Chronologische Uebersicht. 1855. Februar. Auf dem rechten Flügel der Alliirten wird zum Schuß der Schiffer. 21.-24. vorstadt (Carabelnaja) vor der Bastion Nr. 1. auf der östlichen Seite der Kielschlucht am nördlichen Abhang des Sapunberges von den Ruffen das Werk Selenginst angelegt. 24. Vergeblicher Angriff der Franzosen auf das neue Werk Selenginsk. 28.-1. März. Die Ruffen legen füdöstlich von dem Werk Selenginsk auf der Höhe des Sapunberges das Werk Wolhynien an. März. 1. Fürst Menschikoff wird des Oberbefehls enthoben. 10.-11. Die Ruffen errichten auf der Höhe des Hügels (mamelon vert) vor dem Malakoffthurm (Bastion Korniloff, Nr. 2.) die Lünette Kamtschatka und legen Jägergräben davor an. 12. Omer Pascha kommt in das Lager vor Sebastopol, um den weiteren Kriegsplan mit den Obergeneralen der Alliirten zu verabreden. Nr 320. 15. Zwischen Sardinien und der Pforte wird ein Allianz-Tractat abge- Aftenstück 15. Die Wiener Konferenzen werden durch Graf Buol eröffnet. Als nr. 342. S. 81. Atkenstüc Nr. 342. S. 93. Nr. 342. S. 103. Nr. 342. C. 105. 1855. lungen der Großmächte. Keine einseitige bewaffnete Intervention. 7) Gegenseitige Verpflichtung der Höfe, Ruhestörer weder in den Fürstenthümern noch in den anstoßenden Ländern zu belaffen. März. 17. Angriff der Franzosen auf die ruffischen Jägergräben und die Kamtschatta-Befestigung (Mamelon). Der Angriff wird abgeschlagen. 17. Zweite Sigung der Wiener Konferenz. Discussion über den ersten Punkt. Rußland schlug vor: bei der jeßigen Berathung des allgemeinen Friedensvertrages sich mit Aufstellung von allgemeinen Prinzipien zu begnügen. Der Status quo, die bestehende innere Organisation sei demnach als Grundlage festzuhalten und vorläufig durch den Friedensvertrag zu sanctioniren. Späterhin sollten, die Wünsche des Landes zu Rathe gezogen werden, ob und welche Aenderungen des Status quo rathsam erschienen. Dieser Vorschlag Rußlands wird nicht acceptirt. Rußland spricht sein Bedauern aus, daß Preußen nicht vertreten ist. Desterreich, England, Frankreich theilen es, indem sie auf ihre Bemühungen hinweisen, Preußen zur Theilnahme an den Konferenzen zu bewegen. Zum Prokesch'schen Entwurf über die weitere Berathung schlägt Rußland vor: 1) daß zu dem allgemeinen Freiheitsbrief die Wünsche des Landes zu Rathe gezogen werden sollen und jedes Land einen besondern erhält; 2) die bestehende bewaffnete Macht ist aufrecht zu erhalten; die Vermehrung hängt von der Zustimmung der Nachbarstaaten ab. 19. Dritte Sigung der Wiener Konferenz. Die Discussion über den ersten Punkt wird zum Abschluß gebracht und ein Uebereinkommen gewonnen. Daffelbe entspricht im Ganzen dem Prokesch'schen Entwurf. In Betreff der Reorganisation der inneren Verwaltung ist jedoch viel bedeutenderes Gewicht auf die Berücksichtigung des Status quo gelegt, als in dem Prokesch'schen Entwurf; die Wünsche des Landes sollen ferner dabei zu Rathe gezogen werden: in beiden Punkten den russischen Vorschlägen genähert. 21. Vierte Sizung der Wiener Konferenz. Es wird zur Verhandlung über den zweiten Punkt: Freiheit der Schifffahrt auf der untern Donau, geschritten. Baron Prokesch legt einen Entwurf vor, mit folgenden Bestimmungen: 1) §§ 108-110 der Wiener Kongreßafte auf die untere Donau anzuwenden. Dahin gehendes Arrangement unter die Garantie der Großmächte zu stellen. 2) Schifffahrt foll von jeder Last und Hinderniß befreit werden. 3) Zur Beseitigung der Hindernisse sofort die Arbeiten zu beginnen; zur Bestreitung der Kosten können Zölle gleichmäßig für alle Nationen erhoben werden. 4) Ausführung und Kontrole dieser Bestimmungen Delegirten der Großmächte zu übertragen; ein Coder zu entwer fen, der von den Mächten geprüft und zum Gesez erhoben wird. Jede kontrahirende Macht wird das Recht haben, 1 bis 2 Schiffe an der Mündung der Donau aufzustellen. 5) Aus Delegirten der Uferstaaten wird zur Handhabung und Ausführung der getroffenen Bestimmungen eine Executiv-Kommission bestellt und mit nöthigen Vollmachten ausgerüstet; ihre Entscheidungen sollen für die Uferstaaten obligatorisch sein. 6) Die Befestigungen der Russen auf den Inseln des Donau-Delta sind nicht wieder herzustellen. Quaran= 1855. tainen zu beseitigen. Wenn es die Executiv-Kommission für nöthig März. 21. 22. Verhandlungen in der preuß. zweiten Kammer über den Antrag der 23. Fünfte Sigung der Wiener Konferenz. Fortsetzung der Discussion attenftüc |