Grossherzoglich staats-und regierungs-blatt1865 |
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... gegenwärtigen Vertrag , sich gegenseitig alle Individuen , mit Ausnahme der eigenen Staats- angehörigen , auszuliefern , welche wegen eines der in Art . 2. aufgezählten Verbrechen von den zu- ständigen Behörden des einen Staates in ...
... gegenwärtigen Vertrag , sich gegenseitig alle Individuen , mit Ausnahme der eigenen Staats- angehörigen , auszuliefern , welche wegen eines der in Art . 2. aufgezählten Verbrechen von den zu- ständigen Behörden des einen Staates in ...
Page 75
... gegenwärtigen Uebereinkunft ausge- nommen . Es ist ausdrücklich festgeseßt , daß ein Individuum , dessen Auslieferung gewährt worden ist , in keinem Falle wegen eines vor seiner Auslieferung begangenen politischen Vergehens , noch wegen ...
... gegenwärtigen Uebereinkunft ausge- nommen . Es ist ausdrücklich festgeseßt , daß ein Individuum , dessen Auslieferung gewährt worden ist , in keinem Falle wegen eines vor seiner Auslieferung begangenen politischen Vergehens , noch wegen ...
Page 179
... gegenwärtigen Vertrages auf ihrem Gebiete angelegten Badischen Bahnstrecke nach vorausgegangener dreijähriger Kündigung an sich zu ziehen . Wird von diesem Rechte Gebrauch gemacht , so sind der Großherzoglich Badischen Regierung die ...
... gegenwärtigen Vertrages auf ihrem Gebiete angelegten Badischen Bahnstrecke nach vorausgegangener dreijähriger Kündigung an sich zu ziehen . Wird von diesem Rechte Gebrauch gemacht , so sind der Großherzoglich Badischen Regierung die ...
Page 182
... gegenwärtigen Vertrages vorgesehenen Rückkaufsrechte Gebrauch machen , so wird der geleistete Zuschuß , insofern derselbe nicht früher zurückerstattet worden sein sollte , an der Summe der zu erstattenden Kosten in Gegenrechnung ...
... gegenwärtigen Vertrages vorgesehenen Rückkaufsrechte Gebrauch machen , so wird der geleistete Zuschuß , insofern derselbe nicht früher zurückerstattet worden sein sollte , an der Summe der zu erstattenden Kosten in Gegenrechnung ...
Page 183
... gegenwärtigen Staatsvertrag die Zu- stimmung ihrer Stände , soweit dieselbe erforderlich ist , vor . Art . 27 . Der gegenwärtige Vertrag soll allseits zur allerhöchsten Ratifikation vorgelegt , und die Aus- wechslung der ...
... gegenwärtigen Staatsvertrag die Zu- stimmung ihrer Stände , soweit dieselbe erforderlich ist , vor . Art . 27 . Der gegenwärtige Vertrag soll allseits zur allerhöchsten Ratifikation vorgelegt , und die Aus- wechslung der ...
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Expressions et termes fréquents
Adelsheim Amtsgericht Amtsgerichtsbezirk Anlehens Anstalt Antrag Article Artikel August autres Baden Badischem Gebiet Bahn Bahnstrecke Behörde Bekanntmachung des Großherzoglichen Bekanntmachungen der Miniſterien Benennung der Gegenstände Bestimmungen Betrieb Betriebsverwaltung Bezirksamt Bezirksforſtei Bezirksförster Bruchsal deſſen Direktion douane droit Eisenbahn Erlaubniß ernennen Exempts Forstgericht Frei Frei Freiburg Freiherr Frevler Fuß Gemeinde Gerichtsnotar Gesetzes gnädigst bewogen gefunden Göler von Ravensburg Großherzoglich Badischen Regierung Großherzogliches Handelsministerium Großherzogliches Ministerium Großherzogthum Gulden Heidelberg Hoheit der Großherzog Hoheit des Großherzogs iſt Jahr Januar Jestetten Kammerherr Karl Karlsruhe Klaſſe Königlich preußischen Königlich Württembergische Regierung Königlich Württembergischen Königliche Hoheit Kranken laſſen Loose Lörrach Majestät März Maßstab Meckesheim Ministerium des Innern Mosbach muß Neudenau Notar Notariatsdistrikt Nummer Gewinn Obligationen Offenburg Osterburken Pfarrer QUINTAL Ratifikation Regierungsblatt rohe Schuldverschreibungen seront ſind Sinsheim soll sowie Tauberbischofsheim Thlr Uebereinkunft Verbindungsbahn Vereinsstaaten Verfügungen und Bekanntmachungen Verordnung vertragenden Theile Verwaltung Verzollung Vollzug Waaren Wahlbezirk Walldürn Werthes Württembergischem Gebiete Zähringer Zoll Zollverein
Fréquemment cités
Page 444 - ... obligatoire jusqu'à l'expiration d'une année, à partir du jour où l'une ou l'autre des Hautes Parties contractantes l'aura dénoncée.
Page 326 - L'intervention des autorités locales aura seulement lieu dans les territoires des Hautes Parties contractantes pour maintenir l'ordre, garantir les intérêts des sauveteurs, s'ils sont étrangers aux équipages naufragés, et assurer l'exécution des dispositions à observer pour l'entrée et la sortie des marchandises sauvées.
Page 310 - Pour établir que les produits sont d'origine ou de manufacture nationale, l'importateur devra présenter à la douane de l'autre pays soit une déclaration officielle faite devant un magistrat siégeant au lieu d'expédition , soit un certificat délivré par le chef du service des douanes du bureau d'exportation, soit un certificat délivré...
Page 433 - Pays, des articles de journaux ou de recueils périodiques publiés dans l'autre, lorsque les auteurs auront formellement déclaré, dans le journal ou le recueil même où ils les auront fait paraître, qu'ils en interdisent la reproduction.
Page 43 - La présente Convention ne sera exécutoire qu'à dater du vingtième jour après sa promulgation dans les formes prescrites par les lois des deux pays. Elle continuera à être en vigueur jusqu'à six mois après déclaration contraire de la part de l'un des deux Gouvernements.
Page 310 - Les marchandises de toute nature, originaires de l'un des deux pays et importées dans l'autre, ne pourront être assujetties...