| Hans Fehr - 1800 - 504 pages
...Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Abs. 3. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubeusund Gewissensfreiheit besucht werden können. Dazu wurde den Kantonen in Art. 4 der Uebergangsbestimmungen... | |
| Bernischer Juristenverein - 1885 - 608 pages
...Beiträge die Bestrebungen der Kantone für das Unterrichtswesen, c. Ersetzung des jetzigen Lemma 4 («Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen nicht...wird der Bund die nöthigen Verfügungen treffen») durch folgendes Lemma: «Die Ausführung dieser Bestimmungen ist Sache der Gesetzgebung. •> 3. Brosi:... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Primarschulwcsen, sowie die Errichtung von Fortbildungsschulen und die Uncntgcltlichkeit des Realschuluuterrichtes. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können. Im Nebligen ist das gesammte Schulwesen durch... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können. Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen...ihrer Glaubensund Gewissensfreiheit besucht werden können. Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird der Bund die nöthigen... | |
| 1874 - 792 pages
...staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgelblich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens » und Gewissens» freiheit besucht werden können. Gegen Kantone, die diesen Verpflichtungen... | |
| 1876 - 278 pages
...aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können. Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen nicht...der Bund die nöthigen Verfügungen treffen. Art. 28. Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Derselbe hat das Recht, Ein- und Ausfuhrzölle zu erheben.... | |
| 1876 - 810 pages
...Leitung stehen soll. Der» selb« ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können. Art. 83. Den Kantonen bleibt es anheimgestellt... | |
| Karl Gareis, Gareis, Zorn - 1877 - 696 pages
...staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können." (Art. 27, Abs. 2 u. 3.) Durch diese Sätze... | |
| Switzerland. Eidgenössisches Departement des Innern - 1878 - 170 pages
...12. 58 ) ibidem, S. 13—15 u. 45. Hingegen wurde ein Antrag von Herrn Dtibs angenommen des Inhalts: «die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können.»°°) Ein Antrag des Herrn Carteret, alle... | |
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