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zösische König Ludwig XVIII., als der englische Minister Castelereagh persönlich mit Metternich übereinstimmten und daß ein öffentliches Bekenntniß zu den im Protocoll niedergelegten Ansichten und Bestimmungen nur aus Rücksicht auf die englische und französische Nation von ihren Vertretern beim Congreß unterlassen worden war. Den deutschen Höfen wurde unter dem 8. Dez. 1820 durch eine Circulardepesche eine Mittheilung über die ersten Resultate der troppauer Conferenzen gemacht (Urkunde 5).

War man nun aber auf Seite der nordischen Höfe einig, die constitutionelle Charte in Neapel nicht zu dulden; so bot doch das Einschreiten gegen die dortigen Neuerungen in so ferne Schwierigkeit, als der König von Neapel seine Einwilligung zu den Veränderungen gegeben hatte und somit aller Grund wegfiel, verlegten monarchischen Interessen in diesem Königreich zu Hülfe zu kommen. In der Proclamation vom 6. Juli 1820 hatte der König Ferdinand I. erklärt, daß er von ganzem Herzen in den Wunsch seines Volkes nach einem conftitutionellen Gouvernement mit einstimme, freilich wohl auch an demselben Tage, Alter und Krankheit vorschüßend, die Regierung seinem Sohne Franz, Herzog von Calabrien, übergeben, aber Tags darauf, 7. Juli, wiederum in einer Proclamation kund gethan, daß er die vom Volke ge= wünschte spanische Constitution von 1812 anerkenne und feierlich beschwören wolle, auch alle Handlungen sanctionire, welche sein Sohn vornehmen werde, um diese Constitution in Ausführung zu bringen. Der Prinz-Regent hat die neue Constitution sodann auch wirklich am 18. Dez. 1820 feierlich beschworen. Sehr wahrscheinlich würde der König, so lange er sich in seinem Königreich aufhielt, in allen officiellen Erklärungen eine Uebereinstimmung mit dem Volkswillen gegeben haben, die ihm allerdings nicht von Herzen gehen mochte, zu welcher ihn aber die bedenklichen Verhältnisse aufforderten; und es schien dem Congresse daher nöthig, vor Allem den König von Neapel in eine unabhängige Lage zu verseßen. Man kam in dieser Absicht überein, den Congreß in eine näher an Italien liegende Stadt, nach Laybach, der Hauptstadt von Krain, zu verlegen und den König von Neapel dorthin einzuladen. Am 20. Nov. 1820 gingen Schreiben der nordischen Monarchen, am 3. Dez. auch ein Brief des französischen Königs an Ferdinand ab, welche ihn aufforderten, nach Laybach zu kommen und an den dortigen Conferenzen Theil zu nehmen (Urkunden 2 und 3); Ferdinand antwortete am 11. Dez. in einem gerührten Schreiben (Urkunde 4). In den ersten Tagen des Januar 1821 trafen die Kaiser von Rußland und Destreich, auch der König von Neapel in Laybach ein. Lezterer hatte mit Mühe die Genehmigung der neuen Stände zur Reise erhalten; er versprach die Differenzen mit den nordischen Mächten zu vermitteln, gab aber schon am 28. Jan. 1821 von Laybach aus eine Erklärung an seinen Sohn, den Prinz-Regenten, daß die Mächte die Neuerungen in Neapel nicht duldeten, und es außer seiner Macht liege, ihre Entschlüsse zu

darthun, welcher sich ernstlich mit den Gefahren zu beschäftigen hätte, die aus den politischen Erschütterungen der pyrenäischen Halbinsel und Italien's für Europa hervorgehen könnten. Als der Kaiser von Rußland für die Abhaltung eines solchen Congresses gewonnen war, wandte sich Metter= nich mit um so sichererem Erfolge an Preußen. Im October 1820 versammelten sich also in Troppau (in östreichisch Schlesien) der Kaiser von Oestreich, der Kaiser von Rußland, der König von Preußen, der Erzherzog Rudolph, der Großfürst Nikolaus, der Kronprinz von Preußen, die östreichischen Diplomaten Fürst Metternich, Graf Zichy, die Hofräthe v. Genz und Mercy (beide als Protocollführer), die russischen Diplomaten Graf Nesselrode, Graf Capo d'Istrias, Fürst Wolchonsky, Graf Golowkin, Graf Alopaus, die preußischen Diplomaten Fürst Hardenberg und Graf Bernstorff. England war durch den englischen Gesandten am wiener Hofe, Lord Stewart, Frankreich durch den Grafen de la Ferronaye (französischen Gesandten in Petersburg) und Marquis Caraman (französischen Gesandten in Wien) vertreten. Auch der neapolitanische Gesandte in Wien, Fürst Ruffo, der die Veränderungen in Neapel nicht anerkannt hatte, nahm Theil. Kaiser Alexander war anfangs mehr einem gemäßigt liberalen, vermittelnden Systeme zugeneigt, welches, vornehmlich von dem Grafen Ferronage und Capo d'Istria vertreten, keine völlige Rückführung der neapolitanischen Zustände auf den alten Fuß, sondern nur eine Ab= änderung der neuen Verfassung in einem mehr monarchischen Sinn für nöthig fand. Da aber gerade in dieser Zeit ein Aufstand unter dem petersburger Garderegiment Semenowski ausgebrochen war, von dem Metternich durch seinen Schwager, den östreichischen Gesandten in Petersburg, früher Nachricht erhalten hatte, als der Kaiser selbst, benügte der Fürst diese Veranlassung, den Kaiser zu bedeuten, wie nun der Geist der Meuterei auch seine eigene Armee ergreife, wies dabei auf den trozigen. Widerstand des Reichsrathes von Warschau, auf die Erfolge der Revolution in Portugal hin und erklärte, daß er kein anderes Mittel zur Unterdrückung des Schwindels kenne, der ganz Europa zu ergreifen drohe, als eine innige Erneuerung der heiligen Allianz und die offene Erklärung und Durchführung des Principes der bewaffneten Intervention in allen Fällen, wo eine Abweichung von den Verträgen von 1815, set es nun in Bezug auf die Regierungsform oder auf das Gebiet eines Staates zum Vorschein komme. Als der Kaiser Alerander sich geneigt zeigte, auf diesen Vorschlag einzugehen, faßte Metternich sogleich selbst das Protocoll ab, und dasselbe wurde von den nordischen Monarchen unterzeichnet, noch ehe die Gesandten von Frankreich und England Etwas davon erfahren hatten. Leßtere unterschrieben nun zwar dieses Protocoll nicht, England protestirte vielmehr durch eine Circulardepesche des engl. Ministers Castelereagh vom 19. Jan. 1821 an die englischen Gesandtschaften entschieden gegen das aufgestellte Princip der bewaffneten Intervention (Urkunde 6); aber man wußte wohl, daß sowohl der fran

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zösische König Ludwig XVIII., als der englische Minister Gastelereagh persönlich mit Metternich übereinstimmten und daß ein öffentliches Bekenntniß zu den im Protocoll niedergelegten Ansichten und Bestimmungen nur aus Rücksicht auf die englische und französische Nation von ihren VerDen deutschen Höfen tretern beim Congreß unterlassen worden war. wurde unter dem 8. Dez. 1820 durch eine Circulardepesche eine Mittheilung über die ersten Resultate der troppauer Conferenzen gemacht (Urkunde 5).

War man nun aber auf Seite der nordischen Höfe einig, die con= ftitutionelle Charte in Neapel nicht zu dulden; so bot doch das Einschreiten gegen die dortigen Neuerungen in so ferne Schwierigkeit, als der König von Neapel seine Einwilligung zu den Veränderungen gegeben hatte und somit aller Grund wegfiel, verlegten monarchischen Interessen in diesem Königreich zu Hülfe zu kommen. In der Proclamation vom 6. Juli 1820 hatte der König Ferdinand I. erklärt, daß er von ganzem Herzen in den Wunsch seines Volkes nach einem conftitutionellen Gouvernement mit einstimme, freilich wohl auch an demselben Tage, Alter und Krankheit vorschüßend, die Regierung seinem Sohne Franz, Herzog von Calabrien, übergeben, aber Tags darauf, 7. Juli, wiederum in einer Proclamation kund gethan, daß er die vom Volke ge= wünschte spanische Constitution von 1812 anerkenne und feierlich beschwören wolle, auch alle Handlungen sanctionire, welche sein Sohn vornehmen werde, um diese Constitution in Ausführung zu bringen. Der Prinz-Regent hat die neue Constitution sodann auch wirklich am 18. Dez. 1820 feierlich beschworen. Sehr wahrscheinlich würde der König, so lange er sich in seinem Königreich aufhielt, in allen officiellen Erklärungen eine Uebereinstimmung mit dem Volkswillen gegeben haben, die ihm allerdings nicht von Herzen gehen mochte, zu welcher ihn aber die bedenklichen Verhältnisse aufforderten; und es schien dem Congresse daher nöthig, vor Allem den König von Neapel in eine unabhängige Lage zu verseßen. Man kam in dieser Absicht überein, den Congreß in eine näher an Italien liegende Stadt, nach Laybach, der Hauptstadt von Krain, zu verlegen. und den König von Neapel dorthin einzuladen. Am 20. Nov. 1820 gingen Schreiben der nordischen Monarchen, am 3. Dez. auch ein Brief des französischen Königs an Ferdinand ab, welche ihn aufforderten, nach Laybach zu kommen und an den dortigen Conferenzen Theil zu nehmen (Urkunden 2 und 3); Ferdinand antwortete am 11. Dez. in einem gerührten Schreiben (Urkunde 4). In den ersten Tagen des Januar 1821 trafen die Kaiser von Rußland und Destreich, auch der König von Neapel in Laybach ein. Leßterer hatte mit Mühe die Genehmigung der neuen Stände zur Reise erhalten; er versprach die Differenzen mit den nordischen Mächten zu vermitteln, gab aber schon am 28. Jan. 1821 von Laybach aus eine Erklärung an seinen Sohn, den Prinz-Regenten, daß die Mächte die Neuerungen in Neapel nicht duldeten, und es außer seiner Macht liege, thre Entschlüsse zu

ändern. Als Diplomaten von Seiten Oestreich's waren anwesend Fürst Metternich, General von Vincent und als Protocollführer der Ritter v. Genz; von Seiten Rußland's die Grafen Capo d'Istria, Nesselrode und Pozzo di Borgo (russischer Gesandter am fran= zösischen Hofe); der König von Preußen erschien diesmal nicht persönlich, seine Vertreter waren Fürst Hardenberg und Graf Bernstorff. Von Seiten Frankreich's waren erschienen der Graf de la Ferronaye, der Marquis Caraman und der Herzog v. Blacas, franzöfischer Gesandter in Rom. England schickte keinen eigentlichen Bevoll= mächtigten, sondern in Lord Clanwilliam nur einen diplomatischen Agenten, dem sich aus Etiquette für die anwesenden Monarchen Gir Gordon und später, als die Beseßung Neapel's zur Sprache kam, Lord Steward anschlossen. Auch die italienischen Staaten waren vertreten, der Kirchenstaat durch den Cardinal Spina, Neapel, neben dem König, durch den Fürsten Ruffo, Sardinien durch den Marquis von St. Marsan und den Grafen d'Aglié, Toscana durch den Prinzen Nerini-Corsini. Schon nach den ersten Conferenzen waren Oest= reich, Rußland und Preußen einverstanden, daß eine bewaffnete Intervention durch östreichische Truppen in Neapel in's Werk gesezt werden sollte; Frankreich und die italienischen Gesandten bemühten sich vergeblich, vermittelnden Maßregeln Eingang zu verschaffen. Die französischen und englischen Diplomaten nahmen, nachdem dieser Beschluß gefaßt war, keinen Theil mehr an den Conferenzen. Der Congreß erließ eine Note an die Neapolitaner, worin er erklärte, die Mächte könnten eine auf verbrecherischem Wege dem Lande aufgedrungene Regierung in Neapel nicht dulden; diese Regierung habe abzutreten; nur dem zurückgekehrten König stehe das Recht zu, unter dem Beirath von tüchtigen Männern, Veränderungen im Regierungswesen vorzunehmen. Diese Beschlüsse des Congresses wurden von den Gesandten der nordischen Höfe in Neapel dem Prinz-Regenten in einer feierlichen Audienz verkündigt, unter dem Beifügen, daß sofort 80,000 Destreicher, denen im Nothfall auch russische Truppen folgen sollten, das Königreich beseßen würden. Die Neapolitaner hielten Reden und rüsteten; der Prinz-Regent selbst versprach, sich an die Spiße der von General Pepe commandirten Armee zu stellen. Die Destreicher überschritten am 27. Febr. 1821 die neapolitanische Grenze, der Prinz - Regent reiste am 1. März zur Armee ab; die neapolitanischen Truppen hielten jedoch nicht Stand; am 24. März zogen die Oestreicher unter dem Beifallsruf der Menge, welche den König und die absolute Monarchie hoch leben ließ, in Neapel ein; am 15. Mai hielt sodann König Ferdinand selbst unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug; am 26. Mai gab er eine Art Staatsgrundgeseß. Ende Juni 1821 war Alles wieder auf den alten Fuß gebracht, das Land blieb jedoch noch von den Oestreichern beseßt. Die Revolution in Sardinien, wo am 10. März 1821 auch die spanische Constitution von 1812 proclamirt worden war, fand durch das Einrücken

der Oestreicher gleichfalls ein schnelles Ende (schon im Monat April 1821). So hatte der Laybacher Congreß seine Zwecke erreicht. Auch in Spanien sollte die Revolution durch bewaffnete Intervention unterdrückt werden; aber Frankreich ließ sich vorderhand noch nicht bestimmen, dort mit den Waffen einzuschreiten. Durch eine Circulardepesche (vom 10. Mat 1821) an die russischen Gesandten an fremden Höfen sprach sich Graf Nesselrode über die von Rußland verfolgten Absichten auf dem Congresse aus (Urkunde 7); und am 12. Mai erließen die drei nordischen Höfe eine gemeinsame öffentliche Declaration in gleichem Sinne (Urkunde 8). Hiermit schloß sich der Congreß von Laybach. Wegen der Verhältnisse in Spanien und Griechenland versprachen die Monarchen, fich binnen Jahresfrist in einer italienischen Stadt wiederum zur Berathung und Beschlußfassung zu versammeln (Congreß von Verona). Ueber den Congreß zu Troppau und Laybach kann man vergleichen Capefigue (der unter Benüßung der Acten des Ministerium des Aeußern gearbeitet hat): Histoire de la Restauration tom. VII. Actenstücke über den Congreß selbst finden sich im Annuaire historique universel pour 1820 et 1821; in Murhard's politischen Annalen 1821, IV, bet Martens nouveau recueil tom. V. Wir geben hier folgende:

1. Die Note des östreichischen Ministeriums vom 25. Juli 1820 an die deutschen Höfe, betreffend die Ereignisse in Neapel. 2. Das Schreiben des Kaisers von Oestreich an den König von Neapel vom 20. Nov. 1820, worin Leßterer eingeladen wird, nach Laybach zu kommen. 3. Das gleiche Schreiben des Königs von Frankreich vom 20. Nov. 1820. 4. Die Antwort des Königs von Neapel vom 3. Dez. 1820. 5. Die Circulardepesche der Höfe von Dest= reich, Rußland und Preußen an ihre Gesandten an den deutschen Höfen über die Absichten des Congresses von Troppau (vom 8. Dez. 1820). 6. Die Protestation des Lords Castelereagh im Namen England's gegen das Princip der bewaffneten Intervention (19. Jan. 1821). 7. Die russische Circulardepesche am Schluß des laybacher Congresses an die russischen Gesandtschaften (28. Apr. oder 10. Mai neuen Style 1821). 8. Deffentliche Erklärung der Höfe von Oestreich, Rußland und Preußen am Schluß des laybacher Congresses (12. Mai 1821).

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