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stirbt Requesenz und die spanischen Truppen empören sich wegen rückständigen Soldes, worauf sich in der Genter Pacification (1576) den sieben nördlichen Provinzen auch noch Brabant, Flandern, Lille, Valenciennes, Douai, Hennegau, Namur, Orchies, Mecheln und Utrecht, im Jahr 1578 auch Gröningen und Friesland zur Vertreibung der Spanier anschließen. Jezt nimmt die Königin Elisabeth von England offen Partei für die Niederländer. An Requesenz Stelle wird 1576 Don Juan d'Austria, Philipp's II. Bruder, Generalstatthalter der Niederlande, dagegen wählen die brabanter Stände den Wilhelm von Oranien, der brabanter Adel (weil Wilhelm protestantisch war) den Erzherzog Matthias, nachmaligen Kaiser, Philipp's II. Neffen. Stände und Adel von Brabant vereinigen sich dahin, daß Wilhelm dem Matthias als Verweser beigegeben wird; neben beiden Im Jahr behauptet sich Juan d'Austria in Luremburg und Namur. 1578 bewilligt die englische Königin Elisabeth 6000 Mann Hülfstruppen und eine Anleihe; es kommt aber unter den Niederländern selbst zu einem Religionskrieg, da sich die Calvinisten Uebergriffe erlauben und katholische Obrigkeiten verjagen, worauf sich unter den Katholiken die In demselben Jahre 1578 stirbt Partei der Malcontenten bildet. Juan d'Austria, es folgt ihm Alerander Farnese, Herzog von Parma, der mit spanischen und deutschen Truppen erschienen war, als spanischer Oberstatthalter. Dieser sucht den Kampf der Protestanten und Katholiken zu nähren; 1579 am 5. Jan. schließen die Provinzen Artois, Douai und Hennegau ein Bündniß, die Freiheit zwar aufrecht zu erhalten, aber die protestantische Religion nicht zu dulden; dagegen gründet Wilhelm von Oranien am 23. Jan. 1579 die utrechter Union für die Erhaltung der alten Freiheiten und Erringung der Religionsfreiheit; diese Union bringt die Provinzen Geldern, Holland, Zeeland, Utrecht, Ober-Yssel, Friesland, Gröningen und Drenthe in sehr nahe Verbindung und bildet das Fundamentalgesez des nachherigen Staates der sieben vereinigten Provin= zen, der von Holland, der bedeutendsten dieser Provinzen, auch schlechthin Holland genannt wurde; Drenthe war nicht stimmfähig und zählte daher nicht mit. Jest schließen die katholischen Provinzen (Sept. 1579) mit den Spaniern den Vergleich zu Mons und vereinigen. ihre Truppen mit den spanischen; dagegen sichern sich die protestantischen den Beistand Frankreichs, mit dem sie am 19. Sept. 1580 den Vertrag von Plessis le Tour schließen, der am 21. Jan. 1581 Nach diesem Vervon beiden Theilen zu Bourdeaur beschworen wird. trage wird der Herzog von Anjou, unter der Bedingung, daß er die Religionsfreiheit und die alten Rechte aufrecht erhalte und den Krieg gegen Spanien auf eigene Kosten, jedoch von niederländischen Hülfsgeldern unterstügt, führe, erblicher Oberstatthalter; Erzherzog Matthias legt seine Würde jest nieder und kehrt nach Deutschland zurück; die Provinzen Holland, Seeland, Friesland, Flandern, Brabant

und Geldern mit Zütphen aber erklären am 26. Mai 1581, daß der König Philipp II. aufgehört habe, im Besize der Niederlande zu sein. Am 19. Febr. 1582 wird dem Herzog Franz von Anjou zu Ant= werpen als Herzog von Brabant gehuldigt; die Provinzen Holland, Zeeland und Ütrecht jedoch erkennen den Prinzen Wilhelm von Oranien als ihren Regenten an. Anjou, mit dem die Niederländer sehr unzufrieden waren, kehrte schon 1584 (nach Vertrag vom 28. Juni) wieder nach Frankreich zurück. Wilhelm von Oranien wird am 10. Juli 1584 zu Delft von Gerard erschossen und die Stände von Holland übertragen seinem zweiten Sohne, dem Grafen Moriß von NassauOranien, 1584 die oberste Leitung des Staatsrathes, im November 1585 die Statthalterschaft von Holland und Zeeland; Oberstatthalter wird Graf Leicester, der im November 1585 mit englischen Hülfstruppen angekommen war. Als Leicester im Dezember 1587 seine Oberstatthalter= schaft niederlegt, wird Moriß ven Nassau - Oranien auch Statthalter zu Utrecht, Geldern und Oberyssel. Die Statthalter waren mit der erecu= tiven Gewalt der Provinzen bekeidet. Jede Provinz nämlich hatte ihre aus Abgeordneten des Adels und der Städte bestehenden Stände, welche die Regierung führten und an ihre Spize einen Präsidenten stellten, welcher Pensionär, Syndicus oder Advocat hieß. Die Erecutive wurde von jeder einzelnen Provinz oder von einigen Verbündeten zusammen einem Statthalter übertragen. Aus ihrer Mitte sandten die vermöge der utrechter Union vereinigten sieben Provinzen je einen lebenslänglichen Abgeordneten zu einer gemeinsamen Oberbehörde, den Generalstaaten, deren executive Gewalt einem General-Statthalter übertragen war. Die innere Verwaltung der Provinzen hatten die Provinzialstände, welche aus dem Adel und den städtischen Magistraten zusammengesetzt waren; die Generalstaaten (seit 1593 saßen sie fast immerwährend in Haag) hatten es vornehmlich mit dem Krieg und den auswärtigen Verhältnissen zu thun. Die Statthalter wurden gewöhnlich aus dem um jene Provinzen verdienten Hause Nassau gewählt. Nach Alerander Farnese's Tod (1592) wird für die Niederlande der Graf Peter Ernst von Mansfeld zum spanischen Statthalter ernannt, aber schon 1594 durch den Erzherzog Ernst abgelöst; dieser stirbt 1596 und wird durch Fuentes erseßt. In demselben Jahre 1596 schließen die Niederlande eine Allianz mit König Heinrich IV. von Frankreich, zerstören, im Verein mit der englischen Flotte, die spanische und nehmen Gadir; das Bündniß mit Frankreich löst sich jedoch schon 1598, wo Frankreich mit Spanien zu Vervins Frieden schließt. Im Jahr 1598 endlich hört das spanische Regiment auf, da Philipp II. die Niederlande seiner Tochter Isabella Klara Eugenia abtritt, die sich mit dem Erzherzog Albert vermählt; doch dauert der Krieg der Spanier fort. Der spanische König Philipp II. stirbt in demselben Jahre (3. Sept. 1598) und es folgt ihm sein Sohn Philipp II. Da dieser den Niederländern den Handel in Spanien untersagt und ihre Schiffe confiscirt, so nehmen sie viele spanische Colonien

weg und gründen am 20. März 1602 die ostindisch - holländische Handelsgesellschaft. Ostende dagegen muß sich nach dreijähriger hartnäckiger Vertheidigung am 2. Sept. 1604 an den spanischen General Spinola ergeben. Endlich kommt im April 1607 zwischen den Niederlanden und Spanien ein Waffenstillstand vorläufig auf 8 Monate, dann, nachdem derselbe wiederholt erneuert worden, am 9. April 1609 auf zwölf Jahre zu Stande; derselbe erkennt jedoch die Unabhängigkeit der Niederlande von Spanien noch nicht an, obgleich die Generalstaaten mit anderen Mächten, wie ein völlig unabhängiger Staat, Bündnisse schließen. Nachdem der Krieg aufgehört, beginnen in den Generalstaaten die Zwistigkeiten zwischen den Patrioten, welche eine republikanische Regierung ohne Fürsten, und den Orangisten, welche den Prinzen Moriz von Nassau als erblichen, wenn auch in der Gewalt beschränkten Regenten an die Spize des Staates gestellt wissen wollen, und die Kämpfe der religiösen Parteien, der Arminianer und Gomaristen. Den Arminianismus verurtheilte die Synode von Dortrecht (1619). Im Jahr 1621 sterben der König Philipp III. von Spanien und der Erzherzog Albert; seine Gemahlin Eugenie geht in ein Kloster; in dem= selben Jahre lauft auch der Waffenstillstand ab. Philipp IV. beginnt den Krieg durch seinen General Spinola von Neuem; die Generalstaaten nahmen den Herzog Christian von Braunschweig und den Grafen Ernst von Mansfeld in ihre Dienste. Moriß von NassauOranien stirbt 1625 in Haag, ohne eheliche Nachkommen zu hinter= lassen; in Holland, Zeeland, Utrecht, Geldern und Oberyssel folgt ihm als Statthalter sein Bruder Friedrich Heinrich von NassauOranien, in Gröningen und Drenthe aber der Statthalter von Friesland Ernst Kasimir von Nassau-Diez, und als dieser 1632 bei der Belagerung von Roermonde um's Leben gekommen, dessen Sohn Heinrich Kasimir. Als die Wittwe Eugenie 1633 mit Tod ab= geht, sollen die gesammten Niederlande nach den spanischen Verträgen wieder an Spanien zurückfallen; König Philipp IV. sendet 1634 seinen Bruder, den Cardinal - Infanten Ferdinand mit einem Heere als Oberstatthalter; in derselben Zeit bereitete aber eine Verschwörung in den katholischen Provinzen einen Abfall von Spanien und Anschluß an das Bündniß der Generalstaaten vor; leßtere schließen ein neues Bündniß mit Frankreich auf sieben Jahre, worauf die Franzosen den Krieg gegen die Spanier in den katholischen Provinzen beginnen. Der Statthalter Friedrich Heinrich stirbt 1647, und es folgt ihm sein zweiter Sohn Wilhelm II. 1648; in den katholischen Niederlanden waren auf den Infanten Ferdinand 1641 Franzesco de Melo, 1644 Castel Rodrigo, 1648 der Erzherzog Leopold Wilhelm als spanische Oberstatthalter gefolgt. Endlich kommt auf dem westphälischen Friedenscongreß am 30. Juni 1648 auch der definitive Friede zwischen den Niederlanden und Spanien zu Stande. Deutschland ließ in diesem Frieden seine Ansprüche auf Niederland, als zum burgundischen Kreis gehörig, fallen.

Die südlichen, katholischen Provinzen mit der Hauptstadt Brüssel blieben, wie bisher, im Besize Spanien's. Die sieben vereinigten nördlichen Provinzen mit Drenthe wurden von Spanien als unabhängiger Staat anerkannt; fie blieben auch im Besiß der den Spaniern abgenommenen Colonien in Ost- und Westindien und behielten. sogar die Gebietstheile der spanischen Niederlande, welche sie inne hatten, nämlich Mästricht in Brabant, die größere Hälfte der Provinz Limburg, mehrere Ortschaften in Flandern, Breda und einige andere Orte.

Nach dem achtzigjährigen Kampfe zwischen den Niederländern und Spaniern erscheinen also die Niederlande in zwei völlig geschie dene und als solche auch von der gesammten europäischen Politik behandelte Staaten getheilt. Den einen dieser Staaten bilden die oben genannten sieben nördlichen Provinzen, welche von ihrer gemeinsamen Centralstelle, die sie gegen Außen vertritt, auch Generalstaaten, oder von der bedeutendsten und mächtigsten Proving Holland heißen. Sie sind überwiegend protestantisch; an ihrer Spiße steht, jedoch mit Unterbrechungen, ein gewählter Generalstatthalter aus dem Hause NassauOranien, der mit Wilhelm III. erblich wird. Den zweiten Staat bilden die katholischen südlichen Provinzen (Brabant, Flandern, Luremburg, Namur, Hennegau). Dieser Staat ist nicht unabhängig, sondern gehört zu Spanien und wird durch spanische Statthalter regiert. Bei der zunehmenden Schwäche der spanischen Monarchie ist er häufigen Anfällen der französischen Eroberungssucht ausgeseßt. Als die Habsburger auf dem spanischen Thron aussterben, kommen 1715 diese spanischen Niederlande (der Name Belgien kommt erst 1790 wieder in Gebrauch) an Destreich. Es wird nöthig sein, daß wir die wichtigsten Regierungsveränderungen in beiden Staaten getrennt

andeuten.

Holland entwickelt sich in dem jest folgenden Zeitraum zu hoher Blüthe und wird sogar der Mittelpunkt der diplomatischen Verhandlungen Europa's. Der Statthalter Wilhelm II. von Nassau-Oranien, welcher nach souveräner Herrschaft strebte und deshalb mit den Ständen zerfiel, starb 1650; die sogenannte große Versammlung" der Generalstaaten (1651) ernannte keinen Statthalter mehr, sondern übertrug die oberste Leitung der Kriegsangelegenheiten einem Staatsrath; 1654 wurde das Haus Oranien auf Betrieb Cromwell's, da es mit dem englischen Hause nahe verwandt sei, von jedem Antheil an der Regierung förmlich ausgeschlossen, worauf sodann der Friede mit England zu Stande kam; doch hielt sich das Haus Oranien in Friesland und Gröningen. Als Karl II. in England zur Regierung kam, erklärte er den Generalstaaten den Krieg; auch der Bischof von Münster fiel, angeblich zu Gunsten des Hauses Oranien, in ihr Gebiet ein, worauf die Republik den jungen Wilhelm von Oranien, Sohn Wilhelm's II., wieder als Kind des Staates anerkannte; mit dem Bischof von Münster wurde 1666, mit England zu Breda 1667 Friede geschlossen. Im Jahr 1670 entwarf

Ludwig XIV. mit Karl II. von England den geheimen Plan, die gesammten Niederlande zu theilen, beide erklärten im Vereine mit dem Kurfürsten von Köln und dem Bischof von Münster der Republik den Krieg, die Generalstaaten erwählten jezt den Prinzen Wilhelm von Nassau-Oranien zum Generalcapitän und Oberadmiral, die beiden bisherigen Hauptlenker der Republik, die Brüder Johann und Cornelius de Witt, ersterer Großpensionär, lezterer Bürgermeister von Dortrecht, Gegner der Oranier, wurden 1672 in einem Aufstand ermordet und Wilhelm III. von Nassau-Oranien zum Statthalter von Holland, Zee= land, Geldern, Oberyssel und Utrecht erklärt; in Friesland und Gröningen blieb der bisherige Statthalter Johann Casimir von NassauDiez. Im Jahr 1674 ertheilten die Stände obiger Provinzen dem Prinzen Wilhelm II. die Würde eines Statthalters, Generalcapitans und Generaladmirals erblich für seine männlichen Nach= kommen; Geldern bot ihm die volle Landeshoheit und Herzogswürde an, was aber Widerstand fand. Wenige Jahre darauf (1677) vermählte sich Wilhelm III. mit der englischen Prinzessin Maria, Tochter des Herzogs v. York und nachmaligen Königs Jacob II. von England, was ihm elf Jahre später die Krone von England verschaffte; denn von den Englän= dern gerufen, landete er mit einem holländischen Heere 1688 an der englischen Küste, und am 23. Febr. 1689 wurde Jacob II. für entthront, Wilhelm's Gemahlin Maria zur Königin, er selbst zum König von England erklärt. Wilhelm III. bestieg jeßt den englischen Thron, blieb aber auch Generalstatthalter in den fünf westlichen Provinzen der Generalstaaten; in Gröningen, Friesland und Drenthe dagegen war auf den Fürsten Heinrich Kasimir der Fürst Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dieß gefolgt. Als Wilhelm III. am 19. März 1702 kinderlos starb, bemühte sich der Fürst Johann Wilhelm Friso, auch die Statthalterschaft in den fünf westlichen Provinzen zu erhalten, was Wilhelm il. selbst bei seinen Lebzeiten gewünscht hatte; allein die Stände gaben es nicht zu, schafften die Statthalterschaft ganz ab und übertrugen die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten einem Groß oder Rathspensionär (damals Heinsius bis 1720). Wilhelm Ill. hatte in seinem Testament seinen Vetter, den Prinzen Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dieß zum alleinigen Erben eingesezt, er war der nächste Agnat des Königs, da er in directer Linie von dem jüngeren Bruder Wilhelm's 1. abstammte. Dagegen machten auch die Fürsten von NassauSiegen und ganz besonders der König von Preußen Friedrich I. An= sprüche auf die deutschen Besizungen (Mörs und Lingen) des oranischen Hauses und auf das Fürstenthum Oranien selbst, lezterer, weil sein mütterlicher Großvater, der Prinz Friedrich Heinrich von Oranien in seinem Testament bestimmt hatte, daß für den Fall des Aussterbens der Linie seines Vaters, Wilhelm's II., die Linie seiner Tochter Luise (Mutter des Königs von Preußen) folgen sollte. Der deutsche Kaiser und Frankreich entschieden sich für Preußen, welches sodann im utrechter

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