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feit nach, so wirstu sie kriegen" (Sir. 27, 9.). So auch figürlich 3. B.,, jemanden nachfolgen" es so machen wie er, u. f. w. Davon bez. dann das Wort überhaupt, sowohl zeitlich, als auch räumlich auf ein Anderes, was eher ist, in irgend einer Beziehung ein Sein einnehmen. 3. B. jemanden im Amte, im Besige von Gütern u. f. w. nachfolgen, im Tode nachfolgen, die Reue folgt der Übeltbat nach, u. s. w. In diesem allgemeinen Sinne wird wohl eben so wenig das eine Selbstthätigkeit ausdrückende oder doch immer mit einer solchen in dem Begriffe gedachte nach gehen gesegt, als das in seinem Begriffe die Selbstthätigkeit zwar nicht aus, aber auch nicht einschließende nachfolgen für nachgehen stehen kann, wenn dieses, auf etwas hin seine Fortbewegung oder überhaupt seine Thätigkeit wenden als auf den Zweck derselben" bedeutet. Man kann z. B. nicht sagen: auf Freiersfüßen den Mädchen nachfolgen, seinen Geschäften nachfolgen u. s. w., wie man hier nach gehen sagt (f. oben). Aber z. B. dem Sarge nachgehen, dem Wichtigen nachgehen u. s. w., ist auch nachfol= gen; nur dürfte in nachgehen sich bestimmtere Thätigkeit ausdrücken. Nachtreten in Niedersehen des Fußes nachthun, z. B. einen falschen Tritt nachtreten, den Tritt eines Tanzmeisters nachtreten u. f. f.; dann: mit gleichsam abgemessener oder fester Fußbewegung nachgehen, z. B. Mir trat mit sittsamen Ge berden Ein Heer vergoldter Diener nach" (Lichtwer). S. Treten Nr. 800. So auch figürlich, aber ungewöhnlich:,,im Range nachstehen“, z. B. ein Stand muß dem andern nachtreten (Vgl. Campe III, 433 ). Endlich nachtreten = in etwas ganz thun wie ein Andrer, gleichsam in dessen Fußstapfen sich ftellen, besonders mit Aufgeben des selbstständigen Handelns. Nachgehen gebraucht man in solchem Sinne nicht und nachfolgen, wie sich aus dem Obigen ergibt, in dem Begriffe des Richtens nach dem Andern, ohne gerade einen Tadel einzuschließen. So kann z. B. ein hochberühmter Sprachforscher, wie Grimm, mit Recht auch berühmte Nachfolger haben, aber unberühmte Nachtreter.

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1375. Nach gehen. Nachjagen. Nachlaufen. Nachrennen. U. Auf etwas hin sich bewegen (nach etwas bewegen), das räumlich oder zeitlich vor ist. Dann auch: auf etwas hin seine Bewegung wenden, insofern es ganz Zweck derselben ist, z. B. dem Gelde nachgehen, nachjagen, nachlaufen, nachrennen. Rennt dem scheuen Glücke nach! Freunde, rennt euch alt und schwach!" (Lessing, Ged.). B. von nachgehen (Nr. 1374.) und nachlaufen, ahd. nåhhlaufan, náhlaufan (Otfr. V, 5, 8.), ergibt sich aus der Verschiedenheit der einfachen Zeitwörter gehen und laufen Nr. 797., diejenige von nachlaufen und nächrennen aus der Vergleichung von laufen und rennen Nr. 1169. Nach jagen, wovon mhd. diu nâchjage = Verfolgung (Ulrich's Tristan u. Isolt 2760.) vorkommt, ist der stärkste Ausdruck und bed. zunächst: sich heftig schnell

fortbewegen in Beziehung auf etwas, das räumlich oder zeitlich vor ist. S. Jagen Nr. 1035. 3. B.,,Nachiagt ich ihm erreicht ihn auf der Flucht" (Schiller, Tell V, 1.). Eine Stunde jagt der andern nach, aber lassen wir keine ungenügt entschwinden."

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1376. Nach her. Hernach. Nachmals. Ü. „In einer spätern Zeit“ (Maaß, Syn. IV, 464.). V. Nachher und hernach bezz. mehr eine unmittelbarere Folge des Dargestellten in der Zeit; nachmals unbestimmter ein Mal [Zeitpunct. Vgl. Nrr. 88. 430.], welches nach einem andern ist und nicht unmittelbar zu folgen braucht (S. Herling, Grundregeln §. 260.). Also z. B. Rom hat zuerst Könige, nachmals aber Kaiser gehabt“; „nachber oder hernach aber Kaiser gehabt" würde andeuten, die Kaiser seien auf die Könige unmittelbar gefolgt, da bekanntlich doch auf diese ein halbes Jahrtausend Consuln regierten. Das genitivische nachmals, holländ. namâls, steht dem vormals (Nr. 521.) entgegen, wie nachher dem vorher, hernach dem zuvor (Vgl. Vor. Vorher. Zuvor."). Nachher und hernach, abd. (b. Notker z. B. Ps. 37, 11. SS, 5. 113, 6.) hara nah, mhd. her nach [daneben hin nâch 3. B. im Iwein 3611.], wovon man her (ahd. hara ut. hëra, mbd. her) Nr. 948. nachsehen kann, unterscheiden sich eigentlich nach dem Einflusse, den die Stellung des nach auf den Begriff geäußert hat. Herling (a. a. D.) will bieraus finden, daß in nachher die Zeit und der Begriff der Folge hervorgehoben wird", in hernach der Begriff des Stoffes, der Sache"; also,,komm hernach" heiße, wenn das Eine erst abgethan ist, komm nachher" d. i. wenn einige Zeit verstrichen ist. Hernach, sagt Herling, ist verwandt mit hintennach, nachher mit nachmals. Wer hernach kommt, fommt post festum; wer nachher kommt, kommt später in der Zeit." Ähnlich sei es, fährt er weiter fort, mit zuvor und vorher: „Wer zuvor kommt, ist früher in einer Handlung; wer vorher kommt, früher in der Zeit." Becker (ausführl. d. Gramm. §. 172.) sagt: ,,Hernach (nach diesem d. h. nach jest) bezieht sich auf die Gegenwart des Sprechenden; und nachher (nach dem) auch auf eine andere Zeit, z. B. Ich will hernach einen Brief schreiben und nachher (nach dem Briefschreiben) in den Garten gehen. Die Schriftsteller aber scheinen diese Unterscheidungen wenig oder nicht zu achten, und gebrauchen beide Wörter, in welchen der auf ihrer Bildung beruhende Grundunterschied sich verwischt hat, ohne scharf hervorstechende Eigenthümlichkeit des einen vor dem andern. 3. B. Thränen will ich opfern; denn von allen - Königen, die vor ihm, wie nachher, Unter deinem Schwert, o Krieg, gefallen, War nur Gustav kein Eroberer" (Gödingk). „Du soulst es nachher wissen; Jezt denke dran, den Wrangel abzufert'gen" (Schiller, W. T. I, 7.). ,,Das Testament, das von Gott zuuor bestetiget ist auff Chriftum, wird nicht auffgehaben, das [daß] die Verheissung sollte durchs Gefeß auffhören, welches

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gegeben ist vber vierhundert vnd dreissig jar hernach“ (Gal

17.).

1377. Nach her. Hinterher. Ü. Räumlich oder zeit lich erst dann, wenn Anderes schon vorauf ist. V. Nach ber bez. dieß überhaupt (Nr. 1376.). Hinterher drückt in dem Begriffe Beziehung auf das völlige Vorauffein des Andern aus und steht nicht bloß räumlich, wie hinter, sondern auch zeitlich. Vgl. nach und hinter Nr. 1367.

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1378. Nachkommen. Nachwelt. Afterwelt. Ü. Die Menschen, die später leben, als andere. V. Nachkommen (lat. nepotes) nennt man Menschen als in der Zeitfolge von andern abstammende (S. Nachkomme Nr. 47.), es mögen nun einzele sein, oder man mag unter den Nachkommen eine Gesammtheit der Menschen bezeichnen. Der Gegensag ist Vorfahren. Die Nachwelt, Gegensaß von Vorwelt, bed.: die Menschen, welche in Beziehung auf eine Zeit in einer zukünftigen (spätern) Zeit leben, überhaupt, ein fommendes Geschlecht (lat. posteritas). Vgl. Welt Nr. C04. Der Begriff von Abstammung ist übrigens hierbei nicht ausgedrückt, wie in Nachkommen. In einer Familie fönnen z. B. nur zwei Nachkommen sein, diese bilden aber noch feine Nachwelt; die Gesammtheit der Nachkommen unsrer Ge neration dagegen werden als eine Nachwelt betrachtet. ,, Da wider ihn mehr Feinde sich verschworen, Als dir die Nachwelt glauben darf" (Ramler). Die Afterwelt ist nur noch alters thümlicher und hierdurch dichterischer Ausdruck für Nachwelt (after ahd. aftar, mbd. after, nach, hinter, hintenher. S. Nr. 18. Anm.) '), im Gegensaß zu der Welt, z. B.,, Vergebens schreiben wir für Welt und Afterwelt" (Hagedorn). Würger-Der Welt und Afterwelt" (Ramler). Der, hoffend auf die Krone der Afterwelt, Den bürgerlichen Ehren entsagete" (Ders.). Daneben aber auch, nach der dem after öfters anklebenden Bed. des Unrechten und zugleich mitunter des Schlechten, Übeln (S. Nr. 18.), Afterwelt eine Welt (die Menschengesammtheit), die nicht die rechte ist, vielmehr eine üble. 3. B. Herzen, die der Himmel bindt, Fühlen keine Wollustflammen, Die die Afterwelt empfindt" (Günther).

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1) Mhd. heißt der Nachkomme afterkome, und diu afterkunft ist Nachkommenschaft (Minnes. II, 221 a. Monumm. Boica XIX, 504).

1379. Nachkommen. Folgen. Befolgen. Ge. horchen. Ü. Kommen überein in dem Sinne: seine freien Hands lungen der Willensbestimmung eines Andern untergeben. V. Nachfommen bed. eig., wie ahd. nâhquëman (Graff IV, 667.), f. v. a. sich in Beziehung zu etwas, das räumlich oder zeitlich vor ist, fortbewegen; dann in einem hiervon abgeleiteten Begriffe: auf die Willensbestimmung eines Andern oder überhaupt eine gegebene hin seinen freien Handlungen ihre Richtung zur Er füllung jener geben. So z. B. dem Befehle, Geseze u. s. w.

nachkommen. Auch nachkommen überhaupt = seinen freien Handlungen ihre Richtung auf etwas hin geben, um es sich anzu eignen. 3. B.,,Vnd wer ist, der euch schaden fündte, so ir dem guten nachfomet" (1 Petr. 3, 13.). Folgen aber, ahd. folgen (volagen. Gloss. mons. 358.), mhd. folgen, alts. folgôn, alt fries. folgja, agf. fyligean, altn. fylgja, unbekannter Abstammung und gewöhnlich mit dem Dativ gefügt, bed. wohl zunächst auf ein Anderes (nach sein oder kommen, was räumlich oder zeitlich vor ift (Notker, Ps. 17, 44. 34, 4. 95, 6. Tatian XCII.). So z. B. auch ahd. «sin bluat si ubar unsih, Iz folge ouch.. unsen kindon allen» (Otfr. IV, 24, 31 f.) sein [Jesu] Blut sei über uns, es folge [komme nachher] auch auf alle unsre Kinder. Daneben, wie es scheint, in abgeleiteter Bed.:,, mit jemanden oder mit etwas sein, was räumlich oder zeitlich zuerst ist" (Tatian CCI, 1. Otfr. 1, 22, 15.), z. B. seinem Anführer folgen, einer Leiche folgen u. s. w.; hierher gehört auch die Bed. des dienenden Mitseins, wie z. B. in Gefolge. Ein ernster Herold voran, gefolgt von dienenden Sylphen" (Thümmel). Hieran schließt sich dann der Begriff: seine freien Handlungen der wirklichen oder nur so angenommenen Willensbestimmung eines Andern oder überhaupt einer gegebenen unterordnen (Notker, Ps. 1, 1. 105, 9.). So z. B. einem Befehle, einer Vorschrift u. dgl. folgen; der Stimme der Natur, seinem Gewissen, seiner Pflicht, einem Rathe u. f. f. folgen. Aber das Wort wird in diesem Sinne auch auf den Andern selbst bezogen, nicht allein auf die Willensbestimmung, z. B. den Eltern, dem Verführer, bösen Buben u. a. m. folgen. In beiderlei Beziehungen steht auch gehorchen, das neud. Verftärkungswort von gehören (Vgl. „Hören. Horchen."), was in abd. kg ihôrjan sowohl i. d. Bed. hören" (Isidor. Tatian. Otfrid. Notker), als auch wie unser gehorchen" steht (Gloss. francofurt. 90. Notker, Ps. 17, 45.), woher dann gehorsam ahd. k(g)ihôrsam u. einfacher hôrsam. Der Begriff von gehorchen ist demnach zunächst auf einen Andern in Beziehung einer von ihm gegebenen Willensbestimmung, so wie auf diese selbst wohl aufmerken und dieß erkennen lassen durch Thun nach derselben. 3. B. „Geh! gehorche meinen Winken" (Göthe, gesell. Lieder). Ein Kind muß seinen Eltern gehorchen. ,,Nichtet ir selbs, obs fur Gott recht sey, das wir euch mehr gehorchen denn Gott" (Apostelg. 4, 19.). Gott gehorcht das Meer, wie die Winde und alles Land". Auch kann das Wort in Beziehung einer Willensbestimmung vorkommen, die nur für eine solche angenommen wird, z. B. „Wer Rat ge= horcht, der ist Weise" (Sprüchw. 12, 15.). Doch ist hier folgen der übliche Ausdruck, von welchem sich gehorchen durch den Begriff des Aufmerkens auf den Andern und auf die von ihm gegebene Willensbestimmung, so wie durch das Erkennen lassen dieses Aufmerkens und daß die Willensbestimmung eine gegebene sein muß, während sie bei folgen auch eine aus Umständen geschlossene sein kann, wesentlich unterscheidet. Befolgen steht, wie nachfom

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men, nur in Beziehung auf eine Willensbestimmung und nicht auf die Person, wovon diese ausgeht. Man befolgt z. B. die Gesege des Landesfürsten, aber nicht diesen selbst, sondern in dieser Befolgung folgt oder gehorcht man ihm. Aber befolgen ist sowohl bestimmter als folgen, wie auch nachdrücklicher und verbindlicher als nachkommen; denn die untrennbare Partikel be= drückt die bestimmte Anwendung des Zeitwortbegriffes auf den Gegenstand aus, der dann im Accusativ steht (Grimm II, 798. S. auch Nr. 70.). Man fann z. B. einem Befehle auch nur entfernt nachkommen; man folgt ihm überhaupt; man befolgt ihn mit Bestimmtheit; man gehorcht ihm, indem man seine Aufmerksamkeit gegen ihn in seiner Erfüllung erkennen läßt.

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1380. Nachricht. Gerücht. 3eitung. Ü. Mittheis lung über eine Begebenheit, deren Bekanntsein man entweder nicht, oder doch nicht in allen ihren Theilen voraussegt. V. Die Nachricht ist zunächst die Mittheilung einer Kunde, die zur Bestim mung des Willens (zur Darnach richtung) dienen kann“, wie man z. B. in ein Anzeigeblatt etwas zur Nachricht“ einrücken läßt. Dann steht das Wort überhaupt in dem obigeu Begriffe, insofern jene Mittheilung einer Begebenheit zur Kunde derselben geschiebt. Das Gerücht, im ältern Neuhochd. mit vermuthlicher Ableitung von ahd. rahhòn sagen, erzählen, auch das Geruech und, gegenwärtig mit Geruch v. riechen (Nr. 827.) gemischt, der Geruech (meller III, 18.), ist zunächst das mittelniederd. (13. Jahrh.) geruchte Gerufe, Geschrei (Diut. II, 206 b) 1), wie aud rochte (fama. Glossar. erfjordiense i. d. Gießen. Handschr.) bestätigt, und scheint hiermit Nebenförm von rufen mittelniederd. rupen (Das. 206 ); dann bed. es im Neuhochd.: das umlaufende Gerede von etwas. Die Zeitung (v. Zeit ahd. zît, nach Grimm Zusammenziehung aus zihad v. zîhan zeihen = anzeigen ) ist eig. s. v. a. 3eitläufte", z. B. [Gott] hat vns viel gutes gethan, vnd vom Himel regen vnd fruchtbare zeitung gegeben, vnser Hergen erfüllet mit speise vnd freuden" (Apostelgesch. 14, 17.). Dann ist, ähnlich der altn. Mehrzahl die tidindi, schwed. tidningar u. engl. tidings, welche Neuigkeiten, insbesondere zur Mittheilung, bedeuten, Zeitung Anzeige oder Bericht von Begebenheiten der gegen= wärtigen Zeitläufte (Frühere Belege bei Schmeller IV, 293.). In solchem Sinne verdeutscht Luther Evangelium auch durch „gute Newezeitung". Gewöhnlich aber bed. das Wort: Mittheilung einer Zeitbegebenheit der Gegenwart zur öffentlichen Kunde. Daher ist dann auch der Begriff auf die, folche Mittheilung gebende, Zeitschrift übergetragen, z. B. die Frankfurter Ober- Post- Amts - Zeitung, die Augsburger allgemeine Zeitung u. s. w. An demselben Tage, an welchem die Griechen die Schlacht bei Platäa gegen die Perser gewannen (d. 25. September 479 v. Chr. Geb.), siegten sie auch bei Mykale über diese Feinde; aber während der Schlacht an diesem legten Orte gieng das Gerücht unter den kämpfenden Griechen von jenem großen Siege. Dieß konnte indessen auch nichts anders als

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