| Switzerland - 1894 - 1062 pages
...Sprengstofflager, sowie in denjenigen Abteilungen eines Hafens gestattet, welche von der Hafenbehörde dazu angewiesen sind. Die Ladestelle darf während...Aus- und Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit festund hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Sprengstoff gefüllten Behälter dürfen nicht... | |
| Austria - 1904 - 612 pages
...der Hafenbehörde dazu angewiesen sind. Die Ladestelle darf während ihrer Benützung dem Publicum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise...Aus- und Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit festund hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Explosivstoff gefüllten Behälter dürfen nicht... | |
| 1894 - 1322 pages
...während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise das Aus- oder Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Sprengstoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder zugelassen werden,... | |
| Potsdam (Regierungsbezirk) - 1879 - 764 pages
...Labestelle darf dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise das Eiw oder Ausladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit erplofiven Stoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder daselbst... | |
| Bavaria (Germany). - 1880 - 508 pages
...Ladestelle darf dem Publi» lum nicht zugänglich fein und ist, wenn ausnahmsweise das Ein» oder Ausladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit explosiven Stoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder daselbst... | |
| Magdeburg (Germany) - 1882 - 398 pages
...Ladestelle darf dem Publikum nicht zugänglich sein, und ist, wenn ausnahmsweise das Ein- oder Ausladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit explosiven Stoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder daselbst... | |
| 1893 - 874 pages
...während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise das Aus- oder Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Sprengstoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder zugelassen werden,... | |
| C. Häussermann - 1894 - 146 pages
...während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnahmsweise das Aus- oder Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Sprengstoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf die Ladestelle gebracht oder zugelassen werden,... | |
| Switzerland - 1895 - 808 pages
...gestattet, welche von der Hnfenbehörde dazu angewiesen sind. Die Ladestelle darf während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn...Aus- und Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit festund hochstehenden Laternen zu erleuchten. Die mit Spreng•stoff gefällten Behälter dürfen nicht... | |
| Bavaria (Germany). - 1901 - 1632 pages
...Sprengstofflllger, fowie in denjenigen Abtheilungen eines Hafens gestaltet, welche von der Hafenbehörde dazu angewiesen sind. Die Ladestelle darf während...dem Publikum nicht zugänglich sein und ist, wenn ausnllbmsweile das Aus- und Einladen bei Dunlelbeit stattfindet, mit sestund hochstehenden Laternen... | |
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