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" Wortlaut erhalten: §.67. Als Unterpfand dieser Solawechsel nimmt die Bank an: 1 . Waaren, die nicht Gefahr bringen , dem Verderben nicht ausgesetzt sind und keinen zu grossen Raum einnehmen; 2. Pretiosen von Edelsteinen, Gold und Silber; 3. Staatspapiere,... "
Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichts-Verhältnisse, der ... - Page 688
de Johann Christian Noback - 1851
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Staats-Lexikon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Volume 2

1835 - 788 pages
...resvccti»« einen Tag nach der Nerfallzeit, zu jedem Preise zu veräußern — §, 67. Als Unterpfand dieser Solawechsel nimmt die Bank an : 1) Waaren, die nicht Gefahr bringen, dem Verderben nicht ausgesetzt sind, und keinen zu großen Raum einnehmen ; 2) Pretiosen von Edelsteinen, Gold und...
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Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in Gemäßheit des Gesetzes vom 1 ...

Anselm Debes - 1836 - 160 pages
...Verfallzeit zu jedem Preise zu „verüußeru - (Stat. § 66.)" „8 67 d. St. , Als Unterpfand dieser Sola-Wechsel ' nimmt die Bank an: „1) Waaren , die nicht Gefahr bringen, dem Verderben nicht ausgesetzt sind, und keinen zu gro„ßen Raum einnehmen. „2) Prätiosen von Edelsteinen, Gold...
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Vollständiges tasehenbuch der münz- maass- und gewichts ..., Volume 1

Christian Noback, Friedrich Eduard Noback - 1851 - 954 pages
...ersetzt wird, welches Letztere bei mangelnder Einlösung veräussert werden darf. AU Unterpfand dieser Solawechsel nimmt die Bank an: 1) Waaren, die nicht Gefahr bringen, dem Verderben nicht ausgesetzt sind und keinen zu grossen Raum einnehmen, bis zu höchstens 75 Procent ihres sichern...
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Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik, herausg. von O. Hübner, Volume 5

Otto Leonhard Hübner - 1857 - 462 pages
...die§§. 67, 70und71 der Satzungen folgenden veränderten Wortlaut erhalten: §.67. Als Unterpfand dieser Solawechsel nimmt die Bank an: 1 . Waaren, die nicht Gefahr bringen , dem Verderben nicht ausgesetzt sind und keinen zu grossen Raum einnehmen; 2. Pretiosen von Edelsteinen, Gold und...
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Jahrbuch für volkswirthschaft und statistik, Volume 5

1857 - 462 pages
...67, 70 und 7 l der Satzungen folgenden veränderten Wortlauterhalten: §.67. Als Unterpfand dieser Solawechsel nimmt die Bank an: 1 . Waaren, die nicht Gefahr bringen , dem Verderben nicht ausgesetzt sind und keinen zu grossen Raum einnehmen; 2. Pretiosen von Edelsteinen, Gold und...
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