| Johann Friedrich Knapp - 1840 - 240 pages
...eine Außereourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlößungsfrist von mindestens 4 Wochen festgesetzt, und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Nicht minder sollen die durch längere Cireulation abgenutzten... | |
| Christian Noback, Friedrich Eduard Noback - 1851 - 1026 pages
...beigelegten Werth herabgesetzt, auch eine Ausserknrssctzung derselben anders nicht angeordnet werden, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens 4...festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe bekannt gemacht worden ist." „Als Scheidemünze sollen aufgeprägt werden : 1) in Silber: a) Viersdiillingsstücke... | |
| Christian Noback, Friedrich Eduard Noback - 1851 - 954 pages
...Papiergeldes (Staafcpapiergeldes) nicht anders eintreten zu lassen, als nachdem eine JCinläiungsfrist von mindestens 4 Wochen festgesetzt und wenigstens...Monate vor ihrem Ablaufe sowohl Im eigenen Staate önentlich bekannt gemacht, als auch den uhrigen v er biindeten Regierungen Behufs der Verkündigung... | |
| A. Moser (of Stuttgart.) - 1862 - 636 pages
...beigelegten Werth herabzusetzen und auch eine Aussercourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens...festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist, auch abgenutzte und undeutlich gewordene Courant- und Scheidemünzen... | |
| Alexander Brückner - 1863 - 342 pages
...beigelegten Weich herabzusetzen und auch eine Außercourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens...festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist, auch abgenutzte und undeutlich gewordene Courant- und Scheidemünzen... | |
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