Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. GRUR - Page 271913Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| 1896 - 742 pages
...gleich. Dritter Abschnitt. Eigenthum. Erster Xitel. Inhalt des Eigenthums. §. 887. Der Eigenthümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte...verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausschließen. Eine Ausübung des Eigenthums, die nur den Zweck haben kann, einem Anderen Schaden zuzufügen, ist... | |
| 1901 - 812 pages
...bürgerlichen Gesetzbuche wären aber folgende Bestimmungen hier anzureihen : „§.903. Der Eigenthümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach freiem Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen. $. 905. Der Einfluss des Eigenthümers... | |
| 1902 - 408 pages
...verlangt auch das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Neich nicht; s. § 903: „Der Gigenthümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte...Sache nach Belieben verfahren und Andere von jeder Ginmischung ausschließen," Diese Füglichkeit ist tatsächlich jedem Anlieger an einem fließenden... | |
| 1903 - 408 pages
...217—254 in Betracht. Nach ß 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Eigenthümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen,...verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausschließen. Eine Ausnahme hiervon ist für den Fall des Nothstandes im § 904 vorgesehen; der Eigenthümer muß... | |
| 1905 - 416 pages
...(RG. 13. April 04.) Nach ß 903 des BGB. Kann der Eigentümer, soweit nicht das Gesetz oder die Nechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben...verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Zur Verwirklichung des letzterwähnten Ausschließungsrechts ist ihm grundsätzlich die allgemeine... | |
| 1905 - 412 pages
...Menschen in einem Rechtsstallte sich von selbst ergebende Norm, daß der Eigentümer einer Sache, nur soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren kann. Eine „gesetzliche" Schranke des privatrechtlichen Verfügungsrechts des Eigentümers eines... | |
| 1892 - 618 pages
...Anhalt des Eigenthums. § 818. (848.) Der Eigenthümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz «der Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach...verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausschließen. § 819. (849.) Das Recht des Eigenthümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der... | |
| 1912 - 824 pages
...menschlichen Einflusses und die Beschränkung dieser Einflußsphäre zugunsten der Allgemeinheit voraus. „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht...verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen" (§ 903 BGB.). Die Möglichkeit des Einflusses von Menschen auf den Wasserlauf wird allerdings wegen... | |
| 1898 - 248 pages
...werden darf. Von besonderer Bedeutung in dieser Beziehung sind die nachfolgenden Vorschristen: § 903. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das...verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausschließen. § 905. Das Recht des Eigentümers eines Grundstückes erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche... | |
| Johannes Conrad, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Edgar Loening - 1900 - 1316 pages
...les lois ou par les réglemens.« Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich (§ 903) sagt: »Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das...Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkimg ausschliessen.<: Abgesehen davon, dass das preussische Landrecht auch ein Eigentum an Rechten... | |
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