Horatiana sive de ratione, quae intercedit inter Horatium et poetas lyricos Graecos

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Page 61 - Nicht so vieles Federlesen! Laß mich immer nur herein: Denn ich bin ein Mensch gewesen, Und das heißt ein Kämpfer sein.
Page 95 - Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und richtige Anwendung derselben beim Dictandoschreiben. Übung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
Page 96 - Lehrkörper ermächtigt, die mündliche Prüfung aus der Unterrichtssprache und dem Rechnen jedem Schüler zu erlassen, welcher seine Reife in diesen Gegenständen bei der schriftlichen Prüfung durch mindestens befriedigende Leistungen, und im Volksschulzeugnisse mindestens durch die Noten „gut" dargethan hat. 4. Ebenso können Schüler, deren Religionsnote aus dem vierten Schuljahre der Volksschule nicht geringer als „gut" ist, von der mündlichen Prüfung aus der Religionslehre befreit werden.
Page 50 - Der Mensch hat nichts so eigen, So wohl steht ihm nichts an, Als daß er Treu erzeigen Und Freundschaft halten kann; Wann er mit seinesgleichen Soll treten in ein Band, Verspricht sich, nicht zu weichen Mit Herzen, Mund und Hand.
Page 48 - Die Hauptsätze über Verhältnisse und Proportionen. Die einfache Regeldetri mit Anwendung der Proportionen und der Schlussrechnung. Die Procent- und die einfache Zinsenrechnung.
Page 12 - ... immunis aram si tetigit manus, non sumptuosa blandior hostia mollivit aversos Penates farre pio et saliente mica.
Page 12 - ... qui studet optatam cursu contingere metam, multa tulit fecitque puer, sudavit et alsit, abstinuit venere et vino ; qui Pythia cantat tibicen, didicit prius extimuitque magistrum. nunc satis est dixisse ' ego mira poemata pango ; occupet extremum scabies ; mihi turpe relinqui est, et quod non didici sane nescire fateri.
Page 50 - Zu frischem Heldenlaufe neue Kraft. Die Götter brauchen manchen guten Mann Zu ihrem Dienst auf dieser weiten Erde. Sie haben noch auf dich gezählt; sie gaben Dich nicht dem Vater zum Geleite mit, Da er unwillig nach dem Orkus ging.
Page 61 - Richtung, insbesondere über das Zusammenwohnen der Schüler mit anderen Personen, über ihre Überwachung, über die Regelung der Zeit für Arbeit und Erholung derselben, namentlich über die Pflichten des Hauses gegenüber' der Schule und Ähnliches gegeben werden. Diese Instruction ist von der Landesschulbehörde nach gepflogenem Einvernehmen mit der Landesstelle als Landes- Sanitätsbehörde zu genehmigen und in Druck zu legen. Ein Exemplar derselben ist zusammen mit der Haus- und Disciplinarordnung...

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