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DER WICHTIGSTEN EUROPAEISCHEN FRIEDENS-
SCHLUESSE, CONGRESSACTEN UND SONSTIGEN
STAATSURKUNDEN

vom

WESTPHAELISCHEN FRIEDEN BIS AUF DIE NEUESTE ZEIT.

Mit

KURZEN GESCHICHTLICHEN EINLEITUNGEN

herausgegeben

von

DR. F. W. GHILLANY,

K. Würtembergischem Hofrath, Ritter des K. Niederländischen Eichenkronordens,
Professor und Stadtbibliothekar in Nürnberg.

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Staatliche Bibliothek

Passau

III.

ACTENSTUECKE

ueber

die inneren Verhaeltnisse Deutschlands seit Aufloesung des deutschen Reiches.

Rheinische Bundesacte.

(12. Juli 1806.)

Die alte Politik Frankreich's, den Zusammenhang der deutschen Reichsglieder möglichst zu lockern, um die Kraft des Reiches und ganz besonders des östreichischen Kaiserhauses gegen Außen zu schwächen, auf diese Weise die Rheingrenze zu gewinnen und Frankreich das Uebergewicht in Europa zu verschaffen, erfreute sich in den Kriegen der Revolutionsperiode besonderer Erfolge. Preußen hatte sich schon zu Basel (5. Apr. 1795) von der Sache des Reiches losgesagt und seinen Separatfrieden mit Frankreich geschlossen. Bayern, Würtemberg und Baden, den Angriffen der französischen Heere immer zunächst ausgesezt, hielten es für rathsamer, als Napoleon im August 1805 mit 300,000 Mann gegen das südliche Deutschland anrückte, sich den Franzosen anzuschließen, und hatten nach der Schlacht bei Austerliß im Presburger Frieden (26. Dez. 1805) vollständige Souveränetät, die Kurfürsten von Bayern und Würtemberg auch die königliche Würde erlangt. Napoleon wünschte nun, die ihm anhängigen süddeutschen Staaten näher unter sich und mit Frankreich zu verbinden. Am 21. April 1806 erließ er an den Minister Talleyrand eine Ordre, ihm einen Plan zur Bildung eines rheinischen Bundes vorzulegen. Den ursprünglichen Entwurf zur Bundesacte lieferte der Kurerzkanzler des deutschen Reiches; Talleyrand ließ davon aber nur so viel übrig, als er im französischen Interesse fand. Den Gesandten der einzelnen Staaten, die beitreten sollten, wurden von der Urkunde nur diejenigen Punkte, welche ihren Fürsten betrafen, vorgelegt; am 12. Juli mußte der Graf von Beust, Gesandter des Kurerzkanzlers (welcher Präsident des Bundes werden sollte), die Acte bei Talleyrand unterschreiben, ohne daß ihm Zeit gelassen wurde, sie durchzulesen; ebenso die übrigen Gesandten; Napoleon unterzeichnete die Urkunde am 19. Juli 1806 zu St. Cloud. So war also unter französischem Einfluß ein Bund von sechzehn deutschen Fürsten zu Stande gekommen, der sogenannte Rheinbund, welcher sich förmlich und für immer vom deutschen Reichsverband lossagte und unter dem Protectorat des französischen Kaisers stand. Die sechzehn Fürsten, welche gleich anfangs zum Rheinbund gezogen wurden,

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