Mächte ganz verschiedene Standpunkte vertreten. Ich erkenne an und gestehe zu, dass die möglichen Massregeln keine Politik in sich schliessen dürfen, welche den Mächten Europas Ursache zur Klage geben müsste, ich gestehe sogar weiter zu, dass, wenn die Mächte gerechte Ursache zur Klage hätten, sie dann auch das Recht hätten, Widerspruch zu erheben und ihm nöthigenfalls durch Waffengewalt den gehörigen Nachdruck zu verleihen. Aber, wenn ich Alles das auch zugebe, konzedire ich damit doch nicht, dass wir nun unsere eigene Ueberzeugung von dem, was wir für unsere Pflicht halten, aufzugeben und von Massregeln abzustehen hätten, die wir für angebracht halten. Wir haben eine unabhängige Stellung einzunehmen. Man kann Zwang ausüben, auch ohne Krieg.» Verlag von K. J. Wyss in Bern. Baur, J. Der schweizerische Patent- und Industrieschutz. Leitfaden zur Erwirkung und Aufrechterhaltung des Patent-, Muster-, Modell-, Fabrik- und Handelsmarken-Schutzes in der Schweiz. Fr. 1. 20 Zweite Auflage Fr. 1. 20 Bundesgesetze betreffend die schweizerischen civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter und die persönliche Handlungsfähigkeit. Text-Ausgabe mit Vorwort. 60 Cts. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. TextAusgabe mit Vorwort von J. Baur. Gisler, Prof. Dr. Die Tellfrage. Versuch ihrer Geschichte und Lösung. Broch. Fr. 5. fein geb. Fr. 7. Hidber, Prof. Dr. Schweizer Geschichte für Schule und Volk. I. Band Fr. 4. 50. II. Band Fr. 3. 80 Hilty, C., Prof. Dr. Die Bundesverfassungen der schweizer. Eidgenossenschaft. Festschrift. Fr. 3. Oechsli. W. Die Anfänge der schweizerischen Eidgenossenschaft. Festschrift. - Fr. 7. -- v. Planta, P. C. Geschichte von Graubünden, in ihren Hauptzügen gemeinfasslich dargestellt. Mit einer Karte. Zweite Auflage. Broch. Fr. 7. geb. Fr. 9.Strickler, Dr. Joh. Schweizerisches Verfassungsbüchlein oder Grundzüge der Geschichte der eidgenössischen Bünde und der Bundesverfassung nebst Beilagen. Fr. 2. Bundesgesetz über das Obligationenrecht und die persönliche Handlungsfähigkeit. Fünfte Auflage. Broch. Fr. 1. -, cart. Fr. 1. 40 Deutsch und franz., broch. Fr. 2. 40, geb. Fr. 3. 60 Langhard, Dr. jur., Die Glaubens- und Kultusfreiheit nach schweizerischem Bundesrecht. Fr. 3. v. Salis, Prof. Dr. Die Religionsfreiheit in der Praxis. Vortrag gehalten in der Plenarversammlung der juristischen Gesellschaft zu Wien den 30. März 1892. Fr. 1. Der Erlass eines bürgerlichen Gesetzbuches. Rektoratsrede gehalten am Jahresfeste der Universität Basel, den 9. November 1894, Fr. 1. Zeerleder, A., Prof. Dr., Das Kirchenrecht des Kantons Bern. Eine summarische Darstellung. Dritte Aufl. Fr. 1. 50 Zu beziehen durch jede Buchhandlung. Verlag von K. J. Wyss in Bern. Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, herausgegeben von Dr. Carl Hilty, Professor des Bundesstaatsrechts an der Universität Bern. I., II., IV., VI. und VIII. Band broch. à Fr. 8. geb. Fr. 10. à Professor Dr. L. R. von Salis. 4 Bände. Preis broch. Fr. 27. 80, solid geb. Fr. 39. Auch in französischer Sprache erschienen. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. |