Nouveau recueil général de traités: conventions et autres transactions remarquables, servant à la connaissance des relations étrangères des puissances et états dans leurs rapports mutnels. Rédigé sur des copies authentiques, Volume 16Dieterich, 1858 |
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... Waaren innerhalb jener An- stalt unbehindert bleibt , und dass eine Verabgabung nur nach Massgabe der aus der Niederlage nach dem In- lande oder zum Durchgange abgefertigten Mengen ein- tritt . Man wird sich über ein übereinstimmendes ...
... Waaren innerhalb jener An- stalt unbehindert bleibt , und dass eine Verabgabung nur nach Massgabe der aus der Niederlage nach dem In- lande oder zum Durchgange abgefertigten Mengen ein- tritt . Man wird sich über ein übereinstimmendes ...
Page 225
... Waaren nicht erhoben werden . Art . 14. Die Dauer dieses Vertrages erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 1854 bis zum 31. De- zember 1865. Kommt jedoch schon vor dem letztge- dachten Zeitpunkte eine Zolleinigung aller deutschen ...
... Waaren nicht erhoben werden . Art . 14. Die Dauer dieses Vertrages erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 1854 bis zum 31. De- zember 1865. Kommt jedoch schon vor dem letztge- dachten Zeitpunkte eine Zolleinigung aller deutschen ...
Page 263
... Waaren , welche mit Attesten des Fürstlichen Hofmarschall - Amtes für die Hofhaltung Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe eingehen und bei dem gemeinschaftlichen Hauptamte oder bei einem Kö- niglich Preussischen Hauptamte zur ...
... Waaren , welche mit Attesten des Fürstlichen Hofmarschall - Amtes für die Hofhaltung Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe eingehen und bei dem gemeinschaftlichen Hauptamte oder bei einem Kö- niglich Preussischen Hauptamte zur ...
Page 279
... Waaren und Schiffsgefässe überall gleich behandelt werden . Art . 16. Von dem Tage an , wo die gemeinschaft- liche Zollordnung des Vereins in Vollzug gesetzt wird , sollen im Königreich Hannover und im Herzogthum Ol- denburg , wie ...
... Waaren und Schiffsgefässe überall gleich behandelt werden . Art . 16. Von dem Tage an , wo die gemeinschaft- liche Zollordnung des Vereins in Vollzug gesetzt wird , sollen im Königreich Hannover und im Herzogthum Ol- denburg , wie ...
Page 280
... Waaren erhoben werden . Findet der Gebrauch einer Waage - Einrichtung nur zum Behufe der Zoll - Ermittelung oder überhaupt einer zollamtlichen Kontrole Statt , so tritt eine Gebühren - Er- hebung nicht ein . Art . 18. Die kontrahirenden ...
... Waaren erhoben werden . Findet der Gebrauch einer Waage - Einrichtung nur zum Behufe der Zoll - Ermittelung oder überhaupt einer zollamtlichen Kontrole Statt , so tritt eine Gebühren - Er- hebung nicht ein . Art . 18. Die kontrahirenden ...
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Volume 16 Georg Friedrich Martens,Frédéric Murhard,Karl Murhard,J. Pinhas,Julius Hopf Affichage du livre entier - 1860 |
Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Volume 16 Georg Friedrich Martens Affichage du livre entier - 1858 |
Expressions et termes fréquents
00 au lieu Abgaben agents agreed andere anderen Anschluss articles Artikel auch bâtiments belge Belgique bestehenden Bestimmungen Bevollmächtigten bleibt Brême British buques cargaisons citizens consuls convention country dazio deren dieser douanes Estados Etats exportation Gebiete gedachten gegenwärtige gouvernement Government Grande-Bretagne Handels Handelsvereine Hannover HANOVRE Hautes Parties contractantes Herat Hessen high contracting Hoheit Honduras hospodars Jahre jeder Königlich kontrahirenden Staaten kontrahirenden Theile l'article lassen marchandises nation nationaux navigation navires Néerlandais Nicaragua oder Oesterreich offenen Vertrages Oldenburg pavillon pays Pays-Bas Persian plénipotentiaire ports pourront présent Traité Preussen Preussischen Principautés Protocole Prusse ratifications Ratifikation Recueil gén Regierung Regierungen relatif Republic respectifs Reuss Russie Sachsen same Sardaigne Sardes Separat-Artikel sera seront ships signé sind soll sollen Staates stipulations subjects territoire Theile Thlr THURINGEN tion Traité de commerce transit Treaty übrigen Uebereinkunft United States Unterthanen Uruguay Verabredungen Vereins Vereinsstaaten Verkehr vertragenden Vertrages vessels Waaren Zentner Zollverein