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Chronologische Uebersicht.

1856,

Aftenstück

Febr. 18. Kaiserlicher Erlaß des Sultans über die den Christen zu gewährenden Nr. 431. .487.
Rechte und Freiheiten und die Reformen im Staatswesen.

25. Eröffnung des Pariser Congresses. Theilnehmende Mächte: Frank Nr. 420. S. 363.
reich, England, Desterreich, Sardinien, die Türkei, Rußland. Graf
Walewski wird zum Vorsißenden gewählt. Das Wiener Protokoll
vom 1. Februar 1856 wird von allen Theilnehmern als formelle
Friedenspräliminarie unterzeichnet und der Abschluß eines Waffen-
stillstandes bis zum 31. März beschlossen.

28. Zweite Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß beschließt, daß Nr. 420. S. 369.
das Ergebniß der Verhandlungen in einem allgemeinen Vertrage
niedergelegt werden solle, dem, wenn es nöthig, Spezialverträge zu
anneriren seien. Eine allgemeine und vorläufige Erörterung über
alle Bestimmungen des Wiener Protokolls findet statt. Bei Ge-
legenheit der Frage über die Erneuerung des Meerengenvertrages von
1841 erheben Rußland und Oesterreich das Verlangen auf Zu-
ziehung Preußens. England stellt die Bedingung auf, daß Preußens
Zuziehung nicht eher stattfinden dürfe, bis die Hauptpunkte des all-
gemeinen Vertrages festgefeßt sein würden. Dagegen erhebt sich
kein Widerspruch und die Frage wird einfach bis auf Weiteres ver-
tagt.

März 1. Dritte Sihung des Pariser Congresses. Der fünfte Punkt der Friedens- Nr. 420. S. 375.
präliminarien wird erörtert. England und Frankreich stellen als
Spezialbedingungen, daß auf den Alandsinseln keine Befestigungen
wieder errichtet werden, ferner Rectification der Grenzen zwischen
Rußland und der Türkei in Asien. Sie verlangen weiter die Nicht-
wiederaufrichtung der Forts an der Ostküste des schwarzen Meeres,
sowie die Zurückgabe von Kars und des von den Russen beseßten
türkischen Gebiets in Afien an die Pforte. Rußland gesteht den ersten
Punkt zu, den zweiten nur unter der Bedingung, daß keine Gebiets-
verkürzung statt habe. Die dritte Frage wird vertagt. Der vierte
Punkt von Rußland zugestanden.

3. Kaiser Napoleon eröffnet die Situng der legislativen Körperschaften.
Die Rede enthält keine bestimmte Erklärung über den Frieden. Das
Ende der Conferenz sei mit Würde abzuwarten, indem man gleich
bereit sei zur Versöhnung wie zum Kampfe. Das Bündniß mit
England sei wo möglich noch fester zu knüpfen.

402032

Aftenstück

1856.

Nr. 420. S.379. März 4. Vierte Sißung des Pariser Congresses. Zur Regulirung der Grenze in Afien wird eine Commission vereinbart, bestehend aus zwei türfischen, zwei russischen, einem englischen und einem französischen Commissar. Der Congreß prüft den dritten Punkt über die Neutralisirung des schwarzen Meeres. Die Ausschließung aller Kriegsmarinen und die völlige Freiheit des Handels wird ausgesprochen. England bringt die Werften von Nikolajeff zur Sprache, deren Fortbestand mit dem Prinzip der Neutralisirung unvereinbar wäre. Russischerseits wird die Versicherung zu Protokoll gegeben, daß wenn die Werften von Nikolajeff zu zerstören nicht die Absicht Rußlands sein könne, von Kriegsschiffen daselbst doch nur die im Vertrage festzuseßende Anzahl und Gattung gebaut werden würde. Rußland und die Pforte werden aufgefordert sich über die von ihnen auf dem schwarzen Meere zu unterhaltenden Kriegsfahrzeuge zu vereinbaren und das Resultat dem Congreß vorzulegen. 6. Fünfte Sigung des Pariser Congresses. Englischerseits wird die Frage an Rußlands Bevollmächtigte gerichtet, ob ihre Erklärung, bezüglich Nikolajeff auch für Cherson und das ajowsche Meer beziehe. Die russische Antwort geht dahin, daß das Prinzip der Neutralisirung nicht auf das asowsche Meer directe Anwendung finden könne. Schiffe von hohem Bord könnten im Uebrigen nicht auf dem asowschen Meere gehen und Rußland werde nirgends an den Ufern des schwarzen Meeres oder den damit in Verbindung stehenden Gewäffern andere als die vertragsmäßig vereinbarten Schiffe bauen laffen. Der Congreß prüft den zweiten Punkt: die Freiheit der Donau und die Anwendung der Bestimmungen des Wiener Congresses auf dieselbe. Für die Executivcommission verlangt Frankreich den Eintritt Baierns als Uferstaat. Der Vorschlag findet bei Oesterreich Widerspruch. Die definitive Beschlußnahme über die Bestimmungen dieses Punktes wird vertagt.

Nr. 420. S. 383.

Nr. 420. S. 387.

Nr. 420. S. 395.

8. Sechste Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß verhandelt über die neue Grenzlinie zwischen Rußland und den Donaufürstenthümern. Russischerseits werden mehrere Vorschläge gemacht, die, indem sie die in den Friedenspräliminarien gemachte Concession ungemein reduciren, alle die Absicht zeigen, für Rußland an der Donau ein Stück Gebiet zu behaupten. Die Vorschläge der Russen werden entschieden verworfen. Man bietet ihnen aber eine Grenzlinie an, die weit südlicher am Pruth als die der Friedenspräliminarien beginnt. Die Frage wird vertagt. Der Congreß schreitet darauf zur Erörterung der Frage über die Organisation der Donaufürstenthümer. Frankreich will eine Präjudicialfrage entschieden wissen, die der Vereinigung der Moldau und Walachei zu einem Staat, und befürwortet diese angelegentlichst. England, Rußland und Sardinien find für die Vereinigung. Desterreich und die Pforte sind dagegen. Da die türkischen Bevollmächtigten erklären, nicht bevollmächtigt zu sein, diese Frage zu erörtern und die österreichischen ohne Instruktion sind, wird die Frage vertagt.

10. Siebente Sißung des Pariser Congresses. Die Grenzlinie zwischen den Donaufürstenthümern und Rußland wird definitiv festgestellt.

1856.

Sie geht von Katamori am Pruth aus und endigt östlich vom See
Bourna Sola. Eine Commission wird die Linie in ihren Details
feststellen. In Bezug auf die Frage der Organisation der Donau-
fürstenthümer beschließt der Congreß nur die Grundzüge der Orga-
sation für jest aufzustellen und die weitere Ausführung auf ein
später abzuschließendes Uebereinkommen aufzusparen. Eine Com-
mission zur Entwerfung der in den Friedensvertrag aufzunehmenden
Bestimmungen über die Donaufürstenthümer wird ernannt. Graf
Walewski glaubt, daß in dem Stadium, das die Unterhandlungen
glücklich erreicht haben, der Augenblick gekommen sei, Preußen zum
Congreß einzuladen. Der Congreß stimmt dem bei.

Aftenstück

März 12. Achte Sißung des Pariser Congresses. Die von der Commission aus- Nr. 420. S. 39
gearbeiteten Bestimmungen über die Donaufürstenthümer werden.
vorgelesen. Die Beschlußnahme bleibt ausgesetzt. Die Bevollmäch-
tigten Rußlands und der Türkei legen den Entwurf des, bezüglich
der auf dem schwarzen Meere zu unterhaltenden Kriegsfahrzeuge,
abgeschlossenen Vertrages vor. Ueber die in Bezug hierauf ange-
regten Fragen, daß für die innere Hafenpolizei außer den im Ver-
trag bezeichneten Schiffen solche geringeren Tonnengehalts ge-
halten werden, sowie ob die Transportschiffe in irgend welcher Weise
armirt sein dürfen, kommt es im Congreß zu keiner klaren und be-
stimmten Entscheidung. Bei der wieder aufgenommenen Discussion
über den zweiten Punkt Donauschifffahrt — verlangt Dester-
reich, daß alle Bestimmungen sich nur auf die untere Donau bes
ziehen sollen. England und Frankreich weisen solche Beschränkung
zurück.

14. Neunte Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß discutirt die Nr. 420. S. 40
in den Friedensvertrag aufzunehmenden Bestimmungen über die
Donaufürstenthümer. Die Commission erhält den Auftrag, auch
für Serbien besondere Paragraphen zu entwerfen. Bezüglich der
Frage über die Aufnahme der Türkei in das europäische Concert
empfiehlt der türkische Bevollmächtigte seine Vorschläge auf den
Wiener Conferenzen. Eine Commission zur Vorbereitung eines
Redactionsentwurfs aller Stipulationen des Friedensvertrags wird
gewählt und angekündigt, daß Preußen Bevollmächtigte senden werde.
16. Die Kaiserin Eugenie wird von einem Knaben entbunden, der die
Namen Napoleon Eugen Ludwig Johann Joseph erhält. Die
Generale Canrobert, Bosquet und Randon werden zu Marschällen

ernannt.

18. Zehnte Sigung des Pariser Congresses. Der zwischen Rußland und
der Pforte abgeschlossene Vertrag bezüglich der Kriegsfahrzeuge auf
dem schwarzen Meere wird gutgeheißen und derselbe dem Haupt-
vertrag zu anueriren beschlossen. Die Commission berichtet über
die von ihr für den Vertrag festgestellte Reihenfolge der Materien
und der Entwurf für die Einleitung des Vertrags wird verlesen.
Der österreichische Bevollmächtigte legt eine neue Redaction der
Bestimmungen über die Donauschifffahrt vor, die früheren Ver-
pflichtungen, welche bona fide übernommen, Rechnung tragen soll.
Die Discussion darüber wird vertagt.

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