der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen, mit Anmerkungen, Sachregister,
einem chronologischen und einem sachlichen Inhaltsverzeichnisse (Theil I bis V umfassend).
Alle Rechte aus dem Gesez vom 11. Juni 1870 sowie das Uebersehungsrecht sind vorbehalten.
Vorwort.
Dem vorliegenden Bande der Kolonial-Gesetzgebung ist zur Erleichterung der Benutzung des Werkes neben dem vervollständigten chronologischen Verzeichnisse eine systematische Uebersicht des Inhalts sämmtlicher fünf Bände vorangestellt worden.