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DIE MONATSNAMEN

IN LAGAS ZUR ZEIT URUKAGINAS.

Im Jahre 1912 veröffentlichte F. X. KUGLER, Sternkunde und Sterndienst in Babel, 2, 2, 1, 211-223 eine interessante Studie über die Monatsordnung in Lagas zur Zeit Urukaginas und seiner unmittelbaren Vorgänger. Alles, was sich damals sagen liess, wurde gesammelt, untersucht und scharfsinnig zu einer Richtigstellung der von DE GENOUILLAC, TSA p. XX befürworteten Ordnung der Monate combiniert.

Inzwischen sind nun viele neue Urukagina-Texte bekannt geworden. Und so lohnt es sich, K.'s Verzeichnis und dessen Auswertung im Lichte der vermehrten Kenntnisse nachzuprüfen und eine dem jetzigen Stande der Forschung entsprechende Zusammenfassung darzubieten. Dabei wird sich allerdings herausstellen, dass auch jetzt noch unser Wissen über dieses wichtige Kapitel so lückenhaft ist, dass nur von weiteren Texten und glücklichen Funden die endgültige Aufklärung erwartet werden kann.

Bei der Festsetzung der Monatsreihe dienten Kugler als Anhaltspunkte vor allem die knappen Kanzleivermerke: x gar-an, x ba-an, welche die Bürobeamten auf der Rückseite einiger Tafelarten anbrachten. Ein umfassendes Studium aller einschlägigen Texte jener Zeit zeigt in der Tat, dass es berechtigt ist, bei der Anordnung der Monatsreihe sich dieser Ausdrücke bei folgenden Textarten zu bedienen:

a) bei den grossen Getreidelieferungs-Listen (še-gar);

b) bei den Lohnlisten, welche die alten Schreiber kurz charakterisieren durch die drei Formeln 1) še-ba igi-nu-du, il, ša(g)-dub-aš-aš d. h. Gerstelöhnung an die igi-nu-du (Art von Gartenarbeitern, die hauptsächlich für die Bewässerung zu sorgen hatten), die Träger und alle, welche einzeln (nicht gemeinsam durch ihre Aufseher) ihren Lohn erhielten.

2) še-ba gìm dumu (1) d. h. Gerstelöhnung an die Sklavinnen und ihre Kinder;

3) še-ba gìm dumu TUR. TUR-la d. h. Gerstelöhnungen an die Sklavinnen und (ihre) Kinder der königl. Prinzen und Prinzessinnen.

Alle diese Texte, die zuweilen auch in kurzen Auszügen zusammengefasst werden, sind Listen über Getreidelieferungen und Auslöhnungen,

(1) In dieser Textart handelt es sich nicht um die engere Familie des Königs und die Hofdamen bzw. die Frauen und Kinder des königl. Harem's. Hierüber bei einer andern Gelegenheit. (Anders F. X. KUGLER, a. a. O. 207 ff).

die allmonatlich an das betreffende Tempelpersonal erfolgten (1). Das wird zuweilen ausdrücklich gesagt (še-ba itu(d)da = monatliche Gerstelöhnung). Dann folgt es auch daraus, dass diese selben Lieferungen und Auslöhnungen bis zu zwölfmal in einem Jahre stattfinden. Die Gerstelöhnung an die lù kur-KU (= dab)-ba-me d. h. die Pfründner (welche einige Male im Jahre Frohnden zu leisten hatten) erfolgte nicht in jedem Monate, abgesehen vielleicht vom 6. Jahre Urukaginas. In etwa kann aber auch diese Art von Lohnlisten dienlich sein, um die Reihenfolge der Monate festzustellen.

In den beiden folgenden Tabellen sind sämtliche Angaben zusammengestellt, die sich in den bis jetzt veröffentlichten Listen finden. Benutzt wurden auch die noch unpublizierten Urukagina-Texte des Berliner KaiserFriedrich-Museums. Diese sollen, sobald die Umstände es gestatten, in den ‹ ORIENTALIA veröffentlicht werden.

Eine weitere Vervollständigung und Bekräftigung durch die noch fehlenden einschlägigen Texte des brit. Museums und der Sammlung von J. Pierpont Morgan wäre dringend erwünscht. Besonders wäre es von grosser Wichtigkeit, die Monatsreihe für ein und dasselbe Jahr möglichst lückenlos herzustellen.

s. Taf. I und II.

Die erste Schwierigkeit bei der Erklärung der obigen Tabelle besteht darin, dass in den Texten ausser den oben angeführten Monatsnamen noch manche andere (2) erwähnt werden, von welchen freilich einige sicher blosse Varianten sind.

Danach wird es in jener Zeit wohl (wenigstens) zwei Monatsnomenklaturen gegeben haben; und so steht es nicht fest, ob in der vorangehenden Tabelle alle Namen zu ein und derselben Monatsreihe gehören.

Ein weiteres Hindernis bei der Benutzung der obigen Listen besteht in der Frage, ob die Zahlen vor gar-an, ba-an sich auf den in derselben Zeile stehenden Monatsnamen beziehen, oder auf den vorhergehenden. Vor allem so sagt K., a. a. O. 213, muss man sich von dem Irrtum freima

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(1) Wegen der häufigen phonetischen Ergänzung « da » wird wohl anzunehmen sein, dass itu aus itud abgekürzt ist.

Das Zeichen für Monat ist in den Texten Urukaginas und seiner Vorgänger verschieden von dem der späteren Texte; es ist ein «ud » mit eingefügtem senkrechten Keilchen. Nik. 258, 1 steht statt itu das Zeichen ušú d. h. šuš+ud. BARTON, UP 9 I 95 (Periode Agade) steht zweimal dasselbe Zeichen statt itu. Das legt die Vermutung nahe, dass in dem Zeichen itu das eingeschriebene Keilchem mit šuš identisch ist. Dann wäre nach altšumerischer Auffassung itu (Monat) = Mond =ušú (= ereb šamši, Br. 9249) Sonne oder Gestirn der Nacht.

(2) Sie wurden vollständig aufgezählt von LANDSBERGER, Der kultische Kalender der Babylonier..., 40-61 (vgl. Nachtr. 150). Nachzutragen sind noch: itu aNin-[d]ar é-bí(l)na nigin-gin-a, Fö. 78, 4, itu ki-lagar+sum šu-su-ga-a, Fö. 83; zu letzterem vgl. maš-da-ri-a ki-lagar+sum šu-su(g) (= bu+gunu)-ga-kam itu-udu-šú- še-a-ka, DP 215, 4. Das REC 231 vorausgesetzte Zeichen für lagar findet sich jetzt Fö. 163, 6 (Schreibfehler statt kid.? REC 178).

I Aus Listen über monatliche Getreide lieferungen und Löhnungen.

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chen, die Lieferung beziehe sich auf den vorgenannten Monat selbst; dieser ist der Abrechnungsmonat. Bei allmonatlichen Lieferungen (Löhnungen) ist nun von vornherein zu erwarten, dass die Ordnungszahl des Abrechnungsmonates um 1 höher ist als die Lieferung. Dem entspricht auch eine ganze Reihe von Tafeln, die daher die Festlegung mehrerer Monate und Schaltjahre ermöglichen ». In dem folgenden Abschnitte, welcher Positive Nachweise überschrieben ist, wird die aufgestellte Regel nicht weiter begründet, sondern angewendet.

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Ist vorstehende Regel wirklich zulässig?

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Gestützt auf Gudea, E 5. G 3, 5, wird angenommen, dass itu ezen Ba-ú auch zur Zeit Urukaginas der erste Monat des Jahres war; vgl. auch LANGDON RA 15 (1918), 157, 5. Wenn diese Voraussetzung richtig ist, kann der von K. angeführte Text TSA 10 als positiver Nachweis gelten. › Eine scheinbare Ausnahme von der Regel › ist (a. a. O. 222) DP 112, nach welchem im Festmonate der Göttin Ba-u die 11. Löhnung stattfand. Eine Lösung der Schwierigkeit wird durch die Annahme versucht, dass ‹ die Angabe 11-ba-an auf einem ursprünglichen Schreibfehler oder einem Irrtum des Kopisten beruht ». Nik. 64 und das jetzt neuhinzukommende VAT 4646 sind dabei nicht in Rechnung gezogen. Diesen drei sichern Texten gegenüber ist die Annahme eines Schreiberversehens wohl nicht mehr zulässig.

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Itu ezen Ba-ú war zur Zeit Urukaginas nicht der erste, sondern der letzte oder vorletzte Monat des Jahres. Damit fällt wohl die Hauptstütze für die in Frage stehende Regel. Doch unsere Tabelle bietet auch noch andere Anhaltspunkte gegen dieselbe. Nach 1 und 2, 10 und 11 konnten in einem Monate zwei Lieferungen bzw. Löhnungen stattfinden; die zweite ‹ an seinem Ende (til-la-ba), also die andere am Anfange, oder doch sicher vorher. Auch der Ausdruck egir..... ta, vgl. 3; 4, ist wohl in derselben Weise zu erklären. Diese zusammengesetzte Praeposition heisst zwar gewöhnlich nach; diese Bedeutung passt hier aber nicht gut. Denn es wäre doch viel einfacher gewesen, den betr. Monat anzuführen, als zu sagen, dass die Lieferung nach dem vorhergehenden Monat › erfolgt sei. Was die Ausdrücke til-la-ba und egir..... ta nahelegen, nämlich dass in allen Fällen, in welchen die Monatsnamen ohne diese Formeln angeführt werden, die Lieferung (Löhnung) am Monatsanfange geschah, sollte man auch von vornherein erwarten. Denn allmonatliche Getreidelieferungen an die Bierbrauerei, für Viehmast u. s. w., ebenso die allmonatliche Auslöhnung der Sklaven in Naturalien hatte doch am Anfange des Monats zu erfolgen. Wenn sie am Schlusse des Monats geschah, gilt sie für den folgenden Monat.

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Was könnte nun für ein Anlass vorliegen, die Abrechnung auf den folgenden Monat zu verschieben?

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Das Magazin lieferte das Getreide nicht an die einzelnen Personen, sondern an die Vorsteher der betr. Betriebe. Jeder einzelne ‹ Ausgang wurde vom Magazin gebucht, vgl. z. B. DP 146; 147; 148, und zwar selbst

verständlich nicht erst nach einem Monate, sondern sofort. Diese kleinen Einzeltäfelchen wurden dann an das Büro des Nu-banda geschickt, in wel. chem der Sitz der Zentralverwaltung des wirtschaftlichen Tempelbetriebes war. Hier wurden die verschiedenen kleinen Einzelberichte (dub-tur-tur) nach den feststehenden Schablonen auf grossen Tafeln (dub-dagal) zusammengefasst. Wann fand das statt? Offenbar dann, wenn die Einzelberichte vollzählig eingelaufen waren. Wann schickte das Magazin aber die Bescheinigungen über die einzelnen Getreidelieferungen an das Zentral-Büro? Am wahrscheinlichsten, wenn alle zusammen waren. Denn da eventuell am Ende des Monats die Lieferungen und Auslöhnungen für den folgenden Monat stattfinden konnten, hätte das Magazin ja im folgenden Monate über beide Lieferungstermine mit der Zentralverwaltung abrechnen können.

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Wenn aber jemand von vornherein erwartet, dass die Abrechnung sowohl über die am Anfange wie am Ende des Monats stattgefundene Getreidelieferung getrennt und zwar einen Monat später erfolgt sei, so hätte er mit der so festgestellten Regel wenig gewonnen. Denn unter allen Ordnungszahlen der Tabelle werden wenigstens zwei, meistens drei verschiedene Monatsnamen aufgeführt. Über diese Schwierigkeit hilft die obige Regel nicht hinweg. Auch die Annahme von Schreiberversehen und sonstigen scheinbaren Ausnahmen von der Regel › ist nicht zulässig. Denn dieser Ausnahmen sind nach obiger Tabelle so viele, dass sie unmöglich als solche bezeichnet werden können.

Auch durch die Annahme von Schaltjahren ist keine feste Ordnung in die Monatsliste zu bringen.

Schaltjahre wird es wohl schon zur Zeit Urukaginas gegeben haben, wenn darüber auch keine direkten Belege vorliegen. Nach TSA 35 fanden im 5. Jahre Urukaginas 13 der gewöhnlichen Monatslieferungen statt. Das beweist nicht notwendig, dass U. 5 ein Schaltjahr war. Die Texte des Jahres U. 6 haben so viele Eigentümlichkeiten, dass die Vermutung nahe liegt, Lagas habe sich in diesem Jahre auf den Krieg mit Umma vorbereitet. Unter anderm übernimmt vom 1. Monat des Jahres U. 6 an, vgl. Nik. 57, statt des Nubanda En-ig-gal der Agrig-gi En-šu-gi-gi) zum grössten Teil die Leitung des Wirtschaftsbetriebes im éa Ba-ú. Dieser änderte nicht nur die Schablonen der grossen Sammeltafeln, sondern auch Zeit und Art der Getreide-Lieferungen und Löhnungen. Als Vorbereitung für die Geschäftsübernahme konnte Eniggal die Monatslieferung für U. 6, 1 gegen Ende von U. 5, 12 noch selbst ausführen.

Wie dem aber auch sei, von vornherein ist es bei einem Kalender, welcher die Monate nach den verschiedenen Jahreszeiten benannte, zu erwarten, dass er auch einen Schaltmonat hatte. Der Nachweis aber, dass der Schaltmonat dem itu-gur-dub-ba voranging, scheint nach obiger Tabelle auch nicht mehr festzustehen. Denn die darin enthaltenen Erwägungen passen ja auf alle Monate der obigen Liste, und vor allem bringt die Annahme eines Schaltmonats keine Ordnung in dieselbe.

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