Images de page
PDF
ePub

Medizin und Recht &

Geschlechtsleben und -Krankheiten

in medizinisch - juristisch - kultur-
geschichtlicher Bedeutung. Ø

Ein Handbuch bei Ehescheidungs- und
Vaterschaftsklagen,

in Sachen des ärztlichen Berufsgeheimnisses
und des Operationsrechtes, bei strittiger Dis-
positionsfähigkeit u. s. w. 99999

Mit den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands, Österreichs und
der Schweiz, sowie den Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe.

[ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

auf

2

JAN 6 1922

Vorwort.

Dieses Buch ist durchaus nicht etwa, wie man vielleicht auf den ersten Blick glauben könnte, eine populäre Darstellung der gerichtlichen Medizin. Solche Werke giebt es bereits, und sie zu vermehren liegt kein Anlaß vor. Die nachfolgenden Blätter haben vielmehr den Ehrgeiz, eine gemeinverständliche Darlegung der medizinisch - juristischen Fragen zu sein, die ausschließlich oder ganz hervorragend das Privatinteresse des Einzelnen angehen und deren gerichtliche Entscheidung der Privatmann selbst betreiben oder wenigstens durch seinen Antrag einleiten muß, und schon wollte der Verfasser sich zu dem Titel „Privatrechtliche Medizin“ entschließen, um seinen Standpunkt recht deutlich zum Ausdruck zu bringen, als juristische Bedenken hiervon abrieten.

So bieten die folgenden Zeilen auf der einen Seite weniger als die Handbücher der gerichtlichen Medizin. Auf der andern aber, nämlich in der Auseinandersetzung der privatrechtlich-medizinischen Fragen ist hier eine Vollständigkeit angestrebt worden, wie sie nirgends zu finden ist. So wird hier zum ersten mal die Frage behandelt, welche rechtlichen Wirkungen die Syphilis auf die Ehe bezw. Ehescheidung hat; ferner zum ersten mal die Tragweite der Castration, der Conceptionsverhindernden Mittel, der „erblichen Belastung“ u. s. w. Schon die vollständige Angabe aller rechtlichen Bestimmungen findet sich in dieser Weise nicht einmal in juristischen, geschweige denn medizinischen Werken, und ebensowenig wird man eine ähnliche Sammlung der oberstgerichtlichen Entscheidungen diesem Buche entgegenhalten können.

Insbesondere hoffe ich, den Ärzten in den schwierigen Fragen des Berufsgeheimnisses, Operationsrechtes und der Ehescheidung erwünschte und nüßliche Dienste zu leisten; sind doch gerade in diesen Beziehungen bei ihnen schwere Irrtümer weit verbreitet. Um nur zwei Beispiele an

zuführen: Von keiner Seite sind die meiner Meinung nach nicht wenigen falschen Ansichten Dr. Placzeks in seiner sonst ausgezeichneten Schrift „Das Berufsgeheimnis des Arztes" richtig gestellt worden und an einer der größten Universitäten dociert ein berühmter Lehrer alljährlich: „Meine Herren! Wenn Sie von einem Ihrer an Lues oder Tripper behandelten Patienten erfahren, daß er heiraten will, so haben Sie das zu verhindern, im Notfalle müssen sie dessen Braut oder Schwiegervater die Sachlage mitteilen, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen !"

Ganz besonders hat sich der Verfasser angelegen sein lassen, seine Ausführungen durch vorgekommene gerichtliche Fälle zu veranschaulichen. Dieselben sind so gewählt, daß sie noch heute als Richtschnur dienen können, indem nur solche aufgenommen wurden, welche den Entscheidungen der obersten Gerichte zugrunde liegen oder welche mit denselben durchaus übereinstimmen. Nicht gerichtliche Merkwürdigkeiten und Antiquitäten sind hier gesammelt, sondern für das Leben praktisch wichtige Fälle.

Eine noch höhere Bedeutung werden die hier mitgeteilten reichsge= richtlichen Erkenntnisse nach Einführung des neuen bürgerlichen Geseybuches haben. Denn die seitherige Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtshofes wird in nicht wenigen Beziehungen bei einer Neugestaltung der bürgerrechtlichen Verhältnisse von wesentlichstem Einflusse sein.

So möge denn das Buch hinausgehen als ein verständiger und erfahrener Ratgeber in jenen Angelegenheiten, von denen so ungeheuer viel für das Wohl und Wehe des Einzelnen abhängt !

Dr. med. Wilhelm Rudeck, Leipzig.

I. Hauptteil.

Das Berufsgeheimnis der Medizinal

personen.

Wilhelm Nudeck, Medizin und Recht.

1

« PrécédentContinuer »