Grossherzoglich staats-und regierungs-blatt1865 |
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... Anstalt mit dem Namen „ Adelheiden- Stift " zur Unterbringung und Verpflegung kranker Ortsangehöriger 400 fl .; der verstorbene Bildhauer Joseph Gruber zu Friesenheim in den dortigen Kirchenfond zur Anschaffung von Kirchenschmuck und ...
... Anstalt mit dem Namen „ Adelheiden- Stift " zur Unterbringung und Verpflegung kranker Ortsangehöriger 400 fl .; der verstorbene Bildhauer Joseph Gruber zu Friesenheim in den dortigen Kirchenfond zur Anschaffung von Kirchenschmuck und ...
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... Anstalt oder ein Fachstudium an einer Universität absolvirt haben . Allgemeine Aufnahmsbedingungen sind : zurückgelegtes siebenzehntes Lebensjahr und die in . § . 1 der Geseze aufgeführten Zeugnisse . Die speziellen Aufnahmsbedingungen ...
... Anstalt oder ein Fachstudium an einer Universität absolvirt haben . Allgemeine Aufnahmsbedingungen sind : zurückgelegtes siebenzehntes Lebensjahr und die in . § . 1 der Geseze aufgeführten Zeugnisse . Die speziellen Aufnahmsbedingungen ...
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... Anstalt mindestens drei Monate besucht haben . S. 11 . Die an der Anstalt zu vergebenden Stipendien werden nach den Bestimmungen der betreffenden Stiftungsbriefe verliehen und wird die Aufforderung zur Meldung jeweils von Seiten der ...
... Anstalt mindestens drei Monate besucht haben . S. 11 . Die an der Anstalt zu vergebenden Stipendien werden nach den Bestimmungen der betreffenden Stiftungsbriefe verliehen und wird die Aufforderung zur Meldung jeweils von Seiten der ...
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... Anstalt jeweils auf ein Jahr von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ernannt . Die Wahl Desjenigen aus der Zahl der Professoren , der Seitens der Anstalt zu diesent Amte® vorgeschlagen wird , findet in der Weise statt , daß je in ...
... Anstalt jeweils auf ein Jahr von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ernannt . Die Wahl Desjenigen aus der Zahl der Professoren , der Seitens der Anstalt zu diesent Amte® vorgeschlagen wird , findet in der Weise statt , daß je in ...
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... Anstalt nebst denjenigen Lehrern , welchen etwa außerdem von der Großherzoglichen Regierung das Recht der Theilnahme an demselben ausdrücklich verliehen worden ist . 1 -S . 27 . Der große Rath hat zu berathen und Beschluß zu fassen über ...
... Anstalt nebst denjenigen Lehrern , welchen etwa außerdem von der Großherzoglichen Regierung das Recht der Theilnahme an demselben ausdrücklich verliehen worden ist . 1 -S . 27 . Der große Rath hat zu berathen und Beschluß zu fassen über ...
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Expressions et termes fréquents
Abgaben allda Allerhöchst allgemeinen Arbeit Article Artikel August Ausnahme autres Baden Bahn beiden Bekanntmachungen des Großherzoglichen Benennung der Gegenstände besonderen Bestimmungen Betrag betreffend Betrieb bezeichneten Bezirksamt Bezug dans derselbe Dienst drei dritten droit einzelnen Entschließung ernennen ersten Ertheilung Exempts Falle fils folgende frei Freiburg Freiherr Friedrich Gebiete gefärbt Gegenstände gegenwärtigen gehörigen Gemeinde genannten Gerichts Gesetzes gleichen gnädigst bewogen gefunden Großherzoglich Badische Großherzogliches Ministerium Heidelberg höchster Hoheit der Großherzog höheren innerhalb Jahr Januar Johann Joseph Juli Juni Karlsruhe Kenntniß Königlich Württembergischen Königliche Hoheit Kranken Kreis Lande lichen Loos-Nr Loose Majestät Mannheim März Ministerium des Innern Mitglieder Namen November Nummer Gewinn öffentlichen Oktober Ordens Orte Pfarrer preußischen Rechte Regierung Regierungsblatt rohe Seite seront soll sowie Staaten Stelle Tage Tarife Theile Thlr Unmittelbare Verbindung Verordnung vertragenden Verwaltung Vorbehalt Waaren Wahl Wahlbezirk Werthes Wilhelm Wittwe Zoll Zollverein zweiten
Fréquemment cités
Page 444 - ... obligatoire jusqu'à l'expiration d'une année, à partir du jour où l'une ou l'autre des Hautes Parties contractantes l'aura dénoncée.
Page 333 - L'intervention des autorités locales aura seulement lieu dans les territoires des Hautes Parties contractantes pour maintenir l'ordre, garantir les intérêts des sauveteurs, s'ils sont étrangers aux équipages naufragés, et assurer l'exécution des dispositions à observer pour l'entrée et la sortie des marchandises sauvées.
Page 333 - Pour établir que les produits sont d'origine ou de manufacture nationale, l'importateur devra présenter à la douane de l'autre pays soit une déclaration officielle faite devant un magistrat siégeant au lieu d'expédition , soit un certificat délivré par le chef du service des douanes du bureau d'exportation, soit un certificat délivré...
Page 433 - Pays, des articles de journaux ou de recueils périodiques publiés dans l'autre, lorsque les auteurs auront formellement déclaré, dans le journal ou le recueil même où ils les auront fait paraître, qu'ils en interdisent la reproduction.
Page 43 - La présente Convention ne sera exécutoire qu'à dater du vingtième jour après sa promulgation dans les formes prescrites par les lois des deux pays. Elle continuera à être en vigueur jusqu'à six mois après déclaration contraire de la part de l'un des deux Gouvernements.
Page 333 - Les marchandises de toute nature, originaires de l'un des deux pays et importées dans l'autre, ne pourront être assujetties...