hat die schottische Generalsynode bereits am 27. August 1647 ihre begeisterte Zustimmung erklärt, und das englische Parlament mußte endlich 1690 die Westminster-Confession, hinter welcher die Conf. Scot. fortan verschwand, für Schottland ratifizieren.

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Die einzige amtliche Parlamentsausgabe des Bekenntnisses erschien am 27. Juni 1648 zu London unter dem Titel: „Articles of Christian Religion, Approved and Passed by both Houses of Parlament, After Advice had with the Assembly of Divines, by Authority of Parliament sitting at Westminster." Sie enthält den Text in der leisen Revision 50 durch das Parlament, ist aber nach dessen Zusammenbruch von keiner

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Autorität mehr. Als Geschäftspapiere für die Verhandlungen zwischen Assembly und Parlament wurden die Westminsterartikel zuerst 1. Oktober 1646 unvollständig, dann 2. Dezember 1646 und wiederum 3. Mai 1647 gedruckt: The Humble Advice of the Assembly of Divines, Now by authority of Parliament sitting at Westminster, concerning a Confession 5 of Faith, with the Quotations and Texts of Scripture annexed." Dieser Londoner Druck wurde unter der Autorität der schottischen Generalsynode 1647 Edinburgh by Evan Tyler zweimal wiederholt, einmal für die Synode, dann nach Billigung durch dieselbe für die Öffentlichkeit. Diese Drucke, welche mit der ursprünglichen Arbeit der Westminster- 10 Assembly übereinstimmen, sind fortan die maßgebenden für die schottische Kirche. Dunlop (vgl. S. XXX, 26), hat unter Zugrundelegung derselben 1719 Bd. I, 1 ff. eine sehr exakte Ausgabe des englischen Textes veranstaltet, an welche unser Abdruck sich anschliesst. An diesem englischen Texte notieren wir die Varianten der kongregationalistischen 15 Savoy-Declaration 1658 (vgl. zu Nr. 32) und der nordamerikanischen Cumberland-Confession 1829 (vgl. zu Nr. 54) in der Weise: † bez. † hier schiebt die Savoy bez. Cumberland-Conf. ein, was in der Fußnote steht. [] bez. []= weggelassen in Savoy bez. Cumb.-Conf. * von hier an bis 1) lautet der Text in Savoy bez. Cumb.-Conf., wie Fußnote an- 20 gibt. 1) bei Kapitel oder Paragraph der ganze Abschnitt lautet in Savoy bez. Cumb.-Conf., wie aus der Fußnote ersichtlich. Eine lateinische Übersetzung der Westm.-Konf., zusammen mit den Katechismen, erschien 1656 und 1659 Cantabrigiae, excudebat Joh. Field: Confessio Fidei... una cum Catechismo duplici..." Nach der Aus- 25 gabe von 1659 geben wir den lat. Text. Eine deutsche Übersetzung ohne Druckort erschien bereits 1648: „Demütiger Bericht" u. s. w. (Niem. app. p. IV. Kgl. Bibl. Berlin D f. 10 106).

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Die Presbyterian Church in the Un. St. of America, die nördliche Hauptmasse des amerikanischen Presbyterianismus, paßte 1788 die Artikel 30 20, 23 und 31 den dortigen rein freikirchlichen Verhältnissen an. Dieselbe Kirchengemeinschaft ist seit etwa 1888 mit einer weitergehenden dogmatischen Revison beschäftigt ihre General Assembly von 1901 betraute ein Special Committee on Revision mit der Doppelaufgabe, einige genau bezeichnete Stücke des Bekenntnisses zu modernisieren, und außer- 35 dem a brief statement of the Reformed Faith, expressed as far as possible in untechnical terms", abzufassen. Dieses soll die Konfession keineswegs verdrängen oder ersetzen, sondern mehr für einfache Kirchenglieder und nach außen hin dazu dienen, die Grundzüge des reformierten Glaubens darzulegen. Unter Nr. 58 teilen wir beide Stücke mit (nach dem Report of the 40 Special Committee on Revision. Philadelphia, Pa. By the stated Clerk. 1902), wie sie im Mai 1902 der General Assembly vorgelegt wurden. Ihre unveränderte oder wenigstens teilweise Annahme ist wahrscheinlich, wenn auch keineswegs sicher: denn erst haben noch die Presbyterys (Kreissynoden) ihr Placet zu geben, ehe die Generalsynode die Revision 45 bez. die neue Formel als kirchliches Gesetz verkündigen kann.

30. Der grosse Westminster - Katechismus von 1647. Die beiden Katechismen wurden gleichzeitig mit der Konfession bearbeitet, der größere am 14. April 1648, der kleine bereits am 5. November 1647 dem Parlament überreicht, welches beide am 15. September 1648 50

genehmigte. Der stark dogmatische große Katechismus gründet sich auf des Baseler Theologen Wolleb „Compendium theologiae“ 1626. Er wurde Oktober 1647 zu London gedruckt: The Humble Advice..., concerning a larger Catechism. Nachdruck zu Edinburgh für die schottische 5 Generalsynode, zusammen mit dem kl. Kat., die beide 1648 genehmigte. Der Londoner Druck vom 14. April 1648, welcher erst die fertige Vorlage an das Parlament bildet, enthält auch sehr zahlreiche Schriftstellen. Wir geben unter Fortfall der Schriftstellen und Zusatz von Fragenzählung die lat. Übersetzung nach Ed. Edinb. 1659 (S. XLVII, 24).

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31. Der kleine Westminster - Katechismus von 1647. Er erschien zuerst London November 1647: The Humble Advice . . . concerning a shorter Catechism. Dieser Shorter Catechism wird von den Presbyterianern und Kongregationalisten englischer Zunge so gut wie allgemein gebraucht, hier und dort nur wenig geändert. Wir drucken 15 ihn (ohne Schriftstellen) nach der Ausgabe der Presbyterian Church of England (London, Publishing Office, 14 Paternoster Square. Price one Penny). 32.

Die Savoy - Declaration von 1658. [Literatur wie zu Nr. 28.] In der Westminster-Versammlung beherrschte der schottische Pres20 byterianismus alles: die Independenten bildeten eine winzige Minorität, die so lange ihren Abstand von dem hier herrschenden Geiste wenig empfand, als es sich um die Lehre handelte, die aber bereits Tumult hervorrief, als Art. 31 und ähnliche Stücke der Westm.-Konf. zur Beratung standen. Vollends den presbyterianischen Ordnungen, welche man 25 praktisch durchzusetzen gedachte, widerstrebte diese Gruppe aufs Entschiedenste. Bekanntlich wuchs nun im Bürgerkriege der Independentismus ins Ungeheure und siegte mit Cromwell. Alsbald gedachte er streng genommen gegen seine Grundsätze von absolut freier individueller Bewegung seine kirchliche Art zu konsolidiren. Eine Synode kon30 gregationalistischer Prediger und sonstiger Abgeordneter wurde kurz vor Cromwells Tode ausgeschrieben, aber erst einige Wochen nach demselben am 29. September 1658 im Savoy-Palast zu London eröffnet. Sie revidierte die Westminster-Konfession in Bezug auf die Kirchenverfassung und bringt theologisch einige formelle und methodische" Variationen an, 35 die (abgesehen von der Sabbathfrage) oft auf coccejanischen Einfluß schließen lassen. Ihr eigenstes Werk ist die angehängte Platform", welche die independentischen Grundsätze der Gemeindeleitung zu klarem Ausdruck bringt. Für England hat die kirchliche Restauration unter Karl II. (1560) die Wirkung dieser Synode zunächst ebenso ausgetilgt, 40 wie diejenige der Westminster-Standards: für den Kongregationalismus namentlich in Nordamerika ist sie grundlegend geblieben, wenn auch nach den Principien der ganzen Bewegung eine offiziell anerkannte Autorität ihrer Beschlüsse nicht in Betracht kommen kann.

VII. Die deutschen Gebiete.

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45 [H. Heppe, die Bekenntnisschriften der reformierten Kirchen Deutschlands. Elberfeld 1860.

H. 1-18.

Bekenntnis des Kurf. Friedr. III. 1576.

vac.

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