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Abdruck als Beilage
zur Gesez Sammlung für die
Königlichen Preußischen Staaten.

North Hermon Jea ation,
Bundes- Gesezblatt

des

Norddeutschen Bundes.

1870.

45[8FO

Enthält

die Geseze, Verordnungen x. vom 6. Januar bis 30. Dezember 1870.,
nebst einigen früheren Verträgen x. aus den Jahren 1868.
und 1869.

(Von No 401. bis incl. 601.)

No 1. bis incl. 51.

Berlin,

zu haben im vereinigten Gesetz-Sammlungs. Debits- und Zeitungs - Komtoir.

Chronologische Uebersicht

der in dem Bundes - Geseßblatt des Norddeutschen Bundes

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1869. 20. Febr.

Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde
und den Niederlanden.

42.

576.

547-561.

14. Janr.

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a

Freundschafts-, Handels- und Schiff.
fahrts Vertrag zwischen dem Norddeutschen
Bunde und den zu diesem Bunde nicht ge.
hörigen Mitgliedern des Deutschen Zoll und
Handelsvereins einerseits und Japan an
dererseits.

Freundschafts., Handels- und Schiff.
fahrts Vertrag zwischen Seiner Majestät
dem Könige von Preußen im Namen des Nord-
deutschen Bundes und des Zollvereins und den
Vereinigten Staaten von Mexiko.
Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen,
unter welchen der Handel Deutschlands in
Japan getrieben werden soll.
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines
Bevollmächtigten zum Bundesrathe
des Norddeutschen Bundes und des Deutschen
Zollvereins.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von
Bevollmächtigten zum Bundesrathe

des Norddeutschen Bundes und des Deutschen
Zollvereins.

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde
und dem Großherzogthum Baden wegen
wechselseitiger Gewährung der Rechtshälfe.
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes des Norddeutschen Bundes.

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Gefeß, betreffend die Kontrole des Bundes-
haushalts für das Jahr 1870.

6.

437.

47.

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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme des,
einen Theil der Stadt Magdeburg bildenden
Ortes Sudenburg in die Ï. Servisklasse.
Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde
und dem Großherzogthum Hessen wegen wech.
selseitiger Gewährung der Rechtshülfe.
Additional - Vertrag zu dem unterm 23./24.
Februar 1869. zwischen dem Norddeutschen
Bunde und Schweden abgeschlossenen Post.
vertrage.
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.
Gesez über die Ausgabe von Banknoten.
Gesez wegen Abänderung des Gesetzes vom 9.
November 1867., betreffend den außerordent
lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes
zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-
friegsmarine und der Herstellung der
Küsten vertheidigung.

Additional Vertrag zu dem zwischen den
Postverwaltungen des Norddeutschen Bundes
und der Vereinigten Staaten von Ame-
rika abgeschlossenen Vertrag für die Verbesse-
rung des Postdienstes zwischen den beiden
Ländern, unterzeichnet zu Berlin, den 21. Of-
tober 1867.

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Zollparlaments.

Bekanntmachung des dritten Verzeichnisses der-
jenigen höheren Lehranstalten, welche zur
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen-
schaftliche Qualifikation zum einjährig frei.
willigen Militairdienst berechtigt find.
Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymna
fien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte
in der griechischen Sprache dispensirten
Schüler zu den im §. 154. Nr. 2. c. der
Militair Ersazinstruktion vom 26. März
1868. bezeichneten Lehranstalten gehören.

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