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BIBLIOTHECA

REGIA

MONACENSIS.

Chronologische Uebersicht.

1855.

Februar. Auf dem rechten Flügel der Alliirten wird zum Schuß der Schiffer21.-24. vorstadt (Carabelnaja) vor der Bastion Nr. 1. auf der östlichen Seite der Kielschlucht am nördlichen Abhang des Sapunberges von den Ruffen das Werk Selenginsk angelegt.

24. Vergeblicher Angriff der Franzosen auf das neue Werk Selenginsk. 28.-1. März. Die Ruffen legen füdöstlich von dem Werk Selenginsk auf der Höhe des Sapunberges das Werk Wolhynien an. März. 1. Fürst Menschikoff wird des Oberbefehls enthoben.

10.-11. Die Rufsen errichten auf der Höhe des Hügels (mamelon vert) vor
dem Malakoffthurm (Bastion Korniloff, Nr. 2.) die Lünette Kamt-
schatka und legen Jägergräben davor an.

12. Omer Pascha kommt in das Lager vor Sebastopol, um den weiteren
Kriegsplan mit den Obergeneralen der Alliirten zu verabreden.

Nr 320.

15. Zwischen Sardinien und der Pforte wird ein Allianz-Tractat abge aftenstüc
schlossen. Er stimmt in allem Wesentlichen mit dem zwischen den
Westmächten und der Pforte unter dem 12. März 1854 abgeschlof-
senen Vertrage überein.

15. Die Wiener Konferenzen werden durch Graf Buol eröffnet. Als Nr. 342. S. 81.
Grundlagen das Memorandum vom 28. Dezember und die münd-
liche Uebereinkunft vom 7. Januar allseitig anerkannt. Frankreich,
England, Pforte reserviren ihre Freiheit, weitere Forderungen als
die vier Punkte vorzubringen. Rußland will sich ausschließlich in
den Grenzen derselben halten. Desterreich wird keine weiteren For-
derungen stellen, behält sich aber volle Freiheit in Betreff der von
andern Seiten etwa gestellten vor. Rußland erklärt, daß es keine
Bedingungen acceptiren werde, die seiner Ehre zu nahe treten. —
Für die Berathung des ersten Punktes: Stellung der Donaufür-
stenthümer, legt Baron Prokesch einen Entwurf vor mit folgenden
Bestimmungen: 1) Aufhebung jedes besondern Protectorats. 2) Fer-
nerer Genuß der bisher beseffenen nationalen Freiheiten. 3) Die
Pforte soll einen neuen großen Freiheitsbrief ausfertigen, der von
den contrahirenden Mächten geprüft und garantirt wird. 4) Auf-
rechthaltung einer nationalen Kriegsmacht zum Schuß der Grenzen
und Erhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Bedingungen eines
Vertheidigungssystems in Betracht zu ziehen. 4) Bei Differenzen
über die Freiheitsbriefe die Entscheidung von der Konferenz der
Großmächte zu fällen. 6) Bei Unruhen in den Ländern Vorstel-

Atkenstück

Nr. 342. S. 93.

Nr. 342. S. 103.

Nr. 342. S. 105.

1855.

lungen der Großmächte. Keine einseitige bewaffnete Intervention. 7) Gegenseitige, Verpflichtung der Höfe, Ruhestörer weder in den Fürstenthümern noch in den anstoßenden Ländern zu belassen. März. 17. Angriff der Franzosen auf die russischen Jägergräben und die Kamtschatka-Befestigung (Mamelon). Der Angriff wird abgeschlagen. 17. Zweite Sigung der Wiener Konferenz. Discussion über den ersten

Punkt. Rußland schlug vor: bei der jeßigen Berathung des allgemeinen Friedensvertrages sich mit Aufstellung von allgemeinen Prinzipien zu begnügen. Der Status quo, die bestehende innere Organisation sei demnach als Grundlage festzuhalten und vorläufig durch den Friedensvertrag zu fanctioniren. Späterhin sollten die Wünsche des Landes zu Rathe gezogen werden, ob und welche Aenderungen des Status quo rathsam erschienen. Dieser Vorschlag Rußlands wird nicht acceptirt. Rußland spricht sein Bedauern aus, daß Preußen nicht vertreten ist. Desterreich, England, Frankreich theilen es, indem sie auf ihre Bemühungen hinweisen, Preußen zur Theilnahme an den Könferenzen zu bewegen. Zum Prokesch'schen Entwurf über die weitere Berathung schlägt Rußland vor: 1) daß zu dem allgemeinen Freiheitsbrief die Wünsche des Landes zu Rathe gezogen werden sollen und jedes Land einen besondern erhält; 2) die bestehende bewaffnete Macht ist aufrecht zu erhalten; die Vermehrung hängt von der Zustimmung der Nachbarstaaten ab. 19. Dritte Sißung der Wiener Konferenz. Die Discussion über den ersten Punkt wird zum Abschluß gebracht und ein Uebereinkommen gewonnen. Daffelbe entspricht im Ganzen dem Prokesch'schen Entwurf. In Betreff der Reorganisation der inneren Verwaltung ist jedoch viel bedeutenderes Gewicht auf die Berücksichtigung des Status quo gelegt, als in dem Prokesch'schen Entwurf; die Wünsche des Landes sollen ferner dabei zu Rathe gezogen werden: in beiden Punkten den russischen Vorschlägen genähert. 21. Vierte Sigung der Wiener Konferenz. Es wird zur Verhandlung über den zweiten Punkt: Freiheit der Schifffahrt auf der untern Donau, geschritten. Baron Prokesch legt einen Entwurf vor, mit folgenden Bestimmungen: 1) §§ 108-110 der Wiener Kongreßafte auf die untere Donau anzuwenden. Dahin gehendes Arrangement unter die Garantie der Großmächte zu stellen. 2) Schifffahrt soll von jeder Last und Hinderniß befreit werden. 3) Zur Beseiti gung der Hindernisse sofort die Arbeiten zu beginnen; zur Bestreitung der Kosten können Zölle gleichmäßig für alle Nationen erhoben werden. 4) Ausführung und Kontrole dieser Bestimmungen Delegirten der Großmächte zu übertragen; ein Coder zu entwerfen, der von den Mächten geprüft und zum Gefeß erhoben wird. Jede kontrahirende Macht wird das Recht haben, 1 bis 2 Schiffe an der Mündung der Donau aufzustellen. 5) Aus Delegirten der Uferstaaten wird zur Handhabung und Ausführung der getroffenen Bestimmungen eine Executiv-Kommission bestellt und mit nöthigen Vollmachten ausgerüstet; ihre Entscheidungen sollen für die Uferstaaten obligatorisch sein. 6) Die Befestigungen der Ruffen auf den Inseln des Donau-Delta sind nicht wieder herzustellen. Quaran

1855.

März.

tainen zu beseitigen. Wenn es die Executiv-Kommiffion für nöthig
hält, sollen die Inseln im Donau-Delta, welche russischer Besit,
neutral erklärt werden. Bei der Discussion weist Rußland auf
seine Verdienste um die freie Schifffahrt im schwarzen Meere hin;
das Prinzip der freien Schifffahrt auf der untern Donau habe es
immer anerkannt; die Hindernisse habe es immer zu beseitigen ge-
sucht, und sei noch bereit alles zu thun, was dazu führen kann.
Die Frage sei wesentlich kommerziell und alles Politische davon zu
trennen. Frankreich erklärt, daß in dieser Frage der politische Cha-
racter nicht sich trennen laffe. Zu Paragraph 4 widerseßen sich die
russischen Bevollmächtigten der Bestimmung über die Kriegsschiffe.
Diese Frage sei bei Punkt 3 zu entscheiden. Desterreich, England
und Frankreich beharren auf vorläufiger Anerkennung dieser Bestim-
mung. Zu Bestimmung 5 will England Siz und Stimme in der
Executis - Kommission; Desterreich und Rußland treten dem ent-
gegen. Zu Bestimmung 6 widerseßt sich Rußland der Exterritoria-
talität der Executiv-Kommission.

21. 22. Verhandlungen in der preuß. zweiten Kammer über den Antrag der
Regierung auf Fortdauer des bewilligten Credits von 30 Mill.
Thaler. Die Fortdauer wird für das Jahr 1855 bewilligt. Ein
Antrag auf Erlaß einer Adresse an des Königs Majestät, in welcher
unter Hinweis auf die im Lande bestehenden Besorgnisse über die
auswärtige Politik der Regierung in den lezten zehn Monaten die
Ueberzeugung an den Stufen des Thrones ausgesprochen werden
sollte, daß eine feste und folgerichtige Politik die unerläßliche Bürg-
schaft für Preußens Zukunft sei, wurde von der Majorität der
Kammer verworfen.

22.-23. Einem beabsichtigten verstärkten Angriffe der Belagerer auf Sebastopol suchen die Ruffen durch einen großen Ausfall auf die franz. Parallele gegenüber dem Mamelon und dem rechten Flügel der engl. Arbeiten zuvorzukommen. Die Ruffen dringen in die feindlichen Werke ein, richten nicht unbeträchtliche Zerstörungen an, gehen aber schließlich mit bedeutendem Verluste zurück. Die Ruffen hatten 387 Todte (8 Offiz.), Verwundete: 982 Sold. (21 Offiz.) Die Franzosen 182 Tødte (13 Off.), 373 Verwundete (12 Off.), 56 Vermißte (2 Offiz.) Im Ganzen 611 Mann.

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23. Fünfte Sigung der Wiener Konferenz. Fortseßung der Discussion Attenstüc
über den zweiten Punkt. Rußland beharrt auf seinem Widerspruch Nr. 342. S. 115.
gegen die Bestimmung über die Kriegsschiffe und den exterritoria-
len Charakter der Executiv-Kommiffion. Ferner erklärt es, unter
keiner Bedingung die Befugniß der Neutralisirung ruff. Gebiets
- der Donauinseln zugestehen zu sollen. Bei dem schließ-
lichen Uebereinkommen fallen diese Bestimmungen aus dem Pro-
kesch'schen Entwurf weg. Auf Englands Antrag werden beide Kom-
missionen, die europäische und die Executiv-Kommiffion, in dem
schließlichen Uebereinkommen permanent erklärt. Die von Eng-
land und Frankreich angeregte Frage über die Regelung der Terri-
torialgrenzen der Pforte und Rußlands an der untern Donau läßt
die Konferenz unerledigt fallen.

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