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Butenland d. i. Außenland = «Vorland gegen den Strom ausserhalb des Deiches » (Brem. Nieders. Wtbch. III, 9. 10.), von niederd. buten außen.

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1011. Inländisch (Einländisch). Einheimisch. ů. In dem Lande, welchem man angehört, befindlich oder davon herkommend. V. Dieß bez. inländisch, oberd. u. berlinisch einländisch (S. Radlof, Trefflichkeiten S. 164. 3. B.,, der einländische Bischof" b. Fr. Nicolai), überhaupt (S. Inland Nr. 1010. u. isch Nr. 1001.). Früher (1419) findet sich nur inlendic nicht abwesend (Wallraff, i. s. Wtbch. 42.) v. inlenti Inland. Einheimisch (oberd. auch in heimisch, z. B. die „inheimi. fchen Armen" in einer Fuldaischen Verordnung bei Radlof a. a. O.) dagegen bed., seinem legten Theile der Zusammensegung gemäß, f. v. a. der Heimat angehörig", unter dieser Heimat mag man mun ein Land verstehen, wie bei inländisch, oder eine Stadt, einen Flecken, ein Dorf, ein Haus u. dgl. m., überhaupt wird hier darunter der Ort seines Wohnens oder festen Seins (S. Heimat Nr. 936. u. vgl. Nr. 938.) verstanden. Man kann z. B. in einem Lande inländisch und hiermit zugleich einheimisch sein, aber an seinem Wohnorte ist man einheimisch, nicht inlän, disch, da hier von keinem Lande die Rede ist. So dann auch figürlich einheimisch = vertraut und bekannt wie zu Hause (wie in der Heimat), z. B. [Ich] sah mich auf einmal in einem fremden Cirkel einheimisch, an dessen Beschäftigungen, Vergnügungen, selbst Religionsübungen ich Antheil zu nehmen veranlaßt, ja genöthigt wurde" (Göthe, a. m. Leben III, 13.). In einer Wissenschaft einheimisch sein, d. i., wie man auch sonst sagt, darin zu Hause sein.

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1012. Inne haben. Besitzen. Inhaber. Besizer. u. Im Allgemeinen: etwas in seiner Gewalt haben. V. Der wissenschaftliche Sprachgebrauch nach römischem oder neuerm Rechte kommt hierbei nicht in Betracht, sondern der allgemeine. Nach diesem ist inne haben ausschließlich in seiner Gewalt haben. Dieß ist ganz dem Ahd. gemäß, wo inni habên eig. f. v. a. in sich (innen) haben, und sofort: ausschließlich oder als Eigenthum haben (Notker, Ps. 77, 18.). Besigen etwas als ein Gut, oder wenigstens als was dafür angesehen wird, haben; in engerer Bed. aber ist das Wort s. v. a.,, etwas dergestalt haben, daß man darüber verfügt und Andre davon ausschließen kann" (S. Nr. 877.). Kinder z. B. haben eine Stube inne, wenn dieselbe ihnen zu ihrem Gebrauche angewiesen ist; aber sie besigen sie nicht. Gleicher Weise ist der Finder einer verlorenen Sache so lange der Inhaber derselben, bis sich der eigentliche Besiger kund thut und sie wieder in Empfang nimmt. Der Fürst ernennt angesehene Generale zu Inhabern von Regimentern oder Truppen-Corps, keineswegs aber zu Besißern dirselben.

Weigand, Wörterb. d. deutsch Sanonom. II.

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1013. Inne werden. Gewahr werden. Wahrnehmen. Merken. Ü. Zu dem Bewußtsein von einem Dinge kommen. V. Inne werden, ahd. innan uuërdan (Graff Ï, 296.), mhd. innen werden, inne werden (Boner. XLIX, 37. LV, 8.), eig. = hinsichtlich eines Dinges zum Bewußtsein kommen, Kenntniß davon erhalten (Iwein 3496. 3888. 7035. ). Davon dann: eines Dinges so in seinem Innern (geistig) bewußt werden, daß über dasselbe kein Zweifel mehr ist. Wahrnehmen = durch die Sinne zum Bewußtsein eines Dinges kommen (S. Wahrnehmen). Gewahr werden, ahd. geuuar uuërdan (Notker, Ps. 38, 9. 49, 18.), bez. dieß vornehmlich, wenn es unvermuthet, unabsichtlich geschieht, es mag nun durch die Sinne im Äußern oder figürlich durch den innern Sinn (geistig) sein. Vgl. Nr. 842. Merken, worüber Nr. 52. nachzusehen ist, bed. hier: an oder aus Zeichen zum Bewußtsein eines Dinges gelangen, aus Zeichen das Dasein dieses Dinges erschließen. Als 3. B. Christoph Columbus zur Entdeckung Amerika's ausgesegelt war und man schon an dem glücklichen Ausgange des Unternehmens verzweifelte, merkte man, indem man vorüberfliegende Vögel, so wie einen schwimmenden Strauch mit rothen Beeren wahrnahm, daß Land in der Nähe sein müsse; endlich wurde man in der Nacht ein sich hin und her bewegendes Licht und zulegt plöglich Land gewahr: mit Anbruch des Tages aber ward man inne, daß man eine herrliche, mit grünen Pflanzen und Gebüschen prangende Insel entdeckt hatte. Da der Fuchs in der Fabel an der Höhle des Löwen keine Spur eines Thieres wahrnahm, welche herausgieng, sondern nur solche Spuren, die einwärts führten; so merkte er die triegerische Absicht des Löwen und ward inne, daß in der Höhle der Tod bevorstehe (S. Stosch, Syn. II, 69 ff.). 1014. Innen. Inner. Innerlich. Inwendig. Ü. In dem, was von Oberfläche oder andrer Begränzung umgeben ist, nicht außer, sondern in dem Dinge, wovon geredet wird. Die V. ist wie bei außen, außer, äußerlich und auswendig, nur diesen entgegengeseßt. Innen, ahd. innan, innin, innana, (als Nebenwort) goth. innana (2 Kor. 4, 16. 7, 5.), eine Fortbildung von goth. ïnna, abd. inna u. inni, inne, und inner, ahd. inner, bezz. den Begriff überhaupt, und find nur darin von einander verschieden, daß innen Nebenwort ist, früher (ahd. u. mhd.) auch Vorwort mit Dativ, Accusativ und Genitiv (Graff 1, 296.), inner dagegen Beiwort und im Mhd. auch schon Vorwort (S. Nr. 1015.). Im Besondern ist das Innere das von der Oberfläche des Körpers Verdeckte, und hat somit den Nebenbegriff des Tiefen, Verborgenen u. dgl. 3. B. Ins Innre der Natur dringt kein erschafner Geist, — Zu glück lich, wann sie noch die äußre Schale weis't" (Haller, d. Falschh. menschl. Tug.). Innerlich ist: was das Innere eines Dinges betrifft, z. B. eine Eigenschaft, Beschaffenheit u. dgl. dieses Innern ist (S. lich Nr. 1001.); im Hochd. vornehmlich gern ge

braucht in Beziehung der innern Zustände, Veränderungen, Beschaffenheit eines Dinges hinsichtlich der Wirkung seiner Kräfte. 3. B.,,Der Mensch entflieht sich nicht, umsonst erhebt er sich, Des Körpers schwere Last zieht an ihm innerlich" (Haller, ebendas.). Man redet darum im Hochd. nicht von einem innerlichen Thor, einem innerlichen Hof, innerlichen Wänden, dem innerlichen Werth einer Münze u. s. w., wenn solches auch im gemeinen Leben gehört und der Bildung des Wortes gemäß ist; sondern man sagt: das innere Thor, der innere Hof, die innern Wände, der innere Werth der Münze u. s. w. Da= gegen z. B. eine innere und innerliche Krankheit, ein innerer und ein innerlicher Krieg u. s. w. Ein Schuß fann eine innere Verlegung verursachen, aber ein Fieber wütet innerlich im Körper (S. Eberhard, Handwtbch. Nr. 722.). Inwendig, ahd. innantic (S. über dessen Bildung Nr. 268. Anm.)., mhd. innewendig (Boner., Vorrede 72.), bed. eig.,, die innere Seite eines Dinges betreffend"; überhaupt wegen des Überganges von dem legten Worte der Zusammenseßung in wendig wendig, s. v. a.,,was in einem Dinge in Bezug auf dessen Oberfläche nach innen ist." Daher in früherer Sprache von ausgedehnterer Bed., z. B. „Daß er euch Kraft gebe nach dem Reichthum seiner Herrlichkeit, stark zu werden durch seinen Geist an dem inwendigen Menschen“ (Ephef. 3, 16.); sowie in der Bed. von innerhalb, v. Halbe Seite, z. B. „Es müsse Friede sein inwendig in deinen Mauern" (Ps. 122, 7.). Inwendig [= innerhalb] sechs Wochen“ (Frisch II, 439 ©). Und eben so in gemeiner Rede: Eine inwendige Hige haben, inwendigen Frost empfinden u. s. w. Innen, in einem Luftgarten z. B. sind viele Bäume und Buschwerke angebracht, welche das Innere des Gartens verschönern, was noch durch Malereien und Verzierungen inwendig an der Gartenmauer erhöht werden kann, so daß man sich bei dem Eintritt in den Garten innerlich freut.

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1015. Inner. Innerhalb. Binnen. Ü. Zwischen den Gränzen eines Dinges oder mehrer Dinge. V. Dieß bez. am Allgemeinften inner, welches Wort als Vorwort im Neuhochd. ungewöhnlich ist und eigentlich nur bei oberd. Schriftstellern sich findet. 3. B.,,Klepar, der so manches Thier in den Magen hat begra= ben, Hat nun auch ein warmes Grab inner [= in] einem frommen Raben“ (Fr. v. Logau, Sinnged. VIII, 98.). „Inner der Gränzen (Opiz, Argenis 99.). Es schlägt inner der Scene ein" (Collin). Inner achtzig Jahren" (J. v. Müller). Selbst gesteigert steht es z. B.,, Wenn Stürme durch Zweige und Blätter sausten, blieb innerst doch der Kern des Herzens ungeregt" (Göthe). Doch auch bei niederd. Schriftstellern, z. B. „Nach den ersten Gefechten verschlossen sich lange die Feinde -Inner den Mauern der Stadt“ (J. H. Voß). Es ist also nicht, wie einst Lessing meinte (S. Freihafen v. 1838. IV, 235.), veraltet. Binnen scheint sich aus dem Niederd. geltend gemacht zu haben

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(S. Anm.) und wird wie das vorige inner gebraucht, aber vom Raume nur noch in Zusammensegungen, um etwas Inneres, nach außen Abgeschnittenes und Entferntes anzuzeigen, z. B. Binnens land (Nr. 1010.), Binnenmeer, Binnenwasser, Binnen. deich innerer Deich in eingedeichtem Lande), Binnenzoll, Binnenlinie, Binnenverkehr u. s. w.; einfach fommt es neuhochd. nur von der Zeit vor, wie Nr. 1005. zu ersehen ist. Das gewöhnlichste Wort von den dreien ist im Neuhochd. innerhalb, was in seiner Zusammensegung mit die Halbe" = Seite eig. mehr auf das Innensein in Bezug auf die einschließende Gränze hinweist (S. Außerhalb Nr. 268.), aber im Allgemeis nen mit inner und binnen gleichbedeutend gebraucht wird.

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Anm. Das Vorwort inner fehlt im Ahd., wo sich kein innar neben ûzar außer gebildet hat (Grimm III, 260.); der Comparativ innor Martian. Capella) gehört nicht hierher. Erst mhd. ist inner vors handen (z. B. Wigalois 1112. ). Binnen, agf. binnan (z. B. «binnan pinan durum d. i. binnen deinen Thoren. Decalogus 3.), mittelniederd. binnen (Diut. II, 210 b. 220 a) 11. bennen (Diut. II, 219 b), mittel und neunieder!. binnen, altfries. binna, ist zusammengeseßt und verflößt aus be oder bi (d. i. bei) und innan innen. Ahd., wo pinnân, piinnana ftehen müßte, kommt das Wort nicht vor; selbst in rein mhd. Denkmälern nur selten, sonst binnen (Diut. I, 13. Tristan u. Isolt 16935. 18182.), gewöhnlicher enbinnen (Minnes. I, 21 b) u. inbinnen (Diut. I, 11.). Ähnliche Bildungen sind: ags. bûtan 11. ahd. bûzan ohne (eig. außen), aus bi ûzan, wie noch alts. biûtan; ags. beufan oder bufan, mittelniederd. boven (Diut. 219 b), mhd. boben oberhalb; ags. benëoðan, mittelniederl. beneden, niederhalb, u. a. m. (S. Grimm III, 263 f.). Es stehen sich sonach gegenüber bauszen und binnen, wie es z. B. ein Irscher Weisthum b. Grimm III, 263. hat. Indessen kommt das Wort zunächst räumlich vor, z. B. binnen der wildtbahn (Weisthum v. 1617. in Grimm's Weisthümern II, 642.). Binnen solchem betzirk. Vndt so iemandt darbinnen missthatz halber begriffen werdt» (Weis= thum v. 1518. ebendas. S. 584.), und öfter. Innerhalb, ahd. innerun halb (Notker, Ps. 98, 9), innerhalb (Windberger Psalmenübers.), auch ininhalb (Nolker, Ps. 31, 7.), enthält in seinem Grundwort das althochdeutsche diu halp(b)a Seite (S. das analoge Außerhalb Nr. 268. u. Halb), und ist ein ähnlich gebildetes Vorwort, wie ahd. anderhalb jenseits (Tatian LXXXII.), disehalb — diesseits, nidarunhalba unterhalb u. s. w. (Graff IV, 882 f.). Mhd. lautet das Wort innerhalp, inrehalp (Iwein 6186.), innerthalp, inrenthalp, auch mit halp im Dativ der Mehrzahl innerhalben, und hat schon so die Natur eines Vorworts angenommen, daß es außer dem Genitiv auch mit dem Dativ vorkommt, wie nhd. z. B. «Innerhalb dem Grabe » (Lessing). «Innerhalb dem Kreise» (Wieland).

ü. Bon

1016. Innig. Brünstig. Inbrünstig. starker innerer Empfindung. V. Innig, abb. inniglich (Notker, Ps. 89, 12.), weist auf die Tiefe der Empfindung in der Seele; brünstig, von Brunst (S. Nr. 970.), dagegen auf die starke Wärme der Empfindung; inbrünstig auf eine solche, im Innern die Seele durchdringende, also größere Wärme (S. Inbrunst Nr. 107.). Wenn es nun heißt, indem der zweite Ausdruck den ersten schön erklärt: Innig gerührt, gerühret in seiner ganzen

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Seele War Bethoron" (Klopstod, Messias XVII, 643.); so konnte hier weder brünstig noch inbrünstig stehen. Dagegen . B.,, welche Wollust! welch Entzücken! Vergebens wünsch' ich's, auszudrücken, Mit welcher Brünftigkeit die Frau den Mann umfieng! Mit was für sehnsuchtsvollen Blicken - Jhr Aug' an seinem Auge hieng!" (Gellert). Wie vieles erträgst du Hier auf Erden, aus brünstiger Liebe zu Adams Ge schlechte!" (Klopstock). - Da standst du auf von deinem Lager, Und that'st ein brünstiges Gebet zu Gott" (Schiller, J. v. D. 1, 10.). Ein in hoher Begeisterung Betender betet inbrünstig. Übrigens kommt auch brünstig,in heftiger geschlechtlicher Leidenschaft" (S. Brunft Nr. 970.) vor; deßhalb wird es, weil in zweideutiger Färbung erscheinend, von jener edeln Wärme der Empfindung nicht leicht in gewöhnlicher, sondern meist in dichterischer, hoher, feierlicher Sprache gebraucht.

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1017. Jnnung. Gewerf. Handwerf. Gilde. Zunft. Ü. Eine Körperschaft, deren Glieder einerlei Gewerbe haben, und zu welcher der aufnahmsfähig ist, der das Gewerbe ausschließlich betreibt und in demselben Meisterschaft erlangt. V. Das allgemeinste Wort ist Innung, denn es bez. eig. schlechthin eine Verbindung zu einer Körperschaft (S. Anm.). Die Zunft bez. die genannte Körperschaft als Abtheilung oder Ordnung der Bürgerschaft. Zunächst ist der Ausdruck von der geschlossenen Kör. perschaft der Handwerker einerlei Gewerbes gebraucht, wie dieselben die Gemeinsamkeit der Interessen, der Bänke und Buden, wo sie ihre Waaren auslegten, und des Wohnorts seit dem 11. Jahrhundert zu Vereinigungen führten, die anfangs geduldet, dann gesetzlich anerkannt wurden (S. Schmitt henner, D. Gesch. 2. Aufl. S. 265.), was zuerst in den Städten geschah, dann auch auf dem offnen Lande. Im weitern Sinne bed. Zunft aber auch eine geschlossene Abtheilung oder Ordnung der Bürgerschaft, des Standes, z. B. die Ritterzunft zu Köln (Frisch II, 485 ), die Constab ler-Zunft (3unft der Junker) zu Zürich u. s. w. Dann ist Zunft überhaupt: Leute einer und derselben Art zusammengenommen, z. B. die Dichter zunft, die Weiber zunft, die Zunft der. Junggesellen, die Schelmenzunft u. s. w. ,,Endlich waren die Zünfte und das Volk versammelt. Die Zunft der Gottesgelehrten fam zulegt an" (Klopstock, Gelehrtenrep.). Die Gilde ist niederd. Ausdruck für die in gleichem Geschäfte verbundene Körperschaft, z. B. die Schüßen, die Kaufmanns gilde u. f. to. Aber er hatte etwas aus den Alten gewonnen, was die Philologen von der Gilde gewöhnlich zulegt oder gar nicht lernen" (Göthe, Winckelmann III.). Überhaupt wird in Niederdeutschland die Zunft eine Gilde genannt. Das Gewerk die Meister eines hervorbringenden (verfertigenden) Gewerbes als Innung, z. B. das Gewerk der Tischler, Schuhmacher, Schneider, Schlächter u. f. f. Das Handwerk ist eben so, wie Gewerk, von dem mit der Hand fertigenden Gewerbe auf die dasselbe Betreibenden über«

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