Images de page
PDF
ePub

versicherte, aber sodann beifügte:

«

[ocr errors]

Nun, und wenn wir soll der Schweiz kein

durch die Schweiz gehen müssen, so Leid geschehen, es soll Alles richtig bezahlt werden; und da mich das viel kostet, so wird es mir selbst viel daran gelegen sein, dass die Truppen sich nicht aufhalten; übrigens haben wir ja alle einen Zweck, auf den man hinwirken muss. > Meine Vorstellung, wie nachtheilig es sein würde, wenn gleich Anfangs der Schweizerboden durchzogen würde, ward nicht beantwortet, und ich schritt also weiter, indem ich Basel und Genf der grössten Gefahr ausgesetzt zeigte. Der Kaiser sprach sogleich von Basel, und mit sichtbarem Antheil; er fragte mich, ob die Franzosen sich nicht gegen Basel zu verschanzt hätten, worauf ich den Kaiser neuerdings versicherte, dass die Vorwerke von Hüningen die Brücke von Basel bestrichen und die ganze Stadt zu zerstören drohten. << Nun, was haben Sie dann für Gegenanstalten gemacht?», fragte der Kaiser. Alles was immer möglich wäre, einen Ueberfall abzuwehren; die Lage der Stadt sei aber zu einer anhaltenden Vertheidigung gegen grosse Uebermacht nicht beschaffen. Ich benutzte diese Gelegenheit, nochmals Seine Majestät von dem besten Willen der Schweiz zu versichern, dass sie sich aber ausser Verhältniss mit andern Staaten in Bezug auf Mitwirkung befinde; bei äusserst geringen Mitteln seien die bisherigen Anstrengungen schon tief empfunden, und das Volk und die Armee überzeugt, dass dieselben ihm alle Sicherheit verbirgten und die Durchzüge abwenden würden; dass ferner die Verfassungen den Regierungen keinen unbedingten Einfluss auf das Volk gewährten, dass, wenn keine Durchzüge statthätten, die Schweiz sich desto besser selbst vertheidigen könnte, und dass die Franzosen schwerlich das Gebiet der Schweiz, noch besonders Genf und Basel, ohne den mindesten Nutzen gegen alles Völkerrecht zu beschädigen wagen würden. < Ach, die Franzosen achten die Völker- und Menschenrechte nur, wenn sie

sie für sich brauchen, » war die schnelle Bemerkung des Kaisers.

Ich bat nun, dass, wenn es wirklich die Nothwendigkeit erfordern sollte, dass Truppen über unsern Schweizerboden marschiren müssten, es Seiner Majestät gefallen möchte, davon zeitige Anzeige an das Präsidium der Tagsatzung geben zu lassen; der Kaiser neigte sich bejahend. Dann sagte der Kaiser, als ich ihm mein Vaterland schliesslich empfahl und die Bemerkung beifügte, dass ich unter allerhöchster Protektion meinem Vaterland gern so nützlich als möglich wäre: « nun, nun, wenn ich der Schweiz etwas Angenehmes erweisen kann, so will ich es von Herzen gern thun. »

Dieses sind in gedrängter Kürze die Aeusserungen Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, welche sehr verbindlich sind, jedoch keinen Zweifel übrig lassen, dass die Schweiz nicht durchzogen werde.

Bei dem Feldzeugmeister von Duca gelang es mir, meiner Instruktion gemäss von einem Punkte zum andern, das heisst in Bezug auf Vorstellungen fortzuschreiten. Sehr gütig wurde ich angehört, aber das Lächeln des Herrn Feldzeugmeisters war so ungefähr, als ob er sagen wollte: «guter Freund, es ist Alles schon, wie es sein wird. » Viele Verbindlichkeiten, aber keine Hoffnungen. »

(Absch. III, 550.)

Nachdem auf diese Weise keine Aussicht mehr vorhanden war, den Durchzug fremder Truppen abzuwenden, musste die nöthige Instruktion über deren Verpflegung erlassen werden, welche zwischen dem Generalmajor v. Steigentesch und dem österreichischen Oberverpflegungsverwalter einerseits und den Herren Landammann Zellweger und Rathsherr Ott andrerseits verabredet wurde. Die Grundlagen hiezu waren die folgenden:

«a. Von beiden Seiten hat man die Nothwendigkeit gefühlt, dass schweizerische Stabsoffiziere sich an den Orten einfinden, wo k. k. österreichische Truppen das eidgenössische Gebiet betreten, um die Kolonnen zu begleiten, durch ihre Verwendung so viel als möglich Willkür und Unordnung zu verhüten und den Ortsbehörden zu einem erwünschten Einverständniss mit den Truppenkommandanten behülflich zu sein. Daher wurde der Herr eidgenössische General ersucht, solche Stabsoffiziere als Kolonnenführer alsobald zu bezeichnen.

b. Ueber die Stärke der Reservearmee, welche von des Erzherzogs Ferdinand Königlicher Hoheit befehligt wird, hat man zwar keine bestimmten Angaben erhalten! nach dem vorliegenden Verpflegungsetat kann aber dieselbe mit ziemlicher Zuversicht wenigstens auf dreissigtausend Mann und etwa sieben- bis achttausend Pferde angesetzt werden.

c. Die Regulirung der Kantonirungen hängt von dem Gutbefinden der Ortsbehörden ab und es sind daher die in der Verpflegungsliste angegebenen Ortschaften nur als Bezeichnung der Gegend, wo die Truppen in die Nachtquartiere verlegt werden sollen, anzusehen.

d. Die geforderten Haferrationen können um ein Dritttheil vermindert werden, wenn das Quantum des Heues im gleichen Verhältniss erhöht wird.

e. Die Truppen führen Lebensmittel für einige Tage mit sich, aber um ihren Unterhalt in den ersten Tagen ihres Vordringens in Frankreich zu sichern. Für den Transport werden die Pferde aus Schwaben bis zur französischen Grenze beibehalten und nur, um einen allfälligen Abgang zu decken, ist es nothwendig, dass zu Schaffhausen ungefähr hundert Pferde und ebenso viel in der Gegend von Baden und Brugg in Bereitschaft gehalten werden.

f. Wo österreichische Truppen mit eidgenössischen beisammen in Quartieren liegen, behalten die Offiziere der letz

tern die Polizeiaufsicht und das Platzkommando. Wenn Klagen über militärische Bedrückung oder Unbill entstehen, haben sich die eidgenössischen Kolonnenführer an Seine Königliche Hoheit den Erzherzog Fer linand unmittelbar zu wenden.

g Die Vergütung für die Verpflegung betreffend, waltet noch ein bedeutender Unterschied zwischen denjenigen Preisen, die man schweizerischer Seits als zugestanden durch die k. k. österreichische Verwaltung in den Jahren 1813 und 1814 forderte, und jenen, welche der österreichische Kommissär als solche anerkennt; man wird trachten, diesen Unterschied zu berichtigen und für die erstern Angaben, wo möglich, den Vorzug zu gewinnen.

h. Anstatt aber einer umständlichen und weitläufigen Liquidation hat man den Gedanken gehabt, wo möglich über eine Aversalsumme im Durchschnitt übereinzukommen. Dieser Antrag wurde zwar weder von dem General v. Steigentesch noch von dem österreichischen Verpflegungskommissär abgelehnt. Beide äusserten aber die Ansicht, die diessfallsige Verhandlung werde nicht in Zürich, sondern in dem k. k. Hauptquartier statthaben. » (Absch. III, 553-554.)

Eine definitive Vereinbarung findet sich seltsamerweise nirgends mehr vorgemerkt, weder im Protokoll noch in den Missiven (Absch. III, 555, Anm.)'); es

1) Dagegen finden sich im Korrespondenzbuch des eidg. Generals, pag. 97 und folgende: 1. ein Bericht an die Tagsatzung über den Einmarsch bei Basel, Rheinfelden und Schaffhausen; 2. die nachstehende « geheime Instruktion » für vier verschiedene Kommissäre, welche der General den einmarschirenden fremden Truppen entgegenschickte; 3. das ebenfalls nachstehende Beglaubigungsschreiben für dieselben zu Handen des Kommandirenden der Alliirten; 4. ein entsprechendes Anzeigeschreiben an v. Steigentesch, worin der General sagt: diese Kommissäre seien << nur als Mittelspersonen zwischen den Korps-Kommandanten und den Civilbehörden und Einwohnern» anzusehen und man hoffe

ist daraus zu schliessen, dass überhaupt keine weitere erfolgte, was auch aus den späteren Unterhandlungen mit Steigentesch wahrscheinlich wird.

auf gefällige Mitwirkung von Steigentesch mit demjenigen Vertrauen, welches Hochdero oft erwiesener Eifer für den günstigen Fortgang der guten Sache und freundschaftlichen Bestimmungen für die Schweiz begründet haben. Ew. Hochwohlgeboren wissen, dass in der Schweiz keine Magazine sind. Die Jahreszeit ist ungünstig, indem viele Produkte noch mangeln; es ist daher möglich, dass bei dem besten Willen für die Lieferungen einige Nachsicht nöthig sein wird; das Militär ist bisweilen rasch und besonders in fremdem Lande. Ohne bestimmtes ausdrückliches Verbot könnten daher Einzelne sich vielleicht zu Selbsthülfe oder Gewaltthätigkeiten gegen Landesbewohner verleiten lassen, welche in unserem Lande schlechterdings nicht angehen. Die Erfahrung des Durchmarsches von 1813, wo leider einige Korps sich Misshandlungen oder Drohungen mit dem Stocke gegen Einwohner erlaubt und zu Thätlichkeiten Anlass gegeben hatten, leitet zu dem Gefühl der Nothwendigkeit einer Vorkehr desshalb.»

Geheime Instruktion Nr. 333 4 Expeditionen, den 16. Juni.

[merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small]

Kolonne alliirter Truppen, welche mit Bewilligung der h. eidgenössischen Tagsatzung das Schweizergebiet auf diesem Punkt betreten wird, ankommt, so wird der Herr . . . . . . sich durch mitgehendes Schreiben bei dem Ober-Kommandanten der Kolonne als Begleiter während der Dauer des Durchmarsches über SchweizerBoden legitimiren.

[blocks in formation]

1. Den schweizerischen Autoritäten und Einwohnern bestmöglichst an die Hand gehen, durch Berichte zu Herbeischaffung der erforderlichen Lieferungen in Brod, Fleisch, Gemüse, Hafer, Heu, Stroh und übrigen Gegenständen, welche von dem Kommandirenden zu Handen seiner Untergebenen gefordert werden. Er wird dafür sorgen, dass nicht mehr als das Nothwendigste gefor

« PrécédentContinuer »