Der Eintritt Japans in das europäische Völkerrecht

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Elsner, 1900 - 49 pages

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Page 3 - Majeste l'Empereur d'Autriche, Sa Majeste la Reine du Royaume-Uni de la Grande Bretagne et d'Irlande, Sa Majeste le Roi de Prusse, Sa Majeste l'Empereur de toutes les Russies, et Sa Majeste le Roi de Sardaigne, declarent la Sublime Porte admise...
Page 47 - Wirksamkeit, und demgemäss hört alsdann die bis dahin in Japan ausgeübte Gerichtsbarkeit deutscher Gerichtsbehörden auf und erreichen alle ausnahmsweisen Privilegien, Befreiungen und Immunitäten, die bis dahin die deutschen Reichsangehörigen als einen Bestandtheil oder einen Ausfluss dieser Gerichtsbarkeit genossen, ohne Weiteres ihre Endschaft. Diese Gerichtsbarkeit wird alsdann von japanischen Gerichten übernommen und ausgeübt werden.
Page 47 - Correspondence respecting the revision of the Treaty Arrangements between Great Britain and Japan.
Page 21 - So mul'ste man auf die Zukunft hoffen und einstweilen mit Papiergeld zahlen1. War das gewöhnliche Volk leicht zu lenken, so machte der Samuraistand um so grölsere Schwierigkeiten. Ein Teil hatte eben erst unter den Waffen gegen die neue Regierung gestanden und eine Zeit lang durfte man wohl zweifeln, ob die gegen sie geübte Milde ihren Zweck erreichen wtirde.
Page 21 - Holdaten noch Einkünfte. Er hatte zunächst keine anderen Machtmittel als die, welche die südlichen Han ihm zur Verfügung stellten. Durch Übernahme der vom Bakufu direkt verwalteten Gebiete in kaiserliche Verwaltung änderte sich das etwas. Aber auf die neu nach französischem Vorbild einexerzierten...
Page 19 - ... zeigt die Thatsache, dafs die kaiserliche Proklamation von einer ausführlichen Erläuterung durch das Daijokwan begleitet und das Armeegesetz (Choheirei) selbst mit einer langen Einleitung versehen war. Nach diesem Gesetz begann die Dienstpflicht mit dem 20. Lebensjahre und umfaßte drei Jahre Dienst bei der Fahne und je zwei Jahre bei der ersten und zweiten Reserve.
Page 35 - Bes:rafung der wirklich Schuldigen herzustellen, zu erfüllen im Stande sein, so wird es eines grossen geistigen und materiellen Aufwandes dieses strebsamen Landes, hochgebildeter Richter und Gerichte, welche in ihrer Zusammensetzung volles Vertrauen beanspruchen können, bedürfen, um das japanische Volk an den Gang einer geordneten Rechtspflege zu gewöhnen, den fast unvermittelten Uebergang aus dem bisherigen unentwickelten und uncodificirten Rechtszustand zu erleichtern, die Gesetze selbst aber,...
Page 21 - ... kaiserliche Verwaltung änderte sich das etwas. Aber auf die neu nach französischem Vorbild einexerzierten Bakufu- Soldaten war doch noch kein Verlal's und die Kassen und Vorratshäuser des Bakufu waren sogut wie leer. Die geringen Einnahmen aus Steuern und Zöllen waren ein Tropfen auf den heilsen Stein der Bedürfnisse der neuen Verwaltung. Die siegreichen Landschaften konnten wohl Truppen zum Schütze der neuen Ordnung stellen. Geld hatten sie selbst nicht So mul'ste man auf die Zukunft hoffen...
Page 21 - Bureaus übernommen werden konnte, dafs durch eine Erziehung von zwei Jahrhunderten das gewöhnliche Volk von einer Gefügigkeit und Ordnungsliebe ist wie kaum ein zweites auf der Welt. Aber materielle Kräfte standen dem Kaiser nicht zur Verfügung. Er hatte weder Holdaten...
Page 21 - ... um so gröl'sere Schwierigkeiten. Ein Teil hatte eben erst unter den Waffen gegen die neue Regierung gestanden und eine Zeit lang durfte man wohl zweifeln, ob die gegen sie geübte Milde ihren Zweck erreichen würde. Von denen aber, welche auf selten der Regierung standen, hatte eine grofse Zahl in der Herstellung der Kaisermacht nur den ersten Teil des Programms gesehen. Den zweiten Teil sollte die Austreibung der Fremden, der „hiilslichen Barbaren

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