187 Beilage Nr. II. Bescheinigung (Gegenschein) über geleistete Führen und Vorspannspferde. Regiment, Detachement ic. (den Unterzeichneten) wurden von der Gemeinde folgende Fuhren und Vorspannspferde gestellt, und zwar: Bemerkung: Die Gegenscheine werden eben so ausgestellt, und vom Ortsvorstand der Gemeinde, welche die Fuhren geleistet hat, unterzeichnet. Beilage Nr. III. Bescheinigung (Gegenschein) über geleistete Vergütung für Militärfuhren und Vorspannspferde. Bemerkung: Die Gegenscheine werden eben so ausgefertigt mit der einzigen Abänderung, daß am Schlusse ftatt des Empfangs, die richtige Zahlung beurkundet wird, und daß dieselben von dem Commandirenden und dem Rechnungsführer unterzeichnet werden. Zahlungs-Tarif Beilage Nr. IV. für die nach Artikel 3. des Gesezes vom 11. April 1844, Regierungsblatt Nr. VIII. zu leistenden Vergütungen für Militär-Fuhren und Vorspanns-Pferde. bei der unterzeichneten Kaffe gegen Rückgabe der Loose baar bezahlt; wer die Zahlung früher zu empfangen wünscht, kann solche gegen Abzug eines Disconto à 11⁄2 Kreuzer vom Gulden erhalten. Die von den früheren sechs Ziehungen noch rückständigen Loose sind in der beifolgenden Liste verzeichnet. Großherzoglich Badische Amortisationskasse. |