XIX. Garantie des Großherzoglich Mecklenburg - Schwerin Geite 121 und Mecklenburg-Strelißischen Staatsgeseßes über die Mittel und Wege, um bei streitigen Fällen, in Angeles genheiten, welche die Landesverfassung betreffen, zur rechtlichen Entscheidung zu gelangen, vom 25. Mai 1818, XXVI. Sigung §. 127 XX. Beschlüsse über das dermalige Cassenwesen des ehemal. Reichskammergerichts, vom 16. Febr. und 6. Aug. 1818 128 XXI. Eigenthums-Uebergang der Reichskammergerichts-Gebäude zu Weßlar an Preußen, anerkannt in zwei Beschlüssen vom 5. Febr. und 6. Aug. 1818 XXII. Bundesschluß vom 20. August 1818 XLIII. Sigg. 130 131 133 134 140 XXV. Geschäftsordnung für die Bundestags-Commissionen, vom 29. April 1819, XV. Sigung §. 65. XXVI. Doctrinelle Interpretation einer Stelle des 7. Artikels der Bundesacte, nämlich Commissions-Gutachten über Entscheidung durch Einhelligkeit oder Stimmenmehrheit, als Provisorium durch die Mehrheit angenommen am 29. Juli 1819, XXVII. Sißung §. 155 XXVII. Beschlüsse über die Verrechnung der Kosten der Militär-Commission, vom 29. Juli und 5. August 1819. 156 XXVIII. Garantie des Vergleichs zwischen Oldenburg und Bremen über den Weserzoll zu Elsfleth, vom 26. Aug. 2. Artikel der Bundesacte, vom 20. September 1819, 4 145 158 VIL XXX. Provisorischer Beschluß über die in Ansehung der Uni- XXXIII. Modification des Beschlusses vom 26. Juni 1817 163 166 170 174 176 199 XXXV. Bundesschluß, das bei Aufstellung der AusträgalInstanzen zu beobachtende Verfahren betreffend, vom 3. August 1820, Plenarversammlung §. 2. XXXVI. Definitive Executions-Ordnung ( vgl. N. XXIX) zur Vollziehung der Beschlüsse des Bundestags und der Erkenntnisse der Austrägal - Instanzen, vom 3. August 1820, Plenarversammlung §. 3. XXXVII. Beschluß wegen Erfüllung der Vorschriften der Wiener Congreßacte über die Freiheit der Flußschifffahrt, vom 3. August 1820, Plenarversammlung §. 4. 209 XXXVIII. Befriedigung von Privat - Forderungen an die ehem. Reichs - Operations - Casse, durch Beschluß vom 5. October 1820, XXIX. Sigung §. 160. XXXIX. Grundbestimmungen wegen Uebernahme der Fe stungen Mainz, Luremburg und Landay von Seiten des deutschen Bundes, vom 5. October 1820, Plenarversammlung §. 2. Hierzu die in den Grundbestimmungen bezeichneten 203 211 212 Seite 1) Bestimmungen über das Vertheidigungs-System des deutschen Bundes in den Pariser Verträgen vom November 1815. 2) Bestimmungen über die einzelnen Bundesfestungen in den Verträgen zwischen den dieselben innehabenden Bundesstaaten und den europäischen Mächten; nämlich betreffend: 213 217 231 232 236 XL. Sammlung der Landesgeseße der Staaten des deut- 1) Kriegsverfassung des deutschen Bundes in ihren allgemeinen Umrissen und wesentlichen Bestimmungen, Plenarversammlung vom 9. April 1821. 2) Nähere Bestimmungen der Kriegsverfassung des deutschen Bundes in X Abschnitten, vom 12. April 1821 and vom 11. Juli 1822. 242 247 252 I. Die deutsche Bundes - Acte, vom 8. Juni 1815, Im Namen der allerheiligsten und untheils baren Dreieinigkeit, Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutsch lands, den gemeinsamen Wunsch hegend, den 6. Artikel des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 in Erfüllung zu sehen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behuf ihre Gesandten und Abgeord neten am Congresse in Wien mit Vollmachten versehen, nämlich : Seine Kaiserlich Königlich Apostolische Majestät, den Herrn Clemens Wenzeslaus Fürsten von Metters nich Winneburg-Ochsenhausen, Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des Königlich Ungarischen St. Stephansordens, Ritter des St. Andreas, des St. Alers ander-Newsky-Ordens und des St. Annenordens erster Classe, Großkreuz der Ehrenlegion, Ritter des Ordens vom Elephanten, des Ordens der Annunciation, des schwarzen Adlers und des rothen Adlers, des Seraphinenordens, des Toscanischen St. Josephordens, des St, Hubertsordens, des goldenen Adlers von Würtemberg, des Ordens der Treue von Baden, des St. Johannes von Je rusalem und mehrerer anderen Orden; Canzler des mili tärischen Marien- Theresienordens, Curator der K. K. Academie der vereinigten bildenden Künste, Kammerer, wirklichen geheimen Rath Seiner Majestät des Kaisers von Desterreich, Königs von Ungarn und Böhmen, Allerhöchstdessen Staats- und Conferenzminister, auch Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und ersten Plenipotentias rius am Congreß; und den Herrn Johann Philipp Baron von Wessenberg, Großkreuz des Königlich Sardinischen Ordens des St. Mauritius und St. Lazarus, wie auch des Königlichen Ordens der Baierischen Frone c., Kammerherrn und wirklichen geheimen Rath Seiner K. K. Apostolischen Majestät, Höchstdesselben zweiten Plenipotentiarius am Congreß. Seine Königliche Majestät von Preußen, den Herrn Fürsten von Hardenberg, Ihren Staatscanzler, Ritter des schwarzen und rothen Adlerordens, des Preußischen St. Johanniterordens, und des Preußischen eisernen Kreus zes, Ritter des Russischen St. Andreas, St. AlexanderNewsky-Ordens und St. Annenordens erster Classe; Großkreuz des Ungarischen St. Stephansordens, Großkreuz der Ehrenlegion, Großkreuz des Spanischen St. Carlsordens, Ritter des Sardinischen Annunciaten-, des Schwedischen Seraphinen-, des Dänischen Elephanten-, des Baierischen St. Huberts, des Würtembergischen goldenen Adler-, und mehrerer anderen Orden; und den Herrn Carl Wilhelm Freiherrn von Humboldt, Ihren Staatsminister, Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bes vollmächtigten Minister bei Ihrer K.K. Apostolischen Majes ståt, Ritter des rothen Adlerordens, des Preußischen eisernen Kreuzes erster Classe; Großkreuz des Kaiserlich Desterreichischen Leopolds, des Russischen St. Annenors dens, und des Ordens des Verdienstes der Baierischen Krone. Seine Königliche Majestät von Dänemark, den Herrn Christian Günther Grafen von Bernstorff, Ihren geheimen Conferenzrath, außerordentlichen Abgesands ten und bevollmächtigten Minister am Hofe Seiner K. K. Apostolischen Majestät, und Bevollmächtigten am Congreß; Ritter des Elephantenordens, Großkreuz des Danebrogs ordens und des Königlich Ungarischen St. Stephansor, dens; und den Herrn Joachim Friederich Grafen von |